Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1643 X 2
1643 X 2
Freitag
Freytags, 2. huius, ist der Münsterische cantzler
in
herrn grafens quartier bei unß gewesen und unß angezeigt, daß sein gnädig-
ster herr nechst vermeldung seines grueß und erbiettung geneigten willens
gern sehen möchte, daß die zufuoren und beybringung der victualien alher
mehrers befürdert und in sicherheit gebracht, die sachen auch also stabilirt wer-
den möchten, damit der arme landtmann widerumb bei hauß verbleiben und
seinem feldtbaw abwartten köndte. Hette darumb sonderlich vor thunlich
gehalten, daß durch unßer vermittlung mit denn gegentheilen dahien gehan-
delt werden möcht, wie man ettwan ettlich nechstgelegne plätz, deren ein
und anderem theil an führendem kriegsstandt onedaß nit sonders hoch gele-
gen , der guarnigionen möchte entledigen. Und weil auch der statt Münster
ihre besatzung von 1200 mann einzig zu halten unmüglich, ob nit durch
erledigung anderer plätzen dem landtman so vil lufft ze schaffen, daß dadurch
der statt etwas beyhilffe kondte erobert werden.
Respondimus, daß wir deß angemeldten gnädigsten gruß und ferneren an-
erbittens gegen Ihr Churfürstliche Durchlaucht unß gehorsambst bedankh-
ten . Waß aber das ferner anbringen anlangte, finden wir selbiges von solcher
wüchtigkheit, daß unß obgelegen sein woll, Ihr Kayserliche Maiestät
dessen vordrist zu berichten, zumalen in unserer instruction von dergleichen
nichts begriffen. Sonsten aber tragen wir vorsorg, es werde sowol der evacua-
tion als auch wegen beybringung etwas zutrags für die hiesige guarnison mit
dem gegentheil schwerlich etwas zu handlen sein und sonderlich die miss-
gedankhen erwachsen, als wer die hiesige guarnison nit absolute in der
statt direction und pflichten, sondern hette noch anderwerts her ihre depen-
dentz . Wann man auch die unmüglicheit der statt solte vorschützen, so wür-
den die gegentheil baldt dagegen mit dem exempel der statt Oßnabrukh re-
pliciren , als wölche ihre statt selbst zu bewachen uber sich genommen, und
vermeinen, daß man allhie ebenmässig die guarnison gentzlich abschaffen
und die wachten allein durch die burgern köndte thuen lassen. Daß eintzig
mittel möchte sein, daß man der statt etwan mit einem anlehen paren gelts
von 20 in 30 000 thaler verholffen wer[!]. Oder man köndte etwan den halben
theil der soldaten behalten und im übrigen den rest mit bürgerschafft auf den
wachten ersetzen. Sodann hett er sich zu erclären, waß für ortt in specie der
Kayserlichen guarnisonen zu erledigen weren.
Ille: Wolte solches seim gnädigsten herren referiren, Ihr Churfürstliche
Durchlaucht finden selbst hiebei allerhandt difficultet, hetten doch vermeint,
durch angedeütte erledigung solte der sachen geholffen werden mögen. De-
ren ortten weren zum exempel Reen, Warendorp etc. Sonsten war auch
hievor von einem interstitio armorum uff 12 oder 15 meil weges ringsherumb
andeüttung beschehen, darmit müeßte man aber behuettsamb gehen, auff
daß die gegentheil sich dessen, wie vormals in gleichen fahl geschehen, nit
anderwerts zum vortel bedienen thet.
Also ists utrinque bei erbottner relation verbliben, und haben wir unß dabei
auch ferner vernemmen lassen, hiervon mit dem herrn grafen von Hatz-
feldt
, auch den Kayserlichen commissarien zu Oßnabrukh ze conferiren.
Sodann hatt er andeuttung gethan, daß seinem herrn von guettem ortt vor-
kommen , ob solte der churfürst von Brandenburg entschlossen sein, bei fort-
gehenden tractaten sich selbst in die nähend seiner Gulchischen landen
zu
begeben und denen tractaten zuzesehen, wie er dann dessen von denen pro-
testierenden instendig ersucht were. Daher Ihr Churfürstliche Durchlaucht
zu Cöln sich entschlossen, daß er uff solchen fahl sich auch wurde alher
gehn Münster begeben müssen, umb das interesse der catholischen ständen
desto mehr in obacht ze nemmen.
Eodem seind auch von denen Kayserlichen commissariis zu Oßnabrukh com-
municationes einkommen, waß sie ad Caesarem wegen Dennemarkischer
gesandten vorhabender zurückraiß referirt und deßwegen auch ad regem
Daniae geschriben hetten, de 30. Septembris [ 25 ].
Den 2. diß haben wir Ihr Kayserlicher Maiestät den empfang obvermeldten
an den herren grafen von Nassau eingelangten schreibens, auch dessen, waß
vom Münsterischen cantzler angebracht worden, berichtet und weiter refe-
rirt , waß der resident Saint Romain wegen angetrettener raiß der Französi-
schen gesandten gegen unß anmelden lassen, mit beyschluß ettlicher Fran-
zosischer zeittungen [ 26 a ].
Eodem haben wir auch dem Walderode
umb überschikung ettlicher zu der
vorigen instruction ermangleter beilagen geschriben [ 26 b ].
Eodem haben wir auch die zu Oßnabrukh widerumb beanttworttet, sonder-
lich umb communication deß Dr. Salvii an Dr. Langermann abgangnen
schreibens, ubi moram purgat et alios inculpare videtur, angemahnt, auch
waß der Münsterische cantzler bei unß angebracht hette [ 27 ].
Gleichergestalt haben wir auch dem grafen von Hatzfeldt wegen solches
Münsterischen anbringens geschriben [ 28 ].
Eodem hab ich Ihr Kayserlicher Maiestät umb ferner geltprovision zuge-
schriben [ 29 ].
herrn grafens quartier bei unß gewesen und unß angezeigt, daß sein gnädig-
ster herr nechst vermeldung seines grueß und erbiettung geneigten willens
gern sehen möchte, daß die zufuoren und beybringung der victualien alher
mehrers befürdert und in sicherheit gebracht, die sachen auch also stabilirt wer-
den möchten, damit der arme landtmann widerumb bei hauß verbleiben und
seinem feldtbaw abwartten köndte. Hette darumb sonderlich vor thunlich
gehalten, daß durch unßer vermittlung mit denn gegentheilen dahien gehan-
delt werden möcht, wie man ettwan ettlich nechstgelegne plätz, deren ein
und anderem theil an führendem kriegsstandt onedaß nit sonders hoch gele-
gen , der guarnigionen möchte entledigen. Und weil auch der statt Münster
ihre besatzung von 1200 mann einzig zu halten unmüglich, ob nit durch
erledigung anderer plätzen dem landtman so vil lufft ze schaffen, daß dadurch
der statt etwas beyhilffe kondte erobert werden.
Respondimus, daß wir deß angemeldten gnädigsten gruß und ferneren an-
erbittens gegen Ihr Churfürstliche Durchlaucht unß gehorsambst bedankh-
ten . Waß aber das ferner anbringen anlangte, finden wir selbiges von solcher
wüchtigkheit, daß unß obgelegen sein woll, Ihr Kayserliche Maiestät
dessen vordrist zu berichten, zumalen in unserer instruction von dergleichen
nichts begriffen. Sonsten aber tragen wir vorsorg, es werde sowol der evacua-
tion als auch wegen beybringung etwas zutrags für die hiesige guarnison mit
dem gegentheil schwerlich etwas zu handlen sein und sonderlich die miss-
gedankhen erwachsen, als wer die hiesige guarnison nit absolute in der
statt direction und pflichten, sondern hette noch anderwerts her ihre depen-
dentz . Wann man auch die unmüglicheit der statt solte vorschützen, so wür-
den die gegentheil baldt dagegen mit dem exempel der statt Oßnabrukh re-
pliciren , als wölche ihre statt selbst zu bewachen uber sich genommen, und
vermeinen, daß man allhie ebenmässig die guarnison gentzlich abschaffen
und die wachten allein durch die burgern köndte thuen lassen. Daß eintzig
mittel möchte sein, daß man der statt etwan mit einem anlehen paren gelts
von 20 in 30 000 thaler verholffen wer[!]. Oder man köndte etwan den halben
theil der soldaten behalten und im übrigen den rest mit bürgerschafft auf den
wachten ersetzen. Sodann hett er sich zu erclären, waß für ortt in specie der
Kayserlichen guarnisonen zu erledigen weren.
Ille: Wolte solches seim gnädigsten herren referiren, Ihr Churfürstliche
Durchlaucht finden selbst hiebei allerhandt difficultet, hetten doch vermeint,
durch angedeütte erledigung solte der sachen geholffen werden mögen. De-
ren ortten weren zum exempel Reen, Warendorp etc. Sonsten war auch
hievor von einem interstitio armorum uff 12 oder 15 meil weges ringsherumb
andeüttung beschehen, darmit müeßte man aber behuettsamb gehen, auff
daß die gegentheil sich dessen, wie vormals in gleichen fahl geschehen, nit
anderwerts zum vortel bedienen thet.
Also ists utrinque bei erbottner relation verbliben, und haben wir unß dabei
auch ferner vernemmen lassen, hiervon mit dem herrn grafen von Hatz-
feldt
Sodann hatt er andeuttung gethan, daß seinem herrn von guettem ortt vor-
kommen , ob solte der churfürst von Brandenburg entschlossen sein, bei fort-
gehenden tractaten sich selbst in die nähend seiner Gulchischen landen
begeben und denen tractaten zuzesehen, wie er dann dessen von denen pro-
testierenden instendig ersucht were. Daher Ihr Churfürstliche Durchlaucht
zu Cöln sich entschlossen, daß er uff solchen fahl sich auch wurde alher
gehn Münster begeben müssen, umb das interesse der catholischen ständen
desto mehr in obacht ze nemmen.
Eodem seind auch von denen Kayserlichen commissariis zu Oßnabrukh com-
municationes einkommen, waß sie ad Caesarem wegen Dennemarkischer
gesandten vorhabender zurückraiß referirt und deßwegen auch ad regem
Daniae geschriben hetten, de 30. Septembris [ 25 ].
an den herren grafen von Nassau eingelangten schreibens, auch dessen, waß
vom Münsterischen cantzler angebracht worden, berichtet und weiter refe-
rirt , waß der resident Saint Romain wegen angetrettener raiß der Französi-
schen gesandten gegen unß anmelden lassen, mit beyschluß ettlicher Fran-
zosischer zeittungen [ 26 a ].
Eodem haben wir auch dem Walderode
vorigen instruction ermangleter beilagen geschriben [ 26 b ].
Eodem haben wir auch die zu Oßnabrukh widerumb beanttworttet, sonder-
lich umb communication deß Dr. Salvii an Dr. Langermann abgangnen
schreibens, ubi moram purgat et alios inculpare videtur, angemahnt, auch
waß der Münsterische cantzler bei unß angebracht hette [ 27 ].
Gleichergestalt haben wir auch dem grafen von Hatzfeldt wegen solches
Münsterischen anbringens geschriben [ 28 ].
Eodem hab ich Ihr Kayserlicher Maiestät umb ferner geltprovision zuge-
schriben [ 29 ].