Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 XII 6
1646 XII 6
Donnerstag
Donnerstags, den 6. huius, haben herr graf von
Nassau und ich, Volmar, auff Ihr Excellentz, herrn obristhofmeisters, be-
velch beeden herrn mediatorn die verfaßte auffsätz deß instrumenti pacis und
cessionum übergeben, sie auch requirirt, weil die exemplarien doppelt ver-
ferttigt , die eine bei sich in rei memoriam zu behalten, die andere aber denn
Franzosen zuzestellen, sie dabei zu erinnern, nachdeme sie im werkh selbst
erfahren, daß an Kayserlicher seiten nichts underlassen werde, waß nun
immer zu befürderung deß fridenschluss dienlich sein köndte, also wolten
wir auch verhoffen, daß sie demjenigen, so inen crafft voriger zwischen inen
und unß vorgangner handlung obligen thet, gegen denn Schweden und
protestierenden mit mehrerm ernst, als bißher erscheinte, nachsetzen und
dieselben dahien behandlen wolten, auff daß man sich deroselben praetensio-
num halber lenger nit auffzehalten, sondern dermaln zum schluss kommen
möchte. Die mediatores haben hierauff die uberreichte schrifften ze handen
genommen und sich erbotten, daßjenig, so wir begehrt, bei denn Franzosen
zu verrichten, inmaassen sie auch schon mehrmahlen gethan hetten. Allein
weil uff morndrigen tag von denn Schweden uff die letstens mit dem Salvio
gemachte abred eine anttwortt einkommen soll, so wolten sie vordrist nach-
forschen , worauff dieselb gestellt sei, auch daß sie hernach unserm begehren
gmäß desto bessere officia prestirn köndten.
Eodem und weil wir dise verrichtung obgehabt, seind bei Ihr Excellentz
die Churbrandenburgischen abgesandten, der von Haiden, Dr. Portmann
und Dr. Frombholdt erschienen und dise anzeig gethan: Sie weren in erfah-
rung kommen, daß die Schweden und Franzosen außgeben sollen, ob be-
gehrte ihr gnedigster churfürst und herr, daß Ihr Kayserliche Maiestät ime
anstatt Pommern ettlich fürstenthumb in der Schlesien einraumen solt. Nun
köndten sie aber Ihre Excellentz versichern, daß dergleichen begehren nit
allein niemahln geschehen, sondern inen, samtlichen Brandenburgischen
abgesandten, auch in ihrer instruction außtruklich verbotten wer, daß sie
auff Ihr Maiestät erbkönigreich und lande derentwegen durchauß nichts
pretendirn noch annemmen solten. Wölche anzeig hieher ad notam ze nem-
men , von Ihr Excellentz bevohlen worden.
Eodem hora undecimana meridiana conte d’Avaux ad me, de cuius discursu
vide relationem ad Caesarem [ 1553 ].
Nassau und ich, Volmar, auff Ihr Excellentz, herrn obristhofmeisters, be-
velch beeden herrn mediatorn die verfaßte auffsätz deß instrumenti pacis und
cessionum übergeben, sie auch requirirt, weil die exemplarien doppelt ver-
ferttigt , die eine bei sich in rei memoriam zu behalten, die andere aber denn
Franzosen zuzestellen, sie dabei zu erinnern, nachdeme sie im werkh selbst
erfahren, daß an Kayserlicher seiten nichts underlassen werde, waß nun
immer zu befürderung deß fridenschluss dienlich sein köndte, also wolten
wir auch verhoffen, daß sie demjenigen, so inen crafft voriger zwischen inen
und unß vorgangner handlung obligen thet, gegen denn Schweden und
protestierenden mit mehrerm ernst, als bißher erscheinte, nachsetzen und
dieselben dahien behandlen wolten, auff daß man sich deroselben praetensio-
num halber lenger nit auffzehalten, sondern dermaln zum schluss kommen
möchte. Die mediatores haben hierauff die uberreichte schrifften ze handen
genommen und sich erbotten, daßjenig, so wir begehrt, bei denn Franzosen
zu verrichten, inmaassen sie auch schon mehrmahlen gethan hetten. Allein
weil uff morndrigen tag von denn Schweden uff die letstens mit dem Salvio
gemachte abred eine anttwortt einkommen soll, so wolten sie vordrist nach-
forschen , worauff dieselb gestellt sei, auch daß sie hernach unserm begehren
gmäß desto bessere officia prestirn köndten.
die Churbrandenburgischen abgesandten, der von Haiden, Dr. Portmann
und Dr. Frombholdt erschienen und dise anzeig gethan: Sie weren in erfah-
rung kommen, daß die Schweden und Franzosen außgeben sollen, ob be-
gehrte ihr gnedigster churfürst und herr, daß Ihr Kayserliche Maiestät ime
anstatt Pommern ettlich fürstenthumb in der Schlesien einraumen solt. Nun
köndten sie aber Ihre Excellentz versichern, daß dergleichen begehren nit
allein niemahln geschehen, sondern inen, samtlichen Brandenburgischen
abgesandten, auch in ihrer instruction außtruklich verbotten wer, daß sie
auff Ihr Maiestät erbkönigreich und lande derentwegen durchauß nichts
pretendirn noch annemmen solten. Wölche anzeig hieher ad notam ze nem-
men , von Ihr Excellentz bevohlen worden.
Eodem hora undecimana meridiana conte d’Avaux ad me, de cuius discursu
vide relationem ad Caesarem [ 1553 ].