Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
14. Nassau und Volmar an Lamberg und Krane Münster 1644 Oktober 14
Münster 1644 Oktober 14
Konzept: RK , FrA Fasz. 92 III nr. 421a fol. 434–435 = Druckvorlage – Kopie: Den Haag
A IV 1628 nr. 15.
Verbesserung der Vollmachten. Französisches Zirkularschreiben an die Reichsstände.
Wir haben nr. 9 und nr. 10 erhalten. Haben dabei allein diß erinnern sollen,
daß wir verspüren, ob hetten dieselbe die von unß angedeutte mündtliche
conferentz dahin verstanden, als solten wir selbige bei denn mediatorn in
beysein der Frantzösischen plenipotentiarien einzegehen begehren, wöl-
ches aber unsere meinung gar nit ist. Seitemalen wir unß wol zu erinnern,
daß sich solches nit allein wegen von ihrer Kayserlichen mayestät in puncto
curialium beschehener inhibition, sondern auch viler anderer respecten
willen gar nit schikhen wurde. So finden wir auch in keinen weeg rathsamb,
bei widerholung der wörtter „confoederatos et adhaerentes“ in unserer
vollmacht die determination ad conventionem praeliminarem zu admittirn,
vil weniger selbst anzebietten, und diß neben deren in unserm vorigen
schreiben angedeutte auch umb diser weiteren ursach willen, dieweil die
Franzosen ihre an die reichsstende in genere abgangne einladung eben auff
bedeutte convention fundiren; und da wir anjetzt solche determination der
vollmacht einrukhen lassen solten, es eben in den verstandt von inen
gezogen werden möcht, als hette man ihr beginnen facto ipso approbirt
und guet geheißen. So folgt auch hingegen nit, wann mans außlaßt, daß
man eben darumb ihre confoederatos in infinitum zulassen müeßt, alldie-
weil man nichtsdestoweniger sich stetigs uff die praeliminarconvention
würdet berueffen mögen. Wir seyend aber in disem puncten weiters, als
daß es simpliciter bei denen im eingang gesetzten terminis one derselben
fernere widerholung gelassen werden sollen, zu gehen one ihrer Kayser-
lichen mayestät erfolgenden außtruklichen bevelch nit bedacht und wöllen
verhoffen, die mediatores selbst werden es uff unsere beschehende decla-
ration der sachen gemäß und billich finden.
Und dieweil es dann mit denen von denn Frantzösischen plenipotentiarien
auch ihrem könig ins reich publicirten schreiben nunmehr ein offenbare
und reichskündige sach, auch deren einem ein gantz pacquet zu Frankfurt
der reichsdeputation per notarium et testes insinuiert worden, so seind
wir mit Ewer Liebden und Excellenz auch dem herrn und meinem hoch-
geehrten herrn gleicher meinung, daß dessentwegen bei den mediatorn
einige andung, zwar allein praeoccupando und mit vorbehalt, was ihre
Kayserliche mayestät unß dessenthalber ferners anbevehlen möchten, zu
thuen sein werde; gestalten wir solches morndrigen tags, geliebts Gott, zu
verrichten vorhabens seind. Hinweise auf erhaltene und ausgegangene Post.