Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
69. Nassau und Volmar an Trauttmansdorff Münster 1645 Dezember 31

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Nassau und Volmar an Trauttmansdorff


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Münster 1645 Dezember 31

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Kopie: RK , FrA Fasz. 52a fol. 2–5’; praes. [ 1646 Januar 1 ]. = Druckvorlage; KHA , A
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IV Bd. 1628/38 unfol.; Öst. Akten , Tirol , Fasz. 20d S. 9–19. – Konzept: RK , FrA
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Fasz. 92 VII fol. 127–133.

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Verhandlungsmodus. Protestantische Gravamina, Geistlicher Vorbehalt. Amnestie. Ausgabe
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der Vollmacht Trauttmansdorffs in Münster. Französische Satisfaktion.

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Wir, Nassau und Volmar, haben gestern Oxenstierna besucht. Unnd ob wir
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woll unßerstheilß allein in terminis curialibus zu verpleiben vorgehabt,
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auch zu einigen ferneren discursibus ahnlaß zu geben nicht gemeint wahrn,
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so hatt doch ermelter graff von Oxenstirn von sich selbst ein unnd anderß
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auf die bahan zu bringen angefangen und forderst zu erkennen geben, wel-
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chermaßen er der ursachen allherkömmen, auf daß er mit den Frantzößi-
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schen sich in denen noch ubrigen puncten, sonderlich aber de modo trac-
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tandi mehrers unterreden und vergleichen könten. Da sie, Schweeden, dan
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bieß daher indifferent geweßen, ob man mit ihnen per internuncios oder
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immediate oder in schriefften tractirn unnd handlen wolte, mit anhen-
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ckungh , daß er deßwegen auch mit Ewer Excellentz geredt, selbige glei-
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chergestalt indifferent befunden, allein, daß sie dabey sich sowoll weiterß
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vernehmmen laßen, vielleicht daß beste sein würde, daß die chronen ver-
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einigt ihre praetension super puncto satisfactionis in schrifften eroffnen
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theten. Unnd mögte er gleichwoll auch gern von unß vernehmmen, welches
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wir vor daß beßer hilten. Wir haben ihm darauf geandtworttet, daß wir
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woll darfur halten, Ewer Excellentz und wir werden allerseidts hierinnen
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keine große difficultet machen, auf welche weiße man forderlichst zu denen
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haupthandlungen werde gelangen mögen. Soviell verspureten wir woll, daß
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ihre Kayserliche mayestät gern sehen würden, daß die cronen alles daß-
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ienige , was sie auss dero responsiones einzuwenden hetten oder zu haben

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vermeinten, auf einmahll heraußgeben theten, damit man furderß ohn
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verliehrung der zeit in den tractaten fortschreiten könten.

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Hiebey seye zwar auch ein ansehens auf die reichsstände zu haben, alß mit
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welchen ihre Kayserliche mayestätt alles zu deliberiren von selbsten geneigt
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weren, unnd erscheine, daß ihnen, ständen, fast lieber sein werde, derglei-
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chen erclärungen in schrifften zu sehen. Doch stunde es dahin, wie man sich
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hierunder ein- und anderseits werde vergleichen mögen. Er hatt hierauf zu
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verstehen geben, daß er noch selbten abents mit den Frantzoßen von dießen
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puncten weiters handlen wolte, seins theilß hielte er fast vor daß beste, daß
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sie ihre replic vor dießmall in schriefften herauß geben, folgents ohne wei-
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tere schriefftwechselungh, allein von mundt, es geschehe nun mediate vel
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immediate, tractirt werde.

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Nach dießer ist er auf die gravamina protestantium kommen, unß gefragt,
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ob wir selbige gesehen, unnd waß unßer meinüngh darüber, mit vermel-
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düng , man muste einmahll dahin gedencken, daß hierunder ein mittell
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getroffen werde. Wir andtwortten ihme, daß die sache von schweren nach-
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dencken , wir hilten darvor, die catholische wurden mit ihren gegenbe-
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schwerden , welches dan nichts dan contradictoria der anderen wehren,
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auch unverzoglich heraußgehen, unnd alßdan der marckt lehrnen krahmen.
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Wir sehen woll, daß der geistliche vorbehalt der hauptpünct in allen wehr,
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an dem bestunde die substantz der catholischen religion in Theützlandt.
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Wan die protestantes die catholische religion unnd deren ahnverwandte
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stände im Reich neben sich gedulden wolten, so müsten sie sich dießem
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püncto anders, alß bießhero beschehen, erklähren unnd solchergestalt die
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axt nicht ahn die würtzell legen. Beyde religionen stände hetten sonder
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zweiffell ein größes aufsehen auf beede crönen, deren die eine catholisch,
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die andere aber evangelisch. Wan dieße beyde nichts anders thuen, dan
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allein beyden theilen nach beschaffenheit der religionen per extrema zu
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assistirn gedencken wolten, so wehre bey solcher weiß kein fried zu hoffen,
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wan man sich aber der billigkeit beruhmen unnd auf daßjenige, waß salva
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et illaesa conscientia, salvo religionis statu geschehen könnte, sehen wolt, so
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wehre woll ein vertreglicher vergleich zu verhoffen. Er beschloße hierauf
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solche materi mit erbieten, daß, obwoll die cron Schweeden der evangeli-
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schen religion zugethan, so wurde man doch nicht bedacht sein, ihrestheilß
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in extremis zu verharren, sondern vielmehr die protestirende zu aller
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billichkeit anzuweißen.

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Heut vormittag hatt er unß die visita erstattet unnd praemissis curialibus
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abermahln den punctum de modo tractandi recapitulirt und angezeigt, daß
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er hievon mit den Frantzößen umbstandlich gehandlet. Er vermeinte seins-
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theilß , ahm besten zu sein, daß sie auf ihrer seiten uber die Kayßerliche eine
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kurtze replic ad singula in schriefften ubergeben und man alßdan, ohne
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fernere schriefftwechselung, mundtlich von vergleichung ein und anderen
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punctens tractiren und handlen solte. Allein wehre noch ettwas

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unterschiedt zwischen hier und Oßnabruck wegen der mediatorn verhan-
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den , da dan schon zuvorn auf die bahan gebracht, daß eine deputation auß
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denen stenden pro internunciis, die vortrage und andwortten der parteien
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hin und wieder zu referiren haben, verordnet werden solte, ihnen, Schwee-
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dischen , were solches nicht zuwieder. Wir haben hierauß mit glimpflicher
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außführung remonstirt, daß dießes mittell überflußig, ja auch den tractaten
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offt mehr verhinderlich sein wurde, sintemaln vorderst die stände selbst sich
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dießer deputation schwerlich undereinander wurden vergleichen können,
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sodan manchmalß ungleiche meinung im referiren darauß entstehen, wie
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bereitz exempla solcher mißverständnuß obhanden seyen. Den stenden seye
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zwar darahn gelegen, daß sie von allen, so vorlaufft, nachricht haben, daß
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werden aber die Kayßerlichen gesandten zu thuen unnd mit ihnen, stenden,
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uber ein und anders zu consultirn crafft habender instruction nit under-
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laßen . Unnd könten alßo alle difficulteten durch personliche unterredüng
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zwischen den plenipotentiariis selbst furkommen, auch beederseits solche
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beschedenheit gebraucht werden, daß man sich keiner verlengerungh oder
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ungelegenheiten zu beßorgen haben möcht. Im ubrigen zweiffleten wir
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nicht, wan er wieder nach Oßnabruck anglangte, es würden sich Eur Excel-
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lentz mit ihme hierunder leichtlich vergleichen können. Mitt dießer unßerer
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gegenrede ist er sehr woll content geweßen unnd ließe sich vermercken, daß
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ihme dießer modus ahm besten wurde belieben.

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Folgendts wiederholete er wiederumb die materi von den gravaminibus,
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und ließe es fast uf obbedeutete erclärung gestelt sein. Der dritte punct
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wahr die amnistia, da er dan gleich, wie hiervor vom Salvio auch besche-
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nen , ungleich aufnemb, daß ihro Kayßerliche mayestätt selbige durante
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tractatu unnd ehe dan ichtwas mit den crönen wehre verglichen worden,
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publicirt hette. Er vermeinte, die amnistia wehre effectus pacis unnd solang
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der nicht geschlößen, kente auch die amnistia kein bestandt haben, daß dan
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auch die stände, so hiebey interessirt, nicht damit zufrieden, sondern lieber
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deß erfolgenden universalfriedenschlueß erwahrten wölten; die cronen wir-
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den von dem anno 1618 nicht weichen können.

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Wir haben ihme zu erkennen geben, waßgestalt ihro Kayßerliche mayestätt
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hierzu in krafft deß Regenßpurgischen reichßabschiedts und deß Franck-
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furtischen deputationschlueß

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Gemeint ist wohl der Beschluß eines neuen Deputationstags zur Beratung der Reichs-
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und Religionsbeschwerden von 1645 April 20. Vgl. B. Ph v. Chemnitz IV, 5 S. 29.
, auch anderer specialrequisitionum von
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underschidtlichen hohen reichßstenden, furgeschritten wehren und dieß
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allein zu gäntzlicher beruhigung der stende alßo vorgenohmmen hetten.
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Bedeutter reichsabscheidt brechte gleichwoll außtrucklich mit, daß dabey
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verpleiben solt, wohin auch daß wandelbahre gluck deß krieges auß-
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schlagen mögte. Haben derentwegen ihro Mayestet die zeit billich uf anno
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1630 determiniren sollen, wan sich dannoch ein oder andere sache in parti-
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culari anders abhandlen und darvon aufgezogen oder von newen hinzu-

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gesetzet werden muest, daß stunde zu kunfftiger handlungh. Dan es hetten
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die Frantzößen doch in ihrer proposition den hieruber gefaßeten articull
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mit einer clausüla salvatoria bemerckt und hinzugesetzet, exceptis iis, quae
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hic aliter tractabuntur, beobachtet werden, sintemaln selbige auf einem
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öffentlichen schlueß fundirt wehr.

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Wir haben auch gefragt, ob er mit den Frantzosen wegen beyziehung der
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residenten gehandlet und auß seiner andtwordt vermerckt, daß sie darvon
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nicht weichen wollen, sondern sich uf ihre gegeneinander habende alliance
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bezogen hetten, alßo es die Schweden auch dabey würden bewenden laßen.

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Der abscheidt ist in summa geweßen, daß er seins orts die tractaten befürde-
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ren unnd sobalt er nach Oßnabruck komme, die replic heraußgeben solte.
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Man mueße sehen, daß den ständen ihrer habender gravaminum halber zu
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ruhe geholffen werde. Im ubrigen die satisfaction der cronen betreffent,
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wurden sich schon mittell finden, daß man eher so großen nachtheill, alß
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man dieß orts vermeinte, hindurchkommen konte.

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Alß er, Oxenstirn, von unß abgeschieden, haben sich gleich darauf alle 3
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Frantzoßen bey unß eingestellet, erstens complementi wegen der Weinacht-
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feyertagen verrichtet, sodan vermeldet, sie weren nun im werck, ehister
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tagen sich uber die Kayßerliche responsiones vernehmen zu laßen, wie sie
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dan sich deßen mit dem Oxenstirn bereitz vergliechen, allein weiln sie von
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demselben vernohmmen, daß Eur Excellentz den Schweden albereitz ihre
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volmacht vorgewießen, dergleichen aber alhie gegen ihnen noch der zeit
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nicht beschehen, wiewoll sie vernehmmen, daß Euer Excellentz selbigen bey
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den mediatoribus depositirt, unnd zwar sonst ahn deroselben egalitet gantz
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nicht zweiffelten, alßo hetten sie nicht umbgehen mögen, unß deßentwegen
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anzusprechen umb solche fursehung zu thuen, damit hernach deßenthalben
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in ipso progressu tractatuum kein hindernus entsprunge. Zum anderen
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hetten sie auch auß guter frundtschafft und vertraiwen unß anzeigen wol-
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len , wie daß sie berichtet worden, ob solte die newe königin in Fohlen ihren
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wegk alhie durchnehmmen wollen, darvon sie zwar noch kein gewießheit
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hetten, iedoch aber willens wehren, den residenten Saint Romain

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Melchior de Harod de Senevas, Marquis de Saint-Romain, 1643–1648 franz. Resident
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in Münster. Vgl. APW III D 1 S. 346.
ihr ent-
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gegenzuschicken , und eigentlich zu vernehmmen, waß ihre intention wehre,
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zweifelten nicht, wir wurden unß dieß orts im gleichen aller gebühr zu
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erzeigen unbeschwert sein.

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Uf den ersten puncten haben wir geandtwordtet, es wehre nicht ohne, daß
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Eur Excellentz ihre volmacht alhie bey den herrn mediatorn depositirn
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laßen, so aber der ursach beschehen, daß dieselbe im collationirn der lest
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verglichenen minuta nicht gleich, sondern auf die erste formb, wie wirs an-
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fangs producirt hetten, außgefertigt befunden und darumb vor unnöttig
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gehalten worden, selbige ihnen exhibiren zu laßen, sondern es hetten Eur
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Excellentz alßbald umb anderwertige außfertigung geschrieben unnd

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immittelß gleichwoll die mitgebrachte den herrn mediatorn hinderlegen
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wollen, damit man nicht vermeinen möcht, man wehre hiedurch einige ver-
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lengerungh zu suchen gemeint. Unnd verhoffen wir, die new umbgefertigte
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volmacht wurde negst künfftige wochen gewieß vorhanden sein. Mit wel-
5
cher anzeigh sie woll zufrieden geweßen unnd sich erclärt, inmittelß
6
ihrestheilß, Eur Excellentz sein alhie oder nicht, mit denen tractaten auch
7
in dero abweßen zween unß furzufahren.

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Die polnische Königin wird wahrscheinlich nicht über Münster reisen. Auf
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den abendt sein die mediatores kommen, die haben anfangs auch comple-
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menta wegen der feyrtagen verrichtet, solchem nach anzeigt, daß sie nicht
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underlaßen, daßienig, warümb wir sie vor 8 tagen requirirt, bey denen
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Frantzoßen anzubringen, sonderlich aber zu remonstriren, warumb sie einige
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hoffnüng auf retention der Vorderösterreichischen landen nicht zu machen;
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die hetten sich aber allein auf die conferentz mit dem Oxenstirn bezogen.
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Inzwischen were der duca de Longavilla auf herrn nuncium gestoßen und
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hette ihm gleichsamb mit einem resentiment vorgehalten, sie, mediatores,
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machten ihnen die sache mit dem Elßas so schwer, da er doch bereitz nach-
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richt , daß Euer Excellentz gegen denen Schweedischen anweishung gethan,
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daß man erpietig wehre, Breysach demolirn zu laßen, gleichsamb wolte
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man ihnen damit daß halb Elßas nachgeben. Deßgleichen sagt der Vene-
21
tianische pottschaffter, vom comte Servient vernohmmen zu haben, daß er
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sich gleichergestalt auf solche offerta, so von Euer Excellentz gegen dem
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Schweedischen beschehen sein solte, bezogen, unnd es zumaln alßo außge-
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deutet , alß wan sie viel lieber denen Schweedischen doppelt alß den Frant-
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zoßen einfacht satisfication geben wolten, warauß die Frantzoßen den
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schlueß machen, daß bey ihr Kayserlichen mayestät kein rechter ernst were,
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mit ihnen friedt zu machen, und vermeinten desto mehr ursach zu haben,
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alles, was sie ahm Rheinstromb in handen haben, einzubehalten.

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Unnd ließend sich beede herrn mediatores hiebey vermercken, alß wolte
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man sie mit nebentractaten umbgehen. Uber daß sagte der Venetus, der
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Servient hette auch zu einem behelf, warumb Franckreich bono titulo die
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Vorderöstereichischen lande einbehalten könte, angezogen, daß sie mit
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schreiben darthuen unnd beweißen wolten, daß ihre fürstliche durchlaucht,
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mein gnedigste fraw, sich auch deß kriegs mit einziehung Kayßerlicher
35
kriegsvolcker und offension ein unnd anderen standts theilhafftig ge-
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machet .

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Wir haben ihnen geandtworttet, daß wir uns forderst woll zu erinnern
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wusten, weßen sie ahn die Frantzoßen zu bringen, von uns weren requirirt
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worden, unnd daß darin der demolition Breysach nicht wehre gedacht wor-
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den , außerhalb, daß ich, Volmar, zum ersten mahll, alß ich in nahmen Euer
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Excellentz zu ihnen kommen, per discursum gedacht

43
Vgl. APW III C 2 S. 489f.
, wo es entlich mangell
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haben solte, daß man dem hauß Ostreich mit dießer vestung nicht trawen

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1
wolt, so kont mans woll demantelirn. Ich hetts aber nicht per modum pro-
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prium gemeldt. Waß nun Euer Excellentz gegen denen Schweedischen hier-
3
under sich hetten vernehmmen laßen, daß wusten wir nicht. Herr Oxen-
4
stirn hette es auch gegen unß nicht gedacht, da er doch unß gefragt, ob die
5
Frantzoßen daß Elßas praetendirten unnd sich verwundert, alß wir ja
6
geandtworttet unnd daß eß unß die mediatores selbst doch nicht per
7
modum commissionis sonderen per aviso angezeigt hetten. Eß mögte alßo
8
sein, daß Euer Excellentz per discursum gegen denen Schweedischen solchen
9
vorschlagh hetten vernehmen laßen, daß hette aber gahr nicht den ver-
10
standt , daß man darumb denen Frantzoßen ein mehrers alß anerbotten
11
wörden, nachgeben wollen, viel weiniger, daß man sie, mediatores, in eini-
12
gen zu praeteriren begehrte.

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Waß deß Servientz inculpation gegen meine, Volmars, gnedigste frawen an-
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langte , da mochte ich gern mehr particularia von ihnen hören. Wurde als-
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tan gnuchsamb zu andtwordten wißen. Waß ihre fürstliche durchlaucht vor
16
Kayßerliche kriegsvolcker ahn sich gezogen, daß were per modum defen-
17
sionis unnd nicht offensionis beschehen. Würde auch nunmehr bewießen
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werden mögen, daß ehe dan die Vorderösterreichischen lande von andern
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feientlich angloffen unnd verfolgt worden, einer benachbahrter reichsstand
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darauß schaden unnd kriegsbetrengnus empfangen hab. Unnd hiemit haben
21
wir auch die mediatores zufrieden gestelt.

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