Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann
22. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 Dezember 2
Osnabrück 1647 Dezember 2
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 1–5’, PSfol. 11–14, praes. 1647 Dezember
15 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. (ohne PS); RK FrA Fasz. 92 XIII
nr. 1891fol. 168–170 (nur PS) – Konzept: ebenda Fasz. 92 XIII nr. 1891fol. 164–166’ (ohne
PS).
Gutachten der katholischen Reichsstände vom 7. Oktober 1647 als Verhandlungsgrundlage
unbrauchbar; vom Gutachten abweichende Haltung Kurmainz’, Kurtriers und vor allem
Kurbayerns; Kompromißvorschlag mit denselben zur Vorlage bei den katholischen Reichs-
ständen ausgearbeitet. Fehlen der kurkölnischen Gesandten; Ankunft Lintz’ in Osnabrück:
Hoffen auf baldiges Eintreffen Buschmanns; dessen Verhandlungen mit Kurbrandenburg.
Ernst: Forderung Kurfürst Maximilians nach Übergehung der katholischen Maximalisten
und einem schnellen Friedensschluß, gegebenenfalls mit kaiserlichem Vorgriff. Anethan:
Wiederholung der kurtrierischen Partikularforderungen; Wunsch Söterns nach Aufnahme
einer Bestimmung zur Freigabe seines beschlagnahmten Vermögens im Friedensvertrag.
PS Unterredung mit Gesandten der protestantischen Reichsstände: deren Forderung nach
sofortigem Beginn der Verhandlungen; Hinweis der Kaiserlichen auf das Fehlen der kur-
kölnischen Gesandten, dennoch Ankündigung von Beratungen mit allen katholischen Ge-
sandten ; Vorwüfe der Protestanten gegen Wartenberg. Ansetzung der angekündigten Bera-
tungen auf morgen.
Rezepisse auf die Weisung vom 16. November 1647 (Nr. 1). Soviel nuhn
diese conferentz anlangt, da werden Ewer Kayserliche Mayestätt auß
unßern negstvorgehenden relationibus allergnädigst vernohmen haben,
waß hiebey der protestirenden intention und warumb wir auch biß dahin
zu einer rechten formblichen reassumption der tractaten nit hetten glan-
gen können, sönsten aber im werck wehrn, unß vorderist mit denen catho-
lischen absonderlich zu vergleichen, warauff wir endtlich die reassump-
tion incaminirn mögten. Dan wir sein nit unbillich in sorgen gestanden,
da wir ihrm gutachten nachgehen und die sach also ab ovo in allen
puncten disputirlich machen, sonderlich aber die in der conclusion reca-
pitulirte haubtmaterias zu widerfechten unterfangen sölten
Bezug auf den Schlußteil des ersten kath. Ga. s vom 7. Oktober 1647. Zu den dortigen Aus-
führungen s. [ Nr. 17 Anm. 165 ] .
durch nit allein große schwierigkeit bey allen protestirenden mogte ver-
ursaht , sondern auch gleichsamb der weg zu einiger fruchtbahrlicher
handtlung abgeschnitten werden, da wir doch auß denen mit denen Chur-
maynitzischen , Trierischen und Bayrischen gesandten gehaltenen discur-
sibus woll vernohmen, daß solches ihrer gnädigsten herrn principalen
meinung nit seie, wie dan sönderlich der Churbayrischer unß angezeigt,
daß er auß entfangnen befehl noch vor seinen abreißen von Münster
denen Schweden außtrücklich zugeschrieben, daß seine churfürstliche
durchllaucht erbietig sein, die cron Schweden bey allen dem, waß von
denen Kayserlichen plenipotentiariis in puncto satisfactionis versprochen
worden
Vgl. zuletzt Art. IX *KEIPO4B* betr. die Territorialsatisfaktion Schwedens ( RK FrA
Fasz. 98efol. 900’, das sind Korrekturen zu KEIPO4A : Meiern IV, 579 zweiter Absatz;
später Art. XIPO). Ausgangspunkt war der ksl.-schwed. Vorvertrag über den schwed.
Satisfaktionsartikel (später Art. XIPO) vom 8./18. Februar 1647 (Text: ST VI/1, 152–
159; Odhner , 341–353; vgl. APW [ II A 5 Nr. 262 Beilage 1 ] ).
Vgl. Beilage [2] der Relation vom 5. Dezember 1647 ( [ Nr. 27 ] ).
daß es ebenmeßigengestalt auch bey denen aequivalentiis sein verbleibens
haben sölle, dan außerhalb dern halten die Schweden ihre satisfaction nit
vor richtig oder ahnnehmblich.
Damit wir dan die gemütter desto beßer praeparirn und unß mit denen
catholischen gemeinlich derienigen sachen desto leichter vergleichen
mögten, warin einige hoffnung erscheinet, daß die Schweden und pro-
testirende sich der billichkeit dermahlen werden bescheiden und auff tem-
peramenta verweisen laßen, so haben wir unß mit vorbemelten Chur-
mayntzischen , Trierischen und Bayrischen zusamengethan und alle in
dem catholischen guttachten enthaltene correctiones etc. durchgangen,
darüber negstverwiechenen freytag, sambstag und sontag [ 29. November
bis 1. Dezember 1647 ] zugebracht und endtlich dieienige zusätz und ver-
änderungen , wie die in denen beylagen zu ersehen sein, zusamengetragen,
mit der verahnlaßung, daß dieselbige auch denen andern ahnwesenden
catholischen deputatis vortragen, und, ob dieses also beliebt, folgendts
die handtlungen darauff mit der gegenparthey vorgenohmen werden söl-
ten .
Nachdeme aber biß daher wegen ihrer churfürstlichen durchllaucht zu
Cöllen noch niemandt bey diesen besondern conferentiis erschienen,
gleichwoll gestrigen tags von ihr fürstlicher gnaden, dem herrn bischoffen
zu Oßnabrück, der Cöllnischen secretarius Lintz zu unß geschickt wor-
den
Laut seiner Relation traf Lintz am 30. November 1647 in Osnabrück ein und meldete sich
am gleichen Tage bei den ksl. Ges. an (vgl. APW [ III C 3/2, 1228 ] ).
verwiechenen donnerstag, den 28. passato, nach Herfordt zum herrn
churfürsten von Brandeburg verreist, mit seiner churfürstlichen durch-
llaucht von allen denienigen puncten, so das Churcollnische interesse be-
treffen thuen, und sonderlich auch, ob dieselb gegen uberlaßung Schaum-
burgischer ämbter das bistumb Minden quittirn mögten, zu handtlen
Zum Verlauf der Gesandtschaft Buschmanns an den kurbg. Hof vgl. seine Relation in
APW [ III C 3/2, 1220–1228 ] . Zum kurkölnischen Tauschplan vgl. [ Nr. 4 Anm. 4 ] .
dan würde sich auch nach solcher verrichtung alsobaldt, ethwo noch heu-
tigen tags, alhier einstellen
Buschmann traf am folgenden Tag (3. Dezember 1647) in Osnabrück ein (vgl. [ Nr. 27 ] ).
erwahrten, sintemahlen unß seine handtlung mit Churbrandeburg in
allem ein besonder licht geben kan. Dan sölte von derselben die stifft
Minden gegen einiger außwechßelung quittirt werden, so verspührn wir
soviel, daß Braunßschweig-Lüneburg von seiner alternativa auff den
bisthumb zu Oßnabrück gegen uberlaßung Minden unschwer abtretten
würde, wa aber nit, so werden wir wenigst vernehmen, warauff sowoll
ihrer churfürstlichen durchllaucht zu Cöllen alß des herrn bischoffs ent-
liche resolution bestehen thue, und unß auff einen und andern fahll dar-
nach zu richten haben.
Der Churbayrischen abgesandter hat unß bey endung unßer conferentz
abermahlen ein schreiben von seinem gnädigsten herrn de dato 20. No-
vembris vorgewiesen , darinnen seine churfürstliche durchllaucht auff
ihrer voriger meinung beharrn, daß zu der conferentz mit der gegenpartt
nur die principaliores und dern einstimmens man gleichsamb versiechert,
gezogen, auch auff den fall, ein oder anderer punct nit nachgeben werden
wolte, in nahmen Ewer Kayserlicher Mayestätt von unß vorgrieffen wer-
den sölte
thet, seine churfürstliche durchllaucht es dahingestelt sein ließen, ob die
vorgeschlagene außwechßelung güttlich zu erhalten. Wa aber nit, so hette
er befehl, seiner fürstlichen gnaden anzuzeigen, daß man einmahl derent-
wegen den frieden nit auffhalten laßen könte, wie er dan insgemein in
pleno catholicorum außfehrliche remonstration zu thuen, warumb man
sich die von theils vorgeschützte einwendungen keinesweegs irrn
laßen, sondern einmahl den frieden so gutt möglich schließen müste.
Wir haben ihme hierauff, soviel das vorgreiffen anlangt, bescheiden, daß
wir noch derzeitt so weitt nit gehen dörfften, sondern in hoffnung stün-
den , Ewer Kayserlicher Mayestätt [ befehl ] würde noch ehender, alß es zu
solchem standt kommen konte, einlangen.
Der Churtrierischer hat hiebey wegen seines gnädigsten herrn particular-
interesse daßienig wiederholt, waß Ewer Kayserlicher Mayestätt albereit
auß Münster vom 12. Novembris gehorsamst referirt worden
Text: APW II A 6 Nr. 273. Vgl. auch [ Nr. 16 bei Anm. 19 ] .
ter angezeigt, daß er wegen des Lützelburgischen depositi
Der Trierer Kf. Philipp Christoph von Sötern hatte kurz vor der Einnahme Triers durch
die Spanier im Jahre 1635 Teile seines Privatvermögens nach Luxemburg (span. Ndl.) ver-
schafft , wo sie Ks. Ferdinand II. beschlagnahmen ließ. Im Zuge der Freilassung Söterns
1645 verfügte Ferdinand III. zunächst die Herausgabe der beschlagnahmten Vermögens-
werte durch Spanien, die jedoch aufgrund von Arrestanträgen der Mönche von St. Maxi-
min und des Baron d’Ainville nicht zustande kam. Sötern versuchte daraufhin, die
Herausgabe seines Vermögens durch eine entsprechende Bestimmung im Friedensvertrag
zu erreichen. Im Sommer 1647 konnte er sich hierfür die Unterstützung Frk.s sichern,
dessen Ges. einen diesbezüglichen Paragraph in FEIPM1 aufnahmen ( Meiern V, 141 –
161, hier 145 Absatz beginnend mit Cum arrestum, quod mobilibus ). Die ksl. Ges. ver-
suchten dagegen, eine solche Vertragsbestimmung zu verhindern (vgl. Abmeier , 139–148;
Käufer , 233ff).
denen Schwedischen nachzufolgen befelcht wehre, damit es in ihr instru-
mentum pacis mögte eingebracht werden. Wir haben ihme aber ver-
tröstet , daß Ewer Kayserlicher Majestätt gnädigste resolution unverlengt
einkommen werde, unß auch erbotten, derentwegen dem herrn Spa-
nischen plenipotentiario, conte Peneranda, außführlich zuzuschreiben,
des verhoffens, hierauff die würckliche relaxation erfolgen und es sich nit
bedarffen werde, derentwegen einige meldung in denen instrumentis pacis
zu thuen, warauff er auch mit seinem anbringen bey denen Schweden
noch ethwaß einzuhalten sich erclehrt hat.
PS Es sein die sambtliche alhie anwesende protestirenden stände gesand-
ten abermahls heudt bey unß gewest und ihre vorige sollicitationes wegen
förderligster reassumption der handtlung mit waß hartten wortten, daß
sie nit wüsten, ahn wem es ermangle oder waß für verhindernuß in weeg
kommen, daß wir die tractatus nit vortsetzen thetten, wiederholet, mit
erinnerung, daß die Schwedischen gesandte nuhmehr uber ein halbes
jahr vergeblich zuwahrteten und niemandt hetten, mit welchen sie
tractirn könten, würde fast spöttlich und solchergestalt mit dem werck
umbgangen, alß wan mans nit recht ernstlich damit meinete, sondern
nur vorsetzlicherweise auffzug suchen thetten
Protokolle dieser Unterredung: APW [ III C 2/2, 912 Z. 37 – 913 Z. 10 ] ; Meiern IV, 806ff.
serlichen gesandten dies ortts keine schuldt beymeßen, weilen ihnen
deren bißhero bey dem werck verspührter eyffer gnugsamb bekandt seie,
mögten aber auch ihrstheils hertzlich wünschen, daß sich dieselbe von
andern nit mögten auff- oder abhalten laßen. Erfordere die eußeriste nott,
baldt zur sachen zu thuen, damit das Reich für gäntzlichen untergang
erhalten werde, ihre gnädigste und gnädige churfürsten unnd fürsten und
principalen könten dem joch des kriegs lenger nit underworffen sein,
wölten einmahl für alle wißen, warahn sie sein und waß sie sich des
schlußes halben von diesen tractaten zu getrößten hetten. Es habe sich
zwar das glück des kriegs ein wenig geendert und lauffe den Schweden
zuwieder
friedenshandtlung von newen noch schwehrer werden würden. Deme
wölten sie gehrn mitt beförderung des schlußes fürgekommen sehen, da-
mit nit dem andern theill durch erlangung newen vortheils den krieg len-
ger auffzuziehen ursach gegeben werde. Thetten unß derhalben noch-
mahlen instendig ersuchen, förderligst die handt anzuschlagen und keine
stundt mehr zu versaumen.
Responsum, daß es diesseits ahn empsigem fleiß, mühe und arbeith zu
beförderung des wercks nit ermanglet habe. Nachdeme man aber auff
der königlich Schwedischen, auch ihr, der protestirenden stände gesand-
ten selbst guttbefinden, das werck zuvorderist mit denen catholischen
ständen uberlagen müßen, hetten wir, unerachtet die Churcöllnische
noch nit zur stelle sein, mit denen churfürstlich Mayntz-, Trier- und Bay-
rischen gesandten das werck angetretten und in dreyen mit denselben ahn
freytag, sambstag und sontag gehaltenen conferentzien solchengestalt prä-
parirt , daß verhöffentlich in pleno catholicorum desto ehender damit
würde vortzukommen und vielen umbschweiff dardurch abgeschnitten
sein. Allein ermangle es noch ahn bemelten Churcollnischen gegenwahrt.
Ihr fürstliche gnaden, herr bischoff zu Oßnabrück, hetten unß in nahmen
ihrer churfürstlichen durchllaucht zu Cöllen umb geringen ahnstandt biß
auff heudt, da der Churcöllnischen gesandter Buschman, cantzler zu Pa-
derborn (welcher zu der churfürstlichen durchllaucht zu Brandeburg in
gewißen geschefften, diese friedenshandtlung betreffendt, geschickt seie),
gewiß alhie einkommen würde, belangen laßen. Würde gleichwoll gegen
einen so vornehmen churfürsten des Reichs, bevorab da bekandt, wie
hoch ihr churfürstliche durchllaucht bey etlichen haubtpuncten interessirt
seien, der respect müßen getragen werden, daß man auff ein tag oder
zweien den sachen einen ahnstandt gebe. Wie dem allem, weilen die pro-
testirende die noth und gefahr so groß erachteten, daß keine stundt zu
versäumen, wölten wir gliebts Gott auff morgen die sachen ad plenum
catholicorum bringen, zumahl wir in zuversichtlichen hoffnung stünden,
daß bemelter Churcollnischer gesandter noch diesen abendt hier sein
werde.
Illi insistunt prioribus, daß man wolle vortfahrn und sich ahn keines
standts abwesenheitt kehrn, beschüldigten darbey hochgedachte ihr fürst-
liche gnaden zu Oßnabrück, gleichsamb dieselbe das werck wegen ihrs
privatsinteresse vorsetzlich thetten auffziehen, hette sonsten ahnstatt des
cantzlers zu Paderborn woll ein ander können herzugeschickt oder zu
iener commission nacher Churbrandeburg gebraucht werden. Sein sönsten
mit unßer erclehrung woll zufrieden, daß wir auff morgigen tag die sach
ad plenum catholicorum bringen wollen, nehmen damit ihrn abschiedt.
Nuhn wollen wir nit underlaßen, umb soviel desto mehr unßern fleiß zu
contestirn, daß es diesseits ahn beförderung der sach nit ermanglet habe,
die sachen gliebts Gott morgen ad plenum zu bringen und wirdt sich
alßdan wegen der Churcollnischen gesandten abwesenheit und ob den
sachen derentwegen noch ferner anstandt zu geben, füglicher mit denen
gesambten stenden reden laßen und dardurch diesseits dem verweiß und
haß protracti negotii können entgangen werden.
Beilage [1] zu Nr. 22
Kaiserliche, dem CC vorgelegte Korrekturvorschläge zu Art. I–XV *KEIPO4B* (lat.),s.l.
praes. 1647 Dezember 3. Kopie: RK FrA Fasz. 53b (1647 XII)fol. 88–89’, 94, 90–92
Dieser Abschnitt liegt irrtümlich der Relation vom 16. Dezember 1647 ( [ Nr. 48 ] ) bei.
KHA A 4 nr. 1628/56 unfol.
GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz. 69 pars 3 nr. 10; KHA A 4 nr. 1628/56 unfol.
Meiern IV, 800–806.
Beilage [2] zu Nr. 22
Kf. Maximilian von Bayern an Ernst,s.l. 1647 November 20
Dieses Schreiben ist irrtümlich der Relation vom 5. Dezember 1647 ( [ Nr. 27 ] ) beigelegt. Aus
dem Kanzleivermerk auf der Relation vom 2. Dezember ( RK FrA Fasz. 53b [1647 XII]
fol. 10’) und dem Rezepisse des Antwortschreibens vom 18. Dezember 1647 ( [ Nr. 51 ] ) geht
jedoch hervor, daß es bereits am 2. Dezember 1647 nach Prag überschickt wurde.
Fasz. 53b (1647 XII)fol. 20–22; KHA A 4 nr. 1628/44 unfol. .