Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 VIII 28
1646 VIII 28
Dienstag Dinstags, 28. huius, referirn wir ad Caesarem disen
verlauff cum adiunctis copiis posterioris conceptus [ 1406 ].
Eodem haben die protestierende in Münster, benandtlich Culmbach, Würt-
temberg , Nürnberg und Colmarische deputati , Ihr Excellentz, herrn obrist-
hofmeister , me praesente ihre gegenerclärung in puncto grauaminum
Protestantische Gegenerklärung 1646 VIII 24 (Druck: J. G. Meiern III S. 330ff ).
übergeben, sich erstens deß verzugs, sodan auch, daß sie es nit uff gleichen
tag, wie zu Oßnabrukh beschehen, entschuldigt, daß die wichtigkheit der
sachen etwas mehrer zeit erfordert, inen auch die zu Oßnabrukh übergebne
schrifft erst nechstverschienen sontags zu handen kommen, da nun sie sel-
bige vordrist undereinander per dictaturam communicirn müessen.
Sodann die materiam an sich selbst betreffendt, wolten sie verhoffen, daß
die herrn catholische darauß verspüren würden, waßmaassen sich die evan-
gelische zu aller billicheit erclärten, nit zweifflend, man darauff ehist zu
einem bestendigen verglich würde gelangen mögen. Inmaassen sie dann
gebetten haben wolten, wir daß unserige, wie biß anher ruemblich besche-
hen , darbei noch ferners thuen und die sach fürderlichst zum ende richten
wolten, auff daß derenmaleinist der liebe friden desto leichter erhebt und
dem bluettigen krieg ein ende gemacht werden möchte. Neben disem wer
auch etwas streitt wegen deß vorgehens zwischen denn reichstätten und der
freyen reichsritterschafft vorkommen, da iedoch iedem theil sein ius vor-
gehalten bleiben und keinem theil durch die im auffsatz gebrauchte ordnung
nichts praeiudicirt sein solle.
Respondimus, daß wir zwar diser gegenanttwortt ehender erwarttet, weil es
aber auß angezognen ursachen nit sein mögen, liessen wir es dahiengestellt
sein und wolten nit unterlassen, selbige nit allein unserstheils selbst mit fleiß
ze considerirn, sondern auch mit denn catholischen darauß ze communicirn
und ehist müglich dahien ze richten, das ein endtlicher schluss gefaßt werde.
Waß wegen der erbaren frey- und reichsstätt, auch der freyen reichsritter-
schafft angehenkht worden, daß hette nun uff sich selbst zu beruhen, und solte
billich weder eim noch anderm theil nichts praeiudicirt sein. Es wüßten aber
sie, deputati, sich auch zu erinnern, daß wir inen bei überlieferung des catho-
lischen endtlichen vorschlags benebens vorgehalten, daß die Schwedischen
plenipotentiarii unsern collegis offentlich gesagt, ihre armata were noch heut-
tigen tags in der protestierenden ständen dienst und pflichten begriffen,
darauff wir auch zu wissen begehrt, waß es darmit vor einen verstandt hette
etc. Weil sie nun in ihrem vortrag dessen nit gedacht, als wolten wir auch
über disen puncten gern ein anttwortt vernemmen.
Responderunt, es wer nit ohne, daß bei ihrer, der protestierenden, letzter
zusamenkunfft zu Lengerich solches auch vorkommen, es hetten sich aber
die sambtliche deputati gar nit erinnern mögen, daß jemandt ihrer principaln
mit angeregter Schwedischen armada interessirt wer, und liessen es derent-
wegen zu der Schwedischen plenipotentiarien veranttworttung gestellt sein,
wohien sie solche reden gemeint haben wolten.
verlauff cum adiunctis copiis posterioris conceptus [ 1406 ].
Eodem haben die protestierende in Münster, benandtlich Culmbach, Würt-
temberg , Nürnberg und Colmarische deputati , Ihr Excellentz, herrn obrist-
hofmeister , me praesente ihre gegenerclärung in puncto grauaminum
Protestantische Gegenerklärung 1646 VIII 24 (Druck: J. G. Meiern III S. 330ff ).
übergeben, sich erstens deß verzugs, sodan auch, daß sie es nit uff gleichen
tag, wie zu Oßnabrukh beschehen, entschuldigt, daß die wichtigkheit der
sachen etwas mehrer zeit erfordert, inen auch die zu Oßnabrukh übergebne
schrifft erst nechstverschienen sontags zu handen kommen, da nun sie sel-
bige vordrist undereinander per dictaturam communicirn müessen.
Sodann die materiam an sich selbst betreffendt, wolten sie verhoffen, daß
die herrn catholische darauß verspüren würden, waßmaassen sich die evan-
gelische zu aller billicheit erclärten, nit zweifflend, man darauff ehist zu
einem bestendigen verglich würde gelangen mögen. Inmaassen sie dann
gebetten haben wolten, wir daß unserige, wie biß anher ruemblich besche-
hen , darbei noch ferners thuen und die sach fürderlichst zum ende richten
wolten, auff daß derenmaleinist der liebe friden desto leichter erhebt und
dem bluettigen krieg ein ende gemacht werden möchte. Neben disem wer
auch etwas streitt wegen deß vorgehens zwischen denn reichstätten und der
freyen reichsritterschafft vorkommen, da iedoch iedem theil sein ius vor-
gehalten bleiben und keinem theil durch die im auffsatz gebrauchte ordnung
nichts praeiudicirt sein solle.
Respondimus, daß wir zwar diser gegenanttwortt ehender erwarttet, weil es
aber auß angezognen ursachen nit sein mögen, liessen wir es dahiengestellt
sein und wolten nit unterlassen, selbige nit allein unserstheils selbst mit fleiß
ze considerirn, sondern auch mit denn catholischen darauß ze communicirn
und ehist müglich dahien ze richten, das ein endtlicher schluss gefaßt werde.
Waß wegen der erbaren frey- und reichsstätt, auch der freyen reichsritter-
schafft angehenkht worden, daß hette nun uff sich selbst zu beruhen, und solte
billich weder eim noch anderm theil nichts praeiudicirt sein. Es wüßten aber
sie, deputati, sich auch zu erinnern, daß wir inen bei überlieferung des catho-
lischen endtlichen vorschlags benebens vorgehalten, daß die Schwedischen
plenipotentiarii unsern collegis offentlich gesagt, ihre armata were noch heut-
tigen tags in der protestierenden ständen dienst und pflichten begriffen,
darauff wir auch zu wissen begehrt, waß es darmit vor einen verstandt hette
etc. Weil sie nun in ihrem vortrag dessen nit gedacht, als wolten wir auch
über disen puncten gern ein anttwortt vernemmen.
Responderunt, es wer nit ohne, daß bei ihrer, der protestierenden, letzter
zusamenkunfft zu Lengerich solches auch vorkommen, es hetten sich aber
die sambtliche deputati gar nit erinnern mögen, daß jemandt ihrer principaln
mit angeregter Schwedischen armada interessirt wer, und liessen es derent-
wegen zu der Schwedischen plenipotentiarien veranttworttung gestellt sein,
wohien sie solche reden gemeint haben wolten.