Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt
19. Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1648 Februar 24

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1
–/ 19 /–

2

Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III.


3
Osnabrück 1648 Februar 24

4
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 119–121 = Druckvorlage – Kopie: KHA A 4
5
nr. 1628/23 unfol. (mit gekürztem Text) – Konzept:
RK FrA Fasz. 92 XIV nr. 1973 fol.
6
320–322.

7
Keine Erklärung der Gesandten protestantischer Reichsstände zu den Artikeln I–V KEIPO6 .
8
Zustimmung der Kaiserlichen zum neuen Verhandlungsmodus; vorherige Abstimmung der
9
kaiserlichen Gesandten mit den in Osnabrück anwesenden katholischen Gesandten.

10
Verweis auf die Beilagen. Kaiserliche Erblande. Rezepisse; Befehle Kurfürst Johann Georgs
11
I. von Sachsen für Leuber; Hoffnung auf eine geänderte Verhandlungsführung Leubers;
12
Schwierigkeiten durch Gesandte Sachsen-Altenburgs und Braunschweig-Lüneburgs.

13
Verhandlungen Serviens in Osnabrück: spanische Assistenz, Burgundischer Reichskreis,
14
Lothringen.

15
Verweis auf Nr. 13. Nuhn haben wir noch selbigen nachmittags [1648 II
16
20]
gleich nach außfertigung unßer relation die deputatos protestantium

32
Dies waren die Ges. Sachsen-Altenburgs und -Weimars, Braunschweig-Lüneburgs, Würt-
33
tembergs , der Wetterauer Gf.en und der Reichsstadt Regensburg (vgl. APW [ III C 2/2, 993 Z. 30ff ] ).

17
vor unß erfordert und ihnen auff das allerbewegligste zugesprochen, aber
18
uber allen ahngewendeten fleiß so viel nit erhalten können, daß sie sich zu
19
dern von unß begehrten declaration

35
Gemeint ist eine Erklärung der Ges. der prot. Reichsstände zu Art. I–V KEIPO6 (vgl. Nr.
36
[ 3 Anm. 1 ] ).
hetten verstehen wöllen, sondern
20
sein beharlich darauff verblieben, daß sie sich uber ein und anders in
21
ipso tractatu vernehmen laßen wolten. Damit nuhn unß einige schuldt
22
nit zugemeßen werde, alß begehrten wir die handtlungen mit unthun-
23
lichen zumuthungen auffzuhalten, so haben wir endtlich, iedoch mit
24
gleichmäßigen einstimmen der catholischen, dem vorgeschlagenen modo
25
unß zu bequemen erbotten

37
Zu dem von Bevollmächtigten prot. Reichsstände vorgeschlagenen neuen Verhandlungs-
38
modus vgl. [ Nr. 13. ]
, dabey aber vor eine unumbgangliche not-
26
turfft befunden, weil wir vermerckt, daß der protestirenden intention
27
dahin ziehlen thue, bey diesem modo von ethlichen catholischen gesand-
28
ten einen mehrern beyfall, alß sönst allein von unß zu verhoffen stünde,
29
zu erhalten, daß wir vor allen dingen mit denen alhier noch ahnwesen-
30
den catholischen gesandtschafften

39
Zu den in [ Nr. 3 Anm. 27 ] genannten Bevollmächtigten kommen noch die Ges. des Hst.s
40
Speyer (Scherer), der Mgft. Baden-Baden, des Hst.s Trient und der Stadt Aachen (vgl.
41
APW [ III C 2/2, 995 Z. 18–24) ] . – Für die Mgft. Baden-Baden war anwesend: Johann
42
Jacob Datt von Tiefenau (Diefenau) (gest. 1651); 1645–1648 Ges. der Mgft. Baden-Baden
43
( APW [ III D 1, 350 ] ; Lehsten II, 25f). – Das Hst. Trient wurde vertreten von: Dr. Her-
26
mann Halveren (um 1615–1665); 1646–1648 Ges. der Hst.e Brixen und Trient und der
27
Reichsstadt Köln; 1647 Registrator der Reichsstadt Köln ( Repertorium , 279; Klotz ,
28
152–201; Lehsten II, 38). – Für die Reichsstadt Aachen weilte in Osnabrück: Lic. Rudolf
29
Twist (um 1615–1696); Syndikus der Reichsstadt Aachen ( APW [ III D 1, 353 ] ; [ APW III C 2/2, 995 Anm. 3 ] ; Lehsten II, 91).
uber alle in obberührten beyden arti-

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1
culis

31
Gemeint sind Art. IV und V KEIPO6 .
noch streittige puncten zu rathschlagen, ihre meinungen zu ver-
2
nehmen und, weßen man sich in eim und andern endtlichen zu erclehrn
3
haben würde, zu vergleichen, allermaaßen Ewer Kayserlicher Mayestätt
4
den gantzen verlauff, waß sowoll mit denen protestirenden alß catho-
5
lischen gehandtlet worden, auß mitkommendem protocollo littera A, so-
6
dan littera B, waß wir auff der hiesigen catholischen begehrn ahn dieie-
7
nige , so sich zu Münster beysamen finden, geschrieben, allergnädigst an-
8
zuhörn haben.

9
Von denen protestirenden ist unß zuletzt auch ein designation, deren
10
noch obschwebenden differentzen, inhalts der beylag C, ubergeben, da-
11
bey aber ein solche clausul angehenckt worden, warauß zu ersehen, daß
12
sie pro re nata woll mit mehrerm auffziehen werden

32
Text dieser Klausel ( RK FrA Fasz. 55a [1648 II] fol. 126 – vgl. Beilage C): Reliquas
33
differentias ipsi congressus indicabunt. Neque evangelici in eas per praecedentem enume-
34
rationem consentiunt, sed ultimae suae declarationi inhaerent. Quatenus vero proiectum
35
dominorum Caesareorum supra memoratum conforme est eis, quae antea sunt conventa
36
et evangelicorum ultimae declarationi, evangelici illud approbant.
. Under ietzgesetzten
13
wirdt auch Ewer Mayestätt königsreich Boheimb und erblanden gedacht,
14
da wir noch nit wißen, ob sie diese praetension, dern begebung sie hievor
15
schon mehrmahlen vertröstet, newerdingen mit und neben denen Schwe-
16
den zu verfechten gedencken oder ob’s allein darumb zu thuen, daß der
17
gantze § „Silesii etiam principes etc.“

37
Bezug auf § „Silesii etiam“ Art. V KEIPO6 betr. Fortdauer der Sonderrechte der schlesi-
38
schen Hg.e von Brieg/Brzeg, Liegnitz/Legnica (und Wohlau/Wołów) und (Münsterberg-)
39
Oels/Oleśnica sowie der Stadt Breslau/Wrocław (Text: Meiern IV, 963 erster Abs.; vgl.
40
später Art. V,38 IPO ← § 47 IPM).
, den wir unßer instruction gemeß
18
ohne anhang des versiculi „Quod vero ad comites“ gesetzt hetten, wie der
19
im vorigem instrumento gestanden, wiederumb eingerückt werde

41
Bezug auf § „ Silesii etiam“ Art. V KEIPO4A (Text: ebenda , 572 zweiter Abs.; vgl. später
42
Art. V,38 und 39 IPO ← § 47 IPM; zu den ksl. Änderungswünschen des § „Quod vero“ in
43
der Hauptinstruktion von 1647 XII 6 vgl. APW II A 7 Nr. 29) betr. wie in Anm. 8 und
44
Bleibegarantie für den Adel und seine Untertanen in den schlesischen Erbfürstentümern
45
sowie für den Adel in Niederösterreich.
.

20
Rezepisse auf Nr.n 1 und 2

46
Im Text werden irrtümlich beide Schreiben unter 1648 II 12 genannt, das zweite ist aber
47
unter 1648 II 13 ausgefertigt.
. Aus dem zweiten Schreiben entnehmen sie
21
die Weisungen Kurfürst Johann Georgs I. von Sachsen für Leuber.
Da dan
22
woll zu wünschen wehre, daß derselb mit gleichem eyffer dem inhalt
23
solcher befehlchen nachsetzen thette, alß es ihrer churfürstlichen durch-
24
llaucht will und meinung zu sein erscheinet, welchenfalls nit zu zweifflen,
25
sie, Sachßen Aldenburgische und Braunschweigische, alß von welchen

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1
alle diese wiederspännigkeiten herfließen und underhalten werden, sich
2
endtlich auch eines beßern bedencken würden. Aber biß daher haben sie
3
sich ahn dergleichen auch von unß selbst ihnen vorgerückten wahrnungen
4
wenig gestoßen, sondern woll understehen dorffen, denen churfürstlichen
5
schreiben einen andern verstandt anzustreichen und fürzuwenden, daß
6
der Chursachßische gesandter mit ihnen allerdings einer meinung seie.
7
Wir wollen aber nit underlaßen, uber diesen weitern befehl mit demsel-
8
ben vertrewlich zu conferirn.

9
Der Frantzösischen plenipotentiarius Servient befindt sich noch alhier
10
und hat biß daher underschiedtliche bancquetten bey denen Schwe-
11
dischen , Churbrandenburgischen principalgesandten, herrn graffen von
12
Wittgenstein, und Heßen Caßlischen

22
Die Lgft. Hessen-Kassel war in Osnabrück vertreten durch: Reinhard Scheffer (1590–
23
1656); 1644–1649 Ges. Hessen-Kassels; 1617 Rat, 1627 Kriegsrat, 1635 Generalkommissar,

24
1645 ao. GR ( DBA I 1092, 313; Kaster / Steinwascher , 274f; Malettke , Gesandtschaft,
25
503–506). – Lic. Nikolaus Christoph Müldener (1605–1656); 1644–1649 Ges. Hessen- Kas-
26
sels
; 1633 Lic., 1645 Rat ( DBA I 865, 279, 285; Bettenhäuser , 133; Lehsten II, 64). – In
27
Münster vetraten die Lgft.: Adolf Wilhelm von Krosigk (um 1610–1665); 1644–1649 hes-
28
sen
-kasselischer Primarges.; 1639 GR ( Krosigk , 116; Bettenhäuser , 133; Lehsten II,
29
148) – Dr. Johann Vultejus (1605–1684); 1644–1649 Ges. Hessen-Kassels; 1633 GR und

30
Kriegsrat ( DBA I 1318, 295, 300; Bettenhäuser , 133; Lehsten II, 95).
abgewahrtet. Wir haben sonst
13
von seinem negociato noch kein eigentliche nachricht erlangen mögen,
14
so viel aber vernohmen, daß er bey underschiedtlichen gesandtschafften
15
der ständen, außerhalb Bayrn, welchen er sein ankunfft ebensowenig alß
16
unß intimirn laßen, seine discurs auff drey puncten führn thue: 1. daß
17
man Ewer Kayserlicher Majestätt alß könig in Boheimb und ertzhertzog
18
zu Ostereich aller assistentz gegen der cron Hispanien active et passive zu
19
renunciirn vermögen

31
Die Frage, ob der Ks. Spanien als Oberhaupt des Reiches, Kg. von Böhmen und Ungarn
32
sowie als Ehg. von Österreich unterstützen dürfe, war umstritten. Für Frk. war die Sepa-
33
ration der span. und dt. Linie des Hauses Habsburg von Anfang an Verhandlungsziel (vgl.
34
APW [ II B 6, CVIIIf ] ; ebenda [ Nr. 63 und ] [ Beilage 1 zu Nr. 135 ] ; APW II A 6 Nr.n 154 und
35
155; vgl. später § 3 IPM; zur allgemeinen Zielsetzung der frz. Politik auf dem WFK vgl.
36
Repgen , Hauptprobleme, 419–434; Malettke , Nationalstaat, 96–109; Malettke , Rela-
37
tions , 157–184).
, 2. von dem Reich den circulum Burgundicum
20
gantzlich außschließen

38
Durch den 1548 VI 26 in Augsburg geschlossenen sog. Burgundischen Vertrag (Text [dt.]:
39
Gross , Urkunden, nr. 445, 439–447) waren die burgundischen und ndl. Besitzungen Karls
40
V. als Burgundischer Reichskreis dem Schutz des Reiches unterstellt worden. FEIPM1 von
41
1647 VII 19 (Text: Meiern V, 141 –161, hier 155 sechster Abs.) forderte die Exklusion des
42
Burgundischen Reichskreises indirekt, indem dem Ks. verboten wurde, dem Kg. von Spa-
43
nien in einem Krieg gegen Frk. in irgendeiner Weise, auch nicht unter Berufung auf frü-
44
here , dem entgegenstehende Verträge, Hilfe zu leisten.
, 3. der Lotharingischen restitutionsach sich aller-
21
dings verziehen solle

45
Zu den Motiven für Serviens Mission in Osnabrück s. auch den Bericht Chigis an Warten-
46
berg 1648 II 27 (vgl. APW [ III C 3/2, 1068 ] ).
.

[p. 62] [scan. 150]


1
Beilagen A – C zu Nr. 19


2
Beilage A zu Nr. 19

3
Protokoll, [Osnabrück] 1648 II 20, 21 und 22. Fehlt [Druck: APW III C 2/2, 993 Z. 30–1000
4
Z. 21].

5
Die Deputation protestantischer Reichsstände sucht 1648 II 20 die kaiserlichen Gesandten
6
auf. Diese willigen in den neuen Verhandlungsmodus ein und drängen die protestantischen
7
Bevollmächtigten, sich über Artikel I–V KEIPO6 zu erklären, was jene jedoch ablehnen.

8
1648 II 21 erklären sich die Kaiserlichen gegenüber den Gesandten Sachsen-Altenburgs er-
9
neut bereit, den neuen Verhandlungsmodus anzunehmen. Die kaiserlichen wollen sich mit
10
einigen Gesandten katholischer Reichsstände vor den anstehenden Verhandlungen abstim-
11
men . Es werden die Punkte Pfalz-Sulzbach, Baden, Sayn-Wittgenstein und die kaiserlichen
12
Erblande behandelt. Nochmals erscheinen Gesandte protestantischer Reichsstände bei den
13
Kaiserlichen und händigen ihnen am Abend Beilage C aus.

14
1648 II 22 verhandeln die kaiserlichen mit den katholische Gesandten über die Pfalzfrage,
15
die St. Elisabeth-Kapelle zu Nürnberg

27
1624 hatte der Deutsche Orden beim RHR einen Prozeß für die Ausübung des kath.
28
Glaubens in der seit 1525 prot. Reichsstadt Nürnberg initiiert, der durch Urteil von 1630
29
X 22 zugunsten des Ordens entschieden worden war. 1632 war die Reichsstadt Nürnberg
30
mit Kg. Gustav II. Adolf von Schweden (1594–1632; 1611 Kg.) ein Bündnis eingegangen,
31
durch das sie in den Besitz der dem Deutschen Orden gehörenden St. Elisabeth-Kapelle, in
32
der nun lediglich prot. Gottesdienste zugelassen waren, eingewiesen worden war. Seit dem
33
PF von 1635 fanden wieder öffentliche kath. Messen statt. Die Hoheit des Deutschen Or-
34
dens über die Kapelle konnte auf dem WFK behauptet werden (vgl. Memorial Kreß von
35
Kressensteins an schwed. Ges. betr. die St. Elisabeth-Kapelle [Text: Meiern VI, 185 ff –
36
APW [ II A 7 Beilage B zu Nr. 73 ] ]; Karl Braun , 115f, 126ff; Ulrich , 32–58; Sicken , 283).
37
In den 1648 II 2 den ksl. Ges. übergebenen declarationes ultimae der Mehrheit der Ges.
38
der kath. Reichsstände auf die declarationes ultimae der Ges. der prot. Reichsstände (Text:
39
Meiern IV, 925 –930, hier 927 – APW [ II A 7 Beilage [1] zu Nr. 109 ] ) war die Ausnahme
40
der St. Elisabeth-Kapelle von dem Grundsatz der Restitution der Reichsstände, der
41
Reichsritterschaft und der Reichsdörfer in die Realpossession nach dem Stichtag 1624 I 1
42
(vgl. später Art. V,2 IPO ← § 47 IPM) gefordert worden. – Jobst Christoph Kreß von
43
Kressenstein (1597–1663); 1646–1649 Ges. der Reichsstadt Nürnberg; 1646 Alter Bürger-
44
meister und Bankherr (DBA I 708, 128–129; III 518, 458–459; Kaster / Steinwascher ,
45
282f; Lehsten II, 48).
, die württembergischen Klöster, die gemischtkonfes-
16
sionellen Reichsstädte in Süddeutschland, Aachen, die Reichspfandschaften, Erfurt und die
17
Autonomie der Mediatstände und Untertanen.

18
Beilage B zu Nr. 19

19
Lamberg, Krane und Volmar an Gesandte katholischer Reichsstände in Münster, Osnabrück
20
1648 II 21. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 122–125’

46
Weitere Kopien: RK FrA Fasz. 94 III nr. 533 p. 702–707; RK FrA Fasz. 96 VI fol. 43–46;
47
RK FrA Fasz. 98e fol. 1225–1227’; StK FrA Ka. 4 (WF XLII) fol. 106–108’; ebenda Ka.
48
11 fol. 1897–1902;
ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 205–209.
– Konzept: RK FrA Fasz. 92
21
XIV nr. 1970 fol. 285–288.

22
Die Kaiserlichen berichten von der Übergabe der Artikel I–V KEIPO6 an die Gesandten
23
der Schweden und der protestantischen Reichsstände 1648 II 8 sowie von den ergebnislosen
24
Verhandlungen der folgenden Tage hierüber. Der von Gesandten protestantischer Reichs-
25
stände initiierte neue Verhandlungsmodus, dem die schwedischen Bevollmächtigten zuge-
26
stimmt haben, wird erklärt. Die kaiserlichen Gesandten legen dar, daß sie vorerst diesen

[p. 63] [scan. 151]


1
Verhandlungsmodus mit Hinweis auf daraus entstehende nachteilige Entwicklungen für die
2
katholische Sache abgelehnt und die Gesandten protestantischer Reichsstände gebeten haben,
3
sich über die Artikel I–V KEIPO6 zu erklären. Die Kaiserlichen würden sich dann mit den
4
Gesandten der katholischen Reichsstände abstimmen und in der nächsten Konferenz das ge-
5
samte Friedensinstrument herausgeben, so daß man endlich Frieden schließen könne. Die
6
Gesandten der protestantische Reichsstände lehnen dies jedoch ab.

7
Da aber der Kaiser sie mehrmals ermahnt habe, ohne weitere Verzögerung die Verhandlun-
8
gen voranzutreiben und die in Osnabrück anwesenden Gesandten katholischer Reichsstände
9
ebenfalls dazu angewiesen seien, haben die Kaiserlichen in den neuen Verhandlungsmodus
10
eingewilligt. Sie bitten daher die in Münster weilenden Gesandten der katholischen Reichs-
11
stände , sich zu diesen anstehenden Konferenzen in Osnabrück einzustellen und somit den
12
Friedensschluß zu beschleunigen.

13
Beilage C zu Nr. 19

14
Verzeichnis der Gesandten der protestantischen Reichsstände über die Differenzen bei
15
Amnestie und Reichsreligionsrecht (lat.), praes. den kaiserlichen Gesandten [Osnabrück]
16
1648 II 21. Kopie: RK FrA Fasz. 55a (1648 II) fol. 126

32
Mit Vermerk: durch die Ges. Sachsen-Altenburgs übergeben.
; GehStReg Rep. N Ka. 97 Fasz.
17
69 pars 2 nr. 45

33
Mit Präsentatsvermerk Volmars.
; KHA A 4 nr. 1628/23 unfol.

34
Mit Vermerk: durch Ges. prot. Reichsstände übergeben. – Weitere Kopien: RK FrA Fasz.
35
96 VI fol. 270–270’;
ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 211.
– Druck: Meiern IV, 1008

36
Die Übergabe des Verzeichnisses an die ksl. und schwed. Ges. ist bei Meiern IV (vgl.
ebenda , 1008 unten ) irrtümlich auf 1648 I 11[/21] datiert, richtig ist jedoch 1648 II 11[/21].
.

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