Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
44. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1648 März 21

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Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar


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Prag 1648 März 21

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Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 2014 fol. 599–600, [praes. 1648 IV 1] = Druckvor-
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lage
– Konzept: RK FrA Fasz. 55c (1648 I-III) fol. 196–196’.

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Keine Vertagung der Autonomieregelung für die kaiserlichen Erblande auf einen künftigen
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Reichstag; Aufschub der Frage der Religionsausübung lutherischer Reichshofräte auf eben
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diesen. Mahnung zur Übersendung vereinbarter Punkte an den Kaiserhof.

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Rezepisse auf Nr. 32. Allermassen ihr nun wohl und recht gethan, daß ihr
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den punct der autonomiae in unsern erbkönigreich und -landen

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Vgl. später Art. V,38–41 IPO ← § 47 IPM.
nit habt
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wollen auf einen reichstag remittieren lassen, also ist unßer gnädigster be-
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fehlch , daß ihr bestendig darauf verharret. Und wir seindt auch nit geson-
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nen , nachdem bey dißem tractat diß werckh einmahl in handlung kom-
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men , daß es remissive erst auf einem reichstag sein endtschafft erraichen
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solle.

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Waß aber wegen der Lutherischen reichshofräth undt residenten und
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ihres exercitii halber

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Vgl. später Art. V,54 IPO ← § 47 IPM.
angeregt worden, kan die sachen auf einen reichstag

[p. 147] [scan. 235]


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alß ein dem puncto iustitiae anhengige sach remittiert werden. Wollen
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also darin und allen überigen deß weitern erfolgs erwartten.

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Und habt ihr unß nit allein relation- und protocollweiß, waß bereit in
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puncto iustitiae geschlosßen, zuzuschickhen, sondern auch die völlige ab-
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schrifft desßen, wie ihr es hinaußgegeben, ihr es ewers[-] und die stende
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und cron Schweeden ihresorths underschrieben, wie auch, waß nachder-
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handt noch underschrieben möchte werden, iederzeit in copiis, allermas-
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sen es beederseits außgeliefert, unß zu uberschickhen

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Über das Vorabkommen zur Reform der Reichsgerichte hatten die ksl. Ges. lediglich in
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Relationen und Protokollen berichtet (vgl. [ Nr. 29 mit Beilage [1] ] sowie [ Beilage A zu Nr. 32 ] ). Das 1648 II 26/III 7 unterzeichnete und auf 1648 II 22/III 3 zurückdatierte Vorab-
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kommen wurde erst 1648 IV 16 übersandt ( [ Beilage [3] zu Nr. 79 ] ; vgl. später Art. V,53–58
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IPO ← § 47 IPM).
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