Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 VII 18

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1647 VII 18
Donnerstag Mitteilung Volmars: Die Schweden bestehen
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auf 100 000 Reichstalern für Gustafsson und verlangen als Sicherheit das
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Amt Vechta. Da heute die Brandenburger im Namen der Schweden etwas
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vorbringen wollen und dieser Punkt darunter sein wird, möge W seine
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Erklärung wegen Summe und Zahlungsmodus möglichst noch während der
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Konferenz mitteilen. Auf den Einwand, daß Vechta zum Stift Münster
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gehöre, haben die Schweden gemeint, W werde den Kurfürsten zur hin-
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laßung schon disponiren konnen. W: Muß darüber mit dem Kapitel
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beraten. [...]

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Volmar bei W. Die Brandenburger handeln im Augenblick für die Schwe-
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den
, da Oxenstierna gestern eine Auseinandersetzung mit Salvius gehabt
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hat und mit diesem zusammen nicht mehr bei öffentlichen Konferenzen
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erscheinen will. Die Ansprüche Gustafsson sind incidenter zur Sprache ge-
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kommen
; nachdem die Ksl. früher 60 000 Reichstaler bewilligt, die
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Schweden es aber mit Verweis auf spätere Verhandlungen gestrichen
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haben, hält Volmar nicht rhatsamb, die praetension ganz und gar von
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der hand zu schlagen, dan dardurch restitutio des stiffts schwerer
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gemacht wurde, sondern werde resolution de quanto, wie wenigers
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nit der assecuration halber müßen genommen werden. W: Will es bei
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den 60 000 Reichstalern belassen; zu bedenken, daß Osnabrück auch zur
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hessischen Satisfaktion, zur schwedischen Militärsatisfaktion, zur Abfin-
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dung
der ksl. und eigenen Völker und zu sonst den Reichsständen durch
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den Frieden auferlegten Lasten beitragen muß und zudem mit der
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Alternation beschwert ist. Im übrigen wird die Zahlung an Gustafsson
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durch das Land geleistet werden müssen, weshalb das Kapitel zuzuziehen
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ist. Volmar: Der Stadt Osnabrück wird man das privilegium de non

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appellando nit allerdings abschlagen können. W: Daß man den Oßna-
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bruckischen nichts an ihren privilegiis abschlag; das Kapitel klagt aber, daß
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sie ihre privilegia in praeiudicium tertii zue extendiren suchten. Vol-
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mar
: Dießes wüste er wohl, aber es mächte die stadt noch stetiger weill
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starcke instanz, auch anitzo ihrentwegen die Churbrandenburgische. [...]
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Wan nun ihnen in dießem puncto condescendirt, möchten sie sich desto
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beßer in anderen passibus finden laßen. In Hildesheim verlangen die
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Schweden noch das exercitium perpetuum für Ritterschaft und Untertanen,
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man wird auf ein temperamentum gedencken müeßen. W: Will den
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Entwurf mit den Kölnern durchgehen, kann aber ohne besonderen Befehl
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über die bisherigen Erklärungen Kurkölns nicht hinausgehen. Volmar:
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Von Hessen werden 800 000 Reichstaler verlangt; ferner ist die Landgräfin
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mit den Assekurationsplätzen nicht zufrieden, sondern will land und
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leuthe; schließlich sollen Brandenburg, Neuburg und Ostfriesland von der
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Zahlung ausgenommen werden, da die Forderung sich nur gegen die
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Ligamitglieder richte. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen drohen die
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Schweden mit Fortsetzung des Krieges. W: Daß Ihre Churfürstliche
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Durchlaucht über die 600 000 reichsthaler nit gehen laßen, weniger ihnen
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land und leuthe, ia in ewigkeitt nit verstehen würden. Man sehe gar woll,
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daß es allein auff extirpation der catholischen und sonderlich der geist-
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lichen gemeint seye, wie auß dem in specie zu verspühren, daß die 600 000
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reichsthaler nur allein von catholischen und zwarn geistlichen ihrer
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meinung nach beigetragen werden soltten, obwohln obbesagtte weldtliche
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und andere keinen geringern nützen auß erfolgendem frieden und abfüh-
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rung der Hessischen kriegsvölcker alß die catholische empfinden und ge-
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nießen würden. Zuedeme, wan sich Ihre Kayserliche Mayestet zue her-
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gebung der 600 000 reichsthaler oder in andere weege solche beizuschaffen
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resolvirt, so müßte es ia der landgräffin gleich geltten, woher, wan sie
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allein zue der bewilligten sumb glangen thette, es were dan, daß sie expreß-
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lich zu verstehen geben woltte, dergestaldt in invidiam et extirpationem
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catholicorum einen solchen modum zu begeren. Die betrohung mitt conti-
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nuation des kriegs haltten ein streich von den Churbrandenburgischen zu
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sein, desto mehrer die catholische ad impossibilia zu zwingen. Auff
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welches der herr Vollmar: Er glaube gar wohll, daß es von den Schweden
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herkomme, dan underschiedliche mahlen von den Schweden, und sonder-
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lich dem Salvio, wan von den Kayserlichen etwas contradicirt, dergleichen
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betrohung herfürgeworffen, und noch in negocio Hildesiensi vorgestern
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geschehen seye. Und erscheine darauß, wie der gegentheill den Kayser und
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stend bey verlauff der circumstantien wollen gezwungen werden. I. H.
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G.: Animirten den herrn Vollmarn bey der habender instruction zu bleiben
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und weiters nit zu gehen, gleich dan auch der herr graff von Trautmans-
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torff Ihre Churfürstliche Durchlaucht zue Cöln durch sie und den canzlern
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Buschman weiters nichts nachzugeben versicheren laßen, und solches sonder
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zweiffell beym durchraißen zue Bonn selbsten wiederholen würden.

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1
Auff befragen, ob sonsten die andere puncta ihre richtigkeitt bereits er-
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langtt hetten, sagtte der herr Vollmar, daß er fast das ietzgemelte für das
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meiste und darunder die Hessische satisfaction für das schwerste haltte. Bei
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der Autonomie im Reich haben die Schweden die 15 Jahre aufgegeben; von
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einem Widerspruch der Protestanten, den W erwähnt, ist ihm nichts
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bekannt. Hinsichtlich der Erblande wollen sie wenigstens einige Zusagen in
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einem Sonderrezeß, doch wird der Kaiser auf nichts eingehen. 2. Die
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Pfälzer Frage ist nun erledigt. Da Schweden die katholischen Religions-
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vorbehalte
in der Unterpfalz mit entsprechenden Gegenforderungen für die
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Oberpfalz beantwortet hat, zu denen sich Bayern nicht verstehen wird, hat
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Trauttmansdorff die Auslassung dieser Sache für besser gehalten. Spanien
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will ohnehin Frankenthal

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Frankenthal, Festung in der Pfalz, von spanischen Truppen bis 1652 besetzt.
und andere Orte nur mit Vorbehalt der Religion
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abtreten, und ob Schweden deshalb Gewalt anwenden wird, bleibt abzu-
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warten
. Neuburg hat eine ausdrückliche Bestätigung seines Sukzessions-
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rechtes
an der achten Kur verlangt, die Bayern wünschen aus Furcht vor
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neuen Verwicklungen die Erwähnung im Instrument nicht. 3. Wegen Baden
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denken die Ksl. an einen Kompromiß, wonach Markgraf Wilhelm

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Wilhelm (1593–1677), Markgf. von Baden-Baden seit 1622; zur badischen Frage vgl.
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F. Dickmann S. 32, 382, 467.
im
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Besitz der ihm durch Urteil zuerkannten Lande bleibt, Durlach aber
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nochmals der Rechtsweg eröffnet wird. 4. Woltte ein gar schwere sach sein,
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so die Schweden mitt execution des friedensschlußes vorhaben, indeme sie
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ihren exercitum hin und wieder außtheilen und wegen der landen vor-
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nehmblich , welche bey dießen friedenstractaten anderen zuerkend, die
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interessirte zur restitution anhaltten woltten; gedächten auch ihren exer-
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citum nicht zue licentiiren, biß alles nach ihren gefallen eingerichtet, wel-
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ches der Schweden vorhaben noch viell zu thuen machen werde. I. H.
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G.: Es seye schwer, daß das gantze reich der Schweden arbitrio soltte
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underworffen sein. Herr Vollmar: Freylich sey es alßo. Ihre Mayestet
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würden ihren exercitum in die erblanden, Churbayern in seine landen
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nehmmen, alßdan die Schweden das gantze reich allein und zue ihrem ge-
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wald haben würden. I. H. G. fragtten, waß in puncto satisfactionis
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militiae Suecicae vorkommen. Respondit, noch im geringsten nichts,
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welches sie Kayserliche für ein gefehrliches ding hieltten. I. H. G.: Die
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Schweden scheinens dahin zu spielen, wan sie ihren exercitum dergestaldt,
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wie sie vorhaben, diffundirt, daß sie alßdan einem jeden stand schon sagen
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würden, waß von demselben haben woltten. Herr Vollmar: Sorge dieß
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gleichfalß, derentwegen man sich woll vorzusehen hab.

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Löben bei Reck. [...] Daß zum frieden gute veranlaßung; es were aber zu
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wunschen gewesen, daß der herr graff von Trauttmanstorff dem werck
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noch etwas mit abgewarttet. Die Schweden waren Montag gar woll dazu
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disponirt gewesen, haben ihre Haltung mit Rücksicht auf Frankreich aber

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wieder geändert. Da man in Stockholm den Abschluß wünscht, der aber
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ohne die Verbündeten nicht gut möglich ist, muß man zwischen Ksl. und
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Franzosen vermitteln. Sie Churbrandenburgische hetten ihrestheilß vorge-
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schlagen , negotiirten auch noch darinn, daß man ein armistitium machen
5
und dergestaldt einrichten möchtte, daß Ihre Kayserliche Mayestet keine
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volcker den Spanischen zuschicken, hingegen Franckreich keine volcker
7
mehr auf den Teutschen boden gegen das reich fuhren soltte. Unterdeßen
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mögte man sehen, daß beide cronen volliglich verglichen und der friedt
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vorderst im reich stabilirt wurde. An weiteren Vorschlägen wird abgelehnt,
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1. von den Franzosen: Keine Unterstützung Frankreichs für Portugal und
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Österreichs für Spanien im Reich; 2. von den Ksl.: Begrenzung beider Hilfe-
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leistungen
auf ein festes Maß. An dieser Sache und der Erledigung der Gra-
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vamina
hängt allein der Abschluß mit Schweden. Diesen letzten praetextum,
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den krieg zu continuiren, Schweden zu benemmen, hetten sich die stände pil-
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lich untereinander zu vergleichen. Er vermerckte, daß die catholische wegen
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der 15 jahren sich beschwerten. Man wurde hierin schon sich mit ihnnen ver-
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gleichen ; sie evangelische aber hetten hingegen zu begeren, ob es zwarn anno
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1624 anders gewesen, daß zum wenigsten catholischer und evangelischer
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stattpfleger bey der statt Augspurg zugelaßen unnd diese streitigkeit damitt
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auffgehoben wurde. Bei den Mainzern hat er angeregt, daß von beiderseits
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religionsverwandtenn eine depuation von geringer anzahl geschehen unnd
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dieselbige uber die noch nit erledigtte puncta gravaminum mitteinander con-
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feriren und sich vergleichen möchtten. Mann muste mit allem ernst unnd
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friedtliebendem gemuht zu diesem werck thuen unnd sich vergleichen, alstan
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kontte man fur einen mann stehen unnd die coronen zum frieden bewegen,
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wie dan die Schwedische zu deßen schluß befelcht. [...] Reck: Den
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punctum praetensae securitatis hetten die Franzosen schon lengst movirt,
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unnd merckte man woll, daß sie die Schwedische damit aufhielten, welche
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sich dan auch der differentien in puncto gravaminum zwischen den standen
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meisterlich bedienten. Es were der Teutschen großes ungluck, daß man ex
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ipsis operibus noch nit der frembden cronen rechte intention erkennen und
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sich mit alsolchem schadenn des reichs wolte warnen laßen. Die catholische
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würden, es gienge auch endtlich wie es wolte, die ehr unnd glorie gleichwoll
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bey der wehrten posteritet haben, daß sie zu alsolcher theilung unnd muta-
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tion , wie mans itzo im reich leider verspürt, keine frembde potentaten ein-
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geladen . Franckreich hette furm jahr seine satisfaction bereits erhalten,
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endtlich were mit Schweden auch geschloßen, itzo funde man etwas newes,
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die sachen auffzuziehen, und schiene woll, daß sich die Teutschen alß ein
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unvernunfftiges roß hin und her zu reitten und zu tummeln darstelleten.
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Der Frantzosischen assecuration halber muste man gleichwoll die sach extra
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terminos aequitatis et rationis Ihrer Kayserlichen Mayestet nit zumuhten
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und consideriren, waß fur ein unterschiedt zwischen den Portugesischen
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unnd Frantzosischen, wie auch der cron Spanien und den ertzhertzogen in
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Osterreich. Die gravamina religionis anbelangendt, hetten die catholische

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1
sich dergestaldt vor diesem erklert, daß man weder in dieselbe noch in die
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Kayserische derendtwegen mehrers zu tringen ursach gehabtt. Wan man in
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regula anni 1624 pliebe, so wurde auß denn sachen beßer zu kommen sein,
4
alß wan man es auf dieße, dan auff iene weiße zu seinem vortheill alleine
5
wenden woltte. Es diente dieser punctus gravaminum den Schwedischen
6
zwarn nach ihrem praetext, sie wurden aber auch bey dem puncto satis-
7
factionis militiae dem reich eine uberauß große und schwere proposition
8
thuen. Herr Loben: Bey dem puncto militiae hoffe er, daß sie sich
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tractabiles bezeigen wurdenn. Sie haben Erskein an die Generale geschickt,
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damit diese ihre Forderungen ermäßigen und die Armee mit dem Sold für
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etwa drei Monate abgefunden wird. Die Schwedische, welche nun reichsstände
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mit würden, gedachten sich ihrer mittstände unwillen hierin nit so gar uber
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den halß zu ziehen, dahero man sich guter moderation zu versehen. Daß
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Schweden innerhalb von drei Monaten nach Friedensschluß die Exekution
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mit Waffengewalt vornehmen will, ist ein Irrtum der Ksl., vielmehr haben
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die Brandenburger dazu eine ksl. Kommission und notfalls den Einsatz der
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ksl. Armee vorgeschlagen. Reck: Die Abfindung von drei Monaten und
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der Unterhalt für die gleiche Zeit machen sechs Monate; auch de securitate
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imperii et statuum zu gedencken, daß nicht einige bey der militia mögten
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newe handell und allerhandt ungelegenheit, wie man priori seculo belebtt,
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anfangen, et Taciti doctrinam in isto observandum, daß die Schwedische,
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weiln sie zu reichsständen per adepta in imperio territoria angenommen,
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sich tractabiliores erzeigen sollen, daß were woll pillich; wan man aber der
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Heßen Caßelischen exempel nachdechte, so hette man sich wenig darauff
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zu verlaßen. Loben: Die consideration wegen der drey monaten, daß
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die militia gleichsamb in otio nach geschloßenem frieden zu unterhaltten,
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were in acht zu nehmen. Ratione securitatis, damit die militia keine weitere
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ungelegenheitt anfienge, hette man gleichfals nachzudencken. Die Caßeli-
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schen , denen sie offters zugesprochenn, wurden sich auch bequemen, fra-
30
gendt , ob man ihnen nit noch 100 000 reichsthaler zulagen köntte.

31
Thumbprobst: Den Caßelischen mehrers nachzugeben, were unverandt-
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wortlich , und solten sie Churbrandenburgische denselben ihre große unpil-
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ligkeitt remonstriren, und were beßer, daß die Kayserliche, so offt und viel
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sie uber 600 000 reichsthaler begerten, dieselbe so viel von der summa
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wieder abnehmmen. Der modus assecurationis et oppignorationis werde
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auch nicht eingangen werden können, dan wan sie in fide publica ihre asse-
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curation nit erkennen wolten, wie man dan ihnnen zu trawen. Bey den
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oppignorationibus weren die cogitationes cordium schon heraußkommenn,
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indeme sie die 50 jahr bey Arnßperg begert; zu dergleichen kontte und
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wurde man sich nicht verstehen. Löben: Versteifung der Haltung der
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Ksl. auf die Nachricht vom Übertritt Werths

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Zum Übertritt des bayerischen Generals Jan von Werth (um 1591–1652) nach dem
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Ulmer Stillstand auf die Seite des Kaisers, dem er, allerdings ohne Erfolg, auch die
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bayerische Armee zuzuführen suchte, vgl. H. Lahrkamp , Werth.
mit der bayerischen Armee.

[p. 957] [scan. 297]


1
[...] Gefährliche Situation bei einem Haupttreffen; bei einem Sieg wird
2
Schweden seine Forderungen erhöhen, bei einer Niederlage sich aber gleich-
3
wohl
behaupten können. Deshalb dem Kaiser zum Frieden zu raten, zumal
4
er die Erblichkeit der böhmischen Krone davonträgt und durch die bevor-
5
stehende
spanische Heirat weiter gewinnen wird. Auff dießes ist hin-
6
gegen amor et studium pacis sowoll bey Ihrer Kayserlichen Mayestet alß
7
den catholischen chur-, fursten und ständenn remonstrirt und angezeigt,
8
daß man quaestionem ratione Bohemiae nit wieder hervorbringen noch in
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incerto matrimoniorum eventu et effectu sich auffzuhaltten. Und alß
10
ista occasione, waß das hauß Osterreich amore pacis bey den friedenß-
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handtlungen zuruckgelaßen, meldung geschehen, hatt er hochlich bethauret
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und contestirt, daß sein gnädigster churfurst unnd herr keine ertz- oder
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stiffter pro sua satisfactione vorgeschlagen. Waß man ihme offerirt, hette
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man angenommen. Wegen Minden, weiln es doch die catholische nichtt
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erhaltten können, hetten sie allein sub conditione, wie bewust, selbigen
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stifft begert. Thumbprobst: Er muste seinestheils, welcher gestaldt es
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mit den stifftern zugangen, dahingesteldt sein laßen, gäbe ihme abgesand-
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ten aber zu bedencken, wie ungütlich I. H. G. dardurch geschahe, daß man
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sie von einem stifft, davon sie die regalia empfangen, dergestaldt verstoßen
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woltte. Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Brandenburg konten hiebey
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woll eine andere lobliche magnanimitet bezeigen. Löben: I. H. G. gon-
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nete er alles gutes, und hetten die Churbrandenburgische, dieselbe bey dem
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stifft Oßnabrugk zu manutenirenn, sich gar hoch angelegen sein laßen und
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musten bekennen, daß der Lunenburgischen praetension nichtt fundirt.

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Thumbprobst: Dieß Lunenburgische aequipollent bestunde zumahln auff
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keiner pilligkeit, man hette das Magdeburgische und Halberstattische
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thumbcapitul mit den coadiutorien woll rechtt verleitet, dan sie ihrer inten-
28
tion noch nicht salvirt, noch die wahl, ein großes kleinohtt des Teutschen
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adels, behaltten. [...] Wegen des stiffts Hildeßheimb geschloßenem tractatu
30
wurden itzo auch wieder newerung gemachtt, und wolte man noch geist-
31
liche guter endtziehen, nachdem man erst die 40 und 70 jahr in puncto reli-
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gionis so starck bestrittenn. Er hette vernunfftig alß ein getrewer patriot
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nachzudencken, wie schwerlich dergestaldt unter denen ständen ein rechtes
34
vertrawen zu stifften, da man so offt variirte und fallirte. Ille: Er
35
hielte dafur, wan man in puncto gravaminum nur einig und quoad religio-
36
nem die regula 1624 bey dem stifft Hildeßheimb zugelaßen wurde, man
37
wurde den Lunenburgischen im ubrigen zusprechen und es bey dem vertrag
38
sein verpleiben woll haben. [...]

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