Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 XII 6
1645 XII 6
Mittwoch Mittwochs, den 6. huius, bei Ihrer Excellentz, herrn
obristhofmeistern, seyend der catholischen ständen obvermerkhte anbringen
in consultation gezogen und folgende conclusa gefaßt worden: Erstlich were
derselben deputirten anzuzeigen, wir hetten zwar auß ihrem vortrag und
dabei überraichtem extractu protocolli vernommen, wessen sich die allhie an-
wesende catholische ständt über den von denn Magdenburgischen auffge-
setzten revers in puncto admissionis entschlossen, und dabei so vil vermerkht,
daß der mehiste streit an deme hafften thue, daß gedachte Magdenburgische
solche admission nit als hertzog von Saxen, sondern als innhaber dises ertz-
stifft annemmen wolten. Nun liessen wir es dahiengestellt sein, waß sich die
stände hierauff zu erclären rathsamb und thuenlich befinden wolten. Seite-
maln aber gleichwol alberait mit bewilligung bedeütter admission von denn
ständen selbst so weit heraußgangen worden, daß die ohne befahrende un-
glegenheit nit widerumb zurukgezogen werden köndte, als hetten wir hiebei
allein so vil zu erinnern nöthig erachtet, man wolte die sachen dahien zu rich-
ten beflissen sein, auff daß dises streits halber die gmeine consultationes
lenger nit gesteckht werden. Dann daß man verhoffen wolte, die gegentheil
würden mit ihren replicis ungehindert dessen heraußgehen, da trüegen wir
die fürsorg, sie möchten villeicht eben daher ursach nemmen, eintweder dar-
mit zurukhzehalten oder, wann die ie heraußgeben würden, keine tractation
ferners annemmen, es hette dann fordrist dise streittigkheit ihr völlige erledi-
gung erlangt, daß daher die sachen wie lenger ie schwerer gemacht werden
köndten. Wir würden zwar an unserm ortt nit unterlassen, alle mittel und
weeg zu suechen, wie mit denn plenipotentiariis zu dem hauptwerkh und
endtlicher accommodation wenigst so weit zu gelangen, daß man hernach
auch der gesambten ständen meinung und guettachten desto leichter darüber
ze fassen hette. Inzwischen aber müeßte gleichwol der weeg zu denn gmeinen
consultationibus recht eröffnet werden, dann ie daß gmeine nothleidende
weesen solche verzögerung nit zugeben wolte.
Waß die hiebei im vortrag angehenkhten zween andere puncten, namblich
von annemmung oder außschlagung der protestirenden verfaßten absonder-
lichen guettachtens
Gutachten der protestantischen Stände in Osnabrück s. d. (Druck: J. G. Meiern I S. 801ff ).
über die Kayserlichen responsiones wie auch der graua-
minum , anlangt, ist vor das besser gehalten worden, darvon in publico
nichts, sondern allein data occasione in privato bei eim und anderm (wie
dann auch von wolgedachtem herrn obristhofmeistern allberait bei ettlichen
beschehen) etwas anregung ze thuen, daß man sonderlich ratione grauami-
num behuettsamb ze gehen und dahien zu sehen haben werde, auff daß die
protestirende nit etwan dergleichen zweifelhafftige anttwortt vor ein
starckhe verwaigerung auffnemmen und daher, sich offentlich an die cron
ze henkhen und mit den waaffen newerdingen fürzebrechen, anlaaß ergreiffen
möchten. 2. Proponirt herr obristhofmeister, seitemaln der Venetianische
ambassador außtruklich angezeigt, daß die Franzosen die Vorderösterreichi-
sche land, die Schweden aber Pommern pro satisfactione begehren theten
und daß man solches denn ständen uff sein wortt wol möchte vorhalten, ob
dann rathsamb wer, noch derzeit disen puncten bei dennselben in consulta-
tion bringen ze lassen. Auditis sententiis conclusum, quod non, dann es were
zu besorgen und gleichsamb gwiß, daß ettlich dahien einrathen und gern ver-
willigen würden, daß ander leütt daß ihrig zurukhlassen solten, damit man
hierdurch nur talem qualem pacem gehaben möcht. Solte nun dergleichen
conclusum ab uniuersis vel maiori parte heraußkommen, so were es nit mehr
zu endern und wurden die gegentheil desto mehr darauff fuessen, daher
besser sein werde, daß man von diser materi allein mit denen vertrawlich
rede und sich deren meinungen versichere, wölche ihres damit unterlauffen-
den interesse halber sich zu opponirn ursach haben. 3. Ratione saluorum
conductuum pro mediatis werde Ihr Kayserlicher Maiestät fernere resolu-
tion zu erwartten sein, weil sie dessen die Kayserlichen gsandten zu Oßna-
brukh vertröstet haben. Gleichwol hetten die Churmaintzischen angezeigt,
von ihrem gnädigsten herrn mit gestriger post bevelch empfangen ze haben,
wann die Schwedischen neben der statt Erdfurdt auch noch für ein, 2 oder
mehr andere mediatständt saluos conductus erfordern theten, daß alsdann
sie, Churmaintzische, auch wegen Erdtfurt, sonst aber nit einwilligen solten.
4. Auff deß herrn hertzogen zu Lothringen an herrn obristhofmeister ein-
kommen schreiben de dato Brüssel, 22. Novembris, durch die mediatores bei
denn Franzosen umb einen gebürenden pass pro ipsius deputatis ansuechen
ze lassen und inen dessen interim per recepisse zu beanttwortten [ 930.931 ]. 5.
Communicirt herr obristhofmeister ein Kayserliches decret, dero herrn sohn,
graf Johann Friedrich , auch zu denn fridensconsultationibus in sachen, so
daß iustitiweesen betreffen, und denjenigen, so in reichshofrat ze kommen
pflegen, zu ziehen, apud acta [ 932 ].
Und dieweil ich, Volmar, bevelch empfangen, denn herrn mediatoribus die
newe Kayserliche vollmacht sambt denn credentialibus, so wolgedachter
herr obristhofmeister mitgebracht, einzehändigen, so hab ich micheodem, den
6. Decembris anno 1645, a meridie zu inen verfliegt und zwar selbige inen
uberlifert, dabei aber angezeigt, sie wurden darauß vernemmen, waßgestal-
ten Ihr Kayserliche Maiestät den herrn obristhofmeister als principal-
gesandten , herrn grafen von Nassau aber und mich zu dessen mitgesandten
verordnet mit diser neweingerukhten clausul, daß in deß einen oder andern
abwesen die überige zween in sachen fortzefahren macht haben solten.
Sodann hette sich wider verhoffen im collationirn befunden, daß dise newe
vollmacht nit auff diejenig, so wir mit denn Franzosen verglichen, sondern
auff unser erste wer gerichtet worden, dessen sich herr obristhofmeister, weil
ime daß pacquet mit denn vollmachten unterweegs verschlossen zukommen,
nit versehen und gestern mit der ordinari solchen errorem alsbaldt an
Kayserlichen hof berichtet, auch anderwerttige umbferttigung sollicitirt
hette. Nichtsdestweniger hette man inen, mediatorn, selbe inmittelst zu-
handen stellen wollen zu dem ende, auff daß sie denn Franzosen in eventum
nachfragens darvon bericht thun köndten. Sie habens also angenommen und
für unnoth gehalten, den Franzosen etwas darvon ze sagen, sie würden dann
in specie umb edition der vollmacht ansuechen. Deßgleichen hab ich inen
anzeigt, waßmaassen der hertzog von Lothringen einen pass, seine deputatos
allher ze schikhen, verlangen thet, mit begehren, sie dennselben bei ermeldten
Franzosen sollicitirn wolten, dessen sie sich ebenmässig erbotten. Und als
ich folgendts erinnerte, sie wurden von dem herrn obristhofmeister ver-
nommen haben, wölchergestalt er sich in puncto satisfactionis herauß-
gelassen , verlangte ine zu hören, ob sie deßwegen etwas an die Franzosen
gebracht und waß derselben erclärung wer. Sie haben aber geanttworttet, daß
sie noch nichts mit inen geredt, hetten vermeint, es wer allein discursweiß
angeregt und nit dahien verstanden worden, daß sie formaliter waß darauff
handlen solten. Doch hetten sie beraits angezeigt, worauff der Franzosen
und Schweden praetensiones giengen, als namblich, daß jene die Vorder-
osterreichische lande, dise aber Pommern pretendirten, sodann die Hessen
Casselische Marpurg; denn protestierenden möchte mit einfüerung mehrer
cammergericht, auch erstreckung deß termins circa bona ecclesiastica ein
contento ze machen sein. Gleichwol erwartteten die Schweden noch ferner
resolution auß Stokolm.
Ich fragte den Venetum, ob er dann vermein, daß die Franzosen in keinen
weeg von der pretension auff die Vorderosterreichische lande aussetzen
wurden. Respondebat, biß daher weren sie starkh darauff beharret und
hetten mit Metz, Toull und Verdun etc. nit content wollen sein. Waß Pine-
rolo anlangte, da sagten sie, der Kayser hette kein ius darzu, den diser platz
were schon tempore Henrici II. Galliarum regis in ihren handen gewesen
und folgendts allein per pacta one deß Kaysers zuthuen denn hertzogen von
Savoy wider hinumbgeben worden
Bei der Restitution des Herzogtums Savoyen im Vertrag von Cateau-Cambrésis 1559 IV 3 hatte
sich Frankreich das Besatzungsrecht in fünf festen Plätzen vorbehalten und auch bei deren Rück-
gabe 1562 Pinerolo behalten, das erst von Kg. Heinrich III. bei seinem Aufenthalt in Turin im
August 1577 zurückgegeben wurde.
. Moyenvic
wer zugleich in ihrem gwalt.
Hierauff erholte ich die unbillicheit der pretension und sagte, die Franzosen
wolten selbige iustificirn mit der securitet. Diese bestüende nur auff reten-
tion der vestung Preysach. Da wer der sachen auch ze helffen, daß darauß
kein offension gegen jemanden zu besorgen. Man köndts doch demolirn.
Dises apprehendirte der Venetus und vermeint, es möchte ein weeg sein
oder daß man uff etwas zeit ein Französische guarnison darinnen zulassen
thet. Dann es würden sich tausenterlei occasiones in kurtzem zutragen, dar-
durch man glegenheit erlangen möcht, selbige wider außzeiagen. Seines
vermeinens wer guett, daß man dise pretensiones de satisfactione bei denn
ständen deliberirn und einen schluss fassen liess, warumb daß reich darin nit
willigen köndt. Dann solches wurde beeder cronen pretension merklich ver-
mindern , weil sie bißher vorgeben, die stände mehrerntheils weren dessen
mit inen eins. Man solte ein resolution fassen und uff einmahl sagen, waß
man thuen wolt, mit bedeütten, daß herr obristhofmeister noch ein wochen
4 oder 6 zuwartten, wa aber kein schluss darauff erfolgte, sich wider hinweeg-
begeben wolt. Vermeint, dises würde denn Franzosen grosse ursach geben,
sich unverlengt zum schluss zu erclären.
Und dieweil ich etwas ehender als der Venetus ankommen, fragte ich herrn
nuncium, waß er vermeinte, daß Ihr Kayserliche Maiestät nutzens erhalten
würden, wann man denn Franzosen die Vorderosterreichische lande über-
lassen thet. Darauff sagte er, nichts als daß man etwan ein par jar zeit gwin-
nen möcht, sich widerumb zu erholen. Dann die Franzosen werden nichts
thuen, so den protestantibus zuwider.
obristhofmeistern, seyend der catholischen ständen obvermerkhte anbringen
in consultation gezogen und folgende conclusa gefaßt worden: Erstlich were
derselben deputirten anzuzeigen, wir hetten zwar auß ihrem vortrag und
dabei überraichtem extractu protocolli vernommen, wessen sich die allhie an-
wesende catholische ständt über den von denn Magdenburgischen auffge-
setzten revers in puncto admissionis entschlossen, und dabei so vil vermerkht,
daß der mehiste streit an deme hafften thue, daß gedachte Magdenburgische
solche admission nit als hertzog von Saxen, sondern als innhaber dises ertz-
stifft annemmen wolten. Nun liessen wir es dahiengestellt sein, waß sich die
stände hierauff zu erclären rathsamb und thuenlich befinden wolten. Seite-
maln aber gleichwol alberait mit bewilligung bedeütter admission von denn
ständen selbst so weit heraußgangen worden, daß die ohne befahrende un-
glegenheit nit widerumb zurukgezogen werden köndte, als hetten wir hiebei
allein so vil zu erinnern nöthig erachtet, man wolte die sachen dahien zu rich-
ten beflissen sein, auff daß dises streits halber die gmeine consultationes
lenger nit gesteckht werden. Dann daß man verhoffen wolte, die gegentheil
würden mit ihren replicis ungehindert dessen heraußgehen, da trüegen wir
die fürsorg, sie möchten villeicht eben daher ursach nemmen, eintweder dar-
mit zurukhzehalten oder, wann die ie heraußgeben würden, keine tractation
ferners annemmen, es hette dann fordrist dise streittigkheit ihr völlige erledi-
gung erlangt, daß daher die sachen wie lenger ie schwerer gemacht werden
köndten. Wir würden zwar an unserm ortt nit unterlassen, alle mittel und
weeg zu suechen, wie mit denn plenipotentiariis zu dem hauptwerkh und
endtlicher accommodation wenigst so weit zu gelangen, daß man hernach
auch der gesambten ständen meinung und guettachten desto leichter darüber
ze fassen hette. Inzwischen aber müeßte gleichwol der weeg zu denn gmeinen
consultationibus recht eröffnet werden, dann ie daß gmeine nothleidende
weesen solche verzögerung nit zugeben wolte.
Waß die hiebei im vortrag angehenkhten zween andere puncten, namblich
von annemmung oder außschlagung der protestirenden verfaßten absonder-
lichen guettachtens
Gutachten der protestantischen Stände in Osnabrück s. d. (Druck: J. G. Meiern I S. 801ff ).
minum , anlangt, ist vor das besser gehalten worden, darvon in publico
nichts, sondern allein data occasione in privato bei eim und anderm (wie
dann auch von wolgedachtem herrn obristhofmeistern allberait bei ettlichen
beschehen) etwas anregung ze thuen, daß man sonderlich ratione grauami-
num behuettsamb ze gehen und dahien zu sehen haben werde, auff daß die
protestirende nit etwan dergleichen zweifelhafftige anttwortt vor ein
starckhe verwaigerung auffnemmen und daher, sich offentlich an die cron
ze henkhen und mit den waaffen newerdingen fürzebrechen, anlaaß ergreiffen
möchten. 2. Proponirt herr obristhofmeister, seitemaln der Venetianische
ambassador außtruklich angezeigt, daß die Franzosen die Vorderösterreichi-
sche land, die Schweden aber Pommern pro satisfactione begehren theten
und daß man solches denn ständen uff sein wortt wol möchte vorhalten, ob
dann rathsamb wer, noch derzeit disen puncten bei dennselben in consulta-
tion bringen ze lassen. Auditis sententiis conclusum, quod non, dann es were
zu besorgen und gleichsamb gwiß, daß ettlich dahien einrathen und gern ver-
willigen würden, daß ander leütt daß ihrig zurukhlassen solten, damit man
hierdurch nur talem qualem pacem gehaben möcht. Solte nun dergleichen
conclusum ab uniuersis vel maiori parte heraußkommen, so were es nit mehr
zu endern und wurden die gegentheil desto mehr darauff fuessen, daher
besser sein werde, daß man von diser materi allein mit denen vertrawlich
rede und sich deren meinungen versichere, wölche ihres damit unterlauffen-
den interesse halber sich zu opponirn ursach haben. 3. Ratione saluorum
conductuum pro mediatis werde Ihr Kayserlicher Maiestät fernere resolu-
tion zu erwartten sein, weil sie dessen die Kayserlichen gsandten zu Oßna-
brukh vertröstet haben. Gleichwol hetten die Churmaintzischen angezeigt,
von ihrem gnädigsten herrn mit gestriger post bevelch empfangen ze haben,
wann die Schwedischen neben der statt Erdfurdt auch noch für ein, 2 oder
mehr andere mediatständt saluos conductus erfordern theten, daß alsdann
sie, Churmaintzische, auch wegen Erdtfurt, sonst aber nit einwilligen solten.
4. Auff deß herrn hertzogen zu Lothringen an herrn obristhofmeister ein-
kommen schreiben de dato Brüssel, 22. Novembris, durch die mediatores bei
denn Franzosen umb einen gebürenden pass pro ipsius deputatis ansuechen
ze lassen und inen dessen interim per recepisse zu beanttwortten [ 930.931 ]. 5.
Communicirt herr obristhofmeister ein Kayserliches decret, dero herrn sohn,
graf Johann Friedrich , auch zu denn fridensconsultationibus in sachen, so
daß iustitiweesen betreffen, und denjenigen, so in reichshofrat ze kommen
pflegen, zu ziehen, apud acta [ 932 ].
Und dieweil ich, Volmar, bevelch empfangen, denn herrn mediatoribus die
newe Kayserliche vollmacht sambt denn credentialibus, so wolgedachter
herr obristhofmeister mitgebracht, einzehändigen, so hab ich micheodem, den
6. Decembris anno 1645, a meridie zu inen verfliegt und zwar selbige inen
uberlifert, dabei aber angezeigt, sie wurden darauß vernemmen, waßgestal-
ten Ihr Kayserliche Maiestät den herrn obristhofmeister als principal-
gesandten , herrn grafen von Nassau aber und mich zu dessen mitgesandten
verordnet mit diser neweingerukhten clausul, daß in deß einen oder andern
abwesen die überige zween in sachen fortzefahren macht haben solten.
Sodann hette sich wider verhoffen im collationirn befunden, daß dise newe
vollmacht nit auff diejenig, so wir mit denn Franzosen verglichen, sondern
auff unser erste wer gerichtet worden, dessen sich herr obristhofmeister, weil
ime daß pacquet mit denn vollmachten unterweegs verschlossen zukommen,
nit versehen und gestern mit der ordinari solchen errorem alsbaldt an
Kayserlichen hof berichtet, auch anderwerttige umbferttigung sollicitirt
hette. Nichtsdestweniger hette man inen, mediatorn, selbe inmittelst zu-
handen stellen wollen zu dem ende, auff daß sie denn Franzosen in eventum
nachfragens darvon bericht thun köndten. Sie habens also angenommen und
für unnoth gehalten, den Franzosen etwas darvon ze sagen, sie würden dann
in specie umb edition der vollmacht ansuechen. Deßgleichen hab ich inen
anzeigt, waßmaassen der hertzog von Lothringen einen pass, seine deputatos
allher ze schikhen, verlangen thet, mit begehren, sie dennselben bei ermeldten
Franzosen sollicitirn wolten, dessen sie sich ebenmässig erbotten. Und als
ich folgendts erinnerte, sie wurden von dem herrn obristhofmeister ver-
nommen haben, wölchergestalt er sich in puncto satisfactionis herauß-
gelassen , verlangte ine zu hören, ob sie deßwegen etwas an die Franzosen
gebracht und waß derselben erclärung wer. Sie haben aber geanttworttet, daß
sie noch nichts mit inen geredt, hetten vermeint, es wer allein discursweiß
angeregt und nit dahien verstanden worden, daß sie formaliter waß darauff
handlen solten. Doch hetten sie beraits angezeigt, worauff der Franzosen
und Schweden praetensiones giengen, als namblich, daß jene die Vorder-
osterreichische lande, dise aber Pommern pretendirten, sodann die Hessen
Casselische Marpurg; denn protestierenden möchte mit einfüerung mehrer
cammergericht, auch erstreckung deß termins circa bona ecclesiastica ein
contento ze machen sein. Gleichwol erwartteten die Schweden noch ferner
resolution auß Stokolm.
Ich fragte den Venetum, ob er dann vermein, daß die Franzosen in keinen
weeg von der pretension auff die Vorderosterreichische lande aussetzen
wurden. Respondebat, biß daher weren sie starkh darauff beharret und
hetten mit Metz, Toull und Verdun etc. nit content wollen sein. Waß Pine-
rolo anlangte, da sagten sie, der Kayser hette kein ius darzu, den diser platz
were schon tempore Henrici II. Galliarum regis in ihren handen gewesen
und folgendts allein per pacta one deß Kaysers zuthuen denn hertzogen von
Savoy wider hinumbgeben worden
Bei der Restitution des Herzogtums Savoyen im Vertrag von Cateau-Cambrésis 1559 IV 3 hatte
sich Frankreich das Besatzungsrecht in fünf festen Plätzen vorbehalten und auch bei deren Rück-
gabe 1562 Pinerolo behalten, das erst von Kg. Heinrich III. bei seinem Aufenthalt in Turin im
August 1577 zurückgegeben wurde.
Hierauff erholte ich die unbillicheit der pretension und sagte, die Franzosen
wolten selbige iustificirn mit der securitet. Diese bestüende nur auff reten-
tion der vestung Preysach. Da wer der sachen auch ze helffen, daß darauß
kein offension gegen jemanden zu besorgen. Man köndts doch demolirn.
Dises apprehendirte der Venetus und vermeint, es möchte ein weeg sein
oder daß man uff etwas zeit ein Französische guarnison darinnen zulassen
thet. Dann es würden sich tausenterlei occasiones in kurtzem zutragen, dar-
durch man glegenheit erlangen möcht, selbige wider außzeiagen. Seines
vermeinens wer guett, daß man dise pretensiones de satisfactione bei denn
ständen deliberirn und einen schluss fassen liess, warumb daß reich darin nit
willigen köndt. Dann solches wurde beeder cronen pretension merklich ver-
mindern , weil sie bißher vorgeben, die stände mehrerntheils weren dessen
mit inen eins. Man solte ein resolution fassen und uff einmahl sagen, waß
man thuen wolt, mit bedeütten, daß herr obristhofmeister noch ein wochen
4 oder 6 zuwartten, wa aber kein schluss darauff erfolgte, sich wider hinweeg-
begeben wolt. Vermeint, dises würde denn Franzosen grosse ursach geben,
sich unverlengt zum schluss zu erclären.
Und dieweil ich etwas ehender als der Venetus ankommen, fragte ich herrn
nuncium, waß er vermeinte, daß Ihr Kayserliche Maiestät nutzens erhalten
würden, wann man denn Franzosen die Vorderosterreichische lande über-
lassen thet. Darauff sagte er, nichts als daß man etwan ein par jar zeit gwin-
nen möcht, sich widerumb zu erholen. Dann die Franzosen werden nichts
thuen, so den protestantibus zuwider.