Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
154. Trauttmansdorff, Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1646 Dezember 7
Münster 1646 Dezember 7
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 52a fol. 160–160’, PS fol. 157–157’, praes. 1646 Dezember 24 =
Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/42 unfol.; Giessen 208 nr. 44 p. 173–175 –
Konzept: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1554 fol. 166–166’, PS fol. 167.
Herausgabe des kaiserlichen Projekts für den kaiserlich-französischen Friedensvertrag und der
Projekte für die elsässischen Zessionsinstrumente. – PS Neue schwedische Entscheidung: Ultima-
tive Alternative über die schwedische Satisfaktion und die kurbrandenburgische Entschädigung;
Reaktion der französischen Gesandten.
Auf nr. 125 und haben wir daraus verstanden, waßgestalt deroselben gnädig-
ster bevelch und mainung sej, das wir uns mit aushendigung der instrumen-
torum pacis et cessionum von denn Franzosen in kein disputat einfüehren
lassen, sondern vilmehr uf der eröffnung deren aus Schweeden erwartteten
entlichen resolution tringen solten. Nun werden unsere hernachgefolgte
relationes mit allen umbständen zu erkennen geben, wie eiferig wir uns
solches alles haben angelegen sein lassen und wie weit es demnach in puncto
satisfactionis Suecicae mit dem Salvio noch vor 8 tagen wer gebracht
worden , daher wir auch kein verantworttliche ursach finden mögen, mit
außliferung unserer aufgesezten instrumenten und cessionum lenger an uns
zu halten, sondern seint gestrigen tags damit so weit fürgangen, das wir
selbige denn herrn mediatorn in maaß und formb, wie der extractus
prothocolli und beyligende abschrifften außweisen thuend, überlifert, damit
entzwischen und bis die ferrere handlung mit denn Schweeden und protestie-
renden in richtigkeit gebracht, auch dise instrumenta mit denn Franzosen
agiustiert werden mögen; dann wir ja nit gern etwas undterlassen wolten,
dardurch Eur Kayserlicher Mayestät seite einige saumbseeligkeit zuegemessen
werden köndte.
PS Eur Kayserlicher Mayestät sollen wir hiemit ferrers allerunderthänigist
anzeigen, als ich, Volmar, gleich disen abendt bei denn Franzosen gewesen,
das sie mir die inen eingelangte resolution der Schweedischen plenipotenti-
arien von Oßnabrugg, vom 25. Novembris/5. Decembris datiert, vorgewi-
sen , innhalts, sie es noch bei irer vorigen alhie außgehendigten praetension
verbleiben liessen, dergestalt, das inen Vorpomeren cum annexis (darunter
sonder zweifel Stettin, Wollin und Garz mainend) verbleiben wie auch die
vorgeschlagene summa gelts (so sie nit exprimieren) inen pro aequivalente
wegen Hinderpommeren abgestattet werden solle. Dagegen weren sie erbiet-
tig , Churbrandenburg Hinderpommern sambt dem bisthumb Camin und der
statt Colberg
abzutretten neben deme, waß ime noch weiters von Eur Mayestät und dem
Reich pro ricompensa zu geben, und diß, wan seine churfürstliche durch-
laucht einwilligen werde. Wofern die aber darzue nit willigen wolt, so solle
der cron Schweeden ganz Pommern bleiben, daruber von Eur Kayserlicher
Mayestät und dem Reich belehnet, auch dabey contra quemvis manuteniert
werden. Die Franzosen haben sich mit diser resolution gleich zu denn
mediatoren gethan und seint willens, morgens zue uns zu kommen. Vermei-
nen auch, man soll alspald dem churfürsten umb sein erclärung zueschreiben.
Casu quo er nit consentieren wolt, so wer die cron Franckreich erbiettig, mit
und neben Eur Mayestät und dem Reich die cron Schweeden darbej
manutenieren zu helffen, wo er aber consentieren wolt, dahin zu arbeiten, das
es bey ihrer ersten proposition bleiben möcht. Waß nun weiters derentwegen
an uns gebracht würdet, soll bey negster ordinari gehorsamlich referiert
werden.