Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
36. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 Oktober 1

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 Oktober 1

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 51a fol. 1–2’, 13, praes. 1646 Oktober 17 = Druckvorlage –
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Kopie: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1461 fol. 428–429; Giessen 207 nr. 308 p. 1164–1167;
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Giessen 212 p. 2–4.

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Die französischen Gesandten in Osnabrück: Ermahnungen an die protestierenden Reichsstände
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zu Mäßigung und Einlenken; ihre Uneinigkeit mit den schwedischen Gesandten über die
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Fortsetzung des Krieges und die pfälzische Restitution. Verhandlungen der kaiserlichen mit den
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protestierenden und den schwedischen Gesandten; unverbindliche Festlegung der schwedischen
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Satisfaktion durch Oxenstierna; schwedisches Drängen auf mündliche Konferenzen über die
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strittigen Punkte.

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Freytags, den 28. Septembris, sein die Frantzösische gesandten wieder von
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hier abgereist. Selbigen tags hat unß |:der Hessen Darmbstattische abgesante
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Dr. Wolf:| berichtet, waßgestalt die protestirende einsmals eine deputation
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ahn die Frantzösische gesandte gethaen, dieselbe bey irer ankhombst entfan-
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gen und bey solcher occasion ire sachen recommendirn laßen und seie |:er,
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Dr. Wolf,:| neben andern mitdeputirt gewest. Die Frantzosen hetten sich der
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cortesey halben höfflich bedanckt, aber im ubrigen geantwortet, daß sie den
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protestirenden stendten in iren anligen, soviel es politica betreffen thue, nach
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möeglichkeit gern befordersamb erscheinen wölten, waß aber die religion
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und geistliches weesen anlange, dha khönten sie leichtlich erachten, daß
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ihnen nit wol würde anstehen, wieder ihre eigne religion zu reden. Sie wölten
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vielmehr die stendte ermahnt haben, sich mit denen catholischen zu setzen
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und dern ahnerbottene media compositionis nit außzuschlagen, dhamit
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Teütschlandt so viel desto ehender möege in einen ruhestandt gesetzt werden.
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Sie, Frantzosen, wehren nuhmehr mit Ewer Kayserlicher Mayestätt verglie-
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chen und gnugsamb versichert, daß es deroselben umb den frieden rechter
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ernst seie. Die stendte solten ihne selbst nit im weege liggen noch den frieden
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zu ihrem und ires vatterlandts großen nachtheil und schaden aufhalten.

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|:Der dechant zu ST. Johann:| hat unß berichtet, daß der Schweedische
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secretarius Melonius oder, wie er sich itzo nennet, Beerenclaw

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Matthias Mylonius (1607–1671), geadelt „Biörenklou“; 1637 Professor der Rhetorik an der
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Universität Uppsala; 1640 Kanzleisekretär, 1650 Regimentsrat im Hgt. Bremen, 1654
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Staatssekretär, 1656 Präsident in der bremischen Regierung, 1661 Hofkanzler, 1664 Reichsrat
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und Kanzleirat im Kanzleikollegium; 1643–1647 schwed. Gesandtschaftssekretär und Resi-
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dent in Osnabrück und 1647/1648–1649 in Münster, 1653–1654 schwed. Ges. auf dem
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Regensburger RT , 1656 bei den Verhandlungen des schwed.-kurbg. Vertrags von Labiau
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(1656 November 10/20; Druck: DuMont VI.2 S. 151–153), 1657–1659 auf dem Wahltag
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in Frankfurt und 1659–1660 in Frankreich ( SBL IV S. 465–471; Repertorium S. 482,
42
489–491; SMK I S. 324–325; Bosbach S. 34–35).
den conte

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d’Avaux selbigen tags, wie derselb medicin gebraucht, heimbgesucht und von
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mitlen und weegen, wie der krieg gegen Ewer Kayserliche Mayestätt, wan
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dieselbe zu hergebung des aequivalentis auß dern erblanden nit verstehen
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wolten, zu continuirn, geredt haben solle, daß aber der conte d’Avaux
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demselben deütlich gesagt, daß es der cron Franckreich gelegenheit nit seie,
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sich lenger in krieg aufzuhalten. Dero aerarium seie gantz erschöpfft, die
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unterthanen von cräfften kommen und derentwegen in großer schwihrigkeit.
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Sie könten nit alles also auf den krieg setzen und wagen, wie es die
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Schweeden wagen könten, dan die hetten nichts dhabey zu verlieren. Man
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wölte ihnen beystehen, dhamit sie ire satisfaction erlangen, müße sich aber in
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die billigkeit schicken und weisen laßen. Kayserliche mayestätt hetten gnug
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gethaen; würde gegen Gott und die erbare weltt nit zu verantworten sein,
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wan deroselben waß mehrers solte zugemuthet werden. Und in summa: Es
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wehre der Bernclaw malcontent von dem conte d’Avaux abgeschieden. |:Er,
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dechant zu ST. Johann,:| hette auch vermerckt, daß die Schweedische wegen
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der Pfaltzischen sach mit denen Frantzosen nit ubereinkommen können. Die
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Schweedische hielten sich gleichsamb für unüberwindtlich, vermeinten, daß
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sie Churbayern schon überwunden und derselb conditiones, wie man sie
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würde vorschreiben, wol würde annhemmen müeßen. Und dieses ist, so wir
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von der Frantzösischen gesandten negotiation erfahren.

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Wegen der Verhandlungen mit den schwed. Ges. und den prot. Reichsständen
22
verweisen wir auf das beiliegende Protokoll.


23
Beilage


24
[1] Protokoll, [Osnabrück] 1646 September 28, 30. Kopie: RK FrA Fasz. 51a fol. 3–11 =
25
Druckvorlage; RK FrA Fasz. 92 X nr. 1461 fol. 420–425’; Giessen 207 nr. 309 p.
26
1167–1172, nr. 310 p. 1172–1183.

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[1646 Septemer 28]

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Wir haben den sachsen-altenburgischen Ges. gemäß den Anweisungen Trauttmansdorffs vom
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24. und 25. September

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Drucke: Nr.n 18 und 21.
folgendes vorgetragen: Trauttmandorff plane in nächster Zeit seine
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Abreise; für ihre Verhandlungen mit den kath. Reichsständen seien allein die ksl. Vermitt-
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lungsvorschläge
vom 12. Juli 1646 maßgeblich; über diese sollten sie sich erklären und
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mündliche Verhandlungen mit den ksl. Ges. beginnen.

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Die abgesandte haben beedes ad referendum genommen, bey dem ersten aber erinnert,
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daß sie ungern vernhemen, daß ire excellentz eine solche resolution wegen irer
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zuruckreiß solten gefast haben. Alle protestirende stendt würden sich darab bestürtzen,
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dan dieselbe der gentzlichen hofnung lebten, es sölte der angefangener vergleich
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vermitls irer excellentz authoritet und zuthuen zum schluß gebracht werden, derhalben
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unß ersucht, bey deroselben zu erinnern und dieselbe instendig zu ersuchen, ire
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vorhabende abreiß einzustellen. Sie zweifleten auch nit, die sämbtliche stendte würden
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ire excellentz deswegen selbst zusprechen laßen.

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Bey dem andern punct vernehmen sie gern, daß uber dies eingefallenes dubium eine
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solche erleüterung gegeben würde. Die protestirende stendte wehren deswegen waß
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bestürtzt gewest und in sorgen gestanden, ob wölten die catholische stendte von iren
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vorigen erclehrungen allerdings wieder zuruckgehen, welches gewißlich zu großer
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weiterung würde ursach gegeben haben. Sie wölten nit underlaßen, bey iren mitständten
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von beeden puncten gebührlich zu erinnern. Die würden sich über eins und anders
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unterreden und der notturfft nach ferners erclähren.

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Nos: Daß beste mitl, irer excellentz herrn graven von Trautmansdorff zurückreiß
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einstellich zu machen, würde sein, von allen extremis abzuweichen und sich in ordine
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dern am 12. Julii außgegebenen vorschläge also zu erclehren, dhamit darauf die
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handlung mit gutem fundament könne ferners vortgesetzt und zu gewünschten schluß
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gebracht werden.

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Illi: Sölte, geliebts Gott, an seithen der protestirenden kein mangel erscheinen noch
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einige extrema behaubtet werden.

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[1646 September 30]

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Ist durch unß bey denen Schweedischen gesandten vorgemelte anzeigung wegen irer
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excellentz vorhabende abreiß auch abgelegt worden. Die abgesandte haben sich darauf
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bedanckt, daß ihnen von solchem vorhaben würde angezeigt. Hetten zwar wünschen
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möegen, daß ire excellentz denen tractaten biß zum völligen schluß hetten abwarten
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möegen, iedoch weilen es deren gelegenheit nit seie, sich lenger dhabey aufzuhalten, so
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wünschten sie deroselben glück auf die reiß. Vermeindten aber, daß die ursach sölcher
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abreiß nit darauf gelegt werden könte, daß sie sich in Schweeden in particulari incidenti
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pro mandato erholen thäten, angesehen sie ad principalem causam gnugsamb instruirt,
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obzwar nit auf dieienige proposition, so ihnen von den Frantzösischen gesandten
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newerdingen für weinig tagen seie fürgehalten worden. Seie aber nichts ungewöhnlichs,
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novo emergente casu sich bey denn principaln umb bescheidt zu erholen, thaten es doch
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auch andere gesandten. Sein darauf mit harten worten herausgangen: Man habe ihnen an
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Kayßerlichen seithen viel versprochen; itzo scheinte es, daß mans wieder zurucknhem-
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men wolle. Sie hetten verhofft gehabt, weiln man ihnen gantz Pommern in feudum zu
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geben offerirt, man würde solches ad effectum gerichtet und den consensum interessato-
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rum darüber zuweege gebracht haben. Die cron Schweeden würde sich niemaln wegen
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zurücklaßung Silesien erclehrt haben, wan nit dhagegen praesupponirt gehabt, daß die
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Kayserliche den consensum der interessirten außzubringen auf sich nhemen würden. Sie
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hetten solches per modum conditionis außgenhommen, und wölle irer mayestätt oder
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dernn ministris den churfürsten zu Brandeburg zu der einwilligung zu disponirn
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obligen. Einmahl könten sie von denen ihnen beschehenen offenen nit weichen. Hielten
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sich derentwegen ahn Kaiserliche mayestätt, stünden mit deroselben im krieg und
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suchten ire satisfaction bey deroselben und sonsten niemand anders.

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Nos: Man gestehe ihnen nit, daß man der cron Schweeden waß schüldich seie. Waß
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deroselben seie verwilligt worden, seie amore pacis, und zwar in den terminis besche-
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hen , wie das instrumentum pacis nachführe. Kaiserliche majestätt khönten weiters nit
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gehen. Die könten factum tertii nit praestirn, hetten selbigs auch niemals auf sich
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genommen. Umb den consens der interessatorum, bevorab churfürstlicher durchlauchtt
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zu Brandeburg, müsten sich die Schweedische selbst bewerben. Kaiserliche majestätt
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könten irer churfürstlichen durchlauchtt daß irige nit nhemmen, weiniger dieselbe ad
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consensum zwingen.

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Illi: Der churfürst würde sich wol disponirn laßen, wan man nur ein aequivalens
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dhagegen verschaffe. Waß in instrumento pacis begrieffen, seie in effectu nichts, und
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würde solchergestalt die cron Schweeden eludirt und mit derselben der spott getrieben.
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Sie, abgesandte, wölten lieber der cronen rathen, daß den krieg so lang verfolgen sölten,
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biß sie würden zum Reich herausgeschlagen und solang sie einen eintzigen man noch
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aufzubringen vermöegte, ehedan sich solchergestalt sölte mit tractaten (wie das formale
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gewest) vexiren laßen. Sie könten so nit ohne krieg sein. Gelte ihnen gleich, ob sie den

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krieg im Reich continuirten oder einen newen mit einem andern anfiengen. Wehren
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schon vierthalb iahr alhie und wusten itzo so viel alß zuvor.

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Nos: Man beclage es dießeits und habe mehr ursach darzu, daß die tractaten solcherge-
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stalt würden aufgezogen. Es seien keine schlechte sachen, so in den punctum satisfactio-
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nis gebracht worden, sondern betreffe ansehentliche reichsfürstenthumb und lande,
6
warbey viel vornheme stendte interessirt; die müsten auch vorhero vernhommen
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werden.

8
Illi: Es wehre gut gewesen, daß man hiebevor auch die reichsständte vorhero befragt
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hette, ehedan man uber dern landt und leüthe disponirt, so würde man nit in krieg
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gewachßen sein. Man wiße aber, waß der fürst von Friedtlandt mit Mecklenburg
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fürgenhommen

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Albrecht von Wallenstein (1583–1634); um 1606 zum kath. Glauben konvertiert, 1622
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comes Palatinus, 1625 Hg. von Friedland, 1628 Hg. von Sagan, 1629 Hg. von Mecklen-
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burg ; seit 1617 zu Diensten (Ks.) Ferdinands (II.) (1578–1637; 1619 Ks.), 1625–1630 und
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1631/1632–1634 Generalissimus der ksl. Armee ( ADB XLV S. 582–641, 677 ; Mann ).

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Das Hgt. Mecklenburg hatte Wallenstein am 26. Januar 1628 vorläufig als Pfand für seine
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Kriegskosten und am 9. Juni 1629 endgültig als Reichslehen in einem rechtlich problema-
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tischen Verfahren erhalten ( TRE IX S. 172).
. Im fürstenthumb Braunschweig wehren allein ahn die zweyundsieben-
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zig ämpter, wie sie von dem Dr. Lampadio berichtet worden, verschenckt gewest und
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dem fürsten nur 6 übrig verplieben

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Nach dem ksl. Sieg bei Lutter am Barenberg am 17./27. August 1627 hatten ksl. Kommissare
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ab April 1628 zuerst im niederrheinisch-westfälischen und im niedersächsischen Reichskreis,
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später im ganzen Reich versucht, Konfiskationen bei vorgeblichen Majestätsverbrechern
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vorzunehmen. Diese Maßnahmen hatten nur bei einem größeren F.en, nämlich bei Hg.
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Friedrich Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel (1591–1634; 1613 Hg.), der weite Teile
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seines Landes verlor, zum Erfolg geführt ( ADB VII S. 501–505 ; Ritter III S. 420–421).
. Nos: Der Lampadius rede seinen willen darahn,
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würde etwoh zu mildt darin berichtet sein. Könten es nit glauben, daß dergleichen
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fürgeben werde können bewiesen werden. Gehöre aber nit hiehero, und seie unnötig,
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diese materi zu beruhren, weilen man darumb beyeinander seie, umb den frieden zu
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tractirn.

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Illi: Sie hetten es auß mundt des Lampadii, und könten wir denselben selbst darüber
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fragen. Wölten es aber auch an sein ort gestelt sein laßen und wieder ad materiam pacis
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tretten. Fragten darauf, waß dan endtlich die cron Schweeden pro recompensa haben
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sölte. Sie sein einmahl instruirt, mit denen Churbrandeburgischen nit zu tractirn,
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sondern sich ahn die Kaiserische zu halten. Fragten, waß wir doch von denen
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Churbrandeburgischen in hoc passu, wie weith dieselbe endtlich mit Pommern gehen
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würden, erfahren hetten.

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Nos: Die Churbrandeburgische hetten sich gegen unß noch niemaln darüber herausge-
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laßen , sondern erclehrten sich deütlich, dhahin instruirt zu sein, wegen Pommern sich
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zu nichts vernhemben zu laßen, solang die cron Schweeden auf gantz Pommern
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beharren würden, ja protestireten gegen die Kayserische, daß dieselbe in irer erclehrung
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zu weith gangen, darumb mit denselben nit vortzukommen noch auch einige negotia-
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tion anzufangen, solang man an Schweedischer seithen auf gantz Pommern beharren
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würdte. Dhahero gedeüchte unß, daß sie, abgesandte, woll thuen würden, wan sich zum
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weenigsten unverfenglich möegten herauslaßen, waß sie endtlich zu thuen gemeindt
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sein. Seie nit zu zweiflen, wan sie sich waß milter erclehren und von irer starcken
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praetension abweichen würden, daß alßdan die churfürstliche durchlauchtt zu Brande-
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burg sich auch waß näher lencken würden.

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Darauf der Oxenstern: Er wölte unß zwar sagen, waß irer beeder abgesandten
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vermuetung seie, warauf es endtlich bey der cron zu bringen sein möegte, doch wölte er
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sölches nur discursweiß und unverbindtlich geredt haben, dan sie noch nit darauf

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1
instruirt wehren. Sie vermeinten, die cron möegte sich endtlich auf zurücklaßung
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Hinderpommern, doch außerhalb Stettin (dan selbige stadt würde sie in ewigkeit nit
3
zurücklaßen), behandtlen laßen, solchergestalt, daß Vorderpommern sambt der stadt
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Stettin der cron verpleiben möege. Und ehe daß sie, abgesandten, irestheils sölten der
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cron rathen, von Stettin abzustehen, ehe wölten sie rathen, von gantz Pommern
6
abzustehen und ihre recompenß anderorts zu suchen.

7
Nos: Seie unß lieb, diese apertur zu haben. Wölten unß deroselben pro re nata, auch zu
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der cron Schweeden selbsteignen nützen, dhamit sie erkhennen möegte, wie man in
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diesem werck richtigkeit zu haben verlange, bedienen. Möegten wünschen, daß die
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instruction auß Schweeden schon dha wehre, so verhofften wir, baldt zum schluß zu
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kommen. Soviel unß das werck fürkomme, würdte die mehriste difficultet an Stetin
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hafften, doch wölten dieses auch nur discursweiß und unverbindtlich erinnert haben.

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Illi: Die stendte hetten ihnen schon auch so viel zu verstehen geben, wan sie sich mit
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halb Pommern würden beschlagen laßen, daß sie alßdan ihnen nit begehrten zuwieder,
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sondern vielmehr befordersamb und verhülfflig zu sein und iren consensum darzu
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herzugeben

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Einen ähnlichen Hinweis auf ein Einlenken der pommerschen Landstände hatten die schwed.
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Ges. am 14./24. September 1646 auch nach Schweden weitergegeben ( APW II C 2 S. 420 Z.
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38–39). Dagegen ist ein solches Zugeständnis in den Berichten der pommerschen Ges. aus
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dieser Zeit nicht ausdrücklich erwähnt (vgl. Baltische Studien 6 (1839) 1 S. 1–104).
. Der hertzog in Bayern solte ihnen wol gantz Pommern gönnen, wan sie
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ihne dhagegen bey der chur und Obern Pfaltz wölten manutenirn helffen. Man müeße
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der instruction auß Schweeden erwartten. Es wehren aber noch mehr andere puncten, so
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under unß auch müesten vergliechen werden. Vermeinten, wan es unß nit zuwieder seie,
20
daß selbige puncten immitls, biß die instruction auß Schweeden einlange, zwischen unß
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wol würden können under handt genhommen und mündtlich darüber, doch auch
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unverbindtlich, nur vorschlagsweise, umb zu sehen, wie weith oder nahe man beyeinan-
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der seie, conferirt würden. Sie hetten zwar ein instrumentum pacis aufgesetzt, darin sie
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der protestirenden stendten gutachten wehren nachgangen, allermaßen wir, die Kaiseri-
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sche , bey unserm aufsatz deren catholischen votis gefolgt. Sie wehren zwar erpietig,
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solches, wan wirs also begehrten, außzuantworten, betrachteten aber hingegen, daß man
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durch solche außantwortung allererst wieder würde in newe schrifftwechßlung, auch
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wol gar aneinander gerathen. Vermeindten, bey nuhmehr so weith gebrachten sachen
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das vortraglichste zu sein, alle schriftwechßlung einzustellen und die noch ubrige
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unvergliechene puncta durch mündtliche conferentz zur richtigkeit zu pringen, doch
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stelleten es zu unser wilkühr, ob wir lieber das instrumentum pacis wölten außgeant-
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wörtet haben oder solche conferentz vortgestelt. Wölten nähister tagen zu unß
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khommen und mit unß ferner daraus conferirn. Die haubtstücke würden sein die
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Pfaltzische sach, der punctus satisfactionis militiae, punctus amnistiae und gravaminum.
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Hernacher könte man das instrumentum pacis von punct zu puncten durchgehen und
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sehen, waß darin ab- und zuzuthun. Es heten sich bey ihnen noch underschiedtliche
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stendte angeben, so sich in ein und anderm gravirter befunden und in dem instrumento
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pacis gerne wölten gedacht sein. Dha würde man gelegenheit haben, von allen zu
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communicirn.

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Nos: Es stehe zu der Schweedischen abgesandten belieben, ob sie das instrumentum
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pacis außantworten wöllen oder nit. Die mündtliche conferentz seie zwar ein gutes mitl,
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den sachen zu helffen, hetten aber auch ire difficulteten. Man wiße, daß viel sachen bey
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dergleichen mündtlichen conferentz würden fürgebracht werden, so mit dem Münsteri-
44
schen convent gemeinschafft hetten, alß under andern die Pfaltzische, welche man zu
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Münster allerdings für vergliechen hielte

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In ihrer Erklärung betr. die frz. Satisfaktion vom [31. August 1646] ( ultima generalis
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declaratio; Druck: Meiern , APW III S. 712–718 ) hatten die ksl. Ges. die frz. auf eine
35
Regelung der pfälzischen Restitution gemäß ihrer Erklärung vom 29. Mai 1646 ( postrema
36
declaratio; Druck: Ebenda S. 31–35) verpflichtet. Damit schien dieses Problem entschieden
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zu sein und nur noch seine vertragliche Sicherung zu fehlen ( Dickmann S. 378–379).
. Dha würde es eine notturfft sein, unß vorhero

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1
uber solche sachen, in waß für terminis dieselbe itzo stündten, zu erkhündigen und zu
2
informiren. Wölten also dem werck waß nachdencken und mit irer exzellentz herrn
3
graffen von Trautmansdorff und übrigen Kayserlichen herren abgesandten daraus
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communiciren – wohmit die Schweedische wol zufrieden gewest. Wir haben aber dieses
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darumb erinnert, dhamit wir zeit und gelegenheit erlangen möegen, unß bey ihr
6
exzellentz, waß bey diesem werck zu thuen und ob man bey nuhmehr so weith
7
gebrachten sachen, unangesehen des Kaißerlichen befelchs, sich zu der mündtlichen
8
conferentz einlaßen oder aber auf außgebung des Schweedischen instruments tringen
9
solle, beschiedts zu erholen.

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