Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
91. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 April 25
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Prag 1648 April 25
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XV nr. 2046 fol. 147–147’, [praes. 1648 V 6] = Druckvorlage
– Konzept: RK FrA Fasz. 55c (1648 IV-V) fol. 145.
Gutachten deputierter Räte (Kurz, Oettingen, Trauttmansdorff, Carretto, Gebhardt, Wal-
derode . Schröder), [Prag] 1648 IV 20. Konzept: RK FrA Fasz. 55c fol. 120–140’. Beschluß im
Geheimen Rat (Lobkowitz, Trauttmansdorff, Khevenhiller, Martiniz d.J., Kurz, Kollowrat,
Martiniz d.Ä., Colloredo, Waldstein, Prücklmaier, Oettingen, Gebhardt. Schröder), [Prag]
1648 IV 22. Konzept: ebenda fol. 141 .
Befehl zur Erfüllung der letzten Weisungen von 1648 IV 18 und 22.
Verweis auf die Beilagen. Und ist hierauf unser gnedigster befelch, daß
ihr, dieser schreiben ungeachtet, demjenigen nachkommet, waß in unserm
an euch iüngst abgangenem handtbrieffl
Das Handbriefl ( [ Nr. 86 ] ) ist auf 1648 IV 22 datiert.
vom achtzehenden dito begriffen.
Beilage A zu Nr. 91
Kf. Maximilian I. von Bayern an Ferdinand III., München 1648 IV 17. Ausfertigung: RK
FrA Fasz. 56b (1648 IV 16–30) fol. 90–90’, 95–95’ = Druckvorlage – Kopie: ebenda fol.
91–93; RK FrA Fasz. 92 XV ad nr. 2046 fol. 149–151’.
Deroselben den 11. diß mir zuegethanes schreiben
empfangen und darauß mehrern inhalts vernommen, waßmassen die Schwedische und
protestirende bey den friedenshandlungen den ordinem tractandi verkehren und dem
Oßnabruggischen instrumento pacis , darauf Euer Majestät ir letstere resolution gestelt,
nicht nachgehen wollen, sonder begehrn, dz nach abgehandletem und subscribierten puncto
satisfactionis Suecicae
Bezug auf das zweite ksl.-schwed. Vorabkommen über die schwed. Territorialsatisfaktion
von 1648 III 8/18 ( [ Beilage [2] zu Nr. 79). ]
man wider zu dem amnistipuncten khombt, die Hessen Casßlische satisfaction vergleichen
soll, da sie hingegen die längst aiustierte Pfälzische sach zu underschreiben difficultieren,
darauß anderst nichts alß ein fürsäzliche verzöge- und verwirrung der tractaten zu ver-
spühren und andere böse consequentien darauß zu befahren seyen, derowegen Euer Maje-
stät an mich gesiehnen, meinen abgeordneten zu befehlen, dz sie sich deroselben commis-
sarien an endt und ortt, wa es nöttig, gleichförmig ercleren und ihnen bestermassen assi-
stiern sollen.
Nun habe ich von ieztgedachten meinen abgeordtneten selbsten auch nach und nach bericht
erlangt, in waß für einer ordtnung die friedenstractaten zue Oßnabrugg reassumiert und
bißhero fortgesezt worden und daß zwar auch die Schwedische baldt anfangs begehrt haben,
nicht nur den punctum aequipollentiarum, sondern sogar die satisfactionem militiae baldt
zu anfangs vor handt zue nemmen, zue vergleichen und zue subscribieren; sie seyen aber
von disem letstern, alß ihnen die gehörige nottdurfft entgegengesezt worden, selbsten wider
zuruckhgewichen und neben den protestierenden in der ordtnung der tractaten fortgeschrit-
ten , wie dan anfangs der punctus iustitiae, hernach die autonomia und darauf die Schwe-
dische satisfaction, aequipollentiae, causa Palatina, gravamina religionis und auch die am-
nistia , ausser etlicher weniger sachen, sonderlich deß § „Tandem omnes etc.“
Vgl. [ Nr. 49 Anm. 4 ] .
und ausser der amnisti die yberige obvermelte puncten albereit schon underschriben wor-
den . Und obzwar die Schwedische bey underschreibung der Pfalzischen sach difficulteten
gemacht, so haben sie doch dieselbige nit ganz verwaigert, sondern sich darbey anerbotten,
dz sie solche nach abgehandleter Hessen Casßlischen satisfaction auch subscribiern wollen.
Underdessen haben die Churmainzische und Saxen Altenburgische den Pfalzischen articul
in namen der gesambten catholischen und protestierenden ratione ihres beiderseiz tragenden
directorii mit der subscription underzogen
Bezug auf das Vorabkommen über das Friedens-, Amnestie- und Restitutionsgebot sowie
einzelne Restitutionen von 1648 IV 11/21 ( [ Beilage B zu Nr. 88) ] .
emplaria der Schwedischen satisfaction ununderschriben zueruckhgehalten worden, biß die
Schwedische mehrerwente Pfälzische sach ihresthailß auch subscribieren. Wiewohln auch
sie, die Schwedische, starckh darauf getrungen, daß man vor dem puncto amnistiae auch
die Hessen Casßlische satisfaction zuer richtigkheit bringen soll, ist es iedoch endtlich dahin
vermitelt worden, daß baide puncten zugleich miteinander tractiert werden sollen, gestalten
mir bey negster extraordinari am verwichenen mitwoch [ 1648 IV 15 ] von meinen abgeord-
neten vernerer bericht eingelangt, daß die Hessen Casßlische satisfaction schon zum Schluß
khommen
Bezug auf das Vorabkommen über Amnestie, Territorial- und Armeesatisfaktion sowie
Truppenabzug Hessen-Kassels von [1648 IV 5] ( [ Beilage B zu Nr. 65 ] ) und auf das Vorab-
kommen über die hessischen Kontributionspflichtigen und die Besatzungsverpflegung von
1648 IV [5] ( [ Beilage [C] zu Nr. 65). ]
§ „Tandem omnes“ guete hoffnung erschein, daß also zue volkhomener accomplierung deß
friedenschluß vast nichts mehr yberig alß der punctus satisfactionis militiae et exequutionis
pacis, welche mit negstem ebnermassen in handlung gezogen und ajustiert werden sollen.
Bey welcher der sachen beschaffenheit, da numer die maiste, ia alle in dem Trauttmanstorf-
fischen proiecto pacis begriffne puncten biß auf die amnisti et exequutionis pacis (dan von
dem puncto solutionis militiae ist nichts darin gemelt) zu völliger conclusion und wirkh-
licher subscription gebracht worden und die von Euer Kayserlicher Majestät angedeüte ver-
zöger- und verwirung der tractaten ratione ordinis nicht mehr zu befahren, lasse ich zue
deroselben genedigisten und hochverninfftigem nachgedenckhen gestelt sein, ob rathsamb
und dienlich, weitter etwas von dem Trautmanßtorffischen oder Oßnabruggischen instru-
mento pacis zu moviern und dardurch dem gegentailen, bevorab weil es sich noch imerzue
ansehen lassen will, alß haben die Schwedische kheinen rechten ernst, den frieden völlig zue
schliessen, erst anlaß zue geben, daß sie vice versa neue difficulteten auf die bahn bringen,
ire vorige erklär- und verwilligungen wieder zurukhziehen und, da man ihren praetensionen
nit condescendiert, die tractaten gänzlich aufstossen und alßdan alle schuldt des darauß er-
folgenden unermäßlichen ybels und unhailß Euer Majestät und dero ministris beymessen.
Vihlmehr wäre ich der gehorsamen mainung, daß man bey dem albereit ergriffenen modo
tractandi verbleiben und nach demselben in der fridenshandtlung ohne einigen underbruch
oder interturbierung den geraden weeg schleinig fortfahren und sich eisserist bemiehen
solle, wie die noch wenig resstirende puncten vollendts zue giettlichem accord und also
der frieden selbst zu einem entlichen schluß befirdert werden möge, inmassen ich dann
auch nit underlassen, von Euer Majestät mir under dato 2. Aprilis yber den puncten
amnistiae gethanen communication und darbey mitangehengtem begehren meinem abge-
ordtneten zu Oßnabrugg berait bey vorgesteriger ordinari parte zu geben und benebens alle
erforderte notturfft anzubefehlen.
Waß sonsten anbelangt, das Euer Majestät andeüten nach mein abgeordneter mit seinen
habenden instructionen ieweiln etwas zue fruezeitig heraußgehen und sich in cursu tractatus
in nebenconferenzen yber die vorhabende materias einlassen solle, hab ich ungern verstan-
den , weiln weder einer noch der ander meiner abgeordneten dessen von mir gar nicht, son-
der vihlmehr baide außtruckhlich befelcht seindt, mit Euer Majestät commissarien in allem
verthreuliche correspondenz und underredung zu pflegen, welches ich ihnen nochmahl
ernstlich aufgetragen und sonsten darbey die notturfft gleichergestalt anbevohlchen hab.
Beilage B zu Nr. 91
Ferdinand III. an Kf. Maximilian I. von Bayern, Prag 1648 IV 25. Kopie: RK FrA Fasz. 92
XV ad nr. 2046 fol. 153–154 = Druckvorlage – Konzept: RK FrA Fasz. 56b (1648 IV 16–30)
fol. 171–172’.
Rezepisse auf Beilage A. Nun seint wir mit Euer Liebden eins, das man sich eusserist be-
müehen solle, die noch wenig restirende puncten vollendts zu güetlichen accord zu bringen,
sonderlich weilen von den Schwedischen nit ganz abgeschlagen, die Pfälzische sach zu un-
derschreiben . Nit wenig frembdt kombt uns gleichwohl vor, das sie auch darin, alß in einer
schon einmahl nit allein verglichen-, sonder subscribirten sach, wie unß unsere gesandten
berichten, allerhandt difficulteten machen und diesen so hochnothwendigen puncten baldt
da, baldt dorthin, baldt gar zu dem endt der tractaten außstellen thun
Vgl. etwa [ Nr. 49 mit Beilage [C]. ]
sie sollen sich eheist eines andern erweisen oder schon erwisen haben, bevorab weil bey
verglichenen puncto gravaminum die protestirende zweifelsohne auch gern der sachen und
vor der campagna noch ein endt sehen werden wollen, wohin dan, daß man das absehen
richten sollen, neben uns auch Euer Liebden iederzeit vor rathsamb befunden. Solte man
aber mit diesem modo tractandi und newer übergehung und confundirung aller articul nicht
fortkommen und noch vor der campagna wissen können, an weme man seye, so haben wir
unsern gesandten befohlen, sich über alle puncten auf einmahl zu erclären und darüber der
Schwedischen gegenerclerung ebnergestalt zu erwartten .
Bedanckhen uns darbeyneben gegen Euer Liebden, daß sie dem ihrem nochmahls befohlen,
mit den unserigen fleißige underredung zu pflegen, und versehen uns genzlichen, es werden
selbe diesen unsern befelch und zwahr, ehe sie sich noch mit den Altenburgischen und
Lüneburgischen heraus- und eingelassen, wie bereit zu mehrmahlen geschehen und wir
erst iüngst bericht sein, das auch in puncto executionis et assecurationis pacis vorgewest
sein solle, gemessen nachkommen, iederzeit mit den unsrigen vertrewliche correspondenz
pflegen und communicato consilio verfahren.
Beilage C zu Nr. 91
Ferdinand III. an Johann Philipp von Schönborn, Kf. von Mainz, Prag 1648 IV 25. Kopie:
RK FrA Fasz. 92 XV ad nr. 2046 fol. 155–155’ – Konzept: RK FrA Fasz. 56b (1648 IV
16–30) fol. 173–173’.
Euer Liebden werden ungezweiffelt von ihren zu Oßnabrugg anwesenden gesandten so-
wohl berichtet sein, alß auß unserm den 11. diß monats Aprilis an sie abgangenen schrei-
ben
seitten der königlich Schwedischen und theils der protestirenden ständt dem veranlassten
modo tractandi zuwider baldt diesen, baldt ienen punct vor die handt genohmen, etliche
andere haubtpuncten aber, die der ordnung nach anfangs hetten tractirt werden sollen, biß
zum endt nach dem puncto satisfactionis militiae verschoben.
Nun wollen wir zwar der hoffnung leben, es werden underdessen auch die noch übrige
außgestelte haubtpuncten vor die handt genohmen unnd verglichen sein, solte aber das
werckh noch in einem oder anderm ein anstoß leiden oder von ihnen, den Schweden unnd
protestirenden, noch lenger verzogen werden wollen, so haben wir zu abschneidung aller
weithleüffigkeit unnd desto mehrer befürderung deß so hochnothwendigen friedens unn-
sern Kayserlichen gesandten befohlen, sich gegen denen Schwedischen über alle puncten
unnd uff einmahl zu erkleren und darüber derselben endtliche erklerung zu erwartten .
Versehen unns auch gnedigst, wann Euer Liebden ihren gesandten gemessen anbefehlen,
den unnserigen hierinnen bestendig zu assistiren unnd an die handt zu gehen (darumb wir
sie dann hiemit ganz beweglich ersuecht wollen haben), man werde desto ehender zu dem
schluß kommen können.