Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
31. Ferdinand III. an Lamberg, Krane und Volmar Prag 1647 März 7
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Prag 1647 März 7
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1996 fol. 481–481’ – Konzept: RK FrA Fasz. 55c
(1648 I-III) fol 158.
Kursächsisches Gutachten über einen allgemeinen Waffenstillstand; Verweis auf die Beilage.
Verweis auf Nr. 28 und auf die Beilage.
Beilage A zu Nr. 31
Kf. Johann Georg I. von Sachsen an Ferdinand III., Dresden 1648 II 21[/III 2]
In RK FrA Fasz. 54f fol. 645–645’, 648 befindet sich das Konzept des ksl. Antwortschrei-
bens von 1648 III 10. Ebenda fol. 646–647 sind ein Ga. und ein Beschluß dep. Räte ( Lob-
kowitz , Trauttmansdorff, Khevenhiller, Martinitz d.J., Kurz, Kollowrat, Colloredo, Wald-
stein , Prücklmaier. Söldner) von 1648 III 9 und 10 zu dem kursächsischen Schreiben abge-
legt .
FrA Fasz. 54f fol. 635–635’, 640 = Druckvorlage – Kopie: RK FrA Fasz. 92 XIV ad nr. 1996
fol. 484–485’.
Kf. Johann Georg I. von Sachsen bedankt sich für die beiden kaiserlichen Schreiben von 1648
II 23 und 26
Beilage [ [1] zu Nr. 28 ] . Das Schreiben von 1648 II 26 wurde nicht ermittelt.
Gravaminaverhandlungen in Osnabrück fortschreiten und man daher bald auf einen Frie-
densschluß hoffen könne.
Soviel dann den angedeuteten allgemeinen stillstand betrifft, befinde Euer Keyserlicher
Maiestät uf einen und andern fall darbeyführende bedencken und motiven ich von solcher
wichtigkeit, daß darbey wenig oder fast gar nichts zu erinnern, außer daß ich nur besorgen
muß, zum fall durch meinen abgesandten bey iziger friedenshandlung (deren schluß alß
oberwehnt in kürzen zu hoffen) ich dieses armistitii halben etwas anbringen laßen solte, es
dürffte entweder von den Schwedischen plenipotentiariis, die sich bißanhero, daß sie mit der
kriegsexpedition und folgig mit behandlung eines stillstandes nichts zu schaffen, iedesmahls
entschuldiget, das werck erst an selbige generalität verwiesen werden und viel zeit darüber
verstreichen oder dieienigen, denen das friedenswerck kein rechter ernst, in ihrem fürhaben
verstercket werden und sie dahero gewünschten anlaß ergreiffen, die tractaten zu verlen-
gern , mir aber einig und allein die ursach und verhinderung, daß der gleichsamb nur uff
dem schluß bestandene friede noch weiter hinaußgeworffen würde, beygemeßen werden.
Welche ungleiche nachrede und schwere verantworttung gegen das geängstigte nothleidende
vaterland ich, gleichwohl als der, [der] deßen ehiste höchstnöt〈i〉ge beruhigung iedesmahls
so sehnlich verlangt, auch innstendig und treulich gerathen, nicht gerne auff mich laden
wolte, zumahl ich mich erinnere, daß bey den executions- und assecurationspunct in dem
instrumento pacis ohnedas klar und deutlich bedinget, es solten alsbald von der zeit, da
solches unterschrieben würde, alle hostilitäten aufhören
Bezug auf Art. XV „Pacem hoc“ KEIPO4A (Text: Meiern IV, 587 letzter Abs; vgl. später
Art XVI,1 IPO = § 98[1] IPM) betr. Gültigkeit des Friedensvertrags und Einstellung der
Feindseligkeiten.
ist, daß der friede geschlossen und durch unterschrifft volnzogen werden möge. Wie mir
dann auch eigentlich nicht bewust, in was zustand sich beyderseits armaden anizo befinden,
ohnedaß Euer Keyserliche Maiestät selbst allergnädigst melden, es auch die gemeinen avisen
geben, daß sowol eine als die andere im auffbruch begrieffen.
Ohne ist zwar nicht, daß im nechstabgewichenen jahre von theils meiner anverwandten
reichsstände an mich gebracht und zu meinem bedencken und beliebung gestellet worden,
ob ihre wegen eines allgemeinen stillstandes der waffen (davon auch albereit sowol Euer
Keyserlicher Maiestät und der Churbeyerischen als der Schwedischen generalität eröfnung
von ihnen geschehen) beywohnende gedancken an Euer Keyserliche Maiestät ich wolte ge-
langen laßen
Bezug auf eine Initiative Hg. Wilhelms IV. von Sachsen-Weimar zu einem allgemeinen
Waffenstillstand Ende 1647, die sowohl vom Ks. als auch von Kf. Maximilian I. von Bay-
ern abgelehnt worden war (vgl. Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Krane und Volmar,
Prag 1647 XII 13. Ausf.: RK FrA Fasz. 92 XIII nr. 1918 fol. 361–361’ – Kopie: KHA A 4
nr. 1628/23 unfol.; zu den zahlreichen Beilagen vgl. das chron. Reg. in APW II A 7). – Hg.
Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar (1598–1662); 1605 Hg., 1626 Übernahme der Regierung
( DBA I 1073, 159; 1361, 199–205; 1371, 55–65; Stammtafeln NF I.1 T. 155).
gen . Laße iedoch billich zu Euer Keyserliche Maiestät höchsterleuchtem nachdencken und
wohlgefallen gestellet, ob und was sie etwa nach gelegenheit ihrer armada hierbey ferner
anzuordnen oder fürzunehmen rathsamb befinden möchten.
Beilage [1] zu Beilage A zu Nr. 31
Leuber an Kf. Johann Georg I. von Sachsen, Osnabrück 1648 II 9[/19]. Kopie: RK FrA
Fasz. 54f fol. 636–636’; RK FrA Fasz. 92 XIV ad nr. 1996 fol. 487.