Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 XI 5

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1645 XI 5
Sonntag

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9 Dominica] am Rande: Cammergericht zu Speyer.
Dominica, 5. huius, haben unß die ordinari deputati ,
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außm churfürstenrath Maintz, Bayern, außm fürstenrath Österreich, Bam-
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berg , Culmbach, referirt, nachdem das Kayserliche cammergericht zu Speyr
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durch den stattsyndicum zu Oßnabrukh

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Dr. Johann Heinrich Böger.
abermaln die continuirliche schwere
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trangsaal, so es von denn Französischen einquartierungen biß daher hette er-
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leiden müesse, denen allhier und zu Oßnabrukh versambleten ständen be-
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weglich remonstriren lassen und umb verhilffliche interposition, daß sol-
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chem unwesen uff ein bestendigs möchte abgeholffen werden, angesuecht,
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als hetten die allhiesige chur- und fürstliche räth, pottschafften und gesand-
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ten gestrigen tags sich darüber beratschlagt und vor dißmal zwar vor daß
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beste gehalten, unß hiemit anzelangen, daß wir durch die herren mediatores
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denn Französischen plenipotentiariis solche beschwerung bestermaassen
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wolten vortragen und sie dahien behandlen lassen, daß sie dem marrschall de
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Tourraine beweglich zuschreiben und ine erinnern wolten, gedachtem cam-
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mergericht diejenige salvaguardia, so ime hievor vom duca d’Anguien er-
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theilt worden, unverletzt ze halten, alle demselben anverwandte personen,
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wie die namen möchten, mit einquartierung, contribution, zutrag und allen
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andern kriegspressuren unbelästigt ze lassen, inen auch solche schutz und
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schirmb ze halten, auff daß sie ihren obhabenden functionibus und ämbtern
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ungehindert obligen und nachsetzen mögen. Dieweil aber hierdurch der
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sachen nit gentzlich geholffen, so hetten die chur- und fürstlichen räthe der
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sachen noch ferner nachgedacht und fast für ein mittel halten wöllen, wann
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mit Ihr Kayserlicher Maiestät allergnedigstem belieben die statt Speyr in
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neutralstandt gesetzt werden möchte, da man dann unsers raths vordrist
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begehren thet und in eventum, wir dessen kein bedenkhens haben solten,
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unß zugleich ersuecht haben wolte, bei denn mediatoren darvon ein apertur
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ze thuen. Und weren hiebei einstheils sonderlich dieses bedenkhen vorkom-
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men , daß die statt Speyr ohnedaß kein solcher platz, der eim oder anderm
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theil grossen vortel geben köndt, gleichwol aber allen ständen deß reichs
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merklich vil daran gelegen, daß die noch übrige cammergerichtspersonen
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erhalten werden, dann weil derselben ohnedaß wenig, so die wegen solcher
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unleidenlicher kriegsbetrangnus dissipirt werden solten, so wurde man sol-

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chen abgang künfftig sehr hoch in administration der cammergerichtlichen
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iustitia entgelten müessen und schwerlich mehr zu anderwerttiger ersetzung
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gelangen könden.

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Wir haben darauff geanttworttet, unß were noch in guettem angedenkhen,
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daß die geclagte beschwerung, baldt nachdem die Franzosen sich dises
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ortts bemächtigt, zu underschiedlichen mahlen einkommen, so wir auch
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Ihr Kayserlicher Maiestät gehorsambst referirt, und hetten dieselbe ein
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solches sehr ungern vernommen, liessend sich auch gar nit entgegen sein,
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daß dessentwegen bewegliche remonstration an die Französische pleni-
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potentiarios gelangt werde. Gestalten wir erbiettig, gleich morndrigen tags
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unß dessentwegen bei denn herrn mediatoren anzegeben und nit allein die
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schreiben an denn visconte di Tourraine ze sollicitirn, sondern auch weitere
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instanz ze machen, daß dessentwegen auch dem königlich Französischen
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hof mochte geschriben und daselbsther mehrere und ernstlichere ordre
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erholt werden. Sovil aber anlangte, die statt Speyr neutral zu erklären, da
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müeßten wir bekennen, das wir dessen von Ihr Maiestät keinen bevelch het-
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ten . Wir köndten auch nit sehen, wie dardurch der sachen mit sicherheit
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wurde geholffen sein mögen. Dann wir erinnerten unß, daß uffm reichstag
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zu Regenspurg und uffm deputationstag zu Frankfurt von disem punct vil-
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fältig gehandlet, aber doch niemahlen einig satter schluss darüber gefaßt
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worden. Und obwohl die statt an sich selbst kein wehrhaffter posten, so were
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doch der situs an sich selbst also bewandt, daß sich dessen der ein und ander
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kriegende theil wol bedienen köndt, und were daher zu fürsorgen, wann es
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schon von Ihrer Maiestät eingewilligt, daß es doch die Franzosen eveniente
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casu nit halten würden. Inmittelst müeßten gleichwol Ihr Maiestät an dero
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gegebnes wortt gebunden sein und derfften sich dises vortels etwann mit
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passier- und repassieren deß Reins nit gebrauchen, hingegen aber, wann es
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die Franzosen theten, würde es Ihr Kayserlicher Maiestät und dem reich zu
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desto mehrerm nachtheil außschlagen. Die Franzosen würden sich keines
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einigen ortts, so gering der auch wer, bei ietzigem ihrem zustandt jenseits
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Reins nit begeben, sondern sich derselben zu erweitterung ihrer quartier
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bedienen. Und wann sie schon die parola zur neutralitet geben, so würdens
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sie doch zu entstehender noth und glegenheit ebensowenig halten, als sie
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anietzt deß duca d’Anguien salvaguardia in acht nemmen. Mit dem pass hett
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es dise bewandtnus, daß zu Philipsburg der Rein etwas weitschweiffiger als
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bei Speyer, also auch dißer revier vil ruiger ze passim sei. So pflegte man one-
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daß den vesten plätzen mit durchfüer- oder übersetzung der armaten neben
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andern sonderlich auch umb diser respecten willen zu verschonen, damit
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selbige destoweniger außgezehrt werden. Wölche und mehr andere conside-
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rationes die Franzosen sonder zweifel in obacht halten und eintweder in kein
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neutralitet einwilligen oder, wanns schon geschehe, selbige nit halten wür-
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den . Darumben wir ja nit rathsamb erachten köndten, vor dißmal auff der-
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gleichen mittel zu gedenkhen, wolten gleichwol daß beschehen anlangen Ihr
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Kayserlicher Maiestät allerunderthänigst ze referirn nit unterlassen. Dabei

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es gbliben, und hat der Maintzische ferner angezeigt, daß man auch nit unter-
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lassen würde, von disem an unß beschehenem anbringen auch denen zu
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Oßnabrukh versambleten ständen parte zu geben.

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