Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 IX 18

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1647 IX 18
Mittwoch Konferenz der katholischen Stände

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Vgl. demnächst APW III A 4,2.
. – Mit-
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teilung Chigis: Reumont möchte seinen Posten in Münster verlassen und
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hat die Zustimmung des Kurfürsten erhalten, falls er einen geeigneten
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Nachfolger präsentieren kann. Chigi ist es gelungen, ihn umzustimmen,
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wovon er den Kurfürsten zu unterrichten bittet. Da er den Eindruck hat,
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daß Reumont mit seinem Sold nicht zufrieden ist oder die Auszahlung nicht
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richtig erfolgt, stehen entsprechende Maßnahmen bei Kurköln.

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30 W ] am Rande: Was bey den Franzosischen. Herrn canzlers uffsatz.
W bei Longueville: Erneute Vertreibung von Geistlichen entgegen den
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schwedischen Zusagen.

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Hinzu d’Avaux/Servien. Longueville: Servien ist deshalb in Osnabrück
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vorstellig geworden. Servien: Die Schweden haben die Abstellung ver-
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sprochen
, aber auch erwähnt, die Geistlichen seien nicht von ihnen vertrieben,

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sondern von W abgefordert worden, damit er die Schweden beschuldigen
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könne. Auf Ws Widerlegung versichern d’Avaux und Servien, daß sie diese
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Behauptung selbst nicht geglaubt hätten. W: Vorgehen der Schweden;
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gewöhnlich setzen sie eine Probepredigt eines Prädikanten an, zwingen
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dann den einen oder anderen Bauern zur Approbation und nehmen dem
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katholischen Geistlichen die Kirchenschlüssel ab. Das jetzige Erbieten der
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Schweden ist unzureichend, vielmehr müssen die bishergen Neuerungen rück-
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gängig
gemacht werden. Diesemnegst ist der discursus auf das frie-
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denswerck gefallen und der Servient mit einer zimblicher ungestummigkeit
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und vehementz heraußgefahren, daß die deliberationes, welche eine
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zeitlang zwischen den Kayserlichen und stenden super proiectis pacis ge-
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pflogen worden, gar nicht zum frieden angesehen, weiln man den coronen,
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was bereits placidirt, widder disputiren wolle, und werde derowegen eine
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notturfft sein, sich zum krieg zu resolviren. Warauf aber hingegen
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dießeits die erleuterung gegeben worden, daß man ex parte statuum gar
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nicht zum krieg, sondern unice zum frieden geneigt, und es auch unrecht
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bericht wehre; daß man aber in materia gravaminum religionis deliberire,
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wie alles mit dem wenigsten schaden der catholischen religion abzuschlich-
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ten , dessen wehren die stendte von ihnnen Frantzosischen gesandten umb so
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viel weniger zu verdencken sein, weiln sie selbst den graven von Traut-
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mansdorff und andere Kayserliche gesandten zum offtern beschuldigt, daß
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sie in hergebung der bißthumber und anderer geistlicher stiffter sich allzu
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freygebig erzeigten. Illi: Konten zwarn gern geschehen laßen, daß in
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den gravaminibus religionis auf temperamenta gedacht werde, umb den
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catholischen ein mehrers zu erhalten, maßen sie mit Osnabrug und Minden
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ihrestheils getrewlich gethan, aber von den Kayserlichen contraminirt
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worden; die satisfaction aber coronae zu retractiren, werde eine vergebliche
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und gefehrlich sach sein. Darauff vermeldeten I. H. G., daß die
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Frantzosische satisfaction schon länger dan ein jahr die stendt vor richtig
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gehalten. Illi: Ihre alliirten musten ihre satisfaction auch haben; zudem
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wolte itzo ihr der Frantzosen satisfaction von den Kayserlichen in disputa
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widder gezogen werden, indeme die episcopatus Metz, Thull und Verdun
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blößlich in die terminos des temporalis dominii eingeschränckt, auch die
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feuda, so von ermelten stiffteren dependiren, davon abgezwackt wurden.

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Hieruber hat es nun pro et contra viel discursus und in effectu repeti-
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tiones , was bey vorigen visitis in hoc puncto vorgangen, gegeben; Ab-
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grenzung
der Temporalien von geistlicher Jurisdiktion, unter welche Län-
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der
wie Lothringen, ein Teil von Luxemburg, Zweibrücken, Saarbrücken
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und andere fallen, die bei einer Zession sicher namentlich erwähnt wor-
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den
wären. Im Unterschied zu Frankreich hat in Deutschland die Lehns-
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bindung
keinen Einfluß auf die Jurisdiktion. Illi bestunden auf ihrer
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meinung, vorgebendt, daß es vorm jahr mit den Kayserlichen schon auß-
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disputiret , dieselbe damahls auch gewichen, und wurden die mediatores
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zeugnus geben, daß sie Frantzösen es iederzeit also verstanden; konten es

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auch ex actis schrifftlich beweißen. Folgendts alß vom armistitio meldung
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vorgefallen, haben sie Frantzosen sich hochlich befrembt, daß Ihre Chur-
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fürstliche Durchlaucht ex ipso, daß sie sich der contravention beklagt, auch
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zu der aufhebung resolvirt, wan es ihnnen in zeiten vorgebracht hetten, sie
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auf die remediirung gedacht sein konnen. Warauf I. H. G. ihnnen
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remonstrirt, wie wenig Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht sey zu rathen
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gewesen, daß da sie gesehen, daß sie under wehrendem armistitio in einen
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unleidtlichen tribut immerfort gehalten und dan durch die tractatus pacis
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ihro ein guter theil ihrer landen endtzogen werden wollen, still darzu sitzen
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und die hände in den sack scheiben solten. Wan man aber Ihrer Churfürst-
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lichen Durchlaucht die abgenohmene ohrt widder abgetretten, so wurden
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dieselbe nicht allein zu dem armistitio, sondern auch zu einem bestendigen
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frieden gern verstehen, qua occasione ihnnen daß vor diesem von den Sta-
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den vorgeschlagenes negotium evacuationis explicirt, und daß solches durch
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den Frantzosischen ministrum Brasses

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Jean Brasset.
seye verhindert worden. Illi:
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Theten solches zwarn anhören, aber anderß nicht darauf vernehmen, alß
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daß deß Brasses opposition auf der fraw landtgravinnen anhalten gesche-
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hen sein möchte. Und alß nun I. H. G. die unbilligkeit der landtgra-
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vinnen forderung und proceduren abermahls angeführt und dabey bedeu-
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tet , daß deren gesandten alhie sich gegen andere vernehmen laßen, es muste
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kein armistitium oder neutralitet mehr gelten, sondern man muste sich mit
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ihnnen coniungiren oder alß fiendt tractirt werden, und daß ietzo die
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Hessische diesem vorhaben nach gegen den churfursten von Trier im ambt
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Limburg mit der execution verfahren, derentwegen die Churtrierische
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zweifelßohne sich bey ihnnen angeben wurden, theten zwar sie Frantzö-
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sische so viel zu verstehen geben, daß daran der fried, wan man im vorigen
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richtig, vielleicht nicht hafften wurde, es hatt aber doch der hertzog der
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landtgrafinnen partes, pro more, wiewoll lachent und iocose, starck tuirt.

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Folgendts haben I. H. G. deren vom Königsmarck vorgenommener
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schleifung der fortification Widdenbrugk alß contra praeliminaria vorge-
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nohmmen , sich beschwert mit vermelden, daß weiln der Konigsmarck nun-
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mehr seinen muth gekuhlet, indeme die action daher gemacht, daß auß
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bemeltem Widdenbrug die stadt Paderborn erobert, wurde das ubrige ver-
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mögh der praeliminarium in vorigem standt verpleiben mußen, zumahln
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die stadt und das ambt gantz catholisch und I. H. G. in dessen besitz weh-
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ren , deßgleichen beschaffenheit es auch mit der stadt und ambt Furstenaw
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haben thue. Und nachdem sie sich zu erinneren, was I. H. G. ihme
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d’Avaux uber des Oxenstirn und Salvii vor diesem gefuhrten discurs ange-
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deutet , nemblichen wan die restitutio quoad praeliminaria geschehen, daß
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alßdan der vergleich wegen der raisirung getroffen und solche von der
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herschafft selbsten vorgenohmen werden könte. Weiln nun Widdenbrug,
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wie gemelt, demoliirt, so werde es insoweith keine difficultet haben, und

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liesen sie es auch wegen Furstenaw und Vorden dabey, wie sie sich vor
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diesem erbotten, daß, wan der vergleich dahin genohmen oder der aus-
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spruch von hiesigen gesandten determiniret, daß auß diesen beiden orten
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respective nichts fiendtliches tentirt werden solle, wehre den sachen vor
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erst geholffen, die catholische religion daselbsten conservirt und die prae-
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liminaria insoweith widderumb reparirt. Welches die Frantzosische fur
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nicht unbillich gehalten und das ihrige dabey zu thun sich erbotten. Zu den
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französisch-spanischen Verhandlungen meinen sie, nachdem die Frage des
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portugiesischen Sukkurses geklärt scheine, hielten die Spanier die Verhand-
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lungen
mit Kleinigkeiten wie Restitution des Grafen von Egmont

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Ludwig (1600–1654), Gf. von Egmont, Fürst von Gavre.
auf. Auf
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weiteres Nachfragen erfährt W jedoch, daß die portugiesische Frage nur bis
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zum Schluß der Verhandlungen ausgestellt ist. Auf seine Bemerkung, er
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höre von einer Reise St. Romains, antwortet Longueville, ja er werde ver-
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reisen , wahin aber und warumb hab er mit keinem wohrt gedachtt.

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