Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
105. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 Mai 7
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Osnabrück 1648 Mai 7
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 nr. 87 unfol.
Teilnahme Bevollmächtigter katholischer Reichsstände an den Verhandlungen über die Ar-
meesatisfaktion ; Zwecklosigkeit jeglichen Protests dagegen. Drängen Serviens auf Verlegung
der Verhandlungen nach Münster; Befürchtung einer Verschlechterung der kaiserlichen Po-
sition ; Hoffnung auf den neuen Gesamtentwurf ( KEIPO8 ).
Auf 1648 IV 22 und 25 sowie Nr. 82. Inmittelst haben sich die catho-
lischen verleitten lassen, den punctum solutionis militiae ze consultiren.
Und hilfft nichts, waß man inen dargegen remonstrirt, sondern die Chur-
maintzischen und Bayerischen beziehen sich uf habende specialbevelch
Zur Haltung der kurbay. und kurmainzischen Ges. vgl. auch [ Nr. 103. ]
Und vermeint der Churbayerische Krebß, er woll seim gnädigsten herren
die 3 obere craiß hinweegreissen
Vgl. den zehnten Punkt des ksl.-kurbay. Rekonjunktionsrezesses von 1647 IX 7 (Text:
Ziegler II, 1239), in dem festgelegt worden war, daß der Ks., wenn es zu einem frieden
und abdancken der armaden kommen werde, zu abdanck- und contentirung jhro chur-
fürstlichen durchlaucht unterhabenden den Fränckischen und Schwäbischen neben dem
Bayerischen crayß vorbehalten und reserviren müsse.
protestierenden, sondern auch die catholischen zuwider haben, sonderlich
wann man droben die waaffen nit anderst operirn lassen will, als biß dato
geschehen.
Der Servient ist noch allhier, und sovil ich penetriren kan, tringet er sehr
starkh, daß man nunmehr den gantzen convent nach Münster transferiren
und alldort, waß noch in puncto executionis et assecurationis, auch sonst
de communibus ze tractirn ubrig, abhandlen soll. Ich glaub nit, daß die
protestierenden darzu leichtlich verstehen werden. Geschicht es aber, re
adhuc nondum composita, so werden wir zu Münster schwere handlung
haben und wenig außrichten. Verhoff iedoch, die bevorstehende extra-
ditio instrumenti pacis
KEIPO8 wurde den schwed. Ges. 1648 V 11 übergeben (vgl. [ Nr. 108 mit Beilage [1] ] ; APW
[ III C 2/2, 1065 Z. 5–7). ]
stem zu vernemmen sein würdt.