Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
300. Ferdinand III. an Lamberg und Krane Budweis 1646 August 15
Budweis 1646 August 15
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51b fol. 29–30 = Druckvorlage – Kopie: Giessen 207 nr. 256
S. 970–975 – Konzept: RK FrA Fasz. 51b fol. 19–19’, 31–32. Gutachten der deputierten Räte (Kurz, Gebhard, Söldner, Walderode) und Conclusum im
Geheimen Rat (Khevenhiller, Schlick, Teufenbach, Kurz, Puchheim, Prücklmair, Gebhard, Söld-
ner ), Budweis 1646 August 15. Kopie: RK FrA Fasz. 51b fol. 21–26 = Druckvorlage – Kon-
zept : ebenda fol. 20–20’, 27–27’.
Verhandlungstaktik gegenüber Schweden: Drängen auf Herausgabe des angekündigten Text-
vorschlags für das IPO. Begrenzte kaiserliche Bereitschaft zur Fortsetzung des Krieges. Militär-
satisfaktion .
Rezepisse auf nr. 278 und nr. 281. Sovil nun das erste, nemblich das instrumen-
tum pacis
Gemeint ist der interne, von Salvius verfaßte Entwurf für das IPO (vgl. [ nr. 162 Anm. 6 ] ).
sich zu mehrmalen erklärt, und bevoraus der Oxenstern mit dieser veranlas-
sung von Münster abgezogen, daß er innerhalb acht tagen das gegeninstru-
mentum pacificationis extradiren wolle, darbey wir dan krieg oder frieden zu
erwöhlen und es bey ieztbemelten instrumento pacificationis sein beständiges
verbleiben
7 haben solle, dahero] an der Stelle wird im Ga. genauer ausgeführt (fol. 21’–22): Bey diser
des Oxensterns erclerung hetten die gehorsambste deputierte räth lieber gesehen, daß
Euer Majestät Kayserliche gesandte zu Oßnabrug mehrmahln anbefohlenermassen sim-
pliciter der herausgebung des gegeninstrumenti pacificationis erwarthtet und sich nit
erst in newe conferenzias und abwege verfüehren hetten lassen, wie es die iezige relation
mit sich bringt, dieweilen, gleichwie dises instrumentum pacificationis an seiten der cro-
nen und denen ihnen adhaerierten ein newes vinculum hette sollen sein, die waffen ge-
gen Euer Kaiserliche Majestät und die catholische zu continuieren, also auch und indeme
die catholische heraus zu ersehen wurden haben, auf was extremiteten die cron Schwee-
den und Frankhreich behame[n], denselbigen iezermeltes instrumentum pacificationis
der rechte stimulus novae et indissolubilis coniunctionis mit Euer Kaiserlicher Majestät
sein hette können. Man wurde auch eigentlich aus berüertem instrumento pacis wissen
haben können, ob mit weiterm weichen und nachgeben dem werckh geholffen könnte
sein oder nit. Bey der aber aufs newe von den Kayserlichen gesandten gleichsamb selbst
zugemuetheten und an die handt gegebenen confaerenz, findt man daß gegeninstrumen-
tum pacificationis in weitem feldt und dises medium, die Schweedische in mora pacis zu
constituieren, für dißmahl verlohren […].
teten , so nur zu verlengerung der sachen auf seitten der Schweedischen ge-
sandten gesucht werden, nochmalen für das beste halten, dergleichen confe-
rentien soviel als möglich zu decliniren und es wider auf den weeg zu bringen,
das der Oxenstern zu herausgebung des gegeninstrumenti pacificationis sich
erklärte, alßdan der volziehung solcher erklärung zu inhaeriern. Nit das ihr
destwegen den Schweedischen viel nachlauffen oder destwegen grosse anxietet
erzeigen solte, sondern allezeit auf dem beruhen, das ihr erwartten thätte das
versprochene instrumenti, daraus man alßdan ersehen wird können, ob mit
weittern weichen und nachgeben dem werkh geholfen sein könne oder nit.
Dardurch wirdt auch dieienige frag, waß wir alß Römischer Kayser zu erlan-
gung des fridens thuen können oder nit, umbgangen, zumahlen in denienigen
sachen, so durch hinaußgebung unserer Kayserlichen erklärungen und des
instrumenti pacis alberait beschehen sein. Dan ob wir zwar wohl wissen, das
sine consensu der interessirten nit so wohl und so sicher in den sachen kan
verfahren werden, so befinden wir doch darneben, das wir umb dieser inter-
essenten willen den krieg zu continuiren unsere erbkönigreich, landt und
leüth umb anderer willen, die bey der sachen oder nichts vermögen oder
nichts wollen thuen, eüsseriser gefahr zu exponiren nit verbunden sein.
Wir lassen es sonsten der angedeütten puncten halber wie auch wegen satis-
factionis militiae bey unnsern bevelch und resolution, das ein ieder die seinige
contentire, verbleiben, dan in widerigen fall, wan schon die cron satisfaction
hette, so wurde sy den punctum exsolvendi militis pro materia novi belli cum
Suecica militia haben, welches billich zu verhietten ist.
Gegen den Stadtsyndikus Dr. Böger soll Beschwerde beim Rat der Stadt Osna-
brück eingelegt werden.