Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
56. Lamberg und Krane an Ferdinand III Münster 1644 Dezember 16
Münster 1644 Dezember 16
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Oktober – Dezember 1644 ) fol. 115–116, praes.
1644 Dezember 31 = Druckvorlage – Kopie: Den Haag A IV 1628 nr. 16.
Partikularverhandlungen mit Schweden. Forderung der schwedischen Bevollmächtigten auf Geleit-
briefe für alle Adhaerenten ohne Unterschied des Standes.
Wir haben nr. 42 erhalten. Wir können aber auf deß Salvii in selbiger materi
alhie gefürte discursus kein absehen machen, halten dieselbe auf lautern
betrug gerichtet, und ist es denen Schwedischen so wenig umb die parti-
cular- alß universalfriedenßhandtlung zu befördern iemahls ernst gewest und
noch nitt, weiln sie ietzo mitt so ungereimbte und nur zu umbstürtzung
und über ein hauffen werffung aller seithero mitt so grosser mühe und
arbeith zu beförderung dieser tractaten wohlgelegten fundamenten ange-
sehene praetensiones herausgehen dörffen. Die haben sich nuhnmer gegen
den dechandt zu St. Johans von ihrer under gesuchtem gleitt für die statt
Stralsondt verborgenen, von unß aber wolfürgesehener intention waß mehr
bloß geben und deütlich vermeldet, das sie nit allein alle und iede im gant-
zen Römischen reich ihnen zugethane und anhangende stätte, sie sein gleich
immediat oder nitt, alß Stralsundt, Stetin, Wißmar und Erffurth, so alle in
specie benennet worden, sondern auch die geringsten cavallier, so ihnen
anhengig oder bedient seie, von unß zu diesem convent vergleittet haben
wölten.
Weiln es dan sowohl wegen dieses incidentz als anderen fürgefallenen diffi-
culteten einer mündtlicher underredung vonnöhten zu sein rathsamb befund-
den worden, darzu aber in loco intermedio, weiln daselbst aller vorrath
durch iüngste Hessische einquartierung aufgezehrt , zu glangen unmöglich
gewest, als haben wier uns gestern anhero verfügt, umb selbiger conferentz
alhie beyzuwohnen, vorhero aber denen Schwedischen gesandten von unser
vorhabender abreyß und angedeüteter ursachen, warumb man die confe-
rentz alhie zu halten genöttigt würde, durch gemelten dechandt zu St.
Johans anzeigen lassen, die es zwar also beschehen lassen müssen, doch ihre
vorige postulata wegen vergleittung aller ihrer adhaerenten ohne under-
scheidt standts oder qualiteten erwiedert, mitt dem zusatz, daß sie dieselbe
nitt zurück- noch ihre praetension der vergleittung halben fallen lassen
köndten noch wölten, bezeigen sich absonderlich auf den Keyserlichen
generalpaßbrieff, den sie auf obbenendte stätt und personen extendiren
wöllen.