Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
115. Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1645 März 17
Münster 1645 März 17
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 49a, Konv. A ( Januar–März 1645 ) fol. 131–133, praes.
1645 März 29 = Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz. 92 IV nr. 598 fol. 517–518’ –
Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 37; Giessen 205 nr. 129 S. 608–612.
Übergabe der kaiserlichen Replik auf die französische Proposition. Ausdehnung der Neutralität.
Ankunft der Deputierten des schwäbischen und fränkischen Kreises. Kurialien gegenüber dem
savoyischen Gesandten.
Wir haben nr. 109 erhalten. Hinweis auf die vorausgegangenen Berichte. Wir haben
demnach negstvergangenen freytag, den 10. diss, abents die damals
Siehe [ nr. 112, B. ]
relation beygeschlossene declaration oder replic denn herren mediatoren
eingehendigt, welche si auch mit guetem contento angenommen und also-
baldt den Franzosen überbracht haben. Es ist aber von denselben, ungeacht
sie die schrifft noch in beysein der mediatoren verlesen, kein andere erclä-
rung erfolgt, als das sie in der uberschrifft geandet, das wir nit zugleich
irem könig das praedicatum „maiestatis“ gegeben, und im § von denn
Italianischen sachen die clausul „postquam de rebus Germaniae conventum
fuerit“ etc. eingesezt, darauf sie die consequenz angezogen, ergo non iam
etc.; im ubrigen aber sich darauf ferrers zu bedencken genommen, dabei
es dann noch beruchet, und zumahlen auch zwischen inen und denn Spani-
schen seithero weiter nichts gehandlet worden.
Sovil aber den andern puncten [ wegen evacuation der Kayserlichen solda-
tesca aus dem Westphalischen craiß] anlangt, da ist bishero von niemandt
das geringste nit angeregt worden. Derentwegen wir es auch uf sich selbst
beruchen lassen, und werde zumaln Ewer Kayserlichen Mayestät hiebey
eröffnete allergenedigiste mainung zu begebendem fall in gehorsamister
obacht zu halten unvergessen bleiben.
Vorgestern seint dess Schwäbischen und Fränckhischen craiß etwelche depu-
tierte zwar ohne deren zuegeordnete principalen alhie ankommen, haben
sich aber dato noch nit bei uns angemelt.
Wegen dess Savoyischen gesandten tractaments haben uns die churfürst-
lichen gesandten angezeigt, das sie von iren principalen die resolution so-
weit empfangen, das deme sein angesuechtes tractament aus denen von uns
bereits hievor überschribnen ursachen nit werde zu verwaigeren sein, doch
wolten sie mit irer erclärung gegen dieses gesandten abgeordneten noch ein
tag acht innhalten, ob inmitlst auch Ewer Kayserlichen Mayestät resolution
hierundter einlangen möchte.