Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 VII 4
1646 VII 4
Mittwoch
Mittwochs, 4. huius, ist der Schwedische plenipoten-
tiarius Oxenstirn allher gehn Münster kommen. Darauff haben Ihr Excel-
lentz , herr obristhofmeister, für nothwenig erachtet, den herrn mediatorn
erinnerung ze thuen, daß sie mit denn Französischen plenipotentiarien hand-
len wolten, bei diser occasion diejenige conditiones, so sie zwar ihrestheils
in puncto satisfactionis beliebt, aber hierzu auch ihre alliirten zu vermögen
erbotten, mit ermeldtem Oxenstirn richtig ze machen.
Habend derentwegen Ihr Excellentz und ich, Volmar, unß nachmittag
(abwesend herr graf von Nassau, so laibs indisposition halber zu beth ge-
legen ) zu ermeldten mediatorn verfüegt und inen vorgehalten, sie wüßten
sich zu erinnern, waßgestalten wir unsern satisfactionsvorschlägen gegen der
cron Frankreich ettlich conditiones angehenkht, deren mehrern theil selbige
gsandten zwar für sich approbirt, auch mit ihren confaederatis, von deren
arbitrio ein guetter theil solcher conditionum dependirn thet, hiervon ze
handlen benommen und dessentwegen uff einen zu solchem ende ange-
stelten convent zu Lengerich bezogen. Nun were diser convent biß daher
anstehend verbliben. Seitemaln aber der Oxenstirn heut dato allhier ange-
langt , als hetten wir dise occasion nit verabsaumen, sondern, damit wir
derenmalneinist uff ein endtliche und schließliche handlung gelangen
möchten, sie, mediatores, hiemit ersuechen wollen, unsertwegen die Fran-
zosen anzesprechen, sie der vorgehenden tractation und ihres vertröstens
zu erinnern und dahien zu vermögen, daß sie nachfolgende puncten mit ge-
dachtem Oxenstirn conferirn und solchergestalt mit ime richtig machen
wolten, auff daß wir ein recht categoricam resolutionem haben köndten,
worauff man sich in eim und anderm zu verlassen:
Namblich und erstlich die amnesti uff anno 1627 in ecclesiasticis und anno
1630 in politicis ze stabilirn. Zum andern, die protestierende zu annemmung
deren von denn catholischen vorgeschlagner mediorum compositionis in
puncto grauaminum zu uermögen. Drittens, mit denn Schweden ze handlen,
daß sie ihre gar zu weit extendirte satisfactionspostulata ad conditiones tole-
rabiliores reducirn lassend. Zum viertten, daß Ihr Kayserliche Maiestät diser
satisfaction halber anderwertts gantz indemnis verbleiben mögen. Und letzt-
lich , daß es der Pfaltzischen chur und landen halber allerdings bei denen
von unß auffgesetzen conditionibus gelassen werde.
Nechst disem haben wir auch den herrn mediatorn referirt, waß für trotzige
und hochmüettige reden eben er, Oxenstirn, in allen disen puncten noch
jüngstvergangnen sontags gegen unsern collegis zu Oßnabrukh außgesto-
ssen , daher die nothuerfft desto mehr erfordern wolt, daß die Franzosen,
wann inen anderst daßjenig, so sie versprochen hetten, wurklich zu voln-
ziehen ernst seye, mit ime auff ein endtliche und satte resolution abhandlen
und tringen thüend. Responderunt, sie wolten zwar solches alles unsert-
wegen morndrigen nachmittags und nachdem sie sich in ihren Pariser
brieffen vordrist werden ersehen haben, bei denn Franzosen anbringen, sie
hetten inen aber hievor mehrmaln uff dergleichen mit inen gefüertte discurs
in anttwortt geben, daß sie vordrist ihre volkommene satisfaction haben
müeßten. Replicauimus, wir hetten an Ihr Kayserlicher Maiestät seitten daß-
jenig alles gethan, waß in deroselben und ihres hauses macht bestüende.
Die von denn Franzosen eingebrachte newe postulata weren also bewandt,
daß darin Ihre Kayserliche Maiestät und die reichstände nimmer willigen
werden. Weren auch wider der Franzosen selbst aigne zusag. Wann inen
zum friden ernst und sie daßjenig, so sie allberait vor sich zugesagt, ze halten
gedenken, so werden sie unserm begehren stattzethuen sich lassen ange-
legen sein. Wo aber nit, so seye es clar und offenbar, daß sie keinen friden
begehren. Man müeßte einmahl wissen, woran man seye.
Herr Venetus hatt hiebei auch der Hessen Casselischen sach, als wölche die
Franzosen am allerhefftigsten treiben theten, gedacht. Respondimus, es
stüende dahien, wie sich die parteyen einer guettlichen handlung mitein-
ander veranlassen möchten, wie dennselben dann von Ihrer Excellentz un-
lengst zu Oßnabrukh ein vorschlag beschehen. Conclusimus, wir hetten mit
diesem unserm anbringen wenigst erweisen wollen, daß der verzug nit an
unß gelegen. Werden die Franzosen deme also nachkommen, wol und guett
und würden wir alsdann der weitern handlung nachzesetzen wissen; wa nit,
so werden wir entschuldigt sein, und werde man auch auff andere resolution
zu gedenkhen haben.
tiarius Oxenstirn allher gehn Münster kommen. Darauff haben Ihr Excel-
lentz , herr obristhofmeister, für nothwenig erachtet, den herrn mediatorn
erinnerung ze thuen, daß sie mit denn Französischen plenipotentiarien hand-
len wolten, bei diser occasion diejenige conditiones, so sie zwar ihrestheils
in puncto satisfactionis beliebt, aber hierzu auch ihre alliirten zu vermögen
erbotten, mit ermeldtem Oxenstirn richtig ze machen.
Habend derentwegen Ihr Excellentz und ich, Volmar, unß nachmittag
(abwesend herr graf von Nassau, so laibs indisposition halber zu beth ge-
legen ) zu ermeldten mediatorn verfüegt und inen vorgehalten, sie wüßten
sich zu erinnern, waßgestalten wir unsern satisfactionsvorschlägen gegen der
cron Frankreich ettlich conditiones angehenkht, deren mehrern theil selbige
gsandten zwar für sich approbirt, auch mit ihren confaederatis, von deren
arbitrio ein guetter theil solcher conditionum dependirn thet, hiervon ze
handlen benommen und dessentwegen uff einen zu solchem ende ange-
stelten convent zu Lengerich bezogen. Nun were diser convent biß daher
anstehend verbliben. Seitemaln aber der Oxenstirn heut dato allhier ange-
langt , als hetten wir dise occasion nit verabsaumen, sondern, damit wir
derenmalneinist uff ein endtliche und schließliche handlung gelangen
möchten, sie, mediatores, hiemit ersuechen wollen, unsertwegen die Fran-
zosen anzesprechen, sie der vorgehenden tractation und ihres vertröstens
zu erinnern und dahien zu vermögen, daß sie nachfolgende puncten mit ge-
dachtem Oxenstirn conferirn und solchergestalt mit ime richtig machen
wolten, auff daß wir ein recht categoricam resolutionem haben köndten,
worauff man sich in eim und anderm zu verlassen:
Namblich und erstlich die amnesti uff anno 1627 in ecclesiasticis und anno
1630 in politicis ze stabilirn. Zum andern, die protestierende zu annemmung
deren von denn catholischen vorgeschlagner mediorum compositionis in
puncto grauaminum zu uermögen. Drittens, mit denn Schweden ze handlen,
daß sie ihre gar zu weit extendirte satisfactionspostulata ad conditiones tole-
rabiliores reducirn lassend. Zum viertten, daß Ihr Kayserliche Maiestät diser
satisfaction halber anderwertts gantz indemnis verbleiben mögen. Und letzt-
lich , daß es der Pfaltzischen chur und landen halber allerdings bei denen
von unß auffgesetzen conditionibus gelassen werde.
Nechst disem haben wir auch den herrn mediatorn referirt, waß für trotzige
und hochmüettige reden eben er, Oxenstirn, in allen disen puncten noch
jüngstvergangnen sontags gegen unsern collegis zu Oßnabrukh außgesto-
ssen , daher die nothuerfft desto mehr erfordern wolt, daß die Franzosen,
wann inen anderst daßjenig, so sie versprochen hetten, wurklich zu voln-
ziehen ernst seye, mit ime auff ein endtliche und satte resolution abhandlen
und tringen thüend. Responderunt, sie wolten zwar solches alles unsert-
wegen morndrigen nachmittags und nachdem sie sich in ihren Pariser
brieffen vordrist werden ersehen haben, bei denn Franzosen anbringen, sie
hetten inen aber hievor mehrmaln uff dergleichen mit inen gefüertte discurs
in anttwortt geben, daß sie vordrist ihre volkommene satisfaction haben
müeßten. Replicauimus, wir hetten an Ihr Kayserlicher Maiestät seitten daß-
jenig alles gethan, waß in deroselben und ihres hauses macht bestüende.
Die von denn Franzosen eingebrachte newe postulata weren also bewandt,
daß darin Ihre Kayserliche Maiestät und die reichstände nimmer willigen
werden. Weren auch wider der Franzosen selbst aigne zusag. Wann inen
zum friden ernst und sie daßjenig, so sie allberait vor sich zugesagt, ze halten
gedenken, so werden sie unserm begehren stattzethuen sich lassen ange-
legen sein. Wo aber nit, so seye es clar und offenbar, daß sie keinen friden
begehren. Man müeßte einmahl wissen, woran man seye.
Herr Venetus hatt hiebei auch der Hessen Casselischen sach, als wölche die
Franzosen am allerhefftigsten treiben theten, gedacht. Respondimus, es
stüende dahien, wie sich die parteyen einer guettlichen handlung mitein-
ander veranlassen möchten, wie dennselben dann von Ihrer Excellentz un-
lengst zu Oßnabrukh ein vorschlag beschehen. Conclusimus, wir hetten mit
diesem unserm anbringen wenigst erweisen wollen, daß der verzug nit an
unß gelegen. Werden die Franzosen deme also nachkommen, wol und guett
und würden wir alsdann der weitern handlung nachzesetzen wissen; wa nit,
so werden wir entschuldigt sein, und werde man auch auff andere resolution
zu gedenkhen haben.