Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
85. Trauttmansdorff, Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 Januar 8

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Trauttmansdorff, Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 Januar 8

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Kopie: Giessen 206 nr. 224 S. 1291–1293.

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Modalitäten der Ausgabe der schwedischen Replik. Forderungen Hessen-Kassels.

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Nachdem ich, der graf von Trautmansdorf, am 5. erfahren habe, daß die
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Repliken der Kronen nicht schriftlich ausgegeben werden sollen, habe ich
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noch selbigen abend den Churmaynzischen abgesanden von solchen schluß
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überbringen und dieselbe ersuchen laßen, weiln man in etwas anstunden, ob
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dergleichen mündliche conferenz anzunehmen oder aber ferners an die
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Schwedischen zu sezen sey, damit sie ihre replicam schriftlich ausgeben
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mögten und man dann vornehmlich auf die churfürstlichen, um sich bey
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denselben in dergleichen vorfälligkeiten guten raths zu erhohlen, verwiesen
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worden, daß sie, Churmaynzische, sich wollen belieben laßen, mit denen
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Churbrandenburgischen daraus zu communiciren, sich eins gesamten gutt-
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achtens zu vergleichen und uns zur Hand zu gehen. Worzu sich dieselben
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willig erbothen. Hinweis auf Beilage [ 1 ]. Demnach denn darauf gestern die
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mündliche conferenz in meinem, des grafen Trautmanssdorf, losement
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ihren vortgang erreicht und alles, was dabey von denen Schwedischen

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Im Text irrtümlich: Churbrandenburgischen.
vor-
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gelauffen , von beederseits secretarien dergestalt fleyßig protocolliret wor-
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den , daß in effectu zwischen der mündlichen und schrifftlichen communica-
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tion kein unterschied. So ist man in arbeit begriffen, selbiges protocoll zu
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mundiren, hat aber, wegen weitläufftigkeit, bey heutiger ordinari nicht expe-
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diret werden mögen, soll also zum nechsten gehorsamst eingeschickt wer-
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den . Immittelst haben wir hierbey in antecessum hinzulegen sollen, was die
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Heßen Caßelischen ihrer praetension halben für ein memorial durch die
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Schwedischen bey selbiger conferenz übergeben laßen.

[p. 121] [scan. 169]


1
Beilagen


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[1] Extractus protocolli, s. l. 1646 Januar 5 und 6. Kopie: Giessen 206 nr. 222 S. 1282–
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1289.

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Veneris, 5. Januarii 1646, bin ich, Krane, von ihrer excellenz, herrn grafen von Traut-
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mannsdorf , meinem gnädigen herrn, zu denen Churmaynzischen geschickt worden um
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anzufragen, ob man sich mit den mündlichen Repliken zufrieden geben solle. Wurden
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derhalben die Churmaynzischen von den Kayserlichen herrn abgesanden freundlich
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ersucht, daß sich mögten belieben laßen, mit denen Churbrandenburgischen daraus zu
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communiciern, sich mit denselben eines guttachtens zu vergleichen und denen
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Kayserlichen gesanden damit zue hand zu gehen. Moguntini offerunt se promptos.

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Samstag, 6. Januarii, bin ich zu den Churmaynzischen gangen, um zu vernehmen, was
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sich die churfürstlichen auf mein gestrigs anbringen werden erklähren wollen.
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Moguntini respondent, daß […] doch endlich der graf von Wittgenstein erinnert,
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daß Oxenstierna, entgegen seiner früheren Meinung, nun wolle, daß die Repliken nicht
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schriftlich herausgegeben werden. Nach Wittgensteins Bericht hat es auch den
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Anschein, als wollten die Schweden morgen den Vorschlag machen, zu den mündlichen
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Konferenzen einen Ausschuß der Reichsstände zuzuziehen. Brandenburg unterstützt
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diesen Plan.

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Nach Wittgensteins Ausführungen ist dann communi concluso für rathsamer zu seyn
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erachtet worden, die mündliche conferenz nicht auszuschlagen, sondern anzunehmen
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und wegen schrifftlicher edition der replica gegen die Schweden nichts zu erinnern,
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weiln nichts gewißers zu gewarten, als dann die Schwedischen bey also gemachten
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schluß unbeweglich bestehen und sich im gerinsten nicht ändern werden. […]. Jedoch
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könnte bey der mündlichen conferenz ausbedingt werden, daß man sich versehen wolle,
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dafern es etwa die notturft erfordern mögte, dasjenige, was die Schwedischen gesanden
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mündlich anbringen, auch schrifftlich zu haben, daß dieselbe alsdann der schrifftlichen
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communication halben kein bedenken machen werden.

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Eodem circa 7. vesperi, in der finstern nacht, schicken die Churmaynzischen zu mir,
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Cranen, und laßen mir anzeigen, daß die Churbrandenburgischen gleich iezo zu ihnen
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geschickt und zu wißen begehrt, was sich die herrn Kayserlichen abgesanden über den
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vorschlag wegen admission des reichsausschußes bey denen mündlichen conferenzien
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vernehmen laßen. Der Oxenstern sey heute nachmittag bey ihnen, Brandenburgischen,
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gewest und verlange nach einer erklährung. Sie, Churmaynzischen, begehrten, berichtet
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zu werden, was sie denen Churbrandenburgischen zur antwort zu geben. Habe es
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aufgenommen, bey hochgedachter ihrer excellenz, herrn grafen von Trautmannsdorf,
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mich bescheids zu erhohlen et responsum ex mandato suae excellentiae, es hätten sich
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die Schwedischen herren abgesanden bey ihro zur visita angemeldet; die würden sie
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furlaßen und mit denselben alleine conferiren, hernach aber denen churfürstlichen von
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deme, was bey solcher conferenz furkommen wurde, communication thun laßen.

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[2] [Des furstlichen Haußes Hessen-Cassell absonderliche Gravamina und postulata]
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fehlen.

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[ Kopie: RK , FrA Fasz. 48c fol. 164–165’, 178–179 = Druckvorlage; Ebenda Fasz.
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48c fol. 172–174; TA, Ka. 110 unfol. (2 mal); KHA , A IV Bd. 1628/55 unfol.;
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Ebenda Bd. 1628/57 unfol. – Druck: Meiern II S. 161–163. ]

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Die hessen-kasselischen Forderungen liegen in einer früheren und einer späteren Fassung
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vor; sie weichen nur stellenweise in den Formulierungen voneinander ab.

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[Hessen-Kassel fordert die unbegrenzte Generalamnestie und Restitution von 1618 ab;
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eine Spezialversicherung für Hessen-Kassel; kaiserliche Anerkennung des Primogenitur-
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rechts und aller Sukzessionsverträge, mit Ausnahme derer mit Landgraf Georg, an die
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man sich nicht mehr gebunden fühlt. Als Ersatz für seine Kriegskosten und die erlitte-
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nen Schäden will Hessen-Kassel alle Eroberungen bis zur Erstattung der Kosten
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behalten.]

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