Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1647 II 2
1647 II 2
Samstag [...]
– W bei Longueville. Gefahr für Minden.
Nun hette er duc I. H. G. vor dießem die zusagh, selbiger stifft bey den
catholischen verbleiben soltte, neben seinen herrn collegis dergestaldt ge-
than , daß sie auch wegen beeder stiffter Oßnabruck und Minden erhalttung
deroselben gratulirt und dießes dabey ahn die hand geben, man soltte sich
der cron Franckreich bezeigten eiffer und gueten willens pro catholicis
nicht so viell berühmen alß sich beklagen, daß sie die Französische herrn
plenipotentiarii nicht dasjenig pro catholicis thetten, was sie billig thuen
soltten und köntten. Dießem nach woltten I. H. G. ihme erstlich wegen
deßen, was dero stiffter zum besten verrichtet, gebührlich danck sagen, und
itzo, da es die rechte zeitt wehre, umb eyffrige continuation und coopera-
tion gebetten und dero offters gegebener parola erinnert haben, dabenebens
sich auch formaliter beklagen, daß a parte der Französischen herrn pleni-
potentiarien wegen dero stifft Minden also geringen eiffer erscheinen lie-
ßen . Es were zwarn bey dem puncto satisfactionis Brandenburgicae der
stifft Oßnabruck von dem comte d’Avaux außgezogen und durchstrichen
worden, indeme aber den stifft Minden stehen laßen, nehmen es die Chur-
brandenburgische pro tacito consensu vor sich ahn, und soltte sich der graff
von Wittgenstein auch haben verlauten laßen, alß wan ihme soviel winckes
vom comte d’Avaux geben worden, daß er sich wegen Minden nicht so
starck wiedersetzen würde. Begehrten alßo I. H. G., er wolle doch dero stifft
Minden sach sowoll bey sich selbsten in gueter recommendation haltten, alß
auch deßwegen dem comte d’Avaux zuschreiben. I. H. G. weren wegen
ihrer person hierinne nit so sorgfelttig, alß das sie das interesse der catholi-
schen religion und der kirchen zu beobachten sich obligirt erkendten. Und
wan es ihrer person halber zu thuen, würden sie sich solchen stiffts woll ge-
trösten , wan er nur einen andern catholischen qualificirten bischoff uber-
kehme [...]. Longueville: Wie er jederzeitt dero hohe fürstliche person
in sonderbarer consideration bey sich gehabt und alle guete affection zuge-
tragen , so würde er auch bestendig dabey verbleiben, were auch woll ver-
sichert , daß der comte d’Avaux sowohl wegen der zue I. H. G. habender
particularzuneigung alß auch gueten eyffer pro religione catholica alle
guete officia möglichsten fleißes wegen dero stiffter anwenden würde. Und
ob er zwarn deßwegen uberflüßig zu sein dafür hielte zu schreiben, so were
er gleichwohl erbietig, die sach begertermaßen dem comte d’Avaux
schrifftlich zue recommendiren. Darauff einen zimblich langen und
eyfferigen discurs angefangen gegen das hauß Österreich, daß es umb seine
landen zu salviren die ertz- und stiffter wegkgäbte. Die catholische stend
und religion weren wegen des haußes Österreich, daß sie sich demselben
und deren consiliis so gar ergeben und underwürffig gemacht, in die
eußerste ruin gesetzet, itzo bey der größesten gefahr, da man sie mitt den
contributionibus erschöpfft, ließe man sie stecken und woltte mitt den
geistlichen güettern den frieden erhandlen. Daß der comte d’Avaux den
graff von Wittgenstein oder anderen einige hoffnung wegen des stiffts
Minden soltte gegeben oder gemacht haben, daßelbe köntte er sich nit laßen
vorstehen, wie dan auch es mitt der exemption oder durchstreichung des
stiffts Oßnabruck keine andere mainung bey ihme würde gehabt haben, alß
daß er darnach, wan der einer stifft ersten salvirt, wegen des anderen auch
desto füeglicher und nützlicher sich interponiren köntte. Man müste den
Kayserlichen recht zusprechen, daß sie sich nit also faciles in überlaßung
der stiffter bezaigten oder dahin auch bewegen ließen, wie er dan sehr guet
und dienlich zue allsolchem end zu sein erachte, daß I. H. G. sich resolvirt
hetten, den Oßnabruckischen tractaten itzo uff der nähe in der person bey-
zuwohnen , und fragte, wan sie hinuber wollten. I. H. G.: Sie wehren
resolvirt, noch dießen nachmittag sich auff den wegh zu begeben, und wür-
den die Kayserliche ohne zweiffel bestendig bey dero öffters von sich gege-
bener resolution bleiben und von deme, was einhelliglich von allen catho-
lischen churfürsten und stenden wegen der stiffter Oßnabruck und Minden
geschloßen, umb so viell demehr nicht abweichen, weyln durch
wiederholtete schreiben die abgesandte nachgehends von ihren principaln
befehligt, bey alsolchem concluso beeder stiffter halber zu bestehen. Es
erinnerten aber die Kayserliche dabey, man soltte die Frantzosische herrn
plenipotentiarios auch dahin bewegen, daß sie hierin das gemaine interesse
der catholischen ihrem wollvermögen nach mitt beobachteten und
verthettigten, welches dan sie die herrn Franzosen auch wegen des stiffts
Minden in particulari zu thun sowohl wegen gemachter confoederation alß
beraits den Schwedischen gegebener erklerung und ihro gethanen zusagh
verobligirt weren. Und würde er duc sich woll zu erinnern wißen, wie daß
er, alß vor dießem I. H. G. dero stiffter conservation ihnnen Frantzosischen
plenipotentiariis recommendirt, daß der comte Servient unter anderm ver-
meldet , wie daß sie die sach mitt dem Oxenstirn eben in dießem zimmer,
wo sie iez saßten, starck debattirt und ihnen endtlich claris verbis gesagt
hetten, daß sie wegen des stiffts Oßnabruck und Minden formaliter sich
opponiren würden, indeme ihre confoederation außtrucklich vermöchte,
daß den catholischen durch der confoederirten wapffen nichts solle endzo-
gen werden. Nun were es die rechte zeitt, solche einmahl gegebene erkle-
rung zue wiederholen und allen catholischen zu bezaigen, daß Franckreich
gleichwoll die religion nicht weiters woltte in Deutschlandt underdrucken
laßen. Und nachdemahln Churbrandenburg ex sola gratia imperatorum
nur die expectanz auff Pommern gehabt hette und so hoch empfünde, daß
er von demjenigen, so er niemaln in wirkhlichen besitz noch gehabt, etwas
verlaßen sollte, so soltte er billig keines anderen herrn land, davon er in be-
sitz und allerseits darvor erkent wurde, dergestaldt in seine gesuchte recom-
pens ziehen, zue welcher ihme ohne das beraits solche ansehenliche stuck
anerbotten, daß auch die Schwedische selbsten bekendt und außgesagt, daß,
wan sie schon alle die Pommerische landen behielten, Churbrandenburg
schon mitt Magdeburg und Halberstatt das aequivalent uberflüssig woll
überkehme. Weiln nun vorerst darahn glegen, daß der stifft Minden von
den Brandenburgischen separiret und befreyet werde, so würden sich nach-
gehends auch gnugsamb begründete rationes finden, den protestirenden
mitt ihren unbillichen postulatis ratione des jahrs 1624 woll zu begegnen,
und der gewünschter effectus zu erhaltten sein, ihre confoederation, eben
wie sie vor dießem bey den Schwedischen in hoc puncto gethan, gleichfals
erleuterten. Duc de Longeville: Er hielte sich versichert, daß der comte
d’Avaux ahn ihme nichts würde erwinden laßen, und were nicht ohne, daß
sie vor dießem den Schwedischen der stiffter Oßnabruck und Minden hal-
ber zugesprochen. Daß aber die Kayserliche allen undanck auff Franck-
reich zu legen gedächten, daß weren solche artificia, welche nachdenckens
verursachten. Die Spanier suchen jetzt die französische Interposition wegen
der Religion in Herzogenbusch; für diese zu betreiben, was sie selbst nicht
erreicht hätten, kehme ihme gar zu nachdencklich vor, und müste man die
cron Franckreich durch ihro bezeigte guete zuneygung den catholischen bey
dero confoederirten nicht alßo großen wiederwillen und diffidenz bei ihren
allierten veruhrsachen. Wobey abermals wiederumb starck gegen die Öster-
reichische consilia invehirt und sonderlich die catholische chur-, fürsten und
stend im reich taxirt, daß sie sich denselben beipflichtig gemacht: I. H.
G.: Dies were eine gar weittläuffige materi, und müßte man itzo allein auff
die materi und consilia gedencken, welche zue stifftung des friedens und
einigkeitt dieneten, und soltte etwas a parte catholicorum seiner bedeutung
nach geschehen sein, so hette Franckreich darzue in der gemachten confoe-
deration die größeste ursach geben, weilen darinn begriffen, daß der catho-
lischen landen und plätze, wan sie schon mitt der cron Franckreich in con-
foederation tretten, dannoch nicht soltten von demjenigen befreyet sein,
was die Schwedische oder Hessische darinn acquiriret und in ihren gewaldt
gebracht. Duc de Longeville hatt darauff ein zimblich lange erinnerung
gethan, daß chur-, fürsten und stend im reich, wan man nur zum frieden
kehme, beßer auff sich zu sehen und nicht zu gestatten hetten, daß der
Kayser und die Austriaci also mitt ihnnen umbgiengen. Die geistliche
soltten sich bißhero gewohnliche debouche und große spesa hüeten, spar-
samb leben und einen gueten vorraht machen, damitt sie hernegst beßer
zum wiederstand gefast. Teutschland hette gleichsamb so viell könig alß
fürsten, wan sie ihre mittell und macht recht anwendeten. Er möchte wün-
schen , daß alle geistlichen fürsten ihre munera selbsten verrichteten, wie
I. H. G. löblich thetten, alßdan würde es auch beßer im reich stehen.
Indeme es nun spath worden und I. H. G. in die personalia sich einzu-
laßen nicht dienlich zue sein erachtet, haben sie den discursum auff ihre
bevorstehende raiß und erst angeregte bitt gewendet und den abschiedt
damitt genommen.
Abreise Ws und Recks nach Eversburg
. Landsberg soll Mainzern, Trierern
und Bayern die eilige Abreise erklären und um schriftliche Verwendung für
Minden bei den Ksl. bitten. Auch Giffen und andere katholische Gesandte
werden ersucht, sich der Stifter anzunehmen, falls in Ws Abwesenheit
hierüber Beratungen gehalten werden.
Nun hette er duc I. H. G. vor dießem die zusagh, selbiger stifft bey den
catholischen verbleiben soltte, neben seinen herrn collegis dergestaldt ge-
than , daß sie auch wegen beeder stiffter Oßnabruck und Minden erhalttung
deroselben gratulirt und dießes dabey ahn die hand geben, man soltte sich
der cron Franckreich bezeigten eiffer und gueten willens pro catholicis
nicht so viell berühmen alß sich beklagen, daß sie die Französische herrn
plenipotentiarii nicht dasjenig pro catholicis thetten, was sie billig thuen
soltten und köntten. Dießem nach woltten I. H. G. ihme erstlich wegen
deßen, was dero stiffter zum besten verrichtet, gebührlich danck sagen, und
itzo, da es die rechte zeitt wehre, umb eyffrige continuation und coopera-
tion gebetten und dero offters gegebener parola erinnert haben, dabenebens
sich auch formaliter beklagen, daß a parte der Französischen herrn pleni-
potentiarien wegen dero stifft Minden also geringen eiffer erscheinen lie-
ßen . Es were zwarn bey dem puncto satisfactionis Brandenburgicae der
stifft Oßnabruck von dem comte d’Avaux außgezogen und durchstrichen
worden, indeme aber den stifft Minden stehen laßen, nehmen es die Chur-
brandenburgische pro tacito consensu vor sich ahn, und soltte sich der graff
von Wittgenstein auch haben verlauten laßen, alß wan ihme soviel winckes
vom comte d’Avaux geben worden, daß er sich wegen Minden nicht so
starck wiedersetzen würde. Begehrten alßo I. H. G., er wolle doch dero stifft
Minden sach sowoll bey sich selbsten in gueter recommendation haltten, alß
auch deßwegen dem comte d’Avaux zuschreiben. I. H. G. weren wegen
ihrer person hierinne nit so sorgfelttig, alß das sie das interesse der catholi-
schen religion und der kirchen zu beobachten sich obligirt erkendten. Und
wan es ihrer person halber zu thuen, würden sie sich solchen stiffts woll ge-
trösten , wan er nur einen andern catholischen qualificirten bischoff uber-
kehme [...]. Longueville: Wie er jederzeitt dero hohe fürstliche person
in sonderbarer consideration bey sich gehabt und alle guete affection zuge-
tragen , so würde er auch bestendig dabey verbleiben, were auch woll ver-
sichert , daß der comte d’Avaux sowohl wegen der zue I. H. G. habender
particularzuneigung alß auch gueten eyffer pro religione catholica alle
guete officia möglichsten fleißes wegen dero stiffter anwenden würde. Und
ob er zwarn deßwegen uberflüßig zu sein dafür hielte zu schreiben, so were
er gleichwohl erbietig, die sach begertermaßen dem comte d’Avaux
schrifftlich zue recommendiren. Darauff einen zimblich langen und
eyfferigen discurs angefangen gegen das hauß Österreich, daß es umb seine
landen zu salviren die ertz- und stiffter wegkgäbte. Die catholische stend
und religion weren wegen des haußes Österreich, daß sie sich demselben
und deren consiliis so gar ergeben und underwürffig gemacht, in die
eußerste ruin gesetzet, itzo bey der größesten gefahr, da man sie mitt den
contributionibus erschöpfft, ließe man sie stecken und woltte mitt den
geistlichen güettern den frieden erhandlen. Daß der comte d’Avaux den
graff von Wittgenstein oder anderen einige hoffnung wegen des stiffts
Minden soltte gegeben oder gemacht haben, daßelbe köntte er sich nit laßen
vorstehen, wie dan auch es mitt der exemption oder durchstreichung des
stiffts Oßnabruck keine andere mainung bey ihme würde gehabt haben, alß
daß er darnach, wan der einer stifft ersten salvirt, wegen des anderen auch
desto füeglicher und nützlicher sich interponiren köntte. Man müste den
Kayserlichen recht zusprechen, daß sie sich nit also faciles in überlaßung
der stiffter bezaigten oder dahin auch bewegen ließen, wie er dan sehr guet
und dienlich zue allsolchem end zu sein erachte, daß I. H. G. sich resolvirt
hetten, den Oßnabruckischen tractaten itzo uff der nähe in der person bey-
zuwohnen , und fragte, wan sie hinuber wollten. I. H. G.: Sie wehren
resolvirt, noch dießen nachmittag sich auff den wegh zu begeben, und wür-
den die Kayserliche ohne zweiffel bestendig bey dero öffters von sich gege-
bener resolution bleiben und von deme, was einhelliglich von allen catho-
lischen churfürsten und stenden wegen der stiffter Oßnabruck und Minden
geschloßen, umb so viell demehr nicht abweichen, weyln durch
wiederholtete schreiben die abgesandte nachgehends von ihren principaln
befehligt, bey alsolchem concluso beeder stiffter halber zu bestehen. Es
erinnerten aber die Kayserliche dabey, man soltte die Frantzosische herrn
plenipotentiarios auch dahin bewegen, daß sie hierin das gemaine interesse
der catholischen ihrem wollvermögen nach mitt beobachteten und
verthettigten, welches dan sie die herrn Franzosen auch wegen des stiffts
Minden in particulari zu thun sowohl wegen gemachter confoederation alß
beraits den Schwedischen gegebener erklerung und ihro gethanen zusagh
verobligirt weren. Und würde er duc sich woll zu erinnern wißen, wie daß
er, alß vor dießem I. H. G. dero stiffter conservation ihnnen Frantzosischen
plenipotentiariis recommendirt, daß der comte Servient unter anderm ver-
meldet , wie daß sie die sach mitt dem Oxenstirn eben in dießem zimmer,
wo sie iez saßten, starck debattirt und ihnen endtlich claris verbis gesagt
hetten, daß sie wegen des stiffts Oßnabruck und Minden formaliter sich
opponiren würden, indeme ihre confoederation außtrucklich vermöchte,
daß den catholischen durch der confoederirten wapffen nichts solle endzo-
gen werden. Nun were es die rechte zeitt, solche einmahl gegebene erkle-
rung zue wiederholen und allen catholischen zu bezaigen, daß Franckreich
gleichwoll die religion nicht weiters woltte in Deutschlandt underdrucken
laßen. Und nachdemahln Churbrandenburg ex sola gratia imperatorum
nur die expectanz auff Pommern gehabt hette und so hoch empfünde, daß
er von demjenigen, so er niemaln in wirkhlichen besitz noch gehabt, etwas
verlaßen sollte, so soltte er billig keines anderen herrn land, davon er in be-
sitz und allerseits darvor erkent wurde, dergestaldt in seine gesuchte recom-
pens ziehen, zue welcher ihme ohne das beraits solche ansehenliche stuck
anerbotten, daß auch die Schwedische selbsten bekendt und außgesagt, daß,
wan sie schon alle die Pommerische landen behielten, Churbrandenburg
schon mitt Magdeburg und Halberstatt das aequivalent uberflüssig woll
überkehme. Weiln nun vorerst darahn glegen, daß der stifft Minden von
den Brandenburgischen separiret und befreyet werde, so würden sich nach-
gehends auch gnugsamb begründete rationes finden, den protestirenden
mitt ihren unbillichen postulatis ratione des jahrs 1624 woll zu begegnen,
und der gewünschter effectus zu erhaltten sein, ihre confoederation, eben
wie sie vor dießem bey den Schwedischen in hoc puncto gethan, gleichfals
erleuterten. Duc de Longeville: Er hielte sich versichert, daß der comte
d’Avaux ahn ihme nichts würde erwinden laßen, und were nicht ohne, daß
sie vor dießem den Schwedischen der stiffter Oßnabruck und Minden hal-
ber zugesprochen. Daß aber die Kayserliche allen undanck auff Franck-
reich zu legen gedächten, daß weren solche artificia, welche nachdenckens
verursachten. Die Spanier suchen jetzt die französische Interposition wegen
der Religion in Herzogenbusch; für diese zu betreiben, was sie selbst nicht
erreicht hätten, kehme ihme gar zu nachdencklich vor, und müste man die
cron Franckreich durch ihro bezeigte guete zuneygung den catholischen bey
dero confoederirten nicht alßo großen wiederwillen und diffidenz bei ihren
allierten veruhrsachen. Wobey abermals wiederumb starck gegen die Öster-
reichische consilia invehirt und sonderlich die catholische chur-, fürsten und
stend im reich taxirt, daß sie sich denselben beipflichtig gemacht: I. H.
G.: Dies were eine gar weittläuffige materi, und müßte man itzo allein auff
die materi und consilia gedencken, welche zue stifftung des friedens und
einigkeitt dieneten, und soltte etwas a parte catholicorum seiner bedeutung
nach geschehen sein, so hette Franckreich darzue in der gemachten confoe-
deration die größeste ursach geben, weilen darinn begriffen, daß der catho-
lischen landen und plätze, wan sie schon mitt der cron Franckreich in con-
foederation tretten, dannoch nicht soltten von demjenigen befreyet sein,
was die Schwedische oder Hessische darinn acquiriret und in ihren gewaldt
gebracht. Duc de Longeville hatt darauff ein zimblich lange erinnerung
gethan, daß chur-, fürsten und stend im reich, wan man nur zum frieden
kehme, beßer auff sich zu sehen und nicht zu gestatten hetten, daß der
Kayser und die Austriaci also mitt ihnnen umbgiengen. Die geistliche
soltten sich bißhero gewohnliche debouche und große spesa hüeten, spar-
samb leben und einen gueten vorraht machen, damitt sie hernegst beßer
zum wiederstand gefast. Teutschland hette gleichsamb so viell könig alß
fürsten, wan sie ihre mittell und macht recht anwendeten. Er möchte wün-
schen , daß alle geistlichen fürsten ihre munera selbsten verrichteten, wie
I. H. G. löblich thetten, alßdan würde es auch beßer im reich stehen.
Indeme es nun spath worden und I. H. G. in die personalia sich einzu-
laßen nicht dienlich zue sein erachtet, haben sie den discursum auff ihre
bevorstehende raiß und erst angeregte bitt gewendet und den abschiedt
damitt genommen.
Abreise Ws und Recks nach Eversburg
und Bayern die eilige Abreise erklären und um schriftliche Verwendung für
Minden bei den Ksl. bitten. Auch Giffen und andere katholische Gesandte
werden ersucht, sich der Stifter anzunehmen, falls in Ws Abwesenheit
hierüber Beratungen gehalten werden.