Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
78. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Januar 9
Osnabrück 1648 Januar 9
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 41–43’, 62, praes. 1648 Januar 22 = Druck-
vorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/23 unfol. – Konzept: RK FrA Fasz. 92 XIII nr. 1924fol.
400–402.
Verweis auf Beilagen. Unterredung mit den kurkölnischen Gesandten über den kurkölni-
schen Tauschplan (1648 I 8); keine Verzögerung des Friedensschlusses wegen dieser Frage.
Konferenz mit den schwedischen Gesandten (1648 I 9): Empfang des schwedischen Textvor-
schlags zur schwedischen Territorialsatisfaktion, keine Einigung hierüber; Differenzen
wegen schwedischer Forderung nach Aufhebung der geistlichen Einrichtungen in Bremen
und Verden. Widerstand der schwedischen Gesandten gegen den neu eingesetzten Art. XV
*KEIPO5* betreffend den Schutz der reichsständischen Rechte.
Ablehnung der erneuten schwedischen Forderung nach Verhandlungen über die schwedische
Armeesatisfaktion; geringe Erfolgsaussichten weiterer Verhandlungen.
Anstrebung direkter Verhandlungen mit den protestantischen Reichsständen.
Rezepisse auf das ksl. Schreiben vom 25. Dezember 1647
Relation vom 6. Januar 1648 (Nr. 73): geringe Friedensbereitschaft der
Schweden. Und dieweil unß entzwischen auch ein abschrifft deroselben
außgesprengten zettuls, ob solten Ewer Majestätt unß diese tractaten nur
auffzuhalten bevohlen haben, zugestanden, haben wir selbige hiemit sub
numero 1 gehorsamst beyschließen sollen. Sodan geruhen Ewer Kayser-
liche Majestätt auß dem extractu protocolli numero 2 allergnädigst, waß
den 7. und 8. dies mit ihnen, Schweden, wie auch mit den Churbranden-
burgischen und Braunßschweig Lüneburgischen in puncto satisfactionis
et aequivalentiarum negociirt worden, anzuhörn.
Wir haben daßienig, so hierunder Churcöllen und herrn bischoffen von
Oßnabrug betrifft , deroselben deputatis umbständtlich vorgehalten. Die
haben sich zwar keines andern erclehrt, alß daß wir die sachen noch so
lang offen halten wolten, biß sie solches ihrn gnädigsten und gnadigen
herrn principalen mögten referirt und darüber resolution erlangt haben.
Wan wir aber sonst mit denen Schweden die conferentzen hetten zum
ende bringen können, so würden wir kein weitere zeitt verliehren, die
sachen nach denen in Ewer Kayserlicher Majestätt unß ertheilter instruc-
tion begrieffenen terminis dermahlen auff den enthlichen außschlag zu
richten.
Es will sich aber mit ermelten Schwedischen schlechtlich ansehen laßen,
dan alß sie heudt vormittag sich wiederumb bey unß eingestelt und wir
verhofft, sie solten sich mit denen in ihrm new auffgesetzten puncto sa-
tisfactionis, davon hiebey abschrifft numero 3, schließen und vermögen
laßen, daß es wenigst bey dem hinc inde vergliechenen, beyderseits hievor
per secretarios legationis underschriebenen
inde beliebte correcturas in das instrumentum pacis eingetragenen auff-
satz
Bezug auf Art. IX KEIPO4A (Text: Meiern IV, 578 ; später Art. XIPO). Der ksl.-schwed.
Vorvertrag vom 8./18. Februar 1647 war mit einigen Änderungen in den KEIPO4A über-
nommen worden; über die Änderungen einigten sich Ksl. und Schweden am 20. Mai 1647
(vgl. APW II A 6 Nr. 111).
machen erbotten, so haben wir sie iedoch uber allen angewendten fleiß
darzu nit bringen konnen, sondern sie sein, nachdem mit reden und
wiederreden fast in driethalb stundt zugebracht worden, endtlich aller-
dings unverrichter sachen von unß abgeschieden, daß wir daher nit wenig
anstehen, wie das werck weiters mit ihnen zum standt zu bringen.
Die specialem extinguendi collegia ecclesiastica facultatem
Die schwed. Ges. hatten abweichend zu Art. IX KEIPO4A in den Absatz beginnend
TERTIO Imperator betr. die Überlassung des Est.s Bremen, des Hst.s Verden sowie des
Amts Wildeshausen als weltliches Reichslehen an Schweden (später Art. X,7IPO) die
Klausel extinctis capitulis caeterisque collegiis ecclesiasticis eingefügt ( RK FrA Fasz. 55a
[1648 I]fol. 58’; Lorenz, Bremen, 217; für eine Zusammenfassung der Neuerungen im
schwed. Textvorschlag s. APW [III C 2/2, 936 Z. 25 – 937 Z. 2] ).
lische noch allerseits in posseß sein, zu verwilligen, ist nit allein extra ter-
minos unßer instruction, sondern wir habens hievor bey erster abhandt-
lung dieser Schwedischen satisfaction allzeitt vor eine sach, so in Ewer
Kayserlicher Majestätt Kayserlichen gewaldt nit begrieffen wehre, gehal-
ten, und darumb, wie dero geheimer rath und obristen hoffmeister, dem
hoch- und wollgebornen herrn Maximilian graffen zu Trautmanstorff in
guttem andencken sein wirdt, darein niehmahlen bewilligen wöllen, son-
dern es endtlich dahin gebracht, daß die Schweden sich mit demienigen
contentirn laßen, waß sie hierunder ex iure sublimis territorii vorzuneh-
men befugt zu sein vermeinen mögten
Zu den angesprochenen ksl.-schwed. Verhandlungen über die abthuung und aufhebung
des geistlichen weesens bey denen stifftern Bremen und Verden vgl. die Protokolle vom
5. und 6. Februar 1647 (Text: APW [II A 5, 475f, 478f] ).
Sie ziehen zwar zu ihrm ietzigem behelff den von unß pro securitate sta-
tuum new gesetzten articulum 15 herfür
Art. XV *KEIPO5* (Text: Meiern IV, 832 sechster Absatz). Dieser neu in den ksl. Ver-
tragsentwurf eingefügte Artikel enthielt den Textvorschlag Langenbecks pro securitate
statuum contra praeiudicia ex satisfactionibus et aequivalentiis timenda ([Osnabrück]
[vor 1647 Dezember 9]; [Nr. 34 Beilage [1]] ).
lang dardurch gefahrt werden. Dies ist aber nur ein gesuchter praetext,
dan deßelben articuls inhalt gehet disertis verbis
Wie Anm. 8: […], ut occasione praedictarum satisfactionum et aequivalentium nemo plus
iuris, quam publica haec et universalis transactio cuicunque largitur ac permittit, sibi tri-
buere, multo minus de facto arrogare vel invadere, nec ullum immediatum Imperii statum
cuiuscunque ordinis et dignitatis in immedietate iuribus, privilegiis, immunitatibus suis et
possessionibus quacunque ratione turbare, inquietare, molestare debeat […].
statuum immediatorum contra status immediatos, nit aber auff einige re-
striction des iuris territorialis uni vel alteri competentis, so wir ihnen auch
deutlich gnug erclehrt haben, aber es hat biß dato nichts verfangen wollen.
Wir werden unß anglegen sein laßen, ob wir sie durch zusprechen ethlicher
vornehmer protestirenden ständen davon abwendig machen könten.
Bey dieser conferentz sein sie abermahlen mit der satisfaction militiae
herfürkommen, wir haben aber hingegen behaubtet, daß es vergeblich
wehre, wa nit vorhin die pacificatio ihre richtigkeit erlangt haben würde.
Und sintemahlen ihre armada nuhmehr wiederumb im auffbruch
Wrangel hatte die schwed. Armee in den Winterquartieren erfolgreich verstärkt und ver-
fügte über 11 000 Kavalleristen und 6 000 Infanteristen. Anfang Januar 1648 überquerte
die gesamte schwed. Armee (Wrangel hatte sich nun auch die Truppen Königsmarcks un-
terstellt) die Weser und rückte entlang der Linie Kassel-Fritzlar-Borken-Ziegenhain-
Merzhausen-Alsfeld-Romrod bis nach Salmünster an der Kinzig vor ( Höfer, 146ff). Von
dem Aufbruch der schwed. Armee mit gut 10 000 Kavalleristen nach Franken berichteten
die Gesandten auch in einem knappen Rezepisse-Schreiben vom gleichen Tage (Lamberg,
Krane und Volmar an Ferdinand III., Osnabrück 1648 Januar 9. Ausf.: RK FrA Fasz. 55a
[Januar 1648]fol. 37 – Konzept: ebenda Fasz. 92 XIII nr. 1926fol. 405).
sonder zweiffl die obere quartier
Der oberrheinische, kurrheinische, schwäbische und fränkische Reichskreis wurden als die
oberen Reichskreise bezeichnet ( Dotzauer). Gemeint ist hier in erster Linie Franken (vgl.
Nr.n [ 79 und 80] ).
woll, daß underdeßen und biß man sicht, wie ihr intention angehen mögt,
wenig fruchtbahrlichs mit ihnen außzurichten sein unnd nach diesem
baldt andere difficulteten auff die baan kommen werden.
Das beste wehre, wan die protestirende sich dermahlen auffmuntern und
ohne mittl selbst mit unß tractiren thetten. Darzu wir alle mögligste gle-
genheit zu suchen nit underlaßen wollen.
Beilage 1 zu Nr. 78
Beilage 2 zu Nr. 78
Protokoll,s.l. 1648 Januar 7, 8. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 I)fol. 46–54; KHA A 4 nr.
1628/23 unfol. – Druck: APW III C 2/2, 936 Z. 8 – 941 Z. 10.
7. Januar 1648. Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten über die schwedische Ter-
ritorialsatisfaktion. Hierzu übergeben die schwedischen Gesandten einen Textvorschlag mit
mehreren Neuerungen, die im Anschluß kontrovers diskutiert werden. Außerdem übergeben
die schwedischen Gesandten einen Textvorschlag zur kurbrandenburgischen Entschädigung
[Konnte nicht ermittelt werden] und fordern, auch diesen Punkt vor den Verhandlungen
über Amnestie und Gravamina zu vergleichen.
Eine geplante Unterredung mit den kurbrandenburgischen Gesandten wird auf den
nächsten Tag verschoben und das bislange Geschehene den kurkölnischen Gesandten und
Bischopink berichtet.
Raigersperger und Ernst bitten die Kaiserlichen im Namen des CC , die Frage des oldenbur-
gischen Weserzolls in die Verhandlungen mit Schweden einzubringen. Auf Anfrage der Kai-
serlichen lehnen es die beiden Gesandten ab, die schwedische Forderung nach Aufhebung der
geistlichen Einrichtungen im Erzstift Bremen und im Hochstift Verden im CC zu beraten;
diese Forderung solle den Schweden ausgeredet werden.
8. Januar 1648. Verhandlungen mit Wittgenstein, Löben und Fromhold über den kurkölni-
schen Tauschplan; dieser wird von den kurbrandenburgischen Gesandten zurückgewiesen.
Es folgt eine Unterredung über die Erbfolge in Pommern und die diesbezüglichen Ansprüche
der Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach sowie Markgraf Christian Wil-
helms. Abschließend ersuchen die Kaiserlichen die kurbrandenburgischen Gesandten, die
Schweden zu einem Verzicht auf ihre Forderung nach Aufhebung der geistlichen Einrichtun-
gen in Bremen und Verden zu bewegen.
Nachmittags tragen die Kaiserlichen Langenbeck und Lampadius den kurkölnischen Tausch-
plan vor, die diesen jedoch ebenfalls rundweg ablehnen.