Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
163. Nassau an Trauttmansdorff Münster 1646 Februar 16

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–/ 163 /–

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Nassau an Trauttmansdorff


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Münster 1646 Februar 16

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Eigh. Ausfertigung: TA, Ka. 112 fol. 19–20’, 18–18’, PS 18’.

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Wünsche Oraniens. Niederländisch-spanische und spanisch-französische Verhandlungen.

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Der Prinz von Oranien will die Grafschaft Mörs nur von Ihrer Majestät zu
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Lehen nehmen.

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Knuyt hat gemeldet, wie er und seine collegen mit aufrichter gutter ernst-
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licher intention anher kommen, mit ihro königliche majestett in Hispanien
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einen gutten frieden zu machen, verhoffen auch, daß solches balt zu werck
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gerichtet werden könte, wie sie dan albereit dasjenige, so zwischen den

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herrn Spanischen plenipotentiarien und ihnen proponiret und gehandelt
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worden, in Haagen ihren principalen umb fernere instruction und befehl zu
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erlangen, ingeschicket; sich ferner vernemen lassent, sie begerten keine un-
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billiche sachen, noch in extremis zu bestehen. Es würde zwar die alliance, so
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sie mit Franckreich hetten

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Niederländisch-französischer Allianzvertrag vom 1. März 1644. Vgl. APW II B 1
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S. LIVf.
, (im fahl Spanien und Franckreich nit mitein-
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ander sich auch verglichen) waß verlängerung auf aufenhalt verursachen.
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Er hofte gleichwohl, ein solches auch leicht zu superiren sein würde. Ich hab
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geantwortet, das mir erfreuwlichen, ihre gutte intention und begierde zum
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frieden zu vernemen und weilen kein zweifel, daß die königliche
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Spanische herren abgesandten mit einer aufrichtigen gutten meinung hier
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sich befünden, einen gutten frieden der christenheit zu befürderen helffen,
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es werde da bälder durch Gottes genadt, wan man allerseyts mit so guttem
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vorsatz sich befünde, ein gutter effectus zu hoffen sein. Ihr, der Unirten
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Provincien, selbsteigene wohlfahrt und interesse erforderte selbsten einen
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gutten frieden, und wolte ich nit zweifelen, ob sie schon mit Franckreich in
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confoederation, wan sie gleichwohl mit gutten conditionen einen frieden
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machen könten, auch selbst empfindten würden, das Franckreich, wan es
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wolte, einen gutten frieden machen könte, aber nit wolte, sonderen so
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unbilliche, unthunliche conditiones fürschlügen und darbey beharren
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wolten, sie deßwegen ihr eigen interesse und die berühigung der christenheit
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nit auß der acht lassen würden. Er hatt fast so viel zu verstehen geben, das
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es wohl waß aufenhalt geben dörfte, aber gleichwohl die vergleich nit gar
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uber ein hauff stossen würde, sagte dabey, die sache muß fur dem Majo
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verglichen werden, dan wan man wider zur campagne kommen solte, so
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wirdt sobalt nichts drauß; dan ieder theil wirdt sich alsdan deß vortheils,
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so er erlanget, gebrauchen und praevaliren wollen. Es schiene auß seinen
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reden, das er der Frantzosen unbilliche petita nit approbiere; sagte, sie
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hetten seit der zeit, sie die Spanische handelungen in Haagen geschicket,
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zweymahl mit den herren Frantzösischen gehandelt, die hetten ihnen vor-
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gerücket , warumb sie, Frantzosen, nit alles daßjenige, so sie im krieg
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acquiret, behalten solten, da sie, Holländer, doch ihres theils ihr conquesta
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zu behalten begerten. Item bey ihnen, Frantzosen, wer deß konigs mino-
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rennitet daß schwereste bedencken, einige restitution zu thun. Sie, Hollen-
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der , hetten geantwort, der Spanische und Hollendische krieg wer gar einer
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anderer natur als der mit den Frantzosen, dan ihr krieg gienge daß landt
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und provincien selbst an und würde darumb gekrieget, welcher daß landt
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behalten solte, die Frantzosen aber fürten mit dem ertzhauß Osterreich
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krieg nur umb etlicher questionen willen, nit aber umb einigen anspruch, so
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sie an dero landen und provincien hetten, wehre also eine große ungleicheit.
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Item hetten sie, Holländer, schon zuesamen dergleichen tractaten mit
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Spanien gehabt, sie, Frantzosen, aber nicht. Ego: erinnerte mich, gehöret zu

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haben, das jetzigen konigs herr vatter, Ludowicus XIII

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Ludwig XIII. (1601–1643), seit 1610 Kg. von Frankreich. Vgl. W. K. v. Isenburg II
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Tafel 18.
, in seinem testa-
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ment

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Druck des am 21. April 1643 vom Pariser Parlament registrierten Testaments. Recueil
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Gélnérale des anciennes Lois françaises XVI S. 550–556.
expresse befohlen, die mit gewalt ingenomene platze wider zu
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restituiren, weil er kein gewissen darmit nit beschweret sein laßen wolte;
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also die herren Frantzosische kein ursach, sich mit deß konigs minorennitet
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zu entschuldigen, weilen dessen herr vatter auf seinem todtbett die restitu-
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tion anbefohlen hette. Herr Knuyt sagte, er hette solches auch mehrmahls
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gehöret, die herrn Frantzosen aber alhier woltens nit gestehen.

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Diskurs über die kaiserlich-schwedischen Verhandlungen. Bei der Beteue-
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rung
des niederländischen Friedenswillens betonte Knuyt, wie ihr status
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sich derzeit so eyferist hetten angelegen sein lassen, eine aufrichtige
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neutralitet mit ihro Kayserlichen mayestett und dem heiligen Reich zu
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halten, erkenten selbst, das ihres status wohlfahrt es erforderte.

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PS Nachrichten aus Frankreich.

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