Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
74. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 Januar 6
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Osnabrück 1648 Januar 6
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 N 87 unfol.
Nicht vorhandener Friedenswille Schwedens, keine Hoffnung auf Durchsetzung der kaiser-
lichen Änderungswünsche am KEIPO4A . Schwedische Rachepläne gegen Kurbayern; Sorge
um den Verlust Hildesheims.
Auf ein Schreiben vom 21. Dezember 1647 . Post: Maßnahmen wegen
Verzögerung der Postzustellung. Unsere Schweden lassen sich eben
schlecht an und geben ia clare anzeigungen, daß sie keinen friden verlan-
gen . Daher ich mir auch gar kein hoffnung mach, daß auff den unß von
ihrer majestät allergnädigst auffgetragnen vorgriff
Die ksl. Ges. waren zu einem Vorgriff auf der Grundlage des nach Maßgabe der Haupt-
instruktion vom 6. Dezember 1647 geänderten KEIPO4A ermächtigt (zum Wortlaut vgl.
[ Nr. 29 bei Anm. 222 ] ). Volmar meint somit, daß die in der Hauptinstruktion vom 6. De-
zember 1647 gen. Änderungen am KEIPO4A bei den schwed. Ges. auch dann nicht durch-
setzbar seien, wenn damit die Zusage verbunden wäre, auf dieser Grundlage, notfalls ge-
gen den Einspruch anderer, den Frieden zu schließen.
mit inen werde außzerichten sein. Ob es aber die protestierenden besser
machen werden, stehet zu erwartten. Wir werden morgen sehen, wohien
es mit dem puncto satisfactionis et aequivalentiarum hinauß wolle, als-
dann mit denn protestierenden auch reden. Sehe, daß wir wenig in par-
ticulari pro catholicis erhalten, sondern benöthigt sein werden, ad ultima
instructionis ze greiffen
Gemeint ist die verschlossene Weisung Ferdinands III. vom 11. Dezember 1647 (Nr. 43).
Diese sollten die ksl. Ges. nur in dem Fall öffnen, daß der Frieden nach Maßgabe der
Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 nicht zu erlangen sein würde (vgl. [ Nr. 42 ] ).
Daß schreiben, so die Schweden am 29. Decembris an die Franzosen ab-
gehen lassen
waaffen noch weiter operirn ze lassen und einen versuech ze thuen, wie
sie sich an ihrer churfürstlichen durchlaucht in Bayern rechen könden.
Ietzt seind sie an dem stifft Hildeßheimb
Zu den schwed. Truppen im Hst. Hildesheim vgl. [ Nr. 73 bei Anm. 30 ] .
deme man die alternativam auff Oßnabrück
Gemeint ist die alternierende Sukzession im Hst. Osnabrück, die in der Entschädigungsre-
gelung für die Hg.e von Braunschweig-Lüneburg vorgesehen war (Art. XII Absatz begin-
nend mit Defuncto eodem *KEIPO4B* ; RK FrA Fasz. 98efol. 902, das sind Korrekturen
zu KEIPO4A : Meiern IV, 584 letzter Absatz; später Art. XIII,5–6IPO).
noch darzu verlohren werde.