Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
121. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Linz 1646 Januar 26

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–/ 121 /–

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Ferdinand III. an Trauttmansdorff


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Linz 1646 Januar 26

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Ausfertigung: TA , Ka. 122 fol. 231–232’ = Druckvorlage – Konzept: RK , FrA Fasz.
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50c fol. 35–36’.

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Gutachten der Gesandten zu den Repliken. Modus tractandi. Neue schwedische Vollmacht.

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Hinweis auf das Rezepisse vom 23. Januar

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Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Linz 1646 Januar 23. Ausfertigung: TA, Ka. 122
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fol. 221–221’ – Konzept: RK , FrA Fasz. 50c fol. 34–34’. Rezepisse auf nrr. 84, 83,
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88 und 89. Vgl. auch Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Linz 1646 Januar 23. Nicht
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ausgefertigte Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 50c fol. 21 – Konzept: Ebenda fol. 33.
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Rezepisse auf nrr. 88 und 89.
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Demnach wir aber auß besagten deinen wie auch unsern zu Münster ver-
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bliebenen gesandten relationibus befinden, das ihr insgesambt zu Oßna-
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brugg zusammenkommen werdet und uber beeder cronen replicas (dan wir
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nit zweiflen, das immitels unsern Kayserlichen gesandten zu Münster der
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cron Franckreich gesandte die ihrige vermitels der mediatorum werden
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haben außhendigen lassen) dero gesambtes guettachten unß zuekommen
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lassen wollet. Alß haben wir, soviel daß haubtwerckh anlangt, solches ewer
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gesambtes guettachten, alß die ihr in re praesenti und leichtlich etlicher
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churfürsten, fürsten und ständen gesandten intention, wohin dieselbige über
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berürter außlendischen cronen replicas gerichtet sein möchten, penetrirt
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haben werdet, erwartten wollen.

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Was sonsten den modum tractandi anlangt, lassen wir unnß gefallen, das es
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bey der angefangenen mündtlichen conferenz in praesentia utriusque partis
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secretariorum, so alles protocolliren sollen, sein verbleiben haben möge,
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darbey wir dan gern sehen möchten, das die sachen dahin gebracht wurden,
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daß die protocolla von den secretariis praevia collatione ultro citroque reci-
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proce möchten underschrieben werden; zumahlen weiln sie den reichs-
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stendten zu communiciren, da leicht allerhandt weitleüffigkeit verursacht
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werden könte, wan solche protocolla different weren.

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Fürs ander haben wir unß gegen die königliche Schwedische gesandten ver-
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sehen , sie würden bey dieser conferenz gleich wohle ihre entschuldigung,
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warumb sie die von dir schon begerte edirung einer newen legitimation nit
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beygebracht, eingewendet haben. Welches von ihnen nit allein unterlassen
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worden, sondern haben sich contra tenorem ihrer alten habenden pleni-
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potentzen vernemmen lassen, daß der fridt zur execution sine ratificatione
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illorum principalium nit kommen könte, dahero wirst du nochmahle bey

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ihnen instanz zu thuen wissen, damit sie ihr newe legitimation mit den
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ehistem zuweeg bringen und ediren.

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Und ist von dir gar vernünfftig geschehen, das du die vorgehabte der
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Churbrandenburgischen gesandten anwesenheit bey der conferenz mit den
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Schwedischen gesandten so behuetsamb unterbrochen und abgewendet hast.

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