Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 X 22
Sonntag
Dominica, 22. huius, seind bei unß des chur- und fürsten-
räths ordinari deputati
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 380f ] .
, als wegen Churmaintz Dr. Krebs, wegen Bayern zu-
gleich eiusdem nominis Dr. Krebs, wegen Osterreich herr Dr. Richtersperger
und Hanß Wilhelm Goll, Bamberg Dr. Cobelius, Bayern Lic. Trachter,
Culmbach Johann Müller erscheinen, mit anzeig, nachdem die chur- und
furstlichen deputati uff die nechstverwichner tagen mit denn abgeordneten
von Oßnabrukh auß dem furstenrath vorgehabte conferentz die quaestionem
admittendorum nochmaln in beratschlagung gezogen und befunden, daß sie
es nochmaln bei ihrem vorigen concluso, namblich selbige in keinen weeg ze
admittirn, verharren theten, so were dabei vor rathsamb befunden worden,
unß, Kayserlichen, der sachen bewandtnus vorzetragen und zu ersuechen, daß
wir die fundamenta nochmaln denn herrn mediatorn vorhalten und pitten
wolten, selbige denn Franzosen bestermaassen zu representirn, damit sie der-
maln einist von so unbillichem zumuetten abzustehen bewegt werden möch-
ten . Dann nachdeme man in erwegung deß gegentheils fundamenten warge-
nommen , daß das vornembste darauff bestehen thue, daß diser convent kein
reichstag sein soll, so wer inen gleichwol daß contrarium a caussa materiali,
formali, efficiente et finali gnugsamb ze remonstrirn. Quoad materiam seyen
es ja die status imperii, so ius suffragii de pace et bello haben. Quoad formam
sei communiter geschlossen, daß alles nach art und gewonheit der reichstägen
bestellt und verhandlet werden solt. Quoad efficientem, haben Ihr Kayserliche
Maiestät die ständt durch offentliche außschreiben darzu erfordert. Quoad fi-
nem sei pax et tranquillitas imperii. Es were zwar etwas discrepantz hiebei, daß
im firstenrath man theils darfür gehalten, daß solches anbringen durch ein aus-
schutz von denn ständen bei denn Franzosen selbst beschehen möcht, werde
aber zu unserem guettfinden gestellt. Deßgleichen stüende es bei unsern colle-
gis zu Oßnabrukh, dises anlangenimmediate den Schweden selbst vorzehalten.
Wir haben diß anlangen im abtritt etwas bedenklich funden, sonderlich weil
wir gewußt, daß im fürstenrath diser anhang gemacht war, wann bei denn
cronen nichts zu erhalten, daß man alsdann mit denn Kayserlichen von einem
temperamento handlen solte, und darumben vor dißmal disen deputatis ange-
zeigt , wir müeßten der sachen etwas mehrers nachdenkhen und könten unß
alsogleich nit resolvirn.
räths ordinari deputati
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 380f ] .
gleich eiusdem nominis Dr. Krebs, wegen Osterreich herr Dr. Richtersperger
und Hanß Wilhelm Goll, Bamberg Dr. Cobelius, Bayern Lic. Trachter,
Culmbach Johann Müller erscheinen, mit anzeig, nachdem die chur- und
furstlichen deputati uff die nechstverwichner tagen mit denn abgeordneten
von Oßnabrukh auß dem furstenrath vorgehabte conferentz die quaestionem
admittendorum nochmaln in beratschlagung gezogen und befunden, daß sie
es nochmaln bei ihrem vorigen concluso, namblich selbige in keinen weeg ze
admittirn, verharren theten, so were dabei vor rathsamb befunden worden,
unß, Kayserlichen, der sachen bewandtnus vorzetragen und zu ersuechen, daß
wir die fundamenta nochmaln denn herrn mediatorn vorhalten und pitten
wolten, selbige denn Franzosen bestermaassen zu representirn, damit sie der-
maln einist von so unbillichem zumuetten abzustehen bewegt werden möch-
ten . Dann nachdeme man in erwegung deß gegentheils fundamenten warge-
nommen , daß das vornembste darauff bestehen thue, daß diser convent kein
reichstag sein soll, so wer inen gleichwol daß contrarium a caussa materiali,
formali, efficiente et finali gnugsamb ze remonstrirn. Quoad materiam seyen
es ja die status imperii, so ius suffragii de pace et bello haben. Quoad formam
sei communiter geschlossen, daß alles nach art und gewonheit der reichstägen
bestellt und verhandlet werden solt. Quoad efficientem, haben Ihr Kayserliche
Maiestät die ständt durch offentliche außschreiben darzu erfordert. Quoad fi-
nem sei pax et tranquillitas imperii. Es were zwar etwas discrepantz hiebei, daß
im firstenrath man theils darfür gehalten, daß solches anbringen durch ein aus-
schutz von denn ständen bei denn Franzosen selbst beschehen möcht, werde
aber zu unserem guettfinden gestellt. Deßgleichen stüende es bei unsern colle-
gis zu Oßnabrukh, dises anlangenimmediate den Schweden selbst vorzehalten.
Wir haben diß anlangen im abtritt etwas bedenklich funden, sonderlich weil
wir gewußt, daß im fürstenrath diser anhang gemacht war, wann bei denn
cronen nichts zu erhalten, daß man alsdann mit denn Kayserlichen von einem
temperamento handlen solte, und darumben vor dißmal disen deputatis ange-
zeigt , wir müeßten der sachen etwas mehrers nachdenkhen und könten unß
alsogleich nit resolvirn.