Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
206. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Januar 10
Osnabrück 1647 Januar 10
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 19–19’ = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/21
unfol.; Giessen 208 nr. 92 p. 359–360; Giessen 209 nr. 7 p. 34–35.
Ankunft Trauttmansdorffs. Religionsverhandlungen: Verhandlungsvollmacht für die schwedi-
schen Gesandten von seiten der protestierenden Stände. Verzögerungsversuch der kurbrandenbur-
gischen Gesandten. Verhandlung mit den schwedischen Gesandten über ihre Satisfaktion, die
Stadt Bremen und die neue Verhandlungsvollmacht.
Heud sein Ewer Mayestätt obristhoffmeister und principalabgesandter, des
herrn graven von Trautmansdorff excellentz wieder alhie anglangt. Vorge-
stern haben die protestirende bey unß wegen reassumption der gravaminum,
selbigen tags auch die Churbrandeburgische bey gegebener visita bey mir,
Volmar, wieder die Pommerische cession allerhandt erinnerung gethaen,
sodan wir gestern die Schweedische gesandten in hofnung, den punctum
guarentigiae, wie es genendt wirdt, und waß sie darunder verstanden haben
wöllen, waß mehr zum standt zu bringen, heimbgesucht. Und geruhen Ewer
Mayestätt auß beyverwarten protocollis sub numeris 1, 2 und 3 iro allergnä-
digst referirn zu laßen, waß bey ein und andern uber selbige materien
fürgelauffen.
1 Protokoll, [Osnabrück] 1647 Januar 8. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 22–24 = Druckvorlage;
RK FrA Fasz. 91 II fol. 266–268; KHA A 4 nr. 1628/21 unfol.; Giessen 208 nr. 89 p.
345–348; Giessen 209 nr. 6 p. 30–34 – Vgl. Meiern , APW IV S. 30–31 (dat. 1646
Dezember 19/29).
Die protestirende per deputatos laßen unß ein glücksäliges newes jahr wünschen und
darbey anzeigen, daß man sich noch gutermaßen des iüngsten zu Münster bey dem
tractatu gravaminum genhommenen abschiedts werde zu erinnern wißen, wie nhemblich
dhomals, alß die protestirende uber die aldha von den Kayserlichen gesandten außgehän-
digte letztere schrifft eins und anders zu erinnern für nötig erachtet, die fernere
veranlaaßung beschehen, daß selbe handtlung alhie wiederumb sölte angetretten und zu
völliger richtigkeit gebracht werden . Weiln aber selbe tractaten zu Münster auf der
catholischen städte mitbelieben mit zuziehung der königlich Schweedischen gesandten
dhamals verhandtlet und also mit der immediathandtlung der anfang gemacht worden,
auch wol kein füeglichers mittel, auß der sach zu kommen, zu ersinnen seie, alß daß
dieselbe under solcher immediathandtlung gelaßen werde, sie, protestirende, benebens
dhomals die nachrichtung erlangt, daß wolgedachte catholische stendte irestheils zu
abhandtlung dieser materiae denen Kayserlichen abgesandten commission aufgetragen ,
alß hetten sie noch heüd mit denen Schweedischen darauß communicirt und zu
beforderung des wercks auch irestheils dennselben diesen puncten, mit denen Kayserli-
chen gesandten abzuhandtlen, anheimbgeben
Am 5./15. Dezember 1646 hatten die prot. Reichsstände den schwed. Ges. gemeinsame
Verhandlungen und ein Junktim zwischen der Regelung der Gravamina und der schwed.
Satisfaktion angeboten und am 29. Dezember 1646/8. Januar 1647 die Verhandlungsvoll-
macht übertragen ( APW II C 3 S. 129 Z. 1–28; ebenda S. 201 Z. 17–29).
unß mit denen Schweedischen abgesandten zusamenzuthuen, die sachen under handen zu
nhemmen und zum billichmeßigen vergleich einrichten zu helffen.
Warauf durch mich, Crane, wegen uberbrachten newen iarswunsch gebührende dancksa-
gung beschehen, sodan auf das ubrige geantwortet worden, daß man erwarten wölle, waß
die Schweedische abgesandte deswegen ahn unß bringen möegten. Es könten sich die
protestirende ständte dießorts wol versichert halten, daß die Kaißerliche gesandten ihnen
in demienigen, waß zu wiederbringung und stifftung gutes vertrawens und einigkeit
zwischen denen stendten durch sie würde verrichtet werden können, ihnen nit würden
auß handen gehen. Würde gleichwol auch die notturfft erfordern, daß die ständte auch
das irige dhabey thuen und einer dem andern in billichen sachen weiche und nachgebe,
dhamit man eins werden und das liebe vatterlandt für gantzer desolation und untergang
erretten möege. Addebam ego, Volmarus, daß man sich gar wol wüste zu erinnern, waß
iüngsthin zu Münster dieser tractaten halben wegen dem endtlichen volnziehung und
richtigmachung alhie verabschiedet worden. Habe aber dhamals nur allein an erleuterung
etlicher weenigen wörtter, so in dem aufsatz denen protestirenden waß zweiflhafft und
dunckl vorkommen, gehafftet. Man wölle sich vorsehen, daß es nur noch umb derglei-
chen explication werde zu thuen sein und keine newe difficultet erweckt und das werck
schwehrer gemacht werden wöllen. Würden sich nit gleich alle sachen derzeitt richten
laßen, sondern vornhemblich dhahin zu sehen sein, dhamit die zweiflhafftige puncten in
religionssachen möegen vergliechen, nit aber auß religionssachen politische oder staatts-
sachen gemacht werden, dhavon würde sich bey anderwertlichen zusamenkombsten
beßer reden laßen. Derzeitt erfordere es des vatterlandts wolfart, denen frembden cronen
(mit welchen man irer praetension halber in kurtzen zu richtigkeit zu gelangen verhoffe)
alle materi zu continuirung des kriegs zu benhemmen und abzuschneiden.
Illi repetunt priora, daß sich bey diesem werck also bezeigen wölten, daß ahn irer
friedensbegierdt khein mangl erscheinen solle. Wölten sich auch eins gleichmeßigen zu
den catholischen stendten versehen, und seie das eben die ursach, warumb sie die
immediathandlung für die vortraglichste erachten müesten, dhamit man nhemblich soviel
desto ehender zu gewünschter abhelffung und einigkeit gelangen möege.