Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 X 8
1646 X 8
Montag Catholicorum deputati ad nos über der Lutherischen
pretendirtes compromissum in Suecos.
Lunae, 8. huius, seyend der catholischen deputati ordinari bei Ihrer Excel-
lentz , herrn obristhofmeister, me Volmaro praesente erschienen und haben
vorgebracht: Es hetten deß heyligen Römischen reichs chur-, fürsten und
ständen catholischer religion allhier anwesenden gesandtschafften die inen
diser tagen communicirte relation der Kayserlichen gsandten zu Oßnabrück
uber daßjenig, waß die protestierende alldort dennselben in materia graua-
minum vorgebracht, in reiffe berathschlagung gezogen und befunden, daß
solche handlung derzeit auff drei nachfolgenden puncten beruhen thet:
namblich und erstlich, ob die Schwedischen plenipotentiarii mit und neben
denn Kayserischen zwischen beederseits religionverwandten ständen zu
interpositorn zu admittirn, zum andern, ob uff der protestierenden begehren
nochmaln ettlich von denn catholischen nach Oßnabrukh ad tractandum
ze deputirn, und drittens, ob nit vor allen dingen die protestierende zu er-
innern , daß sie vordrist sich categorice erclaren thüend, daß sie sich deren
vom 12. Julii nechsthien außgehendigten compositionsvorschlagen beque-
men wollend.
Sovil nun den ersten puncten anlangte, da hetten die catholischen standt
von allen dreyen reichscollegiis einhelliglich nullo dissentiente geschlossen,
daß man in solche interposition keinesweegs einwilligen solt als eine sach,
so aller vernunfft entgegenlaufft und der Römisch Kayserlichen Maiestät
auctoritet und hocheit verkleinerlich wer, auch hiernechst in andern für-
fallenden streittigkheiten zwischen ein und anderer religion zugewandten zu
einer höchst beschwerlichen consequentz außschlagen möcht. Deßgleichen
erinnerten sich die catholischen ständt bei dem andern puncten, daß sie
hievor zum drittenmahl, zwar nit den protestanten, sondern Ihrer Excel-
lentz als Kayserlichem principalgesandten zu gebürendem respect, auß ihrem
mittel nach Oßnabrukh abgeordnet, ohne daß dergleichen hinwiderumb
von denn protestierenden allhier geschehen wer. Derentwegen sie gar nit
gemeint weren, in dergleichen deputation ferner einzewilligen, sondern
hielten pro tertio vor daß beste zu sein, daß die herren Kayserlichen pleni-
potentiarii von mergedachten protestirenden ein gewisse erclärung erfor-
dern solten, ob sie vorangezognen compositionsvorschlägen sich so weit
bequemen wolten, daß darauff ein fernere handlung mit hoffnung eines
fruchtbarlichen außtrags vorgenommen werden köndte. Wann man nun
solche erclärung von inen erhalten, alsdann, wo sie nit von Oßnabrukh
allher deputirn wolten, so möchten sie ihren mitreligionsgnossen allhier
gwalt aufftragen. Hierauff were man catholischentheils erbiettig, in confor-
mitet vorberüerter compositionsvorschlägen die weitere und schließliche
handlung mit inen anzetretten und sich aller fridliebenden beschleinigung
zu bezeigen. Hiebei were auch pro quatro vorkommen und vor thuenlich
gehalten worden – seitemaln auß dem anbringen der protestierenden clärlich
erscheinen thue, daß sie nunmehr daß satisfaction- in ein religionweesen
ziehen und verendern wollen, indem sie vorgeben, daß die cron Schweden
es für den vornembsten theil ihrer satisfaction halten thet, daß die grauamina
nach der protestirenden begehren accommodirt und verglichen würden,
daß sie auch einiger andern satisfaction, wie hoch die gleich bestimbt, nit
zufriden sein werde, dann dises wer die haupt- und principalursach ihres
vorgenommnen kriegs gewesen –, daß demnach die Kayserlichen solches
alles per mediatores denn Französischen plenipotentiarien vorhalten und
ihre erclärung begehren lassen, ob die cron Frankreich ungehindert mit
deroselben beraits euentualiter abgeredter satisfactionvergleichung nichts-
destweniger bei so verendertem standt und clarer anzeig der protestieren-
den mit denn Schweden im krieg wider Ihr Kayserliche Maiestät, auch die
catholischen chur-, fürsten und stände deß reichs verharren oder nit vilmehr
dermahlen ihre waaffen von dennselben abfordern wolten.
Neben disen puncten hette sich der bischoff Straßburgische abgesandt
auch ratione termini a quo de anno 1624 wegen der hohen thumbstifft
Straßburg zum höchsten beschwehrt und gebetten, wann es mit den pro-
testierenden zu weiterer handlung komme, diser stifft in specie eingedenkh
zu sein und zufürkommen, daß derselben durch angedeütten terminum
nichts möchte praeiudicirt werden. Und letstlich hetten die Pfaltz Newen-
burgischen
Pfalzgf. Wolfgang Wilhelm von Neuburg war bis Februar 1646 vertreten durch Johann Bertram
von Scheidt gen. Weschpfennig (1580–1661), Geheimer Rat und bergischer Landmarschall, und
den Rat Dr. Johann Dietrich Caspars; dann ging Weschpfennig als Gesandter nach Polen und
am 13. Juni kamen als weitere Gesandte Simon von Labricque zu Lanoy, Landrichter zu Lengen-
feld , Dr. Dietrich Althoven, Geheimer Rat und jülich-bergischer Vizekanzler, und Lic. Rein-
hard Cloet, Hofrat; im August 1646 wurden zusätzlich auch wieder Weschpfennig und der frühere
polnische Agent Heinrich Christoph von Griesheim deputiert.
sich abermaln wegen deren in denn Gülchischen landen von
denn Staaden anmaassender religionseingriffen umb intercession angemeldt,
weil darmit summum in mora periculum wer, mit angehenkhter pitt, die
Kayserlichen gsandten wolten sich doch der sachen bei ermeldten Staaden
mit erspießlichem eiffer annemmen.
Responsum, waß den ersten und andern puncten anlangte, die bliben nun
uff sich selbst, waß aber beim dritten angeregt worden, da wolten Ihr
Excellentz nit unterlassen, die allhiesige protestirende zu erfordern und
inen die nothurfft vorzehalten, auch gleichmässiges zu Oßnabrukh per
Caesareanos verrichten lassen. Nit weniger sei man erbiettig, durch die
mediatores denn Französischen plenipotentiariis die eingerathne erinnerung
ze thuen, wie es beraits mehrmalen geschehen, und zweiffelten Ihr Excellentz
nit, es werden dergleichen erinnerungen auch von denn Churbayerischen
und Churcölnischen angewendet worden sein. Wegen der hohen thumb-
stifft Straßburg hab ich, Volmar, beraits uff deß abgesandten begehren denn
Franzosen selbst sein mir zu solchem ende übergebnes memorial zugestellt
und sie umb handthabung ersuecht, es solte auch bei fernerer handlung
nochmaln in obacht genommen werden. Die letstens begehrte intercession
wegen Pfaltz Newenburg gegen den Staadischen deputatis solte diser tagen
volnzogen werden, der außgang werde beweisen, waß es fruchten möge.
pretendirtes compromissum in Suecos.
Lunae, 8. huius, seyend der catholischen deputati ordinari bei Ihrer Excel-
lentz , herrn obristhofmeister, me Volmaro praesente erschienen und haben
vorgebracht: Es hetten deß heyligen Römischen reichs chur-, fürsten und
ständen catholischer religion allhier anwesenden gesandtschafften die inen
diser tagen communicirte relation der Kayserlichen gsandten zu Oßnabrück
uber daßjenig, waß die protestierende alldort dennselben in materia graua-
minum vorgebracht, in reiffe berathschlagung gezogen und befunden, daß
solche handlung derzeit auff drei nachfolgenden puncten beruhen thet:
namblich und erstlich, ob die Schwedischen plenipotentiarii mit und neben
denn Kayserischen zwischen beederseits religionverwandten ständen zu
interpositorn zu admittirn, zum andern, ob uff der protestierenden begehren
nochmaln ettlich von denn catholischen nach Oßnabrukh ad tractandum
ze deputirn, und drittens, ob nit vor allen dingen die protestierende zu er-
innern , daß sie vordrist sich categorice erclaren thüend, daß sie sich deren
vom 12. Julii nechsthien außgehendigten compositionsvorschlagen beque-
men wollend.
Sovil nun den ersten puncten anlangte, da hetten die catholischen standt
von allen dreyen reichscollegiis einhelliglich nullo dissentiente geschlossen,
daß man in solche interposition keinesweegs einwilligen solt als eine sach,
so aller vernunfft entgegenlaufft und der Römisch Kayserlichen Maiestät
auctoritet und hocheit verkleinerlich wer, auch hiernechst in andern für-
fallenden streittigkheiten zwischen ein und anderer religion zugewandten zu
einer höchst beschwerlichen consequentz außschlagen möcht. Deßgleichen
erinnerten sich die catholischen ständt bei dem andern puncten, daß sie
hievor zum drittenmahl, zwar nit den protestanten, sondern Ihrer Excel-
lentz als Kayserlichem principalgesandten zu gebürendem respect, auß ihrem
mittel nach Oßnabrukh abgeordnet, ohne daß dergleichen hinwiderumb
von denn protestierenden allhier geschehen wer. Derentwegen sie gar nit
gemeint weren, in dergleichen deputation ferner einzewilligen, sondern
hielten pro tertio vor daß beste zu sein, daß die herren Kayserlichen pleni-
potentiarii von mergedachten protestirenden ein gewisse erclärung erfor-
dern solten, ob sie vorangezognen compositionsvorschlägen sich so weit
bequemen wolten, daß darauff ein fernere handlung mit hoffnung eines
fruchtbarlichen außtrags vorgenommen werden köndte. Wann man nun
solche erclärung von inen erhalten, alsdann, wo sie nit von Oßnabrukh
allher deputirn wolten, so möchten sie ihren mitreligionsgnossen allhier
gwalt aufftragen. Hierauff were man catholischentheils erbiettig, in confor-
mitet vorberüerter compositionsvorschlägen die weitere und schließliche
handlung mit inen anzetretten und sich aller fridliebenden beschleinigung
zu bezeigen. Hiebei were auch pro quatro vorkommen und vor thuenlich
gehalten worden – seitemaln auß dem anbringen der protestierenden clärlich
erscheinen thue, daß sie nunmehr daß satisfaction- in ein religionweesen
ziehen und verendern wollen, indem sie vorgeben, daß die cron Schweden
es für den vornembsten theil ihrer satisfaction halten thet, daß die grauamina
nach der protestirenden begehren accommodirt und verglichen würden,
daß sie auch einiger andern satisfaction, wie hoch die gleich bestimbt, nit
zufriden sein werde, dann dises wer die haupt- und principalursach ihres
vorgenommnen kriegs gewesen –, daß demnach die Kayserlichen solches
alles per mediatores denn Französischen plenipotentiarien vorhalten und
ihre erclärung begehren lassen, ob die cron Frankreich ungehindert mit
deroselben beraits euentualiter abgeredter satisfactionvergleichung nichts-
destweniger bei so verendertem standt und clarer anzeig der protestieren-
den mit denn Schweden im krieg wider Ihr Kayserliche Maiestät, auch die
catholischen chur-, fürsten und stände deß reichs verharren oder nit vilmehr
dermahlen ihre waaffen von dennselben abfordern wolten.
Neben disen puncten hette sich der bischoff Straßburgische abgesandt
auch ratione termini a quo de anno 1624 wegen der hohen thumbstifft
Straßburg zum höchsten beschwehrt und gebetten, wann es mit den pro-
testierenden zu weiterer handlung komme, diser stifft in specie eingedenkh
zu sein und zufürkommen, daß derselben durch angedeütten terminum
nichts möchte praeiudicirt werden. Und letstlich hetten die Pfaltz Newen-
burgischen
Pfalzgf. Wolfgang Wilhelm von Neuburg war bis Februar 1646 vertreten durch Johann Bertram
von Scheidt gen. Weschpfennig (1580–1661), Geheimer Rat und bergischer Landmarschall, und
den Rat Dr. Johann Dietrich Caspars; dann ging Weschpfennig als Gesandter nach Polen und
am 13. Juni kamen als weitere Gesandte Simon von Labricque zu Lanoy, Landrichter zu Lengen-
feld , Dr. Dietrich Althoven, Geheimer Rat und jülich-bergischer Vizekanzler, und Lic. Rein-
hard Cloet, Hofrat; im August 1646 wurden zusätzlich auch wieder Weschpfennig und der frühere
polnische Agent Heinrich Christoph von Griesheim deputiert.
denn Staaden anmaassender religionseingriffen umb intercession angemeldt,
weil darmit summum in mora periculum wer, mit angehenkhter pitt, die
Kayserlichen gsandten wolten sich doch der sachen bei ermeldten Staaden
mit erspießlichem eiffer annemmen.
Responsum, waß den ersten und andern puncten anlangte, die bliben nun
uff sich selbst, waß aber beim dritten angeregt worden, da wolten Ihr
Excellentz nit unterlassen, die allhiesige protestirende zu erfordern und
inen die nothurfft vorzehalten, auch gleichmässiges zu Oßnabrukh per
Caesareanos verrichten lassen. Nit weniger sei man erbiettig, durch die
mediatores denn Französischen plenipotentiariis die eingerathne erinnerung
ze thuen, wie es beraits mehrmalen geschehen, und zweiffelten Ihr Excellentz
nit, es werden dergleichen erinnerungen auch von denn Churbayerischen
und Churcölnischen angewendet worden sein. Wegen der hohen thumb-
stifft Straßburg hab ich, Volmar, beraits uff deß abgesandten begehren denn
Franzosen selbst sein mir zu solchem ende übergebnes memorial zugestellt
und sie umb handthabung ersuecht, es solte auch bei fernerer handlung
nochmaln in obacht genommen werden. Die letstens begehrte intercession
wegen Pfaltz Newenburg gegen den Staadischen deputatis solte diser tagen
volnzogen werden, der außgang werde beweisen, waß es fruchten möge.