Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 IX 30
1645 IX 30
Samstag Sabbato, ultimo huius, weil am vorgehenden freytag
die gelegenheit nit geweßt, haben wir beede herrn mediatores angesprochen
und inen erstens vorgetragen, daß Ihr Kayserliche Maiestät unß gnädigst
bevohlen hetten, nachdem wir denn ständen deroselben auff die Franzö-
sische und Schwedische propositiones abgefaßte responsiones ad deliberan-
dum eingelifert, alsogleich auch inen, mediatorn, darvon parte ze geben und
Ihr Kayserlicher Maiestät intention vorzetragen, wölches wir auch gern
gethan hetten. Dieweiln aber theils der ständen der meinung gewesen, daß
wir inen, mediatorn, nit allein die Kayserlichen responsiones communicirn,
sondern sie zumaln ersuechen solten, selbige denen Franzosen, zwar mit an-
zeig , das es noch opus imperfectum und der ständen guettachten darüber
erwarttet werden müeßte, vorzehalten und ihre gmüettsmeinung darüber
zu erforschen, theils solche erinnerung noch in zweifel und zu weitterem
nachgedenkhen gezogen, so weren wir benöthigt gewesen, dise wenige tag
zuzewartten, ob villeicht die sambtliche stände sich hierüber eines einhelli-
gen schluss miteinander vergleichen möchten. Wir hetten nichtsdestoweni-
ger nit ermanglet, uff ihr begehren ein abschrifft solcher responsionum
allein zu ihrer wissenschafft zu ertheilen, darauß sie verhoffentlich wuerden
ersehen haben, mit waß auffrichtigem gmüett Ihr Kayserliche Maiestät die
fridenshandlung zu fürdern und zu schliessen begehrte. Und obwol der
mehrer theil deren in denen widrigen propositionibus begriffner articul sehr
ungereümbt, Ihr Kayserliche Maiestät auch wol genugsambe ursach gehabt
hetten, sich aller anttwortt drauff zu verweigern und solche sachen schlech-
terdingen auff einen besondern allgemeinen reichstag ze remittirn, seitemaln
dergleichen keinesweegs vor der frembden potentaten interposition gehörig,
so haben sie iedoch auß liebe und begierde zum friden sich dermaassen
drauff vernemmen lassen, daß sich darwider mit billicheit niemandt beclagen
könde. Dabei wer aber vordrist in obacht ze nemmen, daß, ehe dann man
hierüber mit denn gegentheilen zu einiger hauptsachlichen handlung wurden
tretten mögen, wir bevelcht weren, vordrist der ständen guettachten anzehö-
ren , derentwegen wir sie, mediatores, ersuechten, noch derzeit denn Fran-
zosen solche responsiones nit ze communicirn, iedoch gleichwol per discur-
sum , unvermeldt unser, etwan bei inen anregung thuen, wann der Kayser uff
ein und andern articul diß oder jenes anttwortten thet, waß darauff ihre
meinung sein würde. Wölches sie alsdann unß unbeschwert communicirn
wolten, darauff wir erbiettig weren, in einem und anderm mehrere remonstra-
tion ze thuen und also die handlung zu beschleinigen helffen. Und diß für
eines. Sodann erinnerten wir unß, waß jüngster tagen wir von inen wegen
der Franzosen beharrlichem antreiben, umb denn Hessen Casselischen de-
putatis denn zuetritt zu denen reichsdeliberationibus zu verstatten, verstanden
hetten, darauff wir auch nit unterlassen, denn sachen ferners nachzedenkhen
und unß mit denn catholischen chur- und fürstlichen deputatis ze unterreden.
Hetten demnach alle rationes pro et contra memoriae caussa auffs papyr ge-
bracht und weren erbiettig, inen selbige, darüber ze discurirn haben, kurtz-
lich vorzetragen.
Als wir aber dessen einen anfang gemacht, hatt der Venetianische ambassa-
dor baldt darauff eingewendet, es were dessen unvonnöthen, dann sie hetten
solche rationes von unß, auch denn catholischen churfürstlichen deputatis
selbst, genugsamb hievor eingenommen und den Franzosen vorgehalten.
Bekanten vor ihr privatperson und nit als mediatores gern, daß sie, Franzo-
sen , kein rechtmassig fundament ihrer pretension haben köndten. Sie be-
harrten aber nichtsdestoweniger drauff und wolten sich mit keinem argu-
mentirn abwendig machen lassen. Der zweckh stüende an dem, wa wir ent-
schlossen weren, disen congress ehender zum bruch kommen ze lassen als in
der Franzosen begehren oder einig temperament dessen einzewilligen, daß
wir es one scheuch anzeigen und dem gegentheil vorbringen lassen solten.
Wa wir aber dessen nit bevelcht, so were seines erachtens besser, man liesse
es dahien kommen, daß sie, mediatores, sich etwan umb erhandlung eines
ripiego oder temperaments gegen denen Franzosen annemmen theten. Er
fienge darauff an, von solchen temperamentis ze discurirn, und brachte deren
zwei vor. Erstens, daß sie, mediatorn, den Franzosen möchten vorhalten, sie
hetten doch auß denn Kayserlichen responsionibus zu ersehen, daß Ihr
Kayserliche Maiestät erbiettig wer, die hievor mit der fraw landtgräfin ab-
sonderlich getroffene pacification
ze ratificirn; wann sie selbe auch annemmen
und darzu verpflichten thet, so wurde es damit sein richtigkheit haben, auch
alsdann ihre deputati denn reichsconsultationibus unverhindert beywohnen
mögen. Solten derwegen sie, Franzosen, selbige darvon nit abhalten, son-
dern zu solcher acceptation anweisen.
Zum andern, wa aber diß bedenkhlich, so möchte man inen, mediatorn,
heimbgeben, vor sich und unvermeldet unser an die Franzosen ze setzen:
Weil sie so starkh vor die Hessen Casselischen, die Schweden aber vor die
Magdeburgischen deputatos laborirten, daher sonder zweifel die catholischen
stände besorgen theten, waß den Franzosen wegen der Hessischen, daß
wurde hernach auch per consequentiam den Schweden pro Magdeburgische
deputatis bewilligt werden müessen. so begehrten sie, mediatores, von inen,
Franzosen, zu vernemmen, im fahl wegen der Hessischen einig temperament
von denn Kayserlichen und catholischen angenommen werden solt, ob sie
hingegen und vor allen dingen bei denn Schweden vorkommen wolten, daß
die Magdeburgischen außgeschlossen bleiben solten. Und uff solchen fahl
möchte etwan denn beeden cronen ihr vorgescheinte reputation ze salvirn
bewilligt werden, die Hessischen deputatos uff ein- oder zweimahl in rath,
doch allein zu lautter general und unpreiudicirlichen sachen, ze admittirn, und
solten damit alle weitere difficulteten abgeschnitten sein. Dann sovil die
Magdenburgischen anlangte, daß wer ein sach, so in das praeiudicium reli-
gionis catholicae einlauffen thet, da, sagte herr nuncius, mueßte er sich ex
professo opponirn. Waß den streit mit der landtgräfin anlangte, wer es res
politica, deren er sich nec pro nec contra annemmen thet, weil es gleichwol
ein haereticam personam antreffen thet. Herr Venetus sagt, mit der Magde-
burgischen pretension wolte er ebensowenig sein gwissen beschweren.
Nos respondimus, wir hetten kein ursach mit der Casselischen pretension
einig temperament anzenemmen. Weren von Ihr Kayserlicher Maiestät
bevelcht, solche deputatos one vorhergehende reconciliation nit ad consilia
ze admittirn, deßgleichen wüßten wir, daß die Churmaintzischen, Cölnischen
und Bayerischen auch außtruklich bevelcht weren und also auß ihren bevel-
chen nit schreiten köndten. Waß aber daß erste temperament betreffen thet,
wurde es darmit zwar seine richtigkheit gewinnen, wann die landtgräfin
zugleich ihre hostilitates einstellen und die waaffen von denn gegentheilen
separirn thet, wann das aber nit geschehen solt, wie wol zu erachten, die
Franzosen nit drein consentirn werden, so blieben die difficultates unerle-
digt . Beim andern hab es dise hindernus, daß die Schweden nimmermehr
darein werden consentirn, und wann es gleich geschehe, so sei unß doch die
art diser widrigen religionsverwandten gnugsamb bekandt, daß sie von ei-
nem gradu zu dem andern steigen und nit achten, waß sie zuvor versprochen
haben, wann sie nur ein mittel ergreiffen könden, mit ihren pretensionibus
weiter fürzekommen. Und weil dann diß sachen seyen, daran denn sambt-
lichen catholischen chur-, fürsten und ständen sowol als Ihr Kayserlicher
Maiestät selbst gelegen, so woll unß gebüren, hiervon deroselben anwesen-
der gsandten meinung vordrist mehrers zu vernemmen.
Sie, mediatores, haben auch geandet, das noch niemandt von denn catholi-
schen ständen nach Oßnabrukh sich begeben. Wir haben geanttworttet, das
es an unserer erinnerung nit ermanglet hette, es entschuldigten sich aber ie
einer auff den andern, und sonderlich, waß von Churcöln dependirte, und
wendeten vor, daß sie die uncösten beyzeschaffen nit vermöchten. Darauff
sagte der Venetus, wann der bischoff von Oßnabruck sein guardi abschaffte,
so wurde er wol mittl haben, iemandt dorthien zu verordnen.
und inen erstens vorgetragen, daß Ihr Kayserliche Maiestät unß gnädigst
bevohlen hetten, nachdem wir denn ständen deroselben auff die Franzö-
sische und Schwedische propositiones abgefaßte responsiones ad deliberan-
dum eingelifert, alsogleich auch inen, mediatorn, darvon parte ze geben und
Ihr Kayserlicher Maiestät intention vorzetragen, wölches wir auch gern
gethan hetten. Dieweiln aber theils der ständen der meinung gewesen, daß
wir inen, mediatorn, nit allein die Kayserlichen responsiones communicirn,
sondern sie zumaln ersuechen solten, selbige denen Franzosen, zwar mit an-
zeig , das es noch opus imperfectum und der ständen guettachten darüber
erwarttet werden müeßte, vorzehalten und ihre gmüettsmeinung darüber
zu erforschen, theils solche erinnerung noch in zweifel und zu weitterem
nachgedenkhen gezogen, so weren wir benöthigt gewesen, dise wenige tag
zuzewartten, ob villeicht die sambtliche stände sich hierüber eines einhelli-
gen schluss miteinander vergleichen möchten. Wir hetten nichtsdestoweni-
ger nit ermanglet, uff ihr begehren ein abschrifft solcher responsionum
allein zu ihrer wissenschafft zu ertheilen, darauß sie verhoffentlich wuerden
ersehen haben, mit waß auffrichtigem gmüett Ihr Kayserliche Maiestät die
fridenshandlung zu fürdern und zu schliessen begehrte. Und obwol der
mehrer theil deren in denen widrigen propositionibus begriffner articul sehr
ungereümbt, Ihr Kayserliche Maiestät auch wol genugsambe ursach gehabt
hetten, sich aller anttwortt drauff zu verweigern und solche sachen schlech-
terdingen auff einen besondern allgemeinen reichstag ze remittirn, seitemaln
dergleichen keinesweegs vor der frembden potentaten interposition gehörig,
so haben sie iedoch auß liebe und begierde zum friden sich dermaassen
drauff vernemmen lassen, daß sich darwider mit billicheit niemandt beclagen
könde. Dabei wer aber vordrist in obacht ze nemmen, daß, ehe dann man
hierüber mit denn gegentheilen zu einiger hauptsachlichen handlung wurden
tretten mögen, wir bevelcht weren, vordrist der ständen guettachten anzehö-
ren , derentwegen wir sie, mediatores, ersuechten, noch derzeit denn Fran-
zosen solche responsiones nit ze communicirn, iedoch gleichwol per discur-
sum , unvermeldt unser, etwan bei inen anregung thuen, wann der Kayser uff
ein und andern articul diß oder jenes anttwortten thet, waß darauff ihre
meinung sein würde. Wölches sie alsdann unß unbeschwert communicirn
wolten, darauff wir erbiettig weren, in einem und anderm mehrere remonstra-
tion ze thuen und also die handlung zu beschleinigen helffen. Und diß für
eines. Sodann erinnerten wir unß, waß jüngster tagen wir von inen wegen
der Franzosen beharrlichem antreiben, umb denn Hessen Casselischen de-
putatis denn zuetritt zu denen reichsdeliberationibus zu verstatten, verstanden
hetten, darauff wir auch nit unterlassen, denn sachen ferners nachzedenkhen
und unß mit denn catholischen chur- und fürstlichen deputatis ze unterreden.
Hetten demnach alle rationes pro et contra memoriae caussa auffs papyr ge-
bracht und weren erbiettig, inen selbige, darüber ze discurirn haben, kurtz-
lich vorzetragen.
Als wir aber dessen einen anfang gemacht, hatt der Venetianische ambassa-
dor baldt darauff eingewendet, es were dessen unvonnöthen, dann sie hetten
solche rationes von unß, auch denn catholischen churfürstlichen deputatis
selbst, genugsamb hievor eingenommen und den Franzosen vorgehalten.
Bekanten vor ihr privatperson und nit als mediatores gern, daß sie, Franzo-
sen , kein rechtmassig fundament ihrer pretension haben köndten. Sie be-
harrten aber nichtsdestoweniger drauff und wolten sich mit keinem argu-
mentirn abwendig machen lassen. Der zweckh stüende an dem, wa wir ent-
schlossen weren, disen congress ehender zum bruch kommen ze lassen als in
der Franzosen begehren oder einig temperament dessen einzewilligen, daß
wir es one scheuch anzeigen und dem gegentheil vorbringen lassen solten.
Wa wir aber dessen nit bevelcht, so were seines erachtens besser, man liesse
es dahien kommen, daß sie, mediatores, sich etwan umb erhandlung eines
ripiego oder temperaments gegen denen Franzosen annemmen theten. Er
fienge darauff an, von solchen temperamentis ze discurirn, und brachte deren
zwei vor. Erstens, daß sie, mediatorn, den Franzosen möchten vorhalten, sie
hetten doch auß denn Kayserlichen responsionibus zu ersehen, daß Ihr
Kayserliche Maiestät erbiettig wer, die hievor mit der fraw landtgräfin ab-
sonderlich getroffene pacification
und darzu verpflichten thet, so wurde es damit sein richtigkheit haben, auch
alsdann ihre deputati denn reichsconsultationibus unverhindert beywohnen
mögen. Solten derwegen sie, Franzosen, selbige darvon nit abhalten, son-
dern zu solcher acceptation anweisen.
Zum andern, wa aber diß bedenkhlich, so möchte man inen, mediatorn,
heimbgeben, vor sich und unvermeldet unser an die Franzosen ze setzen:
Weil sie so starkh vor die Hessen Casselischen, die Schweden aber vor die
Magdeburgischen deputatos laborirten, daher sonder zweifel die catholischen
stände besorgen theten, waß den Franzosen wegen der Hessischen, daß
wurde hernach auch per consequentiam den Schweden pro Magdeburgische
deputatis bewilligt werden müessen. so begehrten sie, mediatores, von inen,
Franzosen, zu vernemmen, im fahl wegen der Hessischen einig temperament
von denn Kayserlichen und catholischen angenommen werden solt, ob sie
hingegen und vor allen dingen bei denn Schweden vorkommen wolten, daß
die Magdeburgischen außgeschlossen bleiben solten. Und uff solchen fahl
möchte etwan denn beeden cronen ihr vorgescheinte reputation ze salvirn
bewilligt werden, die Hessischen deputatos uff ein- oder zweimahl in rath,
doch allein zu lautter general und unpreiudicirlichen sachen, ze admittirn, und
solten damit alle weitere difficulteten abgeschnitten sein. Dann sovil die
Magdenburgischen anlangte, daß wer ein sach, so in das praeiudicium reli-
gionis catholicae einlauffen thet, da, sagte herr nuncius, mueßte er sich ex
professo opponirn. Waß den streit mit der landtgräfin anlangte, wer es res
politica, deren er sich nec pro nec contra annemmen thet, weil es gleichwol
ein haereticam personam antreffen thet. Herr Venetus sagt, mit der Magde-
burgischen pretension wolte er ebensowenig sein gwissen beschweren.
Nos respondimus, wir hetten kein ursach mit der Casselischen pretension
einig temperament anzenemmen. Weren von Ihr Kayserlicher Maiestät
bevelcht, solche deputatos one vorhergehende reconciliation nit ad consilia
ze admittirn, deßgleichen wüßten wir, daß die Churmaintzischen, Cölnischen
und Bayerischen auch außtruklich bevelcht weren und also auß ihren bevel-
chen nit schreiten köndten. Waß aber daß erste temperament betreffen thet,
wurde es darmit zwar seine richtigkheit gewinnen, wann die landtgräfin
zugleich ihre hostilitates einstellen und die waaffen von denn gegentheilen
separirn thet, wann das aber nit geschehen solt, wie wol zu erachten, die
Franzosen nit drein consentirn werden, so blieben die difficultates unerle-
digt . Beim andern hab es dise hindernus, daß die Schweden nimmermehr
darein werden consentirn, und wann es gleich geschehe, so sei unß doch die
art diser widrigen religionsverwandten gnugsamb bekandt, daß sie von ei-
nem gradu zu dem andern steigen und nit achten, waß sie zuvor versprochen
haben, wann sie nur ein mittel ergreiffen könden, mit ihren pretensionibus
weiter fürzekommen. Und weil dann diß sachen seyen, daran denn sambt-
lichen catholischen chur-, fürsten und ständen sowol als Ihr Kayserlicher
Maiestät selbst gelegen, so woll unß gebüren, hiervon deroselben anwesen-
der gsandten meinung vordrist mehrers zu vernemmen.
Sie, mediatores, haben auch geandet, das noch niemandt von denn catholi-
schen ständen nach Oßnabrukh sich begeben. Wir haben geanttworttet, das
es an unserer erinnerung nit ermanglet hette, es entschuldigten sich aber ie
einer auff den andern, und sonderlich, waß von Churcöln dependirte, und
wendeten vor, daß sie die uncösten beyzeschaffen nit vermöchten. Darauff
sagte der Venetus, wann der bischoff von Oßnabruck sein guardi abschaffte,
so wurde er wol mittl haben, iemandt dorthien zu verordnen.