Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
231. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 März 26
Osnabrück 1646 März 26
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 51a fol. 35–39, praes. 1646 April 6 = Druckvorlage –
Kopie: KHA , A IV Bd. 1628/19 unfol.; Giessen 206 nr. 344 S. 1765–1774 – Druck:
Gärtner VIII nr. 115 S. 653–659.
Ermahnung des stiftmagdeburgischen Gesandten. Pfalz. Reichsständische Gravamina- Ver-
handlungen . Marburgische Sukzessionssache. Elsaß.
Wir haben die bevorstehenden Kompositionsverhandlungen zum Anlaß
genommen, um unter anderm dem Befehl in nr. 190 gemäß auch mit dem
magdeburgischen Gesandten zu konferieren. Über das Befohlene hinaus
haben wir noch hinzugesetzt: Es hetten Ewer Mayestätt in ahnsehung der
churfürstlichen durchlaucht zu Sachßen hoher meriten, seinen, des abge-
sandten , gnedigsten herrn den ertzstifft Magdeburg gelaßen und sich dha-
hero umb so viel desto weniger versehen khönnen, daß seine fürstliche gna-
den Ewer Kayserliche Mayestätt in dero erbkönigreichen und landen einige
maaß oder ordtnung würden vorschreiben, sondern wie sie den ertzstifft
Magdeburg ex beneficio und in crafft des Pragern friedenschluß besitzen,
also auch ietzbemelten friedenschluß pro norma ihrer consiliorum, soviel die
gravamina betrifft, halten wollen; wöllen derhalben ihnen, gesandten, er-
innert haben, sich auch darahn zu halten, in terminis der reichssatzung und
selbigen Prager friedenschluß zu beharren und sich nit dhavon abführen zu
laßen.
Der hat darauf geantwortet, daß es sein gnedigster herr mit bemelten abge-
legten voto nit übel gemeindt, es auch demselben leidt sein würde, wan er
verstehen sölte, daß Ewer Mayestät dhamit beleidigt worden, wölte ihre
fürstliche gnaden dhavon gehorsamist berichten und würden dieselbe ire
getreweste devotion gegen Ewer Mayestät anderst im werck bezeigen. Der
Prager friedenschluß würdte von denen cronen sowol alß protestirenden
stendten bestrietten, so hette er, gesandter, auch sich nit dhavon separirn
khönnen. Es seie sein gnedigster herr nit in crafft selbigs schlußes, sondern
durch ördentlichen beruefft und per canonicam electionem (wie er diese
formalia gebraucht) zum ertzstifft khommen und waß in selben frieden-
schluß von dem ertzstifft gesetzt, solches seie nur wegen ihrer ertzfürst-
lichen durchlaucht Leopoldt Wilhelmb zu Österreich gesetzt worden,
gienge aber seinen gnedigsten hern nit ahn.
Dhagegen wir erinnert, daß unß in einig disputat uber selbigs werck einzu-
laßen , nit gebühre. Es zeige es aber der buchstab, wen es angehe oder nit;
ersuchten den abgesandten, daß er unsere wolmeinende erinnerung wölle in
acht nhemmen und den Prager friedenschluß, so ohne daß nuhmehr prag-
matica sanctio Imperii seie, ferners nit bestreiten, sondern vielmehr behaub-
ten helffen, daran seie seinem gnedigsten herr selbst gelegen. Der abgesand-
ter insistirt aber weiters, daß seinem gnedigsten hern gleichwol obligge, die
vier ämbter, so vom ertzstifft abgerißen und churfürstliche durchlaucht zu
Sachßen zugelegt worden, wieder herzu zum ertzstifft zu pringen, weiln es
geistliche gütter seien. Wir haben nichts darauf antworten wöllen, sondern
abgebrochen und es bey unser beschehenen erinnerung bewenden laßen.
Sönsten hab ich, Crane, bey obvermelten verrichteten heimbsuchungen
under andern von denn fürstlich Darmbstättischen gesandten verstanden,
daß verlittenen donnerstag, den 22. dieses, under denen protestirenden ein
conclusum gemacht, denen Pfaltzischen ministris per deputatos ahnzeigen
zu laßen, daß sie, protestirende, es selbst dhafürhielten, daß die Pfaltzische
sach am füeglichsten durch particulartractaten abzuhelffen sey, sölten der-
halben sie, Pfaltzische ministri, selbigs werck treiben und nit darauf zu
legen, daß man den generalfriedenschluß wegen selbiger sach werde auf-
halten . Es hette auch von selbigem concluso dem alhie ahnweesenden Chur-
bayrischen gesandten per deputatos söllen notificirt werden, seie aber her-
nacher wieder eingestelt, denen Pfaltzischen aber seines dhafürhaltens von
solchem concluso schon angezeigt worden.
Erzehlete auch ferners, daß der Salvius bey ihne gewest und under andern
vermeldet hette, daß man bey der compositionshandlung die extrema nit
behaubten, sondern etwoh sehen möegte, wie circa extensionem annorum
der 40 jahr ein temperamentum zu treffen und würde er, Salvius, sich den
negsten sontag, Dominica Palmarum, nacher Münster, umb die general-
sachen aldha facilitiren zu helffen, erheben; hette auch einen discurs uber
die Heßische successionsach geführt und von den Heßen Caßlischen zu
haben vermeldet, daß dieselbe ihr landtfriedtbrüchigs verfahren mit Mar-
purg ex eo capite entschüldigen wolten, daß sie von Kayserlicher mayestätt
in die acht et pro hostibus Imperii erclährt worden, also kheinen friedt-
bruch begehen könten, sondern stündte ihnen bevor, die waaffen zu führen,
wie sie am besten khönten und ihr glück in acht zu nhemmen.
Bey denn fürstlich Altenburgischen hab vernhommen, daß es gleichsamb
ein conclusum bey denen protestirenden ständten seie, daß die extrema bey
der compositionshandlung ahn seithen der protestirenden nit sollen behaub-
tet werden. Der fürstlich Braunschweigisch-Lüneburgische wahre der mei-
nung , daß man in acht tage mit denen deputatis catholicorum würdte auß-
kommen khönnen und vermeldete ferners, daß es Ewer Mayestätt etliche
millionen würde genützt haben, wan die compositionshandtlung vorhero,
ehedan man punctum satisfactionis berühret hette, wehre zur richtigkeit ge-
bracht worden, es wehren aber die catholischen stendte zu Münster nit dha-
hin zu bewegen gewest. Gedachte Altenburgische wöllen es auch dhafür-
halten , es würden die Frantzosen von der praetension mit Elsaß noch wol
zu bringen sein, dan fiengen schon ahn zu weichen und die praetension nur
auf die iehnseith Rheinische örtter zu legen. Man würde aber denselben mit
gesambten zuthuen zusprechen müßen, so würden sie sich schon anders
weisen laßen. Bey denen ubrigen hab ich sönderlichs nichts, so zu berichten
nötig sein möegte, erfahren; hab aber alle in deme einig zu sein befunden,
daß bey der compositionshandlung ex parte protestantium keine extrema
würden behaubtet werden, dhahero dan wol zu vermuthen, daß dies under
denen protestirenden ein gemachter schluß sein müße.