Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1647 I 2
1647 I 2
Mittwoch
Mitwochs, den 2. huius, haben unß die churfürstlichen
räth ihr guettachten, waßgestalt auff deß churfürsten von Brandenburg
resolution die tractaten mit denn Schweden fortzesetzen, zugestellt [ 1593 ].
Eodem haben herr graf von Nassaw und ich, Volmar, dem duca di Longa-
villa und conte d’Avaux im namen Ihr Excellentz und unser samentschafft
die revisita erstattet und nechst vorgangner salutation und anwunschung
glukseeligen newen jahrs inen angezeigt, daß von dem churfürstlichen col-
legio unß gestern abendts spat were zu wissen gemacht worden, sie hetten
in ersehung deren inen communicirten Churbrandenburgischen anttwortt
ebenmessig für nothwendig befunden, das die tractaten mit denn Schwedi-
schen plenipotentiarien unerwarttet fernern Churbrandenburgischen anbrin-
gens uff überlassung gantz Pommern fortgesetzt und, wa müglich, zu einem
entlichen schluss gebracht, iedoch die allhiesige Churbrandenburgische räth
erfordert und, daß man solches also zu thuen vorhabens wer, zu ihrer nach-
richt angezeigt werden solte mit angehenkhtem ersuechen, daß herr graf
von Trautmansdorff, wa immer müglich, zu solchem ende sich alsbaldt selbst
nach Oßnabrukh verfüegen wolte. (Dann obwol im churfürstlichen guett-
achten auch vermeldet, daß bei dem schluss dem herrn churfürsten zu Bran-
denburg ein gwisse zeit zu bestimmen, in wölcher Ihre Churfürstliche
Durchlaucht dero ratification uber die hindanlassung der Pommerischen
landen beypringen und vermittelst deren etwa den einen theil derselben
annoch salvirn köndten, so haben wir doch dessen in unserm vortrag an die
Franzosen darumben keine meldung thuen wollen, damit selbige nit etwan
daher ursach nemmen möchten, sich disem vorschlag auch ze conformirn
und also anlaaß ze geben, daß mit denn Schweden destoweniger zu einem
satten und unbedingten schluss zu gelangen wer, sonderlich weil die Chur-
bayerischen abgesandten sich diser clausul bei Ihrer Excellentz und unß zum
höchsten beschwert und, daß die unterlassen werden möchte, gebetten
haben.)
Demnach so hette herr graf von Trautmansdorff, weil ime noch derzeit dise
raiß über sich zu nemmen ex iudicio medicorum einmal nit müglich, sich ent-
schlossen , mich, Volmarn, übermorgen, freytags, mit nothweniger instruction
nach Oßnabrukh ab- und den Kayserlichen gsandten alldort beyzeordnen.
Und wolten wir sie, herrn Französische gsandten, zugleich ersuecht haben,
weil dises werkh mit ihrem zuthuen angefangen, sie sich auch dabei aller
assistentz erbiettig gemacht, sie wolten sich belieben lassen, wa nit beede,
doch einer unter inen ebenmässig sich nach Oßnabrukh zu begeben und
durch ihr wolvermögende interposition der sachen zum ende helffen. Wir
vernemmen zwar so vil, als solten die Schweden mit einem newen und ver-
muettlich eben demjenigen vorschlag, wölchen die Churbrandenburgischen
räth oder, wie dise sagen, die Pomerischen landtstände auff die baan gebracht,
namblich der Schweden praetension auff Pommern mit ettlichen denn catho-
lischen zugehörigen stifftern auszewexlen. Wir weren aber darauff nit allein
nit, sondern in contrarium instruirt und wüßten wol, daß die catholischen
darein nimmer willigen würden. Wie wir dann von denn Churbayerischen
berichtet weren, das sie gemessnen bevelch hetten, in solche vergebung
keinesweegs einzewilligen. Da also die Schweden solchergestalt ihre pro-
position verendern und darauff verharren solten, so müeßten die tractaten
nothwendig zerschlagen werden. Wir wolten aber verhoffen, sie, Franzö-
sische plenipotentiarii, werden sie bei denn einmal gegebnen wortten fassen
und durch ihr auctoritet zu einem entlichen schluss vermögen helffen. Der
duca di Longavilla hatt anfenglich sein anttwortt per generalia dahien ge-
setzt , daß sie gern vernommen, das das churfürstliche collegium sich auch
mit deren zwischen unß beraits gefaßter resolution conformirt, und theten
wir gar recht daran, daß wir alsogleich zur sachen thuen und ich, Volmar,
mich nach Oßnabrukh begeben wolte. Sie an ihrem ortt wolten nit darfür
halten, daß die Schweden ihre proposition endern, wol aber etwan ver-
melden werden, waß inen anderwerts vor ein vorschlag gethan worden.
Wir würden unß aber dessen nichts anzenemmen, sondern unß an daßjenig,
waß sie, Schweden, allberait heraußgegeben, ze halten haben. Sie, Franzosen,
wolten ihres ortts nichts unterlassen, waß zu der sachen befürderung dienlich
sein möchte und ihrem residenten de la Cour zuschreiben, daß er denn Schwe-
den zugleich zusprechen und sie zu endtlichem schluss vermögen solten. So-
baldt sie auch vernemmen, daß sie, Schweden, deme also statt thuen werden,
so werde der conte d’Avaux zugleich sich nach Oßnabrukh begeben.
Under werendem disem discurs ist auch der Venetianische ambassador her-
beikommen , deme kurtzlich eins und anders recapitulirt worden. Und ist
sein meinung ebenmässig dahien gangen, daß man sich mit denn Schweden
in einig nebendisputat nit einlassen, sondern simpliciter anzeigen solt, sie
hetten eine alternativam proponirt und begehrt, daß man deß churfürsten
von Brandenburg resolution erfordern solt, ob er in daßjenig, so die cron
Schweden an sich zu behalten und hingegen ime ze restituirn gemeint, sein
consens geben woll oder nit; casu quo dissentiret, solte gantz Pommern der
cron Schweden cum consensu imperii verbleiben. Nun seye deß churfürsten
resolution, quod consentire nolit, vorhanden. Also were man diserseits berait,
mit inen, Schweden, auff überlassung gantz Pommern entlich zu schliessen.
Werden sie dessen auch zefriden sein, so hetts sein richtigs und wer darauff
ihr instrumentum pacis heraußzebegehren, damit selbiges möchte agiustirt
werden. Wurden aber die Schweden sich darzu nit categorice mit ja er-
clären , sondern auff newe vorschlag tringen oder erst resolution auß Schwe-
den erwartten und also keinen schluss machen wollen, so wer sein rath, daß
ich simpliciter sagen solt, daß ich dessen kein bevelch; und solt mich weiter
nit auffhalten, sondern widerumb darvonziehen, dann sobaldt ich mich
lenger werde auffhalten oder vermerkhen lassen, daß ich umb weiter reso-
lution nach Münster schreiben müeßt, so wurde es ein halb geschehene
sach sein und die Schweden von denn newen vorschlagen nit gebracht
werden mögen. Dise meinung haben auch die Franzosen approbirt und
sonderlich gesagt, daß sie nimmer einwilligen würden, daß denn Schweden
oder protestierenden solche stiffter solten uberlassen werden, wa nun von
unß Kayserlichen kein anlaaß darzu geben werd. Dise red hatt der Venetia-
ner gefaßt und gesagt, vernommen ze haben, ob solte herr graf von Traut-
mansdorff sich gegen dem Oxenstirn verlautten lassen, daß es wegen deß
bisthumbs Oßnabrukh nit vil bedeuttens haben werde. Wir haben aber
strackhs replicirt, das Ihr Excellentz unrecht geschehe, dann dergleichen
vertröstung weder dem Oxenstirn noch sonst jemanden von der gegenpart
niemaln geschehen, sondern es wer der streit ieweils nur wegen deß
religionsexercitii gewesen, da man sich dan verlautten lassen, es werde
hierinn der herr bischoff selbst schon ein moderation ze brauchen wissen.
Aber von verlassung deß bisthumbs wer niemaln gedacht worden.
Inter discurrendum hatt conte d’Avaux (der sich sonst praeter solitum in
disem accordo sehr kaltsinnig erzeigt) fast in zweifel anfangs ziehen wollen,
ob sich die Schweden wegen gantz Pommern zu einem schluss verstehen
werden. Und als er endtlich nachgeben, daß sie in betrachtung ihres gegeb-
nen wortts kein weiter difficultet machen möchten, hatt er doch vermeldt,
es wurde ein kurtzer frid sein und nit uber 2 jahr weren, ja es were auch
zu befahren, daß der Kayser nit zuhalten, sondern dem churfürsten von
Brandenburg fürschub thuen werde wider die Schweden. Es ist ime aber
dise einbildung vom duca di Longavilla selbst, vom Venetus und unß gnug-
samb widerlegt und remonstrirt worden, wann man sich mit dergleichen
suspicionibus wolte auffhalten lassen, so wurde man wol nimmer keinen
friden machen. Hierauff haben wir widerumb an die Franzosen gesetzt, ob
doch conte d’Avaux nit alsogleich nach Oßnabrukh veraisen köndt. Aber
sie seind auff deme geblieben, daß es noch derzeit unnöthig, biß man sehen
werd, wessen sich die Schweden erclären möchten, wolten iedoch ihrem
residenten umbständlichen bericht zuschreiben, den Schweden alles zu
remonstrirn und sie zu ermahnen, sich mit vergeblichen einströwungen nit
auffzehalten. Vermeldten dabei, daß sehr guett sein wurde, wann entzwi-
schen auch die sachen zwischen inen und Spania möchten verglichen wer-
den , dann hierauff hetten die Schweden und protestierenden ein sonders ab-
sehen . Venetus, man müeßte interim darin auch travaglirn. Wir haben es
dabei beruhen lassen und hierunter keinen weitern discurs movirn wollen,
als ein sach, die wir nit erheben köndten.
Endtlich fragten wir, wie es mit dem armistitio bewandt, ob sie davon kein
nachricht. Respondebant, sie vermeinten, man werde beisamen im tractat
sein. Aber d’Avaux sagte, man wer noch der maalstatt nit verglichen. Hier-
auff namen wir anlaaß anzezeigen, daß wir von denn Churbayerischen
gsandten bericht hetten, daß man zwar noch nit beysamen, es hette aber
ein Churbayerischer obrister namens Mariemont hievon mit dem Franzö-
sischen generalcommissari Tracci
geredt und von disem vermerkht, daß
man die Tonaw zum termino setzen, jenseits die Kayserlichen und Chur-
bayerischen , disseits aber der alliirten cronen völker einquartirn solt. Diß
wer ein unpracticirlicher vorschlag, dann man verspürte wol, daß man
gegentheils vermeinte, auff solche weiß die Kayserlichen und Bayerischen
volkher ohne schwertstraich ze ruinirn, dergestalt köndte kein armistitium
eingangen werden. Es werde nothig sein, bei den Französischen und Schwe-
dischen generalspersonen anderwerttige erinnerung ze thuen. Duca di Lon-
gavilla sagt, inen wer eben daß gegenspil im weeg, namblich daß sie besorg-
ten , ihre partei, wann sie allein disseits der Thonaw logirn müeßten, wurden
zu grundt gehen. Man würde sich ehender deß fridens als deß armistitii
vergleichen. Sie hetten ein aignen currier in beraitschafft, sobaldt man im
schluss nähender zusamenkommen, wolten sie selbigen zu der armada
schikhen, damit man sich darnach richten köndt. Ein gleiches wurden die
Schweden auch thuen, und möchte deßwegen mit inen geredt werden.
Sodann hatt er auch meldung gethan wegen der Casselischen pretension,
daß die ebenmässig müeßten accommodirt werden. Deßgleichen setzten die
Schweden eben starkh auff befridigung der Schwedischen soldatesca. Der
Venetus replicirt hierauff, waß Cassel anlangte, das hielte er vor ein auß-
gemachte sach, daß, consentirte Brandenburg, so würde es darmit in crafft
deren ime angedingter conditionum sein richtigkheit haben, wa nit, so hette
man der landtgrafin pretension auff das bisthumb Halberstatt zu verweisen
und darauß richtig ze machen. Waß Marpurg anlangte, stüende es dahien,
waß die cronen decidirn wurden. Wegen der Schwedischen militia hielte ers
fast vor den schweristen puncten, und wurde man einmal uff ein ripiego
zu gedenkhen haben. Nos: quoad primum liessens dahiengestellt sein, quoad
secundum, wan der schluss mit gantz Pommern gemacht, werden die Schwe-
den glegenheit haben, ihre armada auß den obern craißen abzefüeren und
voneinander ze theilen, alsdann die bezahlung leicht ze finden sein werde.
Und haben damit unsern abschied genommen etc.
räth ihr guettachten, waßgestalt auff deß churfürsten von Brandenburg
resolution die tractaten mit denn Schweden fortzesetzen, zugestellt [ 1593 ].
Eodem haben herr graf von Nassaw und ich, Volmar, dem duca di Longa-
villa und conte d’Avaux im namen Ihr Excellentz und unser samentschafft
die revisita erstattet und nechst vorgangner salutation und anwunschung
glukseeligen newen jahrs inen angezeigt, daß von dem churfürstlichen col-
legio unß gestern abendts spat were zu wissen gemacht worden, sie hetten
in ersehung deren inen communicirten Churbrandenburgischen anttwortt
ebenmessig für nothwendig befunden, das die tractaten mit denn Schwedi-
schen plenipotentiarien unerwarttet fernern Churbrandenburgischen anbrin-
gens uff überlassung gantz Pommern fortgesetzt und, wa müglich, zu einem
entlichen schluss gebracht, iedoch die allhiesige Churbrandenburgische räth
erfordert und, daß man solches also zu thuen vorhabens wer, zu ihrer nach-
richt angezeigt werden solte mit angehenkhtem ersuechen, daß herr graf
von Trautmansdorff, wa immer müglich, zu solchem ende sich alsbaldt selbst
nach Oßnabrukh verfüegen wolte. (Dann obwol im churfürstlichen guett-
achten auch vermeldet, daß bei dem schluss dem herrn churfürsten zu Bran-
denburg ein gwisse zeit zu bestimmen, in wölcher Ihre Churfürstliche
Durchlaucht dero ratification uber die hindanlassung der Pommerischen
landen beypringen und vermittelst deren etwa den einen theil derselben
annoch salvirn köndten, so haben wir doch dessen in unserm vortrag an die
Franzosen darumben keine meldung thuen wollen, damit selbige nit etwan
daher ursach nemmen möchten, sich disem vorschlag auch ze conformirn
und also anlaaß ze geben, daß mit denn Schweden destoweniger zu einem
satten und unbedingten schluss zu gelangen wer, sonderlich weil die Chur-
bayerischen abgesandten sich diser clausul bei Ihrer Excellentz und unß zum
höchsten beschwert und, daß die unterlassen werden möchte, gebetten
haben.)
Demnach so hette herr graf von Trautmansdorff, weil ime noch derzeit dise
raiß über sich zu nemmen ex iudicio medicorum einmal nit müglich, sich ent-
schlossen , mich, Volmarn, übermorgen, freytags, mit nothweniger instruction
nach Oßnabrukh ab- und den Kayserlichen gsandten alldort beyzeordnen.
Und wolten wir sie, herrn Französische gsandten, zugleich ersuecht haben,
weil dises werkh mit ihrem zuthuen angefangen, sie sich auch dabei aller
assistentz erbiettig gemacht, sie wolten sich belieben lassen, wa nit beede,
doch einer unter inen ebenmässig sich nach Oßnabrukh zu begeben und
durch ihr wolvermögende interposition der sachen zum ende helffen. Wir
vernemmen zwar so vil, als solten die Schweden mit einem newen und ver-
muettlich eben demjenigen vorschlag, wölchen die Churbrandenburgischen
räth oder, wie dise sagen, die Pomerischen landtstände auff die baan gebracht,
namblich der Schweden praetension auff Pommern mit ettlichen denn catho-
lischen zugehörigen stifftern auszewexlen. Wir weren aber darauff nit allein
nit, sondern in contrarium instruirt und wüßten wol, daß die catholischen
darein nimmer willigen würden. Wie wir dann von denn Churbayerischen
berichtet weren, das sie gemessnen bevelch hetten, in solche vergebung
keinesweegs einzewilligen. Da also die Schweden solchergestalt ihre pro-
position verendern und darauff verharren solten, so müeßten die tractaten
nothwendig zerschlagen werden. Wir wolten aber verhoffen, sie, Franzö-
sische plenipotentiarii, werden sie bei denn einmal gegebnen wortten fassen
und durch ihr auctoritet zu einem entlichen schluss vermögen helffen. Der
duca di Longavilla hatt anfenglich sein anttwortt per generalia dahien ge-
setzt , daß sie gern vernommen, das das churfürstliche collegium sich auch
mit deren zwischen unß beraits gefaßter resolution conformirt, und theten
wir gar recht daran, daß wir alsogleich zur sachen thuen und ich, Volmar,
mich nach Oßnabrukh begeben wolte. Sie an ihrem ortt wolten nit darfür
halten, daß die Schweden ihre proposition endern, wol aber etwan ver-
melden werden, waß inen anderwerts vor ein vorschlag gethan worden.
Wir würden unß aber dessen nichts anzenemmen, sondern unß an daßjenig,
waß sie, Schweden, allberait heraußgegeben, ze halten haben. Sie, Franzosen,
wolten ihres ortts nichts unterlassen, waß zu der sachen befürderung dienlich
sein möchte und ihrem residenten de la Cour zuschreiben, daß er denn Schwe-
den zugleich zusprechen und sie zu endtlichem schluss vermögen solten. So-
baldt sie auch vernemmen, daß sie, Schweden, deme also statt thuen werden,
so werde der conte d’Avaux zugleich sich nach Oßnabrukh begeben.
Under werendem disem discurs ist auch der Venetianische ambassador her-
beikommen , deme kurtzlich eins und anders recapitulirt worden. Und ist
sein meinung ebenmässig dahien gangen, daß man sich mit denn Schweden
in einig nebendisputat nit einlassen, sondern simpliciter anzeigen solt, sie
hetten eine alternativam proponirt und begehrt, daß man deß churfürsten
von Brandenburg resolution erfordern solt, ob er in daßjenig, so die cron
Schweden an sich zu behalten und hingegen ime ze restituirn gemeint, sein
consens geben woll oder nit; casu quo dissentiret, solte gantz Pommern der
cron Schweden cum consensu imperii verbleiben. Nun seye deß churfürsten
resolution, quod consentire nolit, vorhanden. Also were man diserseits berait,
mit inen, Schweden, auff überlassung gantz Pommern entlich zu schliessen.
Werden sie dessen auch zefriden sein, so hetts sein richtigs und wer darauff
ihr instrumentum pacis heraußzebegehren, damit selbiges möchte agiustirt
werden. Wurden aber die Schweden sich darzu nit categorice mit ja er-
clären , sondern auff newe vorschlag tringen oder erst resolution auß Schwe-
den erwartten und also keinen schluss machen wollen, so wer sein rath, daß
ich simpliciter sagen solt, daß ich dessen kein bevelch; und solt mich weiter
nit auffhalten, sondern widerumb darvonziehen, dann sobaldt ich mich
lenger werde auffhalten oder vermerkhen lassen, daß ich umb weiter reso-
lution nach Münster schreiben müeßt, so wurde es ein halb geschehene
sach sein und die Schweden von denn newen vorschlagen nit gebracht
werden mögen. Dise meinung haben auch die Franzosen approbirt und
sonderlich gesagt, daß sie nimmer einwilligen würden, daß denn Schweden
oder protestierenden solche stiffter solten uberlassen werden, wa nun von
unß Kayserlichen kein anlaaß darzu geben werd. Dise red hatt der Venetia-
ner gefaßt und gesagt, vernommen ze haben, ob solte herr graf von Traut-
mansdorff sich gegen dem Oxenstirn verlautten lassen, daß es wegen deß
bisthumbs Oßnabrukh nit vil bedeuttens haben werde. Wir haben aber
strackhs replicirt, das Ihr Excellentz unrecht geschehe, dann dergleichen
vertröstung weder dem Oxenstirn noch sonst jemanden von der gegenpart
niemaln geschehen, sondern es wer der streit ieweils nur wegen deß
religionsexercitii gewesen, da man sich dan verlautten lassen, es werde
hierinn der herr bischoff selbst schon ein moderation ze brauchen wissen.
Aber von verlassung deß bisthumbs wer niemaln gedacht worden.
Inter discurrendum hatt conte d’Avaux (der sich sonst praeter solitum in
disem accordo sehr kaltsinnig erzeigt) fast in zweifel anfangs ziehen wollen,
ob sich die Schweden wegen gantz Pommern zu einem schluss verstehen
werden. Und als er endtlich nachgeben, daß sie in betrachtung ihres gegeb-
nen wortts kein weiter difficultet machen möchten, hatt er doch vermeldt,
es wurde ein kurtzer frid sein und nit uber 2 jahr weren, ja es were auch
zu befahren, daß der Kayser nit zuhalten, sondern dem churfürsten von
Brandenburg fürschub thuen werde wider die Schweden. Es ist ime aber
dise einbildung vom duca di Longavilla selbst, vom Venetus und unß gnug-
samb widerlegt und remonstrirt worden, wann man sich mit dergleichen
suspicionibus wolte auffhalten lassen, so wurde man wol nimmer keinen
friden machen. Hierauff haben wir widerumb an die Franzosen gesetzt, ob
doch conte d’Avaux nit alsogleich nach Oßnabrukh veraisen köndt. Aber
sie seind auff deme geblieben, daß es noch derzeit unnöthig, biß man sehen
werd, wessen sich die Schweden erclären möchten, wolten iedoch ihrem
residenten umbständlichen bericht zuschreiben, den Schweden alles zu
remonstrirn und sie zu ermahnen, sich mit vergeblichen einströwungen nit
auffzehalten. Vermeldten dabei, daß sehr guett sein wurde, wann entzwi-
schen auch die sachen zwischen inen und Spania möchten verglichen wer-
den , dann hierauff hetten die Schweden und protestierenden ein sonders ab-
sehen . Venetus, man müeßte interim darin auch travaglirn. Wir haben es
dabei beruhen lassen und hierunter keinen weitern discurs movirn wollen,
als ein sach, die wir nit erheben köndten.
Endtlich fragten wir, wie es mit dem armistitio bewandt, ob sie davon kein
nachricht. Respondebant, sie vermeinten, man werde beisamen im tractat
sein. Aber d’Avaux sagte, man wer noch der maalstatt nit verglichen. Hier-
auff namen wir anlaaß anzezeigen, daß wir von denn Churbayerischen
gsandten bericht hetten, daß man zwar noch nit beysamen, es hette aber
ein Churbayerischer obrister namens Mariemont hievon mit dem Franzö-
sischen generalcommissari Tracci
man die Tonaw zum termino setzen, jenseits die Kayserlichen und Chur-
bayerischen , disseits aber der alliirten cronen völker einquartirn solt. Diß
wer ein unpracticirlicher vorschlag, dann man verspürte wol, daß man
gegentheils vermeinte, auff solche weiß die Kayserlichen und Bayerischen
volkher ohne schwertstraich ze ruinirn, dergestalt köndte kein armistitium
eingangen werden. Es werde nothig sein, bei den Französischen und Schwe-
dischen generalspersonen anderwerttige erinnerung ze thuen. Duca di Lon-
gavilla sagt, inen wer eben daß gegenspil im weeg, namblich daß sie besorg-
ten , ihre partei, wann sie allein disseits der Thonaw logirn müeßten, wurden
zu grundt gehen. Man würde sich ehender deß fridens als deß armistitii
vergleichen. Sie hetten ein aignen currier in beraitschafft, sobaldt man im
schluss nähender zusamenkommen, wolten sie selbigen zu der armada
schikhen, damit man sich darnach richten köndt. Ein gleiches wurden die
Schweden auch thuen, und möchte deßwegen mit inen geredt werden.
Sodann hatt er auch meldung gethan wegen der Casselischen pretension,
daß die ebenmässig müeßten accommodirt werden. Deßgleichen setzten die
Schweden eben starkh auff befridigung der Schwedischen soldatesca. Der
Venetus replicirt hierauff, waß Cassel anlangte, das hielte er vor ein auß-
gemachte sach, daß, consentirte Brandenburg, so würde es darmit in crafft
deren ime angedingter conditionum sein richtigkheit haben, wa nit, so hette
man der landtgrafin pretension auff das bisthumb Halberstatt zu verweisen
und darauß richtig ze machen. Waß Marpurg anlangte, stüende es dahien,
waß die cronen decidirn wurden. Wegen der Schwedischen militia hielte ers
fast vor den schweristen puncten, und wurde man einmal uff ein ripiego
zu gedenkhen haben. Nos: quoad primum liessens dahiengestellt sein, quoad
secundum, wan der schluss mit gantz Pommern gemacht, werden die Schwe-
den glegenheit haben, ihre armada auß den obern craißen abzefüeren und
voneinander ze theilen, alsdann die bezahlung leicht ze finden sein werde.
Und haben damit unsern abschied genommen etc.