Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
27. Trauttmansdorff an Ferdinand III Münster 1645 Dezember 13
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Münster 1645 Dezember 13
Konzept: TA, Ka. 109 unfol.
Neben nr. 25 will ich berichten, waß massen ihre churfürstliche durch-
laucht ihre vor diesem gehabten opinion und mainung, das man nemblich
ehender zum frieden kommen und es den tractaten am vortraglichsten sein
wurde, wan man sich in puncto satisfactionis gegen denen frembden cronen
beyzeiten heraußlassen und erkleren thete, in so weit geändert und hirin
mit Eur Kayserlichen Mayestät einig worden seint, daß sy anniezo darvor-
halten , es werde den frieden mehreres befürdern, wan Eur Kayserliche
Mayestät zwar die handtlung mit den cronen mit beyseits- sondern fort-
sezen , vor allem aber dahin sehen lassen, wie man sich mit den ständen des
Reichs vergleichen und dieselbe mit dem oberhaubt widerumb vereinigen
möge. Inmassen sy, die gesandten, dan auch ihres orths hierzue zu cooperi-
ren bevelcht und erbietig weren; mit dem weiteren ersuchen, daß ich ihrer
churfürstlichen durchlaucht interesse in vorgerürter Pfalzischen sach in
puncto octavi electoratus bey den ständen bester gestalt eingedenck sein
wolte.
Nun hab ich in ersehung der iezt angeregten achten electorats halber mir
zuegestelten schrifftlichen erinnerung dem werck weiter nachgedacht und
befunden, daß in denen vor disem der alternation halber in consideration
kommenen gradibus wegen der Maximilianischen lini, wie in denen ersten 3
blätern der churbayrischen erinnerung ia mit mehrerem zu sehen, gar zu
kurz abgebrochen und alle drey gradus zugleich und auff einmahl gleich-
samb verworffen werden
Churbayrische gesandten zu mir erfordert und denselben vorgehalten, obs
nit ein weeg und ihrer churfürstlichen durchlaucht annemblicher, wan
mans dahin richten könte, das ohne einzige alternation die churwurde bey
ihro und ihrer Maximillanischen lini allein verpleiben thete, und so lang
dieselbe in esse sein werden, die Heidelbergische darvon ganz und zumah-
len von der chur ausgeschlossen bliebe, nach endung dieser lini erst die
Albertische posteritet
meines orths darvor halten wolte, daß es nit allein der catholischen religion
besser und vorträglicher, sondern auch für dero hauß viel sicherer und ihr
churfürstliche durchlaucht auf diese weiß in ihren rechten viel mehreres
consolidirt und bestettiget wurden, alß wan der gulden bull zuwider durch
den octavum electoratum ein Calvinischer churfürst
Mit dem Übergang der Pfalz auf die Linie Pfalz-Simmern 1559 unter Friedrich III.
vollzog sich der Übergang zum Kalvinismus. Nach einem kurzen lutherischen
Zwischenspiel kehrte die Pfalz unter dem Kurverweser (1583–1592) Johann Kasimir
von Pfalz-Lautern endgültig zum Kalvinismus zurück. Vgl. Territorien-Ploetz I S.
247f.
hauses Bayrn ins churfürstliche collegium gleich iezo wieder auff und an-
genommen werden solte. Welchen vorschlag ermelte gesandten ihnen nicht
mißfallen lassen und mich ersucht, bey den ständen dißfahls rem so lang
integram zu erhalten, biß sy daß werck (so sy noch heudt thuen wolten)
ihrem gnedigsten herrn überschicken und sich darüber weiteren beschaidts
und bevelchs erholtt hetten, welches ich ihnen also zu thun versprochen.
Gestern habe ich Rosenhane besucht. Er hat, alß ich gegen ihne vermeldt, sy
wurden ia dises negotium, die Pfalzische praetension, so bißhero in extremis
hanget, nicht foviren, geantwortet, daß sy, die Schweden, es der Oberen
Pfalz
Die kurpfälzische Oberpfalz war Kf. Maximilian I. im April 1623 zur Nutznießung
überlassen worden. In dem am 22. Februar 1628 zwischen Kurfürst und Kaiser in
München geschlossenem Vertrag war unter anderem vereinbart worden, daß Kf. Maxi-
milian auf die auf 13 Millionen Gulden veranschlagten ksl. Kriegsschulden, die von der
bay. Unterstützung im Kampf gegen Pfalzgraf Friedrich V. herrührten, für die Über-
tragung der Oberpfalz und der rechtsrheinischen Teile der Unterpfalz verzichten werde.
Sollten die pfälzischen Gebiete nicht für Bayern zu erhalten sein und der Kaiser seine
Kriegsschuld nicht begleichen können, mußte er an Bayern Oberösterreich abtreten. Vgl.
M. Ritter III S. 189f. und S. 374 und K. Ruppert , Ksl. Politik S. 132f.
Im übrigen seint heudt vormittag auch die Hessen Casselische abgeordneten
bey mir gewesen. Die haben neben den gewönlichen complimenten, erstlich
ihrer frawen, der Landtgravin, friedensbegirdt gar hoch contestirt und
zugleich wieder die Marpurgische decision und transaction underschiedt-
liche beschwernüssen angebracht, das man Hessen Casselischer seits mit
gewaldt dazue gezwungen worden, item daß der vatter den söhnen ihr
recht nit nehmen können und daß sy sich dieser ursachen an die frembde
cronen hencken müessen; haben sich sonst zu aller devotion und waß zu
befürderung des friedens gereichen wurde können, erbotten.