Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
109. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 Mai 11

[p. 369] [scan. 457]


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–/ 109 /–

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Volmar an Trauttmansdorff


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Osnabrück 1648 Mai 11

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Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 nr. 87 unfol.

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Übergabe des neuen Gesamtentwurfs ( KEIPO8 ) an Oxenstierna 1648 V 11; hierzu keine
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Erklärung der schwedischen Gesandten vor Klärung der schwedischen Armeesatisfaktion.
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Uneinigkeit unter den reichsständischen Bevollmächtigten über die Armeesatisfaktion. Ver-
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zögerung des Friedensschlusses durch die schwedischen Gesandtschaft.

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Heut dato haben wir dem Oxenstirn daß new instrumentum pacis

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Bezug auf KEIPO8 ( [ Beilage [1] zu Nr. 108). ]
einge-
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hendigt und werden zu erwartten haben, wie er und sein collega

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Salvius.
, so am
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podagra zu beth ligt, sich drüber erclären werden, so ehender nit gesche-
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hen würdt, biß sie sehen, waß in puncto satisfactionis militiae geschlossen
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werden möcht, wie sie sich dann gegen de〈n〉 ständen wegen deß § „ Tan-
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dem omnes etc.“ an sie abgeordneter deputation auch vernemmen lassen,
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daß sie vordrist bedeütter resolution erwartten müeßten . Waß aber für
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mißhellige stimmen in puncto satisfactionis militiae emporgehen, wurdet
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daß Österreichische protocollum weisen

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Vgl. ebenda Anm. 34.
. Alle stände, catholisch und un-
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catholisch , seind wider Bayern, und würdet dise consultatio allem an-
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sehen nach vil zeit verzehren. Trier ist im chur- und fürstenrath der mei-
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nung gewesen

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Kurtrier war indirekt durch Speyer, Weißenburg und Prüm im FR vertreten.
, man soll dise consultation, biß nachdem der friden ge-
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schlossen sein werde, einstellen, aber es hatt niemand secundiren wollen,
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weil iederman vermeint, der frid sei schon erhalten, wann man nur sich
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uff ettlich million vor die Schweden angreiffe. Aber ich besorg, man
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werde sich betrogen finden und daß bißher gebrauchte füreilen ettlichen,
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nur zu spath, den rewkauff

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Ein Reukauf ist die Vereinbarung über eine finanzielle Vorleistung bei Abschluß eines Kauf-
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vertrags , das sog. Reu- oder Haftgeld; bei Rücktritt vom Vertrag oder wenn das Rechtsge-
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schäft nicht zustandekommt, geht es verloren (vgl. Zedler XXXI, 936f.; Grimm XIV, 843;
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HRG I, 230ff.). Volmar meint wohl: wenn die schwed. Satisfaktionssumme vor Vertragsab-
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schluß zugesagt werde, werde sie nicht Gegenleistung für den Abzug der Truppen und den
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tatsächlichen Friedensschluß sein, sondern sich, weil die Schweden den Frieden nach der Aus-
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zahlung nicht halten werden, als nutzlose Vorleistung entpuppen, die verloren geht.
für augen stellen.

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Die Schweden haben dem Savoyischen gesandten

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In Osnabrück war das Hgt. Savoyen vertreten durch Claude Jérôme Chabot (1583–1653),
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marquese di San Maurizio ( Kybal / Incisa , 288f.; APW [ III D 1, 347). ]
zugesprochen, wann er
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etwas wider den Kayser ze pretendiren, so soll er es nur inen recommen-
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diren , sie wolten’s schon durchzetrukhen wissen. Hierauß ist zu sehen,
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wie sie anlaaß suechen, die handlungen schweer ze machen.

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