Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
55. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 März 30

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Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


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Osnabrück 1648 März 30

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 III) fol. 135–136’, praes. 1648 IV 10.

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Anbringen der Gesandten der katholischen Kurfürsten 1648 III 28 wegen kurtrierischen
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Forderungen betreffend Wahlkapitulation, Rückerstattung des kurfürstlichen Vermögens
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und Ehrenbreitstein.

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Es haben vorgestrigens tags der catholischen herrn churfürsten abge-
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sandte auß befehl ihrer gnädigsten herrn principalen, wie sie fürgeben,
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abermahls bey unß des herrn churfürsten zu Trier particularpraetensio-
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nes wegen der wahlcapitulation, Luxenburgischen depositi und abtret-
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tung der vestung Ehrenbreittstein

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In der am Rhein gegenüber der Moselmündung gelegenen kurtrierischen Festung Ehren-
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breitstein hatten von 1637 VI-1645 XI ksl.-kurkölnische Truppen gelegen. Seit 1645 XI
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war nur noch eine ksl. Besatzung stationiert (vgl. Abmeier , 90–103). Vgl. auch § Relin-
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quemus item“ des ksl.-kurtrierischen Vertrags von 1645 IV 12 (Text: Meiern I, 392 fünfter
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Abs.), der dem Ks. freies Verfügungsrecht über die Feste bis zum Ende des Krieges zuge-
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standen hatte.
zu vorderligster abhelffung recom-
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mendirt , zwar wegen Ehrenbreittstein, weilen die sachen im Römischen
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Reich noch nit in dem standt sein, daß Ewer Mayestätt wegen abtrettung
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dergleichen vestung waß zuzumuthen seie, es bloß zu dero allergnädig-
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stem nachdencken und gnädigster verordtnung anheimbgestelt sein
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laßen, wegen der wahlcapitulation aber es darfürgehalten, weilen es
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gleichwoll bey des herrn churfürsten erledigung

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Gemeint ist die Freilassung Söterns aus span./ksl. Gefangenschaft auf Grundlage des Ver-
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trages von 1645 IV 12.
eine abgehandtlete
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sach seie, daß demselben billich in seinem begehren zu willfahren. Die
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sach des Lutzenburgischen depositi wüsten die herrn churfürsten gar
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woll, daß ahn Ewer Mayestätt nit haffte, sondern dieselbe schon ihrs-
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theills in die relaxation gewilliget und derentwegen der Luxenburgischen
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regirung zugeschrieben hetten. Weilen iedoch darbey fürkomme, daß der

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herr abbt zu St. Maximin

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Johannes Agritius Reckingen (1579–1654/55); 1623 Abt ( BAB I 8, 1–3; Käufer , 154).
das werck verhindere, alß mögten die herrn
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churfürsten gehrn sehen, daß selbigem abbten mögte zugeschrieben unnd
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anbefohlen werden, sich ferners dieser relaxation nit zu wiedersetzen,
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sodan auch ein Kayserliches schreiben ahn ihre ertzfürstliche durch-
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llaucht , ertzhertzog Leopoldt Wilhelm zu Osterreich

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Ehg. Leopold Wilhelm (1614–1662); 1626 Fbf. von Straßburg und Passau, 1627 Fbf. von
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Halberstadt, 1637 Bf. von Olmütz, 1641 Hoch- und Deutschmeister, 1647–1656 General-
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gouverneur der Span. Ndl. ( DBA I 450, 140–147; 755, 312; 913, 306–310, 531–538; Schrei-
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ber
, Erzherzog; Demel , Orden, 538–603; Schreiber , Galeria).
alß gubernatorn
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in den Niederlanden abgegeben werden, umb bey der Luxemburgischen
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regirung die gnädigste verfügung zu thuen, damit die relaxatio des depo-
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siti weiters nit möge auffgehalten oder wenigist mit Churtrier, wie ihme
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satisfaction zu geben, auß der sachen geredet werden. Ewer Mayestätt
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würden sich dardurch vielles verdrüßlichen anlauffens entheben, dan
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der herr churfürst würde seine instantias zu continuirn, biß er sein intent
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erlangt, nit ablaßen.

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Wir haben nit underlaßen, die gegennotturfft und der sachen eigentliche
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bewandtnuß, daß Ewer Mayestätt diesortts nichts könte beygemeßen
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werden, in specie diess den herrn abgesandten fürzuhalten, daß erstlich,
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soviel die wahlcapitulation ahnlangt, Ewer Mayestätt darin kein be-
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dencken haben würden, stünde nur ahn deme, daß es der herr churfürst
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bey Ewer Mayestätt immediate selbst negotiirn ließen. Wegen des Lut-
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zenburgischen depositi hetten Ewer Mayestätt das ihrige gethan und
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kein interesse darbey, wir wöllen iedoch auch nit underlaßen, deroselben
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von diesem der abgesandten ahnbringen gehorsamst zu hinterbringen, die
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würden ethwo auch wegen der begehrten schreiben gehöriger ortten ab-
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zugeben kein bedencken machen. Mit Ehrenbreitstein müsten wir die
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sach pure ad referendum ahnnehmen, weilen es in die militaria hinein-
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lauffe und zu unßer commission nit gehörig.

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Die abgesandten sein mit unßer erclehrung woll zufrieden gewest und
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ferners erinnert, daß dahin zu sehen, wie den herrn churfürsten zu Trier
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wenigist mit gutten wörtten und vertröstung zu begegnen, damit ihn das
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werck durch die cronen negotiirn und in das instrumentum pacis bringen
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zu laßen alle ahnlaaß und glegenheitt möge benohmen werden.

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