Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
98. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 November 1
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Osnabrück 1646 November 1
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51a fol. 1–1’ = Druckvorlage – Kopie: RK FrA Fasz. 92 XI nr.
1504 fol. 17; Giessen 207 nr. 358 p. 1357–1358.
Drängen der protestierenden Stände auf die Teilnahme der Schweden an den Religionsverhand-
lungen und auf Osnabrück als Verhandlungsort. Reise von Salvius nach Münster? Aufbruch der
kurbrandenburgischen Gesandten zum Kurfürsten. Dänischer Sekretär Clain in Osnabrück.
Ewer Kaißerliche Majestätt geruhen auß beyverwahrten prothocollo aller-
gnädigst zu vernhemmen, waß die protestirende ständte durch die fürstliche
Sachßen Altenburgische bey unß anbringen laßen und wir geantwortet. Ist
handtgreiflich zu verspühren, daß sich selbe stendte in allem nach den
Schweedischen richten und sich zu nichts, waß nit auch denen Schweeden
gefellig ist, herauslaßen wöllen. Immitls pleibt beedes, sowol der punctus
gravaminum alß die haubthandlung, in suspenso. Ist zwar etliche tage der
ruff gewest, ob würde der Salvius nacher Münster, umb sich mit denen
Frantzosen uber die auß Schweeden einglangte instruction zu underreden, ist
aber itzo wieder dhamit still.
Die Churbrandeburgische gesandte sein nacher Ravensperg, umb irer chur-
fürstlichen durchlauchtt aufzuwarten
glangt , ob dieselbe aldha ankommen.
Die königliche majestätt in Dennemarck haben iren secretarium Klein
wieder anhero geschickt, kheiner andern ursach halben, wie derselb bey unß
auf eingereichte credentialn fürgeben, alß hir aufzuwarten und zuzusehen,
woh die sachen mit diesen tractaten entlich hinauslauffen wöllen. Berichtet
auch, daß der elter printz in Dennemarck noch im leben und die außgegebe-
ne postzeitung von deßen todtfall erdichtet seie.
[1] Protokoll, [Osnabrück] 1646 Oktober 31. Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 2–4 = Druckvor-
lage ; RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1504 fol. 18–19’; Giessen 207 nr. 357 p. 1351–1356.
Ließen unß die protestirende stendte durch die fürstlich Sachßen Altenburgische
anzeigen, daß wir unß noch würden gutermaßen zu erinnern wißen, waß bey iüngster
bey unß gehaltener conferentz circa punctum gravaminum ratione loci et modi an
seithen der protestierenden stenden seie erinnert worden. Nun hetten selbe ständte noch
zum uberfluß die alhie anweesende catholische
catholischen zu Münster, von solchem der protestirenden stendten anbringen zu
überschreiben und dieselbe dhahin zu vermöegen, dhamit es quoad locum bey einmahl
beliebter maalstatt möege gelaßen und selbe handlung alhie vorgenhommen und ferners
fortgesetzt, auch zu solchen endt von den catholischen ständten ein gewißer außchuß
anhero deputirt, sodan catholischentheils denen Kayserlichen herrn abgesandten
gewaldt aufgetragen werden, mit denen Schweedischen gesandten (denen es die protesti-
rende stendte gleichergestalt irestheils anheimbgeben wölten) uber dies werck zu
handtlen und es zum endtlichen schluß zu bringen. Es hetten zwar selbe alhie
anweesende catholische stendte solches der protestirenden stendten anbringen ad
referendum, umb mit denen catholischen stendten zu Münster daraus zu communicirn,
aufgenhommen, seie aber biß dato khein antwort erfolgt. Dhahero sie, protestirende, nit
unterlaßen wollen, bey unß dhavon anzuzeigen, dahmit wir wißen möegen, daß die
mora bey ihnen nit stehe, maaßen sie sich auch versechen wölten, daß man sie bey
solcher bewandtnuß in ungleichen nit verdencken werde.
Wir haben geantwortet, daß unß von diesen umbständten nichts fürkommen, sondern
seithero in hoffnung gestanden wehren und noch stünden, daß sich die protestirende
ständte auf der Kayserlichen gesandten am 12. Julii außgebene vorschläge erclehren
würden. Seie unß dhahero nit lieb, zu vernhemmen, daß man sich noch lenger in
formalibus, dha die sach schon so weith khommen, daß sie gleichsamb aufm schluß
stehe, wölle aufhalten. Man hette es ia bey gemelter conferentz deütlich gnug zu
verstehen geben, daß sich die catholische stendte ad certum locum nit wöllen binden
laßen, die irige auch anhero zu schicken oder denen Kayserlichen gesandten einigen
gewaldt, mit denen Schweedischen hirüber zu handtlen, einzuraumen nitt gemeindt
sein. Wir wüsten, daß die catholische stendte auf solcher meinung alnoch beharreten,
und komme ich, Crane, gleich von Münster
Vgl. [ nr. 94 Anm. 1 ] .
daß sowol die catholische ständte alß ire excellentz herr graff von Trautmansdorff der
antwort der protestirenden auf fürgedachte vorschlage vom 12. Julii mit höhistem
verlangen erwarteten. Und hetten ihre excellentz mir anbefohlen, data occasione bey
denen protestirenden zu erinnern, daß ihnen kheine andere gedancken machen wölten,
alß daß sy mit redlichen Kayserlichen ministris handtlen, die es mit ihnen aufrichtig
meineten und nit in vorschlag gebracht hetten, so nit auch würde gehalten werden.
Sölten sich nur darüber erclehren und mit dergleichen unnötigen ceremonien circa
modum et locum tractandi nit aufhalten laßen. Man seie schon so nahe beyeinander, daß
man verhöffentlich ohne zuziehung frömbder potentaten wol würde darauskommen
und einig werden können; ligge nur ahn der protestirenden erclehrung.
Illi: Sie könten unß wol versichern, daß solchergestalt, wie es die catholische fürhetten,
nit würde fortzukommen sein. Der punctus gravaminum müße hir und nit zu Münster
vergliechen, die Schwedische gesandten auch mit darzugezogen werden. Der krieg
würde fürnhemblich derentwegen geführt, die Schweedische hetten diese materi in
proposition gebracht, die catholische wehren darauf anhero gefolgt und ipso facto
locum pro tractatu beliebt. Laße sich nit wieder zurückgehen. Die cron Schweeden seie
auch in effectu ein reichsstandt zu achten, cum cingendus habeatur pro cincto, adeoque
etiam ex eo capite darbey interessirt und würde sich nit wöllen abweißen laßen.
Nos: Es seie eine rechte reichsmateri, darüber man schon von 100 jahren in communica-
tione begriffen gewest und niemaln frömbde herzugezogen; so würde es sich auch itzo
nit thuen laßen. Die cron Schweden würde es müeßen geschehn laßen, daß sich die
stendte untereinander vergleichen, und solches zu verhindern nit begehren. Daß die
catholische stendte hiehero erschienen, seie irer excellentz herrn graven von Trautmans-
dorff , die sich selbig mahl alhie aufgehalten, zu ehren beschehen. Würde auch nit übel
stehen, wan die protestirenden auch einmahl iren nebenstendten, sodan selbigen herrn
graffen zue liebe und respect hinüber deputirten. Die cron Schweeden würde sich nit
ingerirn, warbey dieselbe nit interessirt seie.
Illi: Die halte sich solchergestalt hiebey interessirt, daß sich nit wölle excludirn laßen.
Nos: Hette darzu khein fundament, und würde sich ea ratione die cron Franckreich bey
dem andern theil auch wöllen interessirt machen, warauß anderst nit erfolgen könte alß
fernere ruina des vatterlandts. Ersuchten die herrn abgesandte, daß iren mitständten von
unsern erinnerungen uberbringen und dieselbe zu milterer erclehrung vermöegen
wölten.
Illi: Wölten von allen fleißig uberbringen. Man würde es aber erfahren, daß es endtlich
auf solchen weeg, wie sie gesagt, hinauslauffen werde.