Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 IX 23
1645 IX 23
Samstag Sambstags, 23. huius, vormittag umb 10 uhr seind
ermeldter graf Cratz, bischoff von Oßnabrukh und freyherr von Haßlang
sambt dem Churmaintzischen Dr. Krebsen zu unß kommen und haben unß
relation gethan, waß sie gestern bei denn mediatorn verrichtet hetten. Und
were namblich von iedem absonderlich daß erbietten beschehen, daß sie
noch heüt vormittags zu denn Franzosen sich begeben und inen nach aller
müglicheit zusprechen wolten. Zwar hette der Venetianische ambassador
gesagt, das die Franzosen nit sonders auff der Magdeburgischen zulassung
tringen theten, aber wegen Hessen Cassel wolten sie sich nit abweisen lassen.
Hette dabei weiter erinnerung gethan, wie daß sehr guett sein wurde, wann
die catholischen ettlich ihres mittels nach Oßnabrukh verordnen theten und
dran weren, daß hingegen ettlich protestantes herüber kämen etc. Wir haben
unß diser communication bedankht und dabei angezeigt, daß wir ebenso-
wenig in solche angemaßte admission consentirn würden, inmaassen wir
auch dessen außtruklich bevelcht weren, mit kurtzer erzehlung, waß unß in
diser materi noch jüngst von unsern collegis zu Oßnabrukh were communi-
cirt worden. Illi contestirten zugleich, daß sie von ihren herrn principalen
gleichen bevelch hetten, und wolten auch von solcher intention sich keines-
weegs abwendig machen lassen. Und wer Cöln und Bayern entschlossen,
selbst zu denn Franzosen zu gehen und sie diser gefaßten resolution mit ein-
füerung aller dienlicher motivi berichten, guetter hoffnung, sie wurden endt-
lich darvon abstehen.
Dr. Krebs bringt weiter vor, daß die chur- und fürstlichen stände allhier die
von Oßnabrukh allher in materia de modo consultandi überschribene erclä-
rung vergangnen mittwochs und donnerstags in reiffe deliberation gezogen
und dahien geschlossen, daß alle wider daß vorig allhie gemachte conclusum
eingefüerte anmuettungen verworffen und keinesweegs eingewilligt werden
solten, ausserhalb, sovil die re- und correlationes anlangt, daß die dessent-
wegen verordnende deputationes von beeden religionen, iedoch mit diser
limitation geschehen möchten, daß es vordrist bei denn ordinarideputatis im
fürstenrath verbleiben, dennselben aber von der geist- und weltlichen bankh
iedem einer ex utraque religione, und zwar allein bei werendem disem paci-
ficationsconvent one anderwerttige consequentz, adiungirt werden sollen. Es
werde aber dises ehist zu papyr gesetzt und alle dabei auff die baan ge-
brachte ursachen einverleibt und unß anstatt ordenlicher relation zugestellt
werden, mit angehenkhtem pitten, daß wir, Kayserliche, unß der sachen
allhier und zu Oßnabrukh annemmen und dahien bearbeitten solten, auff daß
die Oßnabrukhischen stände von solchen übelgefaßten anmaassungen abge-
wendet werden möchten.
Sodann weil sie vernommen, daß wir biß montag mit eröffnung unserer
proposition fürgehen wolten, wölches inen dann sehr lieb, und ersuechten
unß, wir woltens lenger nit anstehen lassen, auch unsere collegas erinnern,
daß sie zu Oßnabrukh gleichergestalt uff solchen tag fortfahren solten, wie
dann dem Churmaintzischen directorio hierunder von inen alle nothurfft
anbevohlen worden. Waß deß Lampadii gegen unsern collegis beschehne
erwöhnung wegen ansagung zu der proposition, darvon wir in unserer gegen-
anttwortt meldung gethan, belangte, da hetten sie in actis nachgeschlagen
und befunden, daß uffm reichstag anno 1603 zu Regenspurg, als ertzhertzog
Matthiaß , Kayserlicher commissarius, den reichsmarschalkhen nach hof
erfordern und ime die ansag zu der proposition ze thuen anbevehlen lassen,
solches von Churmaintz widersprochen und dahien vermittlet worden, daß
selbiges directorium auff bevelch Seiner Fürstlichen Durchlaucht einen an-
sagzettul innhalts, daß N. und N. uff bevelch deß herren Kayserlichen com-
missarii zu anhörung der proposition erscheinen solte, verferttigt und dem
reichsmarschalkhen zugestellt, auch darauffhien von demselben die ansag ver-
richtet worden, doch als er auch crafft solchen ansagzettls zugleich dem
Churmaintzischen ansagen wollen, were es nit admittirt, sondern dahien
gestellt worden, daß sie von sich selbst unangesagt erscheinen möchten.
Solchen modum köndte man dißmahls auch gebrauchen und also die non ad-
mittendos ex mandato der Kayserlichen gesandten außlassen. Drittens were
wegen einholung der Kayserlichen gsandten bedacht worden, das solches
per deputatos aller 3 reichscollegien, und zwar die principales selbst gesche-
hen , die herren Kayserlichen gesandten in die Churmaintzische gutschen zu
sitzen erbetten werden solten, wie es dergleichen zu Mülhausen und Nüren-
berg auff dennselben collegialtagen, zu Regenspurg uff jungstem reichstagen
mit einholung herrn grafens von Trautmansdorff, graf Kurtzen reichsvice-
cantzlers , so von Ihr Kayserlicher Maiestät zu abfassung deß reichsab-
schiedts deputirt gewesen, und, wie man berichte, auch bei nechstem deputa-
tiontag zu Frankfurth auch also were gehalten worden. Verhofften, es were
unß nit zuwider, inmaassen sie von dem Churmaintzischen zu Oßnabrukh
berichtet seyen, daß die Kayserlichen gsandten daselbst sich hierzu auch
willfehrig erclärt hetten. Viertens so wer gestern von denn mediatorn er-
innert worden, mit unß ze handlen, daß wir unsere proposition gleich post
factam statibus publicationem inen nit allein ebenmässig communicirn, son-
dern auch verstatten wolten, daß sie selbe auch denn Franzosen zwar mit
dem fürwortt vorhalten möchten, daß es nochweils opus imperfectum und
vordrist der ständen erclärung darüber ze erwartten. Dann uff solche weiß
hetten sie, mediatores, die handt offen, mit denn Franzosen darvon eventua-
liter ze handlen. Ausserhalb dessen wer doch onedas zu besorgen, es wuerden
sonst solche unsre responsiones nit in geheimbd bleiben, sondern wol so-
baldt ehender im trukh hin und wider außgesprengt werden, ehe man zu
einiger handlung darüber schreitten thet. Und sie, churfürstliche, hetten diß-
ortts einig bedenkhen nit, sondern wolten unß, solche communication inen,
mediatorn, nit zu verwaigern, ersuecht haben. Wüßten sich sonst deß herkom-
mens wol zu erinnern. Verhofften aber, es werde bei übrigen ständen auch
kein bedenkhen haben.
Nos respondimus, es bleibe vordrist bei dem bestimbten termin ad propo-
nendum , wie wir es auch unsern collegis beraits zugeschrieben und noch
heut ferners berichten wolten. Mit der ansag habs uff angezeigten modum
sein richtigkheit, möchte also daß Churmaintzische reichsdirectorium ein
solchen ansagzettl verferttigen und unß zustellen lassen. Mit der einholung
und daß wir unß der Churmaintzischen gutschen bedienen solten, hetten wir
wol dafürgehalten, daß zwischen disem convent, wölcher nunmehr die
formb eines offentlichen reichstags gewinnen woll, und denn angezognen
actibus ein unterschied und die anerbottne cortesia mit der Churmaintzi-
schen gutschen ein actus liberae facultatis wer, so wir annemmen oder auß-
schlagen möchten. Dann mit denen zu Mülhausen und zu Nurenberg gehalt-
nen collegialtägen hett es ein andere bewandtnus, und wer bekandt, das
bei dennselben Ihr Kayserliche Maiestät nit zu presidiren. So weren zu
Regenspurg auch die benandte herrn Kayserliche geheimbde räth nit als
commissarii zum reichstag, sondern ad certum et particularem actum depu-
tirt gewesen. Und köndten wir nit erachten, daß uff offnen reichs- oder depu-
tationstägen dergleichen observirt ze sein sich leichtlich befinden werde,
sonderlich da sich bei dennselben solche hohe furstliche personen als
Kayserliche commissarii befunden haben. Nichtsdestweniger daß sie, chur-
fürstliche , vermeinen, daß der sachen vor dißmal also ze thuen, so lassen wirs
auch dahiengestellt sein und weren erbiettig, unß in die bedeütte Chur-
maintzische gutschen zu setzen, doch wolten wir hierdurch anderwerttig am
herkommen inskunfftig nichts praeiudicirt haben. Waß dann entlich die
communication gegen den herrn mediatorn belangte, hetten wir selbe zu
thun von Ihr Maiestät bevelch, daß aber sie alsdann die communicirte re-
sponsiones alsogleich den Franzosen uberbringen möchten, da stüenden wir
etwas an und trügen die fürsorg, die Franzosen selbst wurden hernach denn
ständen fürrukhen, daß man inen solche responsiones nur zum schein ad
consultandum zugestellt und doch unerwarttet ihres guettachtens allberait
mit inen, Franzosen, ze tractirn angefangen. Deme zufürkommen, hielten wir
unsers ortts ein mittel ze sein, daß gleich nach vollendter proposition von
disem begehren denn übrigen ständen communication gethan und ihre er-
clärung darüber vernommen wüerdt; namblich wann man zusamentritt, umb
die erste anttwortt auff unsere proposition zu verfassen, da möchte daß Chur-
maintzische directorium alsdann zugleich auch diß begehren anzeigen.
Placuit modus, mit vermelden, daß es also beobachtet werden solte, und waß
unsere erinnerung wegen der gutschen anlangte, da hett es uff den reichs-
tägen ein andere meinung, und stellten sich alsdann alle stände bei und vor
deß Kayserlichen commissarii zimmer und beglaitteten denselben sambtlich
in ordnung ad locum propositionis, ita discessum. Wir haben aber sonst wol
vermerkht, sovil die gutschen anlangt, daß sie in der meinung gestekht, wan
der herr graf sein aigne gutschen brauchen solte, man wurde inen darinn
quoad hunc actum die oberhandt nit geben wollen, da sie aber vermeint, es
solte beschehen, gleichergestalt als wan sie in seinem losament weren. Wir
haben unß iedoch dessentwegen mit inen in disputaten unthuenlich befunden,
sondern es zu dissimulirn vors beste gehalten, auß ursachen, das Ihr Kayserli-
cher Maiestät bevelch lauttet, unß keine impertinentzien verhindern ze lassen.
Dises verlauffs haben wir die zu Oßnabrukh alsbaldt eodem per ordinarium
tabellionem mercatorum berichtet [ 825 ].
ermeldter graf Cratz, bischoff von Oßnabrukh und freyherr von Haßlang
sambt dem Churmaintzischen Dr. Krebsen zu unß kommen und haben unß
relation gethan, waß sie gestern bei denn mediatorn verrichtet hetten. Und
were namblich von iedem absonderlich daß erbietten beschehen, daß sie
noch heüt vormittags zu denn Franzosen sich begeben und inen nach aller
müglicheit zusprechen wolten. Zwar hette der Venetianische ambassador
gesagt, das die Franzosen nit sonders auff der Magdeburgischen zulassung
tringen theten, aber wegen Hessen Cassel wolten sie sich nit abweisen lassen.
Hette dabei weiter erinnerung gethan, wie daß sehr guett sein wurde, wann
die catholischen ettlich ihres mittels nach Oßnabrukh verordnen theten und
dran weren, daß hingegen ettlich protestantes herüber kämen etc. Wir haben
unß diser communication bedankht und dabei angezeigt, daß wir ebenso-
wenig in solche angemaßte admission consentirn würden, inmaassen wir
auch dessen außtruklich bevelcht weren, mit kurtzer erzehlung, waß unß in
diser materi noch jüngst von unsern collegis zu Oßnabrukh were communi-
cirt worden. Illi contestirten zugleich, daß sie von ihren herrn principalen
gleichen bevelch hetten, und wolten auch von solcher intention sich keines-
weegs abwendig machen lassen. Und wer Cöln und Bayern entschlossen,
selbst zu denn Franzosen zu gehen und sie diser gefaßten resolution mit ein-
füerung aller dienlicher motivi berichten, guetter hoffnung, sie wurden endt-
lich darvon abstehen.
Dr. Krebs bringt weiter vor, daß die chur- und fürstlichen stände allhier die
von Oßnabrukh allher in materia de modo consultandi überschribene erclä-
rung vergangnen mittwochs und donnerstags in reiffe deliberation gezogen
und dahien geschlossen, daß alle wider daß vorig allhie gemachte conclusum
eingefüerte anmuettungen verworffen und keinesweegs eingewilligt werden
solten, ausserhalb, sovil die re- und correlationes anlangt, daß die dessent-
wegen verordnende deputationes von beeden religionen, iedoch mit diser
limitation geschehen möchten, daß es vordrist bei denn ordinarideputatis im
fürstenrath verbleiben, dennselben aber von der geist- und weltlichen bankh
iedem einer ex utraque religione, und zwar allein bei werendem disem paci-
ficationsconvent one anderwerttige consequentz, adiungirt werden sollen. Es
werde aber dises ehist zu papyr gesetzt und alle dabei auff die baan ge-
brachte ursachen einverleibt und unß anstatt ordenlicher relation zugestellt
werden, mit angehenkhtem pitten, daß wir, Kayserliche, unß der sachen
allhier und zu Oßnabrukh annemmen und dahien bearbeitten solten, auff daß
die Oßnabrukhischen stände von solchen übelgefaßten anmaassungen abge-
wendet werden möchten.
Sodann weil sie vernommen, daß wir biß montag mit eröffnung unserer
proposition fürgehen wolten, wölches inen dann sehr lieb, und ersuechten
unß, wir woltens lenger nit anstehen lassen, auch unsere collegas erinnern,
daß sie zu Oßnabrukh gleichergestalt uff solchen tag fortfahren solten, wie
dann dem Churmaintzischen directorio hierunder von inen alle nothurfft
anbevohlen worden. Waß deß Lampadii gegen unsern collegis beschehne
erwöhnung wegen ansagung zu der proposition, darvon wir in unserer gegen-
anttwortt meldung gethan, belangte, da hetten sie in actis nachgeschlagen
und befunden, daß uffm reichstag anno 1603 zu Regenspurg, als ertzhertzog
Matthiaß , Kayserlicher commissarius, den reichsmarschalkhen nach hof
erfordern und ime die ansag zu der proposition ze thuen anbevehlen lassen,
solches von Churmaintz widersprochen und dahien vermittlet worden, daß
selbiges directorium auff bevelch Seiner Fürstlichen Durchlaucht einen an-
sagzettul innhalts, daß N. und N. uff bevelch deß herren Kayserlichen com-
missarii zu anhörung der proposition erscheinen solte, verferttigt und dem
reichsmarschalkhen zugestellt, auch darauffhien von demselben die ansag ver-
richtet worden, doch als er auch crafft solchen ansagzettls zugleich dem
Churmaintzischen ansagen wollen, were es nit admittirt, sondern dahien
gestellt worden, daß sie von sich selbst unangesagt erscheinen möchten.
Solchen modum köndte man dißmahls auch gebrauchen und also die non ad-
mittendos ex mandato der Kayserlichen gesandten außlassen. Drittens were
wegen einholung der Kayserlichen gsandten bedacht worden, das solches
per deputatos aller 3 reichscollegien, und zwar die principales selbst gesche-
hen , die herren Kayserlichen gesandten in die Churmaintzische gutschen zu
sitzen erbetten werden solten, wie es dergleichen zu Mülhausen und Nüren-
berg auff dennselben collegialtagen, zu Regenspurg uff jungstem reichstagen
mit einholung herrn grafens von Trautmansdorff, graf Kurtzen reichsvice-
cantzlers , so von Ihr Kayserlicher Maiestät zu abfassung deß reichsab-
schiedts deputirt gewesen, und, wie man berichte, auch bei nechstem deputa-
tiontag zu Frankfurth auch also were gehalten worden. Verhofften, es were
unß nit zuwider, inmaassen sie von dem Churmaintzischen zu Oßnabrukh
berichtet seyen, daß die Kayserlichen gsandten daselbst sich hierzu auch
willfehrig erclärt hetten. Viertens so wer gestern von denn mediatorn er-
innert worden, mit unß ze handlen, daß wir unsere proposition gleich post
factam statibus publicationem inen nit allein ebenmässig communicirn, son-
dern auch verstatten wolten, daß sie selbe auch denn Franzosen zwar mit
dem fürwortt vorhalten möchten, daß es nochweils opus imperfectum und
vordrist der ständen erclärung darüber ze erwartten. Dann uff solche weiß
hetten sie, mediatores, die handt offen, mit denn Franzosen darvon eventua-
liter ze handlen. Ausserhalb dessen wer doch onedas zu besorgen, es wuerden
sonst solche unsre responsiones nit in geheimbd bleiben, sondern wol so-
baldt ehender im trukh hin und wider außgesprengt werden, ehe man zu
einiger handlung darüber schreitten thet. Und sie, churfürstliche, hetten diß-
ortts einig bedenkhen nit, sondern wolten unß, solche communication inen,
mediatorn, nit zu verwaigern, ersuecht haben. Wüßten sich sonst deß herkom-
mens wol zu erinnern. Verhofften aber, es werde bei übrigen ständen auch
kein bedenkhen haben.
Nos respondimus, es bleibe vordrist bei dem bestimbten termin ad propo-
nendum , wie wir es auch unsern collegis beraits zugeschrieben und noch
heut ferners berichten wolten. Mit der ansag habs uff angezeigten modum
sein richtigkheit, möchte also daß Churmaintzische reichsdirectorium ein
solchen ansagzettl verferttigen und unß zustellen lassen. Mit der einholung
und daß wir unß der Churmaintzischen gutschen bedienen solten, hetten wir
wol dafürgehalten, daß zwischen disem convent, wölcher nunmehr die
formb eines offentlichen reichstags gewinnen woll, und denn angezognen
actibus ein unterschied und die anerbottne cortesia mit der Churmaintzi-
schen gutschen ein actus liberae facultatis wer, so wir annemmen oder auß-
schlagen möchten. Dann mit denen zu Mülhausen und zu Nurenberg gehalt-
nen collegialtägen hett es ein andere bewandtnus, und wer bekandt, das
bei dennselben Ihr Kayserliche Maiestät nit zu presidiren. So weren zu
Regenspurg auch die benandte herrn Kayserliche geheimbde räth nit als
commissarii zum reichstag, sondern ad certum et particularem actum depu-
tirt gewesen. Und köndten wir nit erachten, daß uff offnen reichs- oder depu-
tationstägen dergleichen observirt ze sein sich leichtlich befinden werde,
sonderlich da sich bei dennselben solche hohe furstliche personen als
Kayserliche commissarii befunden haben. Nichtsdestweniger daß sie, chur-
fürstliche , vermeinen, daß der sachen vor dißmal also ze thuen, so lassen wirs
auch dahiengestellt sein und weren erbiettig, unß in die bedeütte Chur-
maintzische gutschen zu setzen, doch wolten wir hierdurch anderwerttig am
herkommen inskunfftig nichts praeiudicirt haben. Waß dann entlich die
communication gegen den herrn mediatorn belangte, hetten wir selbe zu
thun von Ihr Maiestät bevelch, daß aber sie alsdann die communicirte re-
sponsiones alsogleich den Franzosen uberbringen möchten, da stüenden wir
etwas an und trügen die fürsorg, die Franzosen selbst wurden hernach denn
ständen fürrukhen, daß man inen solche responsiones nur zum schein ad
consultandum zugestellt und doch unerwarttet ihres guettachtens allberait
mit inen, Franzosen, ze tractirn angefangen. Deme zufürkommen, hielten wir
unsers ortts ein mittel ze sein, daß gleich nach vollendter proposition von
disem begehren denn übrigen ständen communication gethan und ihre er-
clärung darüber vernommen wüerdt; namblich wann man zusamentritt, umb
die erste anttwortt auff unsere proposition zu verfassen, da möchte daß Chur-
maintzische directorium alsdann zugleich auch diß begehren anzeigen.
Placuit modus, mit vermelden, daß es also beobachtet werden solte, und waß
unsere erinnerung wegen der gutschen anlangte, da hett es uff den reichs-
tägen ein andere meinung, und stellten sich alsdann alle stände bei und vor
deß Kayserlichen commissarii zimmer und beglaitteten denselben sambtlich
in ordnung ad locum propositionis, ita discessum. Wir haben aber sonst wol
vermerkht, sovil die gutschen anlangt, daß sie in der meinung gestekht, wan
der herr graf sein aigne gutschen brauchen solte, man wurde inen darinn
quoad hunc actum die oberhandt nit geben wollen, da sie aber vermeint, es
solte beschehen, gleichergestalt als wan sie in seinem losament weren. Wir
haben unß iedoch dessentwegen mit inen in disputaten unthuenlich befunden,
sondern es zu dissimulirn vors beste gehalten, auß ursachen, das Ihr Kayserli-
cher Maiestät bevelch lauttet, unß keine impertinentzien verhindern ze lassen.
Dises verlauffs haben wir die zu Oßnabrukh alsbaldt eodem per ordinarium
tabellionem mercatorum berichtet [ 825 ].