Acta Pacis Westphalicae III B 1,2 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 2. Teil: Materialien zur Rezeption / Guido Braun, Antje Oschmann und Konrad Repgen
I Zeitgenössische lateinische und deutsche Drucke des IPO und des IPM : 38 IPOul/d – Leipzig: Ritzsch [1648]

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IPOul/d – Leipzig: Ritzsch [1648]

BSB München ; 4 J.publ.e. 134a Beibd. 1; vgl. VD17: 14:017858C.
Friedens⸗Schlusz / Wie solcher Von der Roͤmischen Kaͤyserlichen / auch Koͤnigl. Schwedischen Majest: Majest: So dann Des Heil: Roͤmischen Reichs Extraordinari⸗Deputirten / und anderer Chur⸗Fuͤrsten und Staͤnde Gevollmaͤchtigten und Hochansehnlichen Herren Abgesandten zu Oßnabruͤck den 27. Julii (6. Augusti) im Jahr 1648. auffgerichtet und verglichen / und daselbst den 14. (24.) Octobris in offentlicher Versamlung unterschrieben und bekraͤfftiget / auch den 15. (25.) ejusdem solenniter publicirt worden / &c. Aus dem wahren Original / wie es bey dem Chur⸗Maͤyntzischen Reichs⸗Directorio deponirt worden / Teutsch und Latei-

[p. 64] [scan. 112]

Ausgabe 39 – Titel

[p. 65] [scan. 113]

nisch . [Wappenschild

Dargestellt ist ein gespaltener Wappenschild in quadratischem Rahmen mit den Bildern der sächsischen Kur auf der linken Seite (d. i. von Schwarz und Silber quergeteiltes Feld mit den zwei kreuzweise verschränkten, roten Schwertern des Erzmarschallamtes, die mit den Spitzen nach oben zeigen) und des Herzogtums Sachsen (d. i. neunmal von Schwarz und Gold geteiltes Feld, überdeckt von einem gebogenen, schräglinken grünen Rautenkranz) auf der rechten Seite. Der Rautenkranz des herzoglich sächsischen Wappens wird allerdings in der Regel schrägrechts dargestellt; bei Gritzner finden sich nur zwei Ausnahmen (S. 111 und 219). Links und rechts des Rahmens, quergestellt: Mit Churfl. Durchl. zu / Sachsen gnaͤd. Freyheit.
]. Leipzig / Gedruckt und verlegt von Timotheo Ritzschen. Ohne Jahresangabe. Format: 4º.
Fingerprint: a;is æ-po o-is unun 3 1648Q

Trotz identischen Fingerprint unterscheiden sich die Ausgaben 38 und 39 durch zahlreiche Textvarianten, die vom Fingerprint nicht erfaßt werden.
S. 1, 4, 122, 126: im lat. Text Initialen, im dt. Text Schmuckinitialen; S. 122, 126: Schmuckleisten. S. 2–132: stehende Kolumnentitel. Römische Artikelzahlen I–XVII als Lemma in einer eigenen Zeile; arabische Abschnittszahlen 1–20 des Artikels V am Zeilenanfang. Zweispaltendruck, mit stichwortartigen dt. Marginalregesten. Abgedruckt sind auf der unpaginierten Seite von Bl. [2’]: kursächsisches Privileg vom 13.[/23.] November 1648, auf S. 1–132: Präambel und Artikel I–XVII des IPOul/d, die ksl. und die schwed. Vollmacht sowie die Unterschriftenliste (ohne kursächsische Unterschrift). S. 120, nach Art. XVII,11 IPO heutiger Zählung, als eigener Absatz: die ksl. Protokollnotiz betr. Portugal, im lat. Text datiert, im dt. Text undatiert. S. 120–121: Aufzählung der Mitglieder der Reichsdeputation für die Unterzeichnung der Verträge (in Art. XVII,12 IPO heutiger Zählung) ohne Nennung Kursachsens. S. 121 in Art. XVII,12 IPO heutiger Zählung ist das im lat. Text stehende Valendar irrig mit Volandaw wiedergegeben worden; in der Unterschriftenliste auf S. 132 wird civitas Tremoniensis irrig mit Tremin übersetzt.

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