Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
20. Volmar an Trauttmansdorff Osnabrück 1648 Februar 24
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Osnabrück 1648 Februar 24
Eigh. Ausfertigung: TA Ka. 116 Z 10 nr. 87 unfol.
Haltung Kursachsens; Schwierigkeiten durch Gesandte Sachsen-Altenburgs und Braun-
schweig -Lüneburgs. Abstimmung mit Gesandten katholischer Reichsstände. Negative Ein-
schätzung des neuen Verhandlungsmodus; Ablehnung durch kursächsische und kurbranden-
burgische Gesandte erwartet. Bitte um Erlaubnis zur Abreise.
Euer Excellenz schreiben vom 12. diß ist mir gestern mit der extraordi-
nari einkommen und dabei daß Kayserliche rescriptum mit ihrer chur-
fürstlichen durchlaucht zu Saxen communicirtem schreiben an Dr. Läu-
bern . Ich were auch darauff gleicher meinung, wann andere protestie-
rende sich diser churfürstlichen intention ebenmässig bequembten, daß
man dermalen zum zihl deß fridens wurde gelangen mögen. Aber der
Aldenburgische Thumbshirn und Braunschweigische rädelfüerer machen
noch vil unglegenheit. Wölche auch diejenige seind, so bißher verhindert,
daß wir kein satte erclärung von denn samptlichen protestierenden erhal-
ten könden, sondern den newen modum tractandi ins mittel geworffen
haben, alles der intention und hoffnung, sie wurden dardurch von denn
catholischen durch mittel derienigen, so sie ihre confidenti
wider der Kayserlichen willen, alles, so sie suechten, hindurchtrukhen
mögen. Deme aber zu fürkommen, haben wir vorher unß mit denn catho-
lischen in materialibus verglichen, wie dann Euer Excellenz auß dem pro-
tocollo vernemmen, und zwar diß clärlich ersehen werden, daß ex argu-
mento ab inductione d〈u〉cto
noch gentzlich, wie die Kayserliche instructio außweißt, bleiben muess.
Denn obwol Maintz, Trier und Bayern, Bamberg und Würzburg bißher
stetigs auff deme gestanden, man müeßt’s bei dem im vorigen instru-
mento gemachten auffsatz bewenden lassen
Bezug auf Art. V §§ „Quantum deinde“ – „Silesii etiam“ KEIPO4A (Text: Meiern IV,
570 zweiter Abs. ) betr. Autonomie für Mediatstände und Untertanen. – Der Ks. hatte
angewiesen (vgl. hierzu die Hauptinstruktion von 1647 XII 6 in APW [ II A 7 Nr. 29 ] ),
daß der § „Quantum deinde“ KEIPO4A völlig bleibt, wie er gesetzt ist Im § „Sive au-
tem “ KEIPO4A (Text: Meiern IV, 571 zweiter Abs.; vgl. später Art. V,35 IPO ← § 47
IPM) betr. Diskriminierungsverbot hatte der Ks. die Zulassung der anderskonfessionellen
Bürger zum Handel, Handwerk und den Zünften streichen lassen wollen. Zu den ksl.
Änderungswünschen am § „Quod si vero“ KEIPO4A (Text: ebenda , 571 Z. 38; vgl.
später Art. V,36 IPO ← § 47 IPM) betr. das Vermögen der Emigranten vgl. auch §
„Quod si vero“ KEIPO6 (Text: ebenda , 962 dritter Abs.). Im § „Quod vero ad comites“
KEIPO4A (Text: ebenda , 572 Z. 8; vgl. später Art. V,39 IPO ← § 47 IPM) betr. Bleibe-
garantie für den Adel in den schlesischen Erbfürstentümern sowie für den Adel in Nieder-
österreich hatte man am Ks.hof Niederösterreich ausnehmen sowie die Feststellung einfü-
gen wollen, daß dieses Zugeständnis der Bleibegarantie nicht auf vertraglicher, sondern
auf freiwilliger Basis gemacht wurde (vgl. APW [ II A 7 Nr. 41 ] ).
landt eximirt haben
Forderungen nach Ausnahmen vom Normaljahr 1624 stellten Kurmainz für Erfurt (vgl.
[ Nr. 29 Anm. 14 ] ), der Kf. von Trier als Fbf. von Speyer für Besitzungen in Württemberg
und in der Unterpfalz (vgl. Abmeier , 149–202), Kurbayern in der Oberpfalz (vgl. [ Nr. 8 Anm. 10 ] ) sowie die Hst.e Bamberg und Würzburg zu Kitzingen (vgl. Hock , 130–134;
Walter / Schulze ).
Baden
Gemeint ist die Mgft. Baden-Baden. – Mgf. Wilhelm von Baden-Baden (1593–1677); 1622
Mgf. ( DBA I 1370, 306; Weech , 162–178; Stammtafeln NF I .2 T. 268). Zur Forderung
nach einer Ausnahme vom Normaljahr vgl. auch [ Nr. 50 Anm. 3 ] .
die anderwerts gerathne einwilligung nur ein vergebliches spiegelgefecht
sei.
Ich verhoff, ihre Kaiserliche majestät werde gnädigstes contento haben ab
dem modo procedendi, den wir dißortts mit denn catholischen gebraucht,
und verhoffentlich alle abseittige nebenhandlungen dardurch abgeschnit-
ten oder wenigst unfruchtbar gemacht sein werden.
Meinstheils glaub ich nit, daß der newe modus tractandi etwas fruchten
werde, dann die Schweden sonder allen zweiffel ad novas Servientii insti-
gationes denn vorigen principiis inhaerirn und nichts nachgeben werden.
Aber ich halt darfür, wir werden alsdann widerumb daß argument ab in-
ductione ergreiffen und einen protestierenden standt nach dem andern
absonderlich erfordern und ad categoricam stringirn müessen, ob wir da-
rauff ad conclusionem universalem kommen köndten. Der Chursaxische
und Churbrandenburgische werden sich bei disem newen modo nit ein-
finden lassen, und desto weniger würdet man sich ab denn andern zu ent-
sezen haben.
Erzherzog Ferdinand Karl drängt auf eine Abreise Volmars aus West-
falen . Dieser bittet Trauttmansdorff, sich am Kaiserhof dafür einzusetzen.
Es würdt nun allhier baldt gehen oder brechen müessen.