Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
34. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Linz 1645 Dezember 17
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Linz 1645 Dezember 17
Ausfertigung: TA, Ka. 134 unfol., PS.
Jägerndorf.
Rezepisse auf Trauttmansdorffs Relation vom 22. November 1645 . Nun
hastu gar wohl unnd recht gethan, daß du gedachte unsere gesandte die
substantz der sachen interimsweise zu ihrer nachrichtung erinnert hast.
Wir haben auch bereith alhier (wie wir dich dan deßen durch unsern obri-
sten canzler
ermelter Jägerndorffischen restitutionssach vorhandene schrifften also-
baldt außgesuchet und auß denselben bey unserer Böhemischen hoffcanz-
ley über dem aigentlichen verhalt der sachen, ein außführlicher extract ver-
faßet worden, maßen du dann denselben hiemit, sambt denen darzue gehö-
rigen beylagen zu empfangen, gedachte unsere Kaiserliche gesandte aber
dahin zue bescheiden haben würst, daß sie diese sach, wie sie billig von
anfang hetten thun sollen, soviel immer möglich decliniren unndt obgemelte
Churbrandenburgische gesandte an unß weisen. In der sach selbsten aber
sich nach sattsamer fürstellung unserer und unserer erbcron Böhaimb an
selbigem fürstenthumb langst vor der rebellion erworbenen offenbahren
gerechtigkeit
Vgl. [ nr. 13 Anm. 9 ] . Nach ksl. Ansicht war das Herzogtum Jägerndorf nach dem Tode
des Mgfen Georg Friedrich von Brandenburg an die böhmische Krone heimgefallen;
Mgf. Johann Georg sei daher 1603 widerrechtlich in den Besitz Jägerndorfs gelangt,
da er die kgl. Belehnung nicht nachgesucht habe. Vgl. U. u. A. IV S. 433.
thumb wißentlich so weith kommen, auff deßen restitution khein [?] hoff-
nung noch [?] gedanckhen weitter zu machen sey. Maßen du dann denselben
die notturfft hierüber schon weitter mitzugeben unnd unnß deß fernern
verlauff nachrichtung einzuschickhen, auch daran unsern gnedigisten
willen und mainung gehorsambist zu volbringen wißen würdest.
PS Wir haben dir hiemit zugleich diß ad partem und in gnedigstem ver-
trawen mitgeben wollen, daß auff den fall die Churbrandenburgischen ab-
gesandten ie so hart diese sach beharren wolten unndt dardurch allerley
undienst zu besorgen wären, du dich gegen ihnen entweder selbst oder durch
gedachte unsere gesandte endtlich so weitth erklären mögest, daß auff den
fall deß churfürsten zu Brandenburgkh libden zu solchem fürstentumb
Jägerndorff, sowohl was das poßeßorium allß petitorium betrifft, ihre
sprüch ferner zu behaubten vermeinten, wir endtlich geschehen lassen wür-
den , daß solches vor gehöriger instantz der ordnung nach außgeführet wer-
den möge.