Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 II 3

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1646 II 3
Samstag So wir auch gleich folgenden tags gethan und eben-
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mässig denn Spanischen gsandten hierunder zugesprochen [ 1026 ].

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Sambstags, den 3. huius, schreibt herr graf von Trautmansdorff widerumb
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communicando, waß er an herrn grafen von Wolkenstein gelangen lassen,
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im votirn dahien ze sehen, daß der Franzosen allegation, se non bellare
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contra imperium, bestermaassen refutirt werde [ 1027 ].

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Eodem empfangen wir a Caesare ein recepisse de dato Lintz, 23. Januarii,
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über unser relation vom 9. und 11. eiusdem, die außliferung der Franzosen
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replic betreffend [ 1028 ].

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34 Zufolg] am Rande: Kayserliche verweisen den Churbayerischen die praeposteram trac-
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tationem puncti satisfactionis cum Gallis und vorhabende deputation ad Gallos etc.
Zufolg obgemeldten von Ihr Excellentz, herrn grafen von Trautmansdorff,
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an unß abgangnen schreibens, haben wir unß sambstags, 3. huius, erstens zu

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den churfürstlich Bayerischen gsandten verfliegt und inen nachfolgende
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erinnerung vorgehalten: Sie wüßten sich zu berichten, waßgestalten durch
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beeder chur- und fürstlichen collegiorum ordinari deputatos nechstverwich-
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nen donnerstags unß were angezeigt worden, nachdem die replicae Gallo-
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rum et Suecorum nunmehr in die reichsräth communicirt, auch super modo
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et ordine consultandi, daß von puncten zu puncten, wie die in propositioni-
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bus , responsionibus et replicis einkommen, deliberando verfaren, doch bene-
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bens auch deren zu Oßnabrukh versambleter ständen meinung erwarttet
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werden solte, geschlossen worden und sich dabei befunden, daß der punctus
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satisfactionis von sonderbarer hoher wichtigkheit und an dem respectu
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coronarum fast daß mehiste gelegen sein wolte, als hette man vor guett
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angesehen, unß, Kayserliche, zu ersuechen, daß wir, inmittelst bei den stän-
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den die consultationes fürlauffen theten, auch disen puncten unter der handt
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negocirn und durch die mediatores bei denn Französischen plenipotentiariis
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zu müglichster richtigkheit bringen wolten, damit folgendts desto ehender zu
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gentzlichem schluss gelangt werden möchte, und wessen wir unß darauff
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hetten vernemmen lassen, sonderlich aber unter anderm dahien bezogen,
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daß wir solches anlangen vorderist auch mit unsern collegis zu Oßnabrukh
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und in specie mit herrn grafen von Trautmansdorff als principal Kayserli-
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chem gsandten communicirn müeßten. Nun hetten wir zwar alsbaldt bei der
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ordinari dennselben dessentwegen zugeschriben. Seitemaln sie aber beraits
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anderwertsher nit allein von solcher an unß, sondern auch von einer andern
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an die Französischen plenipotentiarios auß allen 3 reichsräthen resolvirten
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deputation nachricht gehabt, als wer unß dero meinung dahien überschriben
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worden, daß, sovil erstlich daß an unß beschehene anlangen in puncto satis-
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factionis betreffen thet, wir unß der sachen solchergestalt nit beladen könd-
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ten , dieweil es nur allein an denn Franzosen bestehen thet, sich der accepta-
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tion dessen, so inen vom herrn grafen von Trautmansdorff anerbotten wor-
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den , vernemmen ze lassen, seitemaln man gentzlich entschlossen wer, inen
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weiter nichts ze geben. Betreffend aber die deputation an die Franzosen
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selbst, da lasse sich ansehen, daß mit diser gefaßten resolution, sonderlich im
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re- und correferirn etwas füreilend were gegangen worden, seitemaln be-
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wußt , daß beederseits anwesende ständt pro uno corpore et iisdem collegiis
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ze halten und also einige conclusa nit gefaßt werden solten, als darüber bee-
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der ortten in iedwederem collegio die vota vordrist abgeben und nach der-
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selben mehrern anzahl die conclusa weren außgezogen worden, mit weitläuf-
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figer remonstration, waß auß disem modo procedendi für unglegenheit ent-
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springen mochten, daß auch sonderlich zu besorgen stüende, wan man bene-
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bens den punctum satisfactionis solchergestalt denn andern wider der pro-
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testirenden intention vorziehen wolte, das sie alsdann auch ihr versprechen,
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(daß sic namblich solchen punctum satisfactionis coniunctim mit denn catho-
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lischen zu aller billicheit reducirn helffen wolten) zurukhziehen, alles Ihr
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Kayserlicher Maiestät und den catholischen überweisen, sich gentzlich an die
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Schwedischen henkhen und, weil man inen ja in puncto electoratus liberum

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votum lassen mueßte, Ihr Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern sich solchen-
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fahls eines schlechten favors zu inen zu getrösten haben würden. Zudeme
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und sovil die deputation ad Gallos per se anlangt, da hab es darmit sehr
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grosse bedenkhen. Dann erstlich habs daß ansehen, das die ständte hierdurch
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einen fehler, so jüngst in beschehener denegation gegen denn Franzosen be-
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gangen ze sein derselbenseits vorgeben werde, corrigirn wolten. 2. Were es
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ein solcher actus humiliationis, der denn ständen zu merklicher verkleine-
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rung außschlagen würde. 3. Geraichte es nur zu erwekhung einiger diffi-
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dentz gegen unß Kayserliche. 4. Wann es darumb ze thun, daß man hier-
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durch einige erleutterung uber die replicas ze erholen begehrte, so wer es an
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dem, daß wir auß denen im fürstenrath von ettlichen gefüertten votis
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abnemmen müeßten, daß man in puncto satisfactionis zu erforschen begehr,
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ob Frankreich das bisthumb Speyer, Straßburg, Basel, propstei Weissen-
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burg

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Fürstpropstei Weißenburg (Wissembourg) im nördlichen Elsaß, seit 1545 mit dem Stift Speyer
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vereinigt.
, auch ettlich andere freye reichsständt unter ihr dominium zu ziehen
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begehrte. Wolches nichts anders dann einen tacitum consensum in non
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exceptis praesupponirn, consequenter allein auff deß hauses Österreich erb-
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und aigenthumb außlauffen thet. Wir wolten nit hoffen, das das hochlobliche
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hauß Osterreich so übel umb das heylige Römische reich meritirt, daß mans
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solchergestalt abbandonirn solte. 5. Were der modus tractandi Ihr Kayser-
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licher Maiestät zum höchsten verkleinerlich und fürgreifflich, auch dem-
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jenigen , waß anno 1636 zu Regenspurg von eim hochloblichen churfürst-
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lichen collegio selbst Ihr Maiestät an handt gegeben und von derselben
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approbirt worden, schnurstrackhs entgegen. Solten sich ie einige dubia in
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denn Französischen replicis finden, so gebüerte sich, daß die stände unß
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solches fürbringen theten. Wir wurden alsdann durch mittel der herrn
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mediatoren die erleutterung schon ze suechen oder auch, wo noth, immediate
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dessentwegen selbst mit denn Französischen plenipotentiariis ze reden wissen.
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Wir betten demnach, man wolt solche praeiudicirliche sachen unterlassen
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und verhüetten, vilmehr aber daß absehen dahien richten, daß man der
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gebüerenden ordnung nachhengen, mit Ihr Kayserlicher Maiestät einmüet-
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tig anhalten und alles mit gesambtem zuthuen negocirn und handlen lassen
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wolte. Dann uff solche weiß wurde man vill ehender und leichter auß der
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sachen kommen, als wann die gegentheil sehen und spüren solten, daß man
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sich zu abseittigen handlungen verlaitten lasse. Schließlich haben wir auch
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angeregt, nachdem bei obberüertter ordinari deputation vom herrn Dr.
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Krebßen erzehlt worden, waßgestalten Ihr Churfürstliche Durchlaucht
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beuohlen, denn ständen die unvermögenheit zu remonstrirn und anzezeigen,
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daß einmal die mittl nit mehr vorhanden, das verloren ze recuperirn etc., daß
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wir zwar dise erinnerung zum besten auffnemmen theten und selbst wol
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wüßten, daß es uff Ihr Kayserlicher Maiestät seitten mit dem kriegswesen in
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schweren terminis stüende. Wir wolten aber auch dafürhalten, daß man mit

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solchen remonstrationibus waß behuettsamb zu gehen, dann ob man gleich
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denn uncatholischen darvon kein parte geben thet, so bleib es doch auch bei
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andern nit in geheimbd, und wer leicht zu erachten, da es also in vil mäuler
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und entlich auch der gegenpart kommen thue, waß nachteil und schaden man
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darauß in disen fürlauffenden handlungen werde zu gewartten haben.

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Auff disen vortrag haben unß die Churbayerischen abgesandten geanttwort-
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tet : Erstlich, waß die an unß beschehene deputation anlangte, hette es bei inen
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gar den verstandt nit, daß man denn Franzosen landt und leütt und eben,
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waß sie begehrten, hingeben solt, sondern vilmehr, daß wir sie durch beweg-
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liche remonstrationes darvon abzestehen behandlen möchten. Waß aber den
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andern punctum anlangte, da weren sie wider solche deputation gewesen
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und hetten lieber gesehen, daß selbige vermitten bliben. Dieweiln aber von
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vor- und nachstimmenden darzu eingerathen und theils ihr parola gegen denn
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Franzosen impegnirt worden (in discursu haben sie bekent, daß es vom herrn
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bischoff von Oßnabrukh geschehen, in meinung, der Franzosen replic dar-
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durch dest ehender, wie beschehen, heraußzebringen), so hetten sie auch
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mit einstimmen müessen, iedoch auch dabei erinnert, mehr die rationes,
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warumb solche satisfactio keinsweegs vom reich köndte nachgeben wer-
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den , inen ze remonstrirn, als daß man vil erleütterung von inen begehren
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solt. Weil sie nun verstüenden, daß wir dessen bedenkhens trüegen, so
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wolten sie nit ermanglen, wann man hievon ferner ze red käme, daß ihrig
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dabei ze thuen, daß es uff ein andern schrot gerichtet werd. Wüßten sich
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sonst deß angezognen collegialconclusi wol zu erinnern und wünschten,
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daß es in allem dabei were gebliben, begehrten auch an ihrem ortt, unß,
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Kayserlichen gesandten, dawider nit vorzegreiffen. Ad tertium haben sie
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weitläuffig erholt, warinn Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sorgfeltigkheit
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bestüende. Sie wolten zwar mit der communication sich der behuettsamb-
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keit befleissen.

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Eodem sambstags nachmittag haben wir mutatis mutandis fast gleich-
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mässige erinnerung auch bei denn Churmaintzischen gesandten und sonder-
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lich , waß circa directorium in Ihr Excellentz, herrn grafens von Trautmans-
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dorff , schreiben gemeldet worden, communicirt. Die haben sich dabei vor-
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drist entschuldigt, daß von inen dergleichen nichts in die proposition ge-
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bracht , sondern, als allein de modo et ordine consultandi super replicis umb-
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gefragt , beede deputationes ad Caesareanos et Gallos in denn votis ange-
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henkht worden. Und ob sie sich zwar solcher manier starkh opponirt, so
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hetten sie es doch nit verendern mögen, sondern weren gezwungen worden,
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es dabei bewenden zu lassen. Sie bleiben aber erbiettig, in allen dergleichen
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fählen iederzeit vertraulich mit unß ze communicirn und sich Ihr Maiestät
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intentionibus trewlichst ze accommodirn. Daß aber die Churbayerischen sich
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solchergestalt entschuldigt, liessen sie an sein ortt gestellt sein, gebüre inen
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nit, die vota zu verrathen. Geben aber doch so vil zu verstehen, daß es wol
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anderst damit hergangen. In caeteris wolten sie sehen, ob die deputatio ad
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Gallos noch möchte gesteckht werden.

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