Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 X 31
1646 X 31
Mittwoch
Mercurii, ultimo huius, haben sich die herrn media-
tores bei herrn grafen von Nassau me Volmaro praesente eingefunden
(weil Ihr Excellentz, herr graf von Trautmansdorff, umb selbe zeit ein ader
öffnen lassen und sich der audientz entschuldigt) und vorgebracht: Sie hetten
nit unterlassen, diser tagen bei denn Französischen plenipotentiarien anmah-
nung ze thuen, weil nunmehr der monat Octobris zu endt lauff und sie ver-
tröstet , daß in solcher zeit ein endtliche resolution auß Schweden ankommen
soll, wie dan auch verlautten woll, daß solche beraits vorhanden, als wurde
ein nothurfft sein, daß sie selbe eröffnen theten. Die Franzosen hetten dar-
auff geantworttet, es were zwar ein schreiben vom 6. Octobris auß Stokolm
einkommen, wie sie es dan inen, mediatorn, in originali vorgezeigt, diß wer
aber noch kein resolution auff daßjenig, waß sie auß Oßnabrukh an die
königin geschriben, sondern allein in terminis generalibus gestellt mit an-
rüemung ihrer guetten inclination zum friden. Innerhalb 10 tagen aber
erwartteten sie der weitern und endtlichen antwortt, biß dahien man sich
zu gedulden. Inmittelst aber hielten sie vor guett, daß man die minutam der
cessionsinstrumenten vor die handt nemmen und sich deren gegeneinander
vergleichen solte, damit man sich derentwegen uff erfolgenden fridenschluss
nit lang auffhalten derfft.
Respondimus, wir müeßten es dahiengestellt sein lassen, daß noch so vil tag
der Schwedischen resolution zuzewartten, würde unß auch gar nit entgegen
sein, die cessionsinstrumenta gegeneinander zu agiustirn, allein were zu
wissen vonnöthen, casu quo die Schweden und protestierende keinen
billichen friden eingehen wolten, ob alsdann die Franzosen sich von inen
söndern und den friden ihrestheils absolute mit Ihr Kayserlicher Maiestät
und dem hauß Österreich schliessen wolten, dan wa man dessen nit versi-
chert , würde diese müehwaltung mit vergleichung deß cessioninstrumenti fast
vergeblich sein. Replicabant domini mediatores, sie halten dise erinnerung
vor billich, wolten auch nit unterlassen, dessentwegen denn Franzosen
weiter zuzesprechen. Allein vermeinten sie, es were auch eben darumb guett,
daß man solches agiustamento ehist vor die handt nemmen solt, auff daß
die Schweden desto mehr in gelosia gesetzt wurden. Nos, es habe bei unß
gar kein bedenkhen, allein wurden sich endtlich die Franzosen categorice
erclären müessen. Dann wir besorgten, es werde aller anzeig nach bei denn
Schweden und protestierenden wenig ernst zum friden erscheinen. Die
nenten diesen krieg nunmehr offentlich einen religionskrieg, und hette der
Oxenstiern nach vernommner zeittung, das Augspurg entsetzt
, ettlich seiner
confidenti zu sich gefordert und inen vorgehalten, die intention were zwar
gwesen, nach eroberung Augspurgs ihre winterquartier in Bayern und
Osterreich ze nemmen, dieweil es aber nit behaubtet werden mög, so sehe
er nit, wie bei disem standt der friden beschlossen werden köndt, dann der
Kayser wer noch zu mächtig und müeßten seine cräfften besser herunder-
gebracht werden, sonst wurde daß evangelisch wesen keinen bestandt haben
könden. Darauff sagt der Venetus, eben diß hett ime auch seiner republic
resident zu Zürich vom Schwedischen aldort wohnenden residenten ver-
nommen zu haben zugeschriben. Und er höre fast dergleichen discurs auch
vom Servient, daß namblich der Kayser noch zu mächtig, seine königreich
absoluto haereditario iure an seinem hauß stabilir, seine adhaerenten wie
auch die cronen selbst mit derjenigen stenden landen und leütten bezahl,
deren macht geschwächt zu sein ime ohnedaß nutz und guett wer, und lass
sich ermeldter Servient etwan verlautten, daß Ihr Kayserliche Maiestät
gleichwol noch waß von dem ihrigen würde zurukhlassen müessen. Es
werde ime aber dagegen vom duca di Longavilla ieweils widersprochen.
Sodann hetten sie, mediatores, auch abermaln der Lothringischen sach mel-
dung gethan, die Franzosen aber bliben uff ihren vorigen refutationibus
und wolten nichts darvon hören, ja sie hetten vermeldt, warfern Ihr Kayser-
liche Maiestät sich deß hertzogen protection annemmen wolten, so wer kein
frid ze hoffen. Bei disem puncten hetten sie auch gemeldt, daß sie vernemmen,
ob solte nechster tagen der Salamanca
allherkommen und von hier nach
dem Kayserlichen hof passirn, nit allein den ertzhertzog nach denn Nider-
landen zu begehren, sondern auch daran ze sein, daß mit demselben ettlich
völker von der Kayserlichen armada gehen, hergegen der hertzog von
Lothringen mit seinen trouppen ins reich gezogen werden solten. Diß würde
aber eine sach sein, dardurch der friden nothwendig müeßte verhindert
werden, dann sie wurden ihren feindt suechen, wa derselb ze finden, auch
die vor feindt halten, die sich seiner annemmen theten. Respondimus, wir
wüßten von diser intention nichts, die Franzosen solten fridt machen mit
Lothringen, so derfft es keiner weitern cautel etc.
Endtlich referirten die mediatores auch, daß sie wegen der Württembergi-
schen pfandtherrschafften mit denn Franzosen nach innhalt mein, Volmars,
inen übergebner information geredt. Und obwol Servient darwider gewesen,
vermeldent, es were der cron Frankreich intention nit, allhier ein tribunal
ze machen und ze iudicirn, wer recht oder unrecht zu disem oder jenem hette,
sonder allein, daß ein ieder widerumb in den standt, darin er anvor gewesen,
ze setzen; jedoch nachdem beedes vom herrn nuncio als dem Venetiano
replicirt worden, daß die Franzosen selbst den Kayserlichen ursach geben,
indeme sie behaupten wolten, daß hierwider kein Kayserliches urtl statt-
finden solte, also leicht die gedankhen ze machen, wann schon inskünfftig
ferner einige urtel gefeilt würde, daß man doch zu keiner execution wurde
gelangen könden one einen newen krieg, hetten sie sich sambtlich erclärt,
daß sie unsere informationschrifft ihrem residenten de la Cour zuschikhen
und bevehlen wolten, den Wurttembergischen agenten darüber zu vernem-
men . Hierauff hab ich, Volmar, replicirt, daß mein gnedigste herrschafft
sovil weniger sich zu weiterm rechtsprozess köndte weisen lassen, weil man
allberait solche abtrettung vor disem entstandnen krieg an Wurttemberg
rechtlich ersuecht, aber zu keiner execution uber 100 und mehr jar lang
hette kommen könden, zumahln auß der protestierenden letstern erclärung
leichtlich zu sehen, wohien sie in dergleichen fählen zihlen theten, indeme
sie eine clausulam expressam eingerukht, daß die alte pfandtschafften in
ewigkheit nit mehr solten gelößt werden.
tores bei herrn grafen von Nassau me Volmaro praesente eingefunden
(weil Ihr Excellentz, herr graf von Trautmansdorff, umb selbe zeit ein ader
öffnen lassen und sich der audientz entschuldigt) und vorgebracht: Sie hetten
nit unterlassen, diser tagen bei denn Französischen plenipotentiarien anmah-
nung ze thuen, weil nunmehr der monat Octobris zu endt lauff und sie ver-
tröstet , daß in solcher zeit ein endtliche resolution auß Schweden ankommen
soll, wie dan auch verlautten woll, daß solche beraits vorhanden, als wurde
ein nothurfft sein, daß sie selbe eröffnen theten. Die Franzosen hetten dar-
auff geantworttet, es were zwar ein schreiben vom 6. Octobris auß Stokolm
einkommen, wie sie es dan inen, mediatorn, in originali vorgezeigt, diß wer
aber noch kein resolution auff daßjenig, waß sie auß Oßnabrukh an die
königin geschriben, sondern allein in terminis generalibus gestellt mit an-
rüemung ihrer guetten inclination zum friden. Innerhalb 10 tagen aber
erwartteten sie der weitern und endtlichen antwortt, biß dahien man sich
zu gedulden. Inmittelst aber hielten sie vor guett, daß man die minutam der
cessionsinstrumenten vor die handt nemmen und sich deren gegeneinander
vergleichen solte, damit man sich derentwegen uff erfolgenden fridenschluss
nit lang auffhalten derfft.
Respondimus, wir müeßten es dahiengestellt sein lassen, daß noch so vil tag
der Schwedischen resolution zuzewartten, würde unß auch gar nit entgegen
sein, die cessionsinstrumenta gegeneinander zu agiustirn, allein were zu
wissen vonnöthen, casu quo die Schweden und protestierende keinen
billichen friden eingehen wolten, ob alsdann die Franzosen sich von inen
söndern und den friden ihrestheils absolute mit Ihr Kayserlicher Maiestät
und dem hauß Österreich schliessen wolten, dan wa man dessen nit versi-
chert , würde diese müehwaltung mit vergleichung deß cessioninstrumenti fast
vergeblich sein. Replicabant domini mediatores, sie halten dise erinnerung
vor billich, wolten auch nit unterlassen, dessentwegen denn Franzosen
weiter zuzesprechen. Allein vermeinten sie, es were auch eben darumb guett,
daß man solches agiustamento ehist vor die handt nemmen solt, auff daß
die Schweden desto mehr in gelosia gesetzt wurden. Nos, es habe bei unß
gar kein bedenkhen, allein wurden sich endtlich die Franzosen categorice
erclären müessen. Dann wir besorgten, es werde aller anzeig nach bei denn
Schweden und protestierenden wenig ernst zum friden erscheinen. Die
nenten diesen krieg nunmehr offentlich einen religionskrieg, und hette der
Oxenstiern nach vernommner zeittung, das Augspurg entsetzt
confidenti zu sich gefordert und inen vorgehalten, die intention were zwar
gwesen, nach eroberung Augspurgs ihre winterquartier in Bayern und
Osterreich ze nemmen, dieweil es aber nit behaubtet werden mög, so sehe
er nit, wie bei disem standt der friden beschlossen werden köndt, dann der
Kayser wer noch zu mächtig und müeßten seine cräfften besser herunder-
gebracht werden, sonst wurde daß evangelisch wesen keinen bestandt haben
könden. Darauff sagt der Venetus, eben diß hett ime auch seiner republic
resident zu Zürich vom Schwedischen aldort wohnenden residenten ver-
nommen zu haben zugeschriben. Und er höre fast dergleichen discurs auch
vom Servient, daß namblich der Kayser noch zu mächtig, seine königreich
absoluto haereditario iure an seinem hauß stabilir, seine adhaerenten wie
auch die cronen selbst mit derjenigen stenden landen und leütten bezahl,
deren macht geschwächt zu sein ime ohnedaß nutz und guett wer, und lass
sich ermeldter Servient etwan verlautten, daß Ihr Kayserliche Maiestät
gleichwol noch waß von dem ihrigen würde zurukhlassen müessen. Es
werde ime aber dagegen vom duca di Longavilla ieweils widersprochen.
Sodann hetten sie, mediatores, auch abermaln der Lothringischen sach mel-
dung gethan, die Franzosen aber bliben uff ihren vorigen refutationibus
und wolten nichts darvon hören, ja sie hetten vermeldt, warfern Ihr Kayser-
liche Maiestät sich deß hertzogen protection annemmen wolten, so wer kein
frid ze hoffen. Bei disem puncten hetten sie auch gemeldt, daß sie vernemmen,
ob solte nechster tagen der Salamanca
dem Kayserlichen hof passirn, nit allein den ertzhertzog nach denn Nider-
landen zu begehren, sondern auch daran ze sein, daß mit demselben ettlich
völker von der Kayserlichen armada gehen, hergegen der hertzog von
Lothringen mit seinen trouppen ins reich gezogen werden solten. Diß würde
aber eine sach sein, dardurch der friden nothwendig müeßte verhindert
werden, dann sie wurden ihren feindt suechen, wa derselb ze finden, auch
die vor feindt halten, die sich seiner annemmen theten. Respondimus, wir
wüßten von diser intention nichts, die Franzosen solten fridt machen mit
Lothringen, so derfft es keiner weitern cautel etc.
Endtlich referirten die mediatores auch, daß sie wegen der Württembergi-
schen pfandtherrschafften mit denn Franzosen nach innhalt mein, Volmars,
inen übergebner information geredt. Und obwol Servient darwider gewesen,
vermeldent, es were der cron Frankreich intention nit, allhier ein tribunal
ze machen und ze iudicirn, wer recht oder unrecht zu disem oder jenem hette,
sonder allein, daß ein ieder widerumb in den standt, darin er anvor gewesen,
ze setzen; jedoch nachdem beedes vom herrn nuncio als dem Venetiano
replicirt worden, daß die Franzosen selbst den Kayserlichen ursach geben,
indeme sie behaupten wolten, daß hierwider kein Kayserliches urtl statt-
finden solte, also leicht die gedankhen ze machen, wann schon inskünfftig
ferner einige urtel gefeilt würde, daß man doch zu keiner execution wurde
gelangen könden one einen newen krieg, hetten sie sich sambtlich erclärt,
daß sie unsere informationschrifft ihrem residenten de la Cour zuschikhen
und bevehlen wolten, den Wurttembergischen agenten darüber zu vernem-
men . Hierauff hab ich, Volmar, replicirt, daß mein gnedigste herrschafft
sovil weniger sich zu weiterm rechtsprozess köndte weisen lassen, weil man
allberait solche abtrettung vor disem entstandnen krieg an Wurttemberg
rechtlich ersuecht, aber zu keiner execution uber 100 und mehr jar lang
hette kommen könden, zumahln auß der protestierenden letstern erclärung
leichtlich zu sehen, wohien sie in dergleichen fählen zihlen theten, indeme
sie eine clausulam expressam eingerukht, daß die alte pfandtschafften in
ewigkheit nit mehr solten gelößt werden.