Acta Pacis Westphalicae III A 3,5 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 5. Teil: Mai - Juni 1648 / Maria-Elisabeth Brunert
169. Plenum, Sitzung des Fürstenrats sowie Re- und Correlation Osnabrück 1648 Mai 29/Juni 8, Montag 8 Uhr
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Osnabrück 1648 Mai 29/Juni 8, Montag 8 Uhr
Sachsen-Altenburg A II 2 fol. 243’, 248–263’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Bamberg A
V fol. 194’–205’ und (damit identisch
fol. 525’–535, Herzogtum Bayern A I 2 fol. 85’–103 und (damit identisch
Bayern A III fol. 100’–118’ sowie Pfalz-Neuburg (3620) fol. 75–82’, den Druck in Meiern
V, 870–871 (= Bericht über die Deputation an die schwedischen Gesandten).
I (Plenum): Bericht des Kurmainzer Reichsdirektoriums über die Deputation der Reichsstände
in Osnabrück an Oxenstierna und Salvius am 7. Juni 1648: Senkung der Satisfaktionsforde-
rung durch die (dazu nicht bevollmächtigten) schwedischen Gesandten auf 5 Millionen Reichs-
taler ; keine bindende Zusage zur Wiederaufnahme der schwedisch-kaiserlichen Konferenzen
sowie neuerliche Empfehlung der hessen-kasselschen Forderung nach Militärsatisfaktion.
II (Sitzung des Fürstenrats): 1. Welche Stellungnahme sollen die Reichsstände auf die schwe-
dische Forderung nach 5 Millionen Reichstalern abgeben? 2. Welche Bedingungen sollen die
Reichsstände stellen, wenn sie sich zur Zahlung einer bestimmten Summe für die schwedische
Militärsatisfaktion verpflichten? Wie kann man die Schweden dazu bewegen, sich nicht länger
für die hessen-kasselsche Forderung nach Militärsatisfaktion einzusetzen?
III Re- und Correlation über dieselben Fragen.
In II: Eine Umfrage sowie Vorbehalt Salzburgs wegen der aus dem Linzer Vergleich von 1646
abgeleiteten Befreiung von allen neuen Reichsanlagen; Widerspruch Bayerns gegen den Lin-
zer Vergleich über die Reichskontributionen des Erzstifts Salzburg, sofern Bayern durch ihn
benachteiligt wird; Widerspruch Salzburgs dagegen sowie Rechtsvorbehalt Bayerns; Wieder-
holung Pfalz-Neuburgs seiner in früheren Sitzungen dargelegten Gründe, warum es nicht zur
Militärsatisfaktion beitragen müsse; Vorschlag Sachsen-Altenburgs, daß Frankreich 1 Million
der schwedischen Militärsatisfaktion übernehmen möge; Wiederholung Speyers seiner früher
dargelegten Gründe, warum das Hochstift sich in Fragen der Militärsatisfaktion als exemt
betrachtet; Vorschlag Braunschweig-Grubenhagens, den Schweden einen Schriftsatz mit den
bisher vorgebrachten Gründen zu übergeben, mit denen die Reichsstände die Schweden zur
Senkung ihrer Forderungen für die Militärsatisfaktion veranlassen wollen; Suspension des
Votums zur schwedischen Militärsatisfaktion durch Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow,
bis sie eine befriedigende Entschädigung für ihren Beitrag zur schwedischen Territorialsatis-
faktion erhalten haben; Protest Bayerns gegen den Fürstenratsbeschluß, daß das Conclusum
vom 2./12. Mai 1648 über die Frage, wem Militärsatisfaktion zu gewähren sei, in den Frie-
densvertrag aufgenommen werden soll; Protest Salzburgs gegen den Fürstenratsbeschluß,
daß das Conclusum vom 2./12. Mai 1648, alle Reichsstände müßten zur Militärsatisfaktion
beitragen, in den Friedensvertrag aufgenommen werden soll.
(Im Rathaus zu Osnabrück). In II vertreten: Salzburg (Fürstenratsdirektorium), Bayern,
Bamberg, Pfalz-Neuburg, Würzburg, Sachsen-Altenburg, Speyer, Sachsen-Coburg, Basel,
Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Sachsen-Eisenach, Fulda, Brandenburg-Kulmbach, Bran-
denburg-Ansbach, Braunschweig-Celle, Braunschweig-Grubenhagen, Braunschweig-Wol-
fenbüttel, Braunschweig-Calenberg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Güstrow, Pom-
mern-Stettin, Pommern-Wolgast, Württemberg, Hessen-Darmstadt, Baden-Durlach, Baden-
Baden, Sachsen-Lauenburg (durch Württemberg), Anhalt, Henneberg, Wetterauer Grafen.
In III vertreten (soweit ersichtlich): Kurmainz (Reichsdirektorium), Kurbrandenburg; Salz-
burg (Fürstenratsdirektorium); Straßburg (Städteratsdirektorium). (Zu den Gesandten siehe
die Verweise im Vorläufigen Personenregister.)
[I] Kam man anfangs in pleno aller dreyen reichscollegiorum zusammen,
und wurd durch das Kurmainzer Reichsdirektorium (den Chur-
mayntzischen abgesandten herrn Meel) referirt, daß vorgestrigem con-
cluso nach herrn Salvii excellenz per deputatos [habe] sollen zugespro-
chen werden
Auf Vorschlag des FRO , dem KFR und SRO zustimmten, wurde bei der Re- und Corre-
lation am 6. Juni 1648 beschlossen, daß eine rst. Deputation noch am selben Tag Salvius
über die mit Oxenstierna geführten Verhandlungen informieren und ihn bitten sollte, diese
in Oxenstiernas Abwesenheit fortzuführen (s. S. 384 Z. 24–27, S. 386 Z. 14f.). Oxenstierna
war aber zu diesem Zeitpunkt von seinem Kurzbesuch in Münster bereits wieder nach
Osnabrück zurückgekehrt (s. [Nr. 168 Anm. 15] ).
graff Oxenstirn unterdeß wieder alhir angelanget, so hetten die deputirten
beßer befunden, daß der antrag bey ihren excellenzen beederseits gesche-
he, so dann auch gestriges tages zu werck gerichtet worden. Was darbey
vorgangen, habe er zu pappier gebracht, so er dieses inhalts ablas :
herren plenipotentiarii durch die deputirte der drei reichsräthe zue reassu-
mirung der handlung in puncto satisfactionis militiae, vornehmblich aber
moderation des ihrerseits auff 6 millionen reichsthaler gestelten quanti,
belanget und die conferenz mit denen herren Kayßerlichen abgesanten
demnechsten zue reassumiren
Die letzte ksl.-schwed. Konferenz hatte am 23. April 1648 stattgefunden (s. [Nr. 145 Anm. 3] ).
richtigkeit zue bringen und dadurch den friedenschlus dermahln zue
befördern erinnert worden. Hierauff nun haben sie sich folgenden inhalts
vernehmen laßen:
Sie erinnerten sich gutermaßen, was dato in puncto satisfactionis militiae
negotiiret und wohin das quantum ihrerseits gestellet worden. Sie hetten
sich crafft habender instruction neher nicht als uff die 6 millionen reichs-
thaler erclehren können
Thumbshirn, Carpzov und Heher hatten von Salvius am 5. Juni 1648 die vertrauliche
Information erhalten, daß die Schweden letztlich instruiert waren, 5 Millionen Rt. zu
fordern (s. [Nr. 168 Anm. 11] ).
moderation schreiben müsten. Herr graff Oxenstirn hette ein tag etlich
ein tag etlich bedeutet etliche Tage ( Grimm III, 1177 s. v. etlich Punkt 5). Oxenstierna war
nur am 5. Mai 1648 in Münster (s. [Nr. 166 Anm. 39] ).
auf Münster sich erheben müßen, jedoch dergestalt wieder zurükgeeylet,
damit bey morgender post solch schreiben abgehen möchte. Hette ver-
meint, die stende des Reichs würden auch schreiben. Weiln sie aber anizo
vernehmen, das nahere und mildere erclehrung von ihnen begehret würde,
so könten sie sich je nicht anders alß uff die 6 millionen resolviren. Ehe sie
gleichwohl schreiben, begehrten sie von den stenden zu wißen, ob man ein
mehrers zu thun gemeint. Wann dieselbe nun etwas neher herbeytreten
würden, so wolten sie sehen, wie der sach zue thun.
Nachdem sich nun die deputirte, was uff diese antwort zu repliciren, mit-
einander unterredet und zu erkennen geben, was bey diesem schreiben
den stenden noch zur zeit zu gemüthe ginge und das negst suspendirung
deßelben zu gewinnung zeit zur sachen selbst zue schreiten, die deputirte
aber, wie ihre excellenzen leicht erachten können, vor sich und ungehört
ihrer mitabgesanten eines mehrern in puncto quanti, als albereits besche-
hen, herauszulaßen nicht unzeitig bedenken trügen, ihnen auch ein solches
nicht gebühren wolte und dahero gebethen, sie, die koniglich Schwedi-
schen, wolten sich hauptsachlich herauslaßen und den stenden hiedurch
zue fernerer handlung ursach und ahnlas geben, haben sie, [die schwedi-
schen Gesandten], vermeldet: Sie könten die stende des Reichs versichern,
das die cron Schweden ein sonderbahres verlangen trage, aus der sach
zue kommen, auch fried und ruhe im Reich zue stifften. Sie hetten auch
ihrestheils alle ihre labores dahin dirigiret, das der zweck erreicht wer-
den möchte. Sey verdrieslich, das es damit so langsamb hergehe, wann sie
auch vernehmen könten, daß durch einige nehere erclehrung der fried zu
erlangen, so müsten sie sehen, wie sie das quantum in etwas moderirten.
Weil sie aber nicht wisten, ob alsodann der fried zu erlangen, so müsten
sie nicht wenig ahnstehen. Wenn man ihnen aber einige versicherung thun
konte, so wolten sie sich erclehren. Die cron habe kein andere intention,
denn das man aufs schleünigste aus der sachen komme. Zweifelten nicht,
die stende des Reichs würden gleichsfals lust zum friden tragen; ob aber
die Keyserlichen geneigt, daran müsten sie zweifeln. Es würde nötig sein,
das sowohl mit Frankreich der drei bewusten puncten halben, als Lothrin-
gen, Burgundischer creis und Keyserliche assistenz wieder Frankreich
Frk. forderte 1. die Preisgabe der ksl. Unterstützung Lothringens. Der FRO hatte zuletzt
am 18. September 1647 über ein Reichsga., das in Punkt 1 diese Sache betraf, beraten
(s. APW III A 3/4 Nr. 142; zur Empfehlung des Reichsga.s von 1647 IX 25 s. Nr. 174
Anm. 6). – Die 2. Forderung Frk.s betraf den Ausschluß des Burgundischen Reichskreises
aus dem Friedensvertrag, wie Servien dem Kurmainzer Reichsdirektorium am 14. Juni
1648 mitteilte (s. Nr. 173 bei Anm. 30). Erst seitdem Frk. nicht mehr an einen gleichzeitigen
Friedensschluß mit dem Ks. und Spanien dachte, erstrebte es diesen Ausschluß, damit der
Krieg in der Franche-Comté und in den Span. Ndl.n nicht unter Garantie aller vertrag-
schließenden Mächte eingefroren wurde; Spanien hätte dann nämlich seine Kräfte auf den
Kampf gegen Frk. in Oberitalien und Katalonien konzentrieren können. Der Wunsch nach
Weiterführung des Krieges gegen Spanien verlieh auch der 3. (schon früher erhobenen) frz.
Forderung 1648 besonderes Gewicht: Frk. wollte ksl. Militärhilfe für Spanien ausschließen,
zumal Spanien nach Abschluß des span.-ndl. Friedens am 30. Januar 1648 militärisch ent-
lastet war ( Ruppert, 344ff.). Zum (uneinheitlichen) Ga. , das die Reichskurien im Frühjahr
1646 in dieser Frage abgegeben hatten, s. [Nr. 174 Anm. 6] . – Vgl. später §§ 3 und 4 IPM.
richtigkeit getroffen werde. Und weil sie sehen und vernehmen, das uf
erfolgende moderation man dißeits vermeine, den frieden zu haben, so
wolten sie gleichwohl ein für allemahl uff die 5 million reichsthaler, wie-
wohl es wieder ihre instruction lauffe und die soldatesca ubel zufriden seyn
werde, erclehret haben, jedoch das diese declaration die stende dergestalt
aufnehmen wolten, das sie weiter in sie, die königlich Schwedischen, nit
sezen und gewis dafürhalten wolten, wenn es auch schon geschehe, daß
man dannoch eine andere erclehrung nicht zu gewarten haben würde.
Ob nun wohl von denen deputirten allerhand rationes undt motiven, war-
umb diese sum denen stenden zu erlegen unmüglich fallen wolte, ahn-
geführet und umb nehere erclehrung ahngesucht, auch sonsten hinc inde
wegen der Französischen und Schwedischen tractaten allerhand discour-
sen geführet und dafürgehalten worden, das vor allen dingen mit der cron
Schweden richtigkeit zue treffen und solchem nach zue sehen, wie auch
mit der cron Frankreich zum schlus zue gelangen, so ist jedoch in puncto
quanti mehrere moderation nicht zu erhalten gewesen; dahero dann diese
erclehrung den stenden unverlengt zue hinterbringen ubernommen wor-
den.
Die reassumirung der conferenz mit denen herren Keyßerlichen betref-
fend, ist es kürzlich dahin gestellet worden, daß nach erörteten quanto
dieses sich auch von selbsten zeigen und geben würde. Man hat gleich-
wohl soviel abnehmen können, das sie solche ahnzuetreten nach erleedig-
ten quanto nicht ungeneigt.
Bey dem abschied habe herr graff Oxenstirn auch der Caßelischen miliz
satisfaction gedacht
Hessen-Kassel hatte am 4. Juni 1648 den Rst. n durch Schweden seine Forderung nach
Militärsatisfaktion zustellen lassen (s. Nr. 166 bei Anm. 4). Schweden unterstützte sie, sofern
Kurbayern Militärsatisfaktion erhalten würde (s. Nr. 167 bei Anm. 14), während die Rst.
ihre Bewilligung für die schwed. Militärsatisfaktion an die Bedingung zu knüpfen suchten,
daß neben der schwed. nur die ksl. und kurbay. Reichsarmee Satisfaktion erhielten (s.
Nr. 167 bei Anm. 12).
Dieweil man nun vernommen, daß die königlich Schwedischen herren
plenipotentiarii uf 5 millionen reichsthaler beharret, stehe zu bedencken,
ob man sich a parte statuum eines mehrern ercleren wolle. Wie bericht,
wolten sie sich in keine fernere handlung einlaßen, sondern bestinden
praecise uf 5 millionen reichsthaler.
[II] Hierauff wurd in iedem reichscollegio eine consultation angestellet und
im fürstenrath durch das Salzburgische Direktorium proponirt:
Man habe aus des reichsdirectorii relation angehöret und vernommen,
wohin die koniglich Schwedischen herren legati sich in quanto satisfactio-
nis ercleret und wie sie ietz gemeltes quantum sub conditione pacis deter-
minirt mit dem andeuten, sie könten weiter nicht weichen noch handeln;
was sie auch wegen der puncten, so die cron Franckreich betreffen, ange-
führet und daß sie wol uf solchen fall mit denen herren Kayserlichen, wie
bißhero geschehen, handlung pflegen dürften; was sie ingleichen wegen der
Heßen Caßelischen satisfaction erwehnet, daß also das reichsdirectorium
zur umbfrage gestellet, [1.] ob und wieweit man sich ercleren wolle.
Stelle zu bedencken anheim, ob nicht [2.] zugleich zu deliberiren, quibus
conditionibus man sich zu ercleren, und weil die herren Schwedischen
das wort „immediate“ gebraucht, [nämlich] daß der friede immediate solle
folgen , ob man sich deßen nicht zu bedienen.
Dieweil auch bey lezter session gutbefunden, daß als eine conditio zu
setzen, es solten die stende wegen der Caßelischen völcker praetendirten
satisfaction ferner nicht angegriffen werden
Das vom FRO in seiner Sitzung vom 5. Juni 1648 befürwortete, bei der Re- und Correlation
am 6. Juni aber von den Reichskurien zurückgestellte Schreiben an die schwed. Kg.in hatte
darauf verweisen sollen, daß die Rst. in ihren Verhandlungen mit Oxenstierna über die
Höhe der schwed. Militärsatisfaktion zur Bedingung gemacht hatten, daß nur die schwed.,
ksl. und kurbay., nicht aber die hessen-kasselsche Armee Militärsatisfaktion erhalte (s. die
„Meinung“ des FRO von 1648 V 26/VI 5 in Nr. 168 bei Anm. 9).
dischen nochmahln uf voriger recommendation bestanden, were [3.] zu
erwegen, wie man sie könne dißfals bewegen.
A parte Salzburg müße er denen in hac materia von ihm geführten votis
festiglich inhaeriren .
Bayern. [1. und 2.] Wegen seiner churfürstlichen durchlaucht müße er
gleichsfalls denen bißher abgelegten votis et reservatis inhaeriren
Bayern forderte, wie zuletzt ausdrücklich am 4. Juni 1648, zusätzlich zum Bay. den
Schwäbischen und Fränkischen Reichskreis, die für seine Armeesatisfaktion aufkommen
sollten (s. Nr. 166 bei Anm. 8). Kf. Maximilian I. hatte seine Ges. mehrfach so instruiert (s.
[Nr. 165 Anm. 6] ).
derheit, was wieder die a parte Saltzburg beschehene exceptionem bey
vorigen consultationibus vorkommen
Bayern hatte am 6. Mai 1648 dem Linzer Vergleich über die Reichskontributionen des Est.s
Salzburg ausdrücklich für den Fall widersprochen, daß Bayern durch ihn benachteiligt
werde (s. Nr. 145 bei Anm. 18). Das traf zu, weil dieser ksl.-erzstiftische Vergleich die
Zusage enthielt, daß Bayern seine überfälligen Salzgelder an das Est. zahle. Kurbayern
war aber vom Ks. 1645 ermächtigt worden, die Salzlieferungen unbezahlt zu lassen, weil
das Est. seine Kontributionen für die kurbay. Reichsarmee mehrere Jahre lang nicht oder
nicht vollständig gezahlt hatte (s. [Nr. 145 Anm. 11] ).
zweifel, ie ehe man in quanto mit denen herren Schwedischen richtig-
werden könne, ie lieber es seine churfürstliche durchlaucht sehen werden.
Stelle darhin, was die herren nachstimmenden sich hierin möchten verneh-
men laßen.
[3.] Wegen der Heßen Caßelischen völcker satisfaction halte er dafür, daß
es dißfals bey dem vorhin gemachten concluso zu laßen.
Salzburg. Weil dem herrn Bayerischen abgesandten beliebet zu wieder-
holen, was er in [der] ersten session über dise materi eingewendet, so könne
er hingegen auch nicht vorbey, dasienige zu wiederholen, was er damals
dawieder vorbracht wegen exemption seiner hochfürstlichen gnaden von
der churfürstlich Bayerischen satisfaction .
Bayern. Repetire priora und seiner churfürstlichen durchlaucht gerecht-
samkeit.
Bamberg. [1.] Gleichwie er gestern, als er der deputation beygewonet,
gerne vernommen, daß die herren Schwedischen legati ferner handlung
wolten statgeben, also wünsche er, daß die uf 5 millionen fl. offerirte
summ
a parte Sachßen Altenburg iüngst wol votirt
Thumbshirn hatte am 4. Juni 1648 in dem Votum, das er für Henneberg ablegte, daran
erinnert, daß die Rst. gemäß ihren Vorschlaege[n], welche (…) in der Frage „quomodo“ zu
beobachten, nur ein Drittel der zu vereinbarenden Summe für die schwed. Militärsatis-
faktion sofort zahlen wollten, die beiden anderen Teile an späteren Terminen. Nachdem
die Rst. damals 4 Millionen fl. bewilligten, sollte, so Thumbshirn, der bar zu zahlende Teil
auf ein Viertel gesenkt werden (s. das Votum Hennebergs in Nr. 166; in den Vorschlaege[n]
steht allerdings bereits, daß jeder Rst. von seiner Quote nur ein Drittel oder Viertel zahlen
solle, s. ebenda, Anm. 34).
daß man denn einen dritten theil alsbald paar geben wolle, wan [aber]
das quantum uf 4 millionen gesezet, alsdan 1/4 paar gelt könne erlegen,
also auch hir, nachdem es uf 5 millionen komme. Dieweil dann aber der
königlich Französische herr plenipotentiarius comte Servient heute von
Münster anhero kommen
Servien kam am 10. Juni 1648 nach Osnabrück und blieb bis zum 24. ( APW III C 3/2,
1111 Anm. 5). Oxenstierna hatte ihn bei seinem Aufenthalt in Münster am 5. Juni gebeten,
nach Osnabrück zu kommen (s. [Nr. 166 Anm. 39] ). Servien wollte über die oben genannten
Punkte (Lothringen, Burgundischer Reichskreis und ksl. Unterstützung für Spanien, s.
Anm. 8) verhandeln ( APW III C 3/2, 1111 Z. 7–10).
interposition hierin zu gebrauchen.
[2.] Jüngst were geschloßen, daß das „quomodo“ mit dem quantum zu-
gleich müße richtigwerden
Die Rst. hatten anfangs sogar durchzusetzen versucht, daß vorrangig über den Vollzug des
Friedensvertrags und dann erst über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion verhandelt
wurde. Als Beratungsgrundlage übergaben sie am 20. Mai 1648 die Vorschlaege, welche
(…) vor der Bestimmung des Quantums in der Frage „quomodo“ zu beobachten, sowie
einen Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. [Nr. 155 Anm. 4] ). Die Schweden bestanden
aber darauf, daß zuerst über die Höhe der schwed. Militärsatisfaktion Einigkeit erzielt sein
müsse. Daraufhin beschloß der FRO am 22. Mai 1648, daß darüber sowie über die Frage,
wie sie aufgebracht werden könne, und über den rst. Textvorschlag für den Exekutionsart.
gemeinsam verhandelt werden solle (s. in Nr. 155 das conclusum am Ende des Protokolls).
Gedrängt von den Rst. n, sagte Oxenstierna zwar schließlich am 3. Juni 1648 zu, die gefor-
derte schriftliche Erklärung zu den Vorschlaege[n] und dem Textvorschlag vorzulegen, hielt
dies aber nicht ein, sondern machte am nächsten Tag die Vorlage der Erklärung von der
vorangehenden Bewilligung von 6 Millionen Rt.n für die Militärsatisfaktion abhängig (s.
S. 338 Z. 15–22).
dafür, daß man von denen herren Schwedischen eine schriftliche ercle-
rung in „quomodo“ et quanto zu begehren. Wegen der abdankung habe
man sich wol vorzusehen, und entstehe die frage, wo die völcker sol-
ten stehen, biß nach geschloßenem friede die ratificationes eingelanget
und ausgewechßelt; dann solche einquartirung werde die stende, die sie
betreffe, mehr graviren als das quantum. Derohalben sich auch wegen der
verpflegung zu unterreden und eine schlüßliche abrede zu begehren und
zu nehmen. Solten die armaden in den obern creysen stehen, müße selben
stenden, die es treffe, billich abkürzung wiederfahren.
[3.] Und weil die Heßen Caßelischen uf newe satisfaction tringen , habe
man ursach, sich bey denen herren Schwedischen dieser praetension hal-
ber zu versichern und die quaestionem „cui“ in das instrumentum pacis
oder in einen nebenreceß zu bringen. Von seiten der fürstlichen wittib zu
Caßel werde sich uf das exempel seiner churfürstlichen durchlaucht zu
Bayern bezogen und daß sie solle vor ihre völcker satisfaction haben
Bezug auf das hessen-kasselsche Memorial wegen der Satisfaktion seiner Miliz von 1648
V 25/VI 4, erster Absatz, beginnend Demnach des Heiligen Reichs ( Meiern V, 855 ):
Hessen-Kassel forderte Militärsatisfaktion, da Schweden für die Satisfaktion seiner Armee
Geld bewilligt erhalte und den ksl. und kurbay. Armeen gewisse Reichskreise angewiesen
würden, um daraus die Mittel für die Abdankung zu erheben.
aber darin sey keine gleichheit, denn seine [!] fürstliche gnaden bekomme
600 000 thaler
Hessen-Kassel erhielt diese Summe durch die Vereinbarung über die hessen-kasselsche
Satisfaktion von 1648 IV 8 (s. [Nr. 166 Anm. 31] ).
creyß, so nicht viel mehr werde austragen, daß also Caßelischerseits nicht
ursach, darauf zu bestehen. Habe seine churfürstliche durchlaucht die
churfürstliche dignitet und lande erhalten
Die fünfte Kur wurde endgültig auf die Wilhelminische Linie der Wittelsbacher (und damit
auf Kf. Maximilian I.) übertragen, ebenso die Oberpfalz mit der Gft. Cham (s. Nr. 164
Anm. 32, [Nr. 166 Anm. 28] ). – Hessen-Kassel erhielt die gefürstete ehemalige Reichsabtei
Hersfeld mit der Propstei Göllingen sowie die Ämter Schaumburg, Bückeburg, Sachsen-
hagen und Stadthagen (s. [Nr. 166 Anm. 31] ).
fürstlichen gnaden auch mit statlicher satisfaction von landen wilfahret
worden.
Wegen der conditionum, darauf der Schwedischen miliz satisfaction zu
stellen, beruffe er sich uff den uffsatz in quaestione „quomodo“
Gemeint sind die Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten, praes.
1648 V 20 (s. [Nr. 154 Anm. 2] ).
Pfalz-Neuburg. [1.] Habe gleichsfals angehört, daß die herren Schwe-
dischen als pro ultimo uf 5 millionen reichsthaler bestanden. Nun sey
bekant, wie er allezeit super quanto votirt, daß er nemblich nicht befehli-
get, sich einzulaßen und wenig oder viel einzuwilligen,
repetiren
Caspars führte am 6. und 9. Mai 1648 Gründe an, warum Pgf. Wolfgang Wilhelm ver-
meinte, generell nichts zur Militärsatisfaktion (und damit auch nichts zur schwed.) bei-
tragen zu müssen. Am 23. Mai hob er hervor, daß der Pgf. nicht gleichzeitig zur schwed.
und hessen-kasselschen Satisfaktion beitragen werde, und am 2. Juni suchte er mit weiteren
Argumenten zu belegen, daß für den Pgf.en keine Beitragspflicht zur (schwed.) Militärsa-
tisfaktion bestehe (s. Nr. 145, Votum Pfalz-Neuburgs, Punkt 2; Nr. 147 bei Anm. 22; Nr. 156
bei Anm. 20; Nr. 164 bei Anm. 20).
[2.] Was wegen der annectirten conditionum in vorschlag kommen, halte er
rathsam, nützlich und billich, und daß die herren Schwedischen zu ersu-
chen, sie wolten sich super „quomodo“ resolviren; dann obgleich nicht
alle puncta, so in quaestione „quomodo“ enthalten, pro conditione sine
qua non stehen könten, iedoch was wegen abdanckung und abführung
der völcker gesetzet
S. Punkt 2 der Vorschlaege ( Meiern V, 820 ): Sofort nach Unterzeichnung der Friedens-
instrumente sind die Armeen der kriegführenden Parteien abzudanken, sofern sie nicht
aus dem Reich abgezogen werden oder als Garnisonstruppen in den eigenen Territorien
Verwendung finden ( Meiern V, 800 ).
obligatio dandi alsbald a subscriptione pacis anfangen, würden sich die
soldaten in postur setzen und bespücken
tio nicht erfolgte. Halte dafür, daß bey denen herren Schwedischen per
deputatos anzubringen, sie möchten mit heut abgehender post bey der
königlichen majestät in Schweden umb eventualratification alles deßen,
was sie schlüßen, anhalten.
[3.] Wegen der Heßen Caßelischen militiae satisfaction laße er es darbey,
was er super quanto votirt, und hoffe nicht, daß seiner fürstlichen durch-
laucht werde etwas zugemuthet werden. Es sey auch diser passus alschon
in quaestione „cui“ richtig . Der herr graff von Trautmannsdorff habe
anfangs zu emploirung der Heßen Caßelischen völcker 2 tonnen goldes
verwilliget
S. die Antwort der Ksl. auf die Satisfaktionsforderungen Hessen-Kassels, geänderte (2.) Fas-
sung , Osnabrück 1647 II 26, Punkt II ( Meiern IV, 424f. , hier 425, letzter Absatz, begin-
nend Przterea permittit Imperator; zur ksl. Überlieferung s. APW II A 5 Nr. 282 Bei-
lage [1]; III C 2/3, 152R Nr. 1622; zur schwed. Überlieferung s. II C 3 Nr. 149 Beilage C);
s. dazu Bettenhäuser, 71.
gemacht.
Würzburg. [1.] Man könne zwar a parte Würzburg geschehen laßen,
daß, wie Bamberg, die nunmehr offerirten 4 millionen fl. uf die 5. million
zu steigern, besorge aber, die herren Schwedischen würden, wan man
alsbald herausgehe, alsdan 5 millionen thaler wollen haben, derohalben
anfangs auf 4,5 millionen fl. zu gehen und entlich uf 5 millionen fl. Und
weil die herren Schwedischen sagten, sie könten sich allein sub spe rati
uf 5 millionen thaler ercleren, also könten sie auch wol uf 5 millionen fl.
gehen, welchen solches zu gemüth zu führen. Und obwol vorhero 120, ia
wol 200 römermonat in einem iahr ausgepreßet, so sey es doch per vim
militarem geschehen, welches eine obrigkeit vor sich nicht zulaßen noch
verantworten könne und daß man [bei] den unterthanen wie der soldat
einfalle und alles wegnehme wieder Gott, recht und billigkeit. Derowegen
müsten sie es uf mügligkeit kommen laßen, wan es aber bey 5 millionen fl.
bleibe, würden die unterthanen, was ihnen müglich, beytragen. Wan es nun
zu 5 millionen fl. gebracht, alßdan were uff termine zu dencken und zu
sehen, ob es uf die 3 termine zu bringen, dergestalt, daß man den gemeinen
soldaten erst zahle, die officirer aber uf die lezten termine weise, als die
sonst mittel und gros geld bey den städten hinterlegt.
[2.] Zuforderst were nochmahls uf die quaestionem „quomodo“ zu trin-
gen, sintemal contra naturam regulae, ein quantum verwilligen und nicht
wißen, wie und woher. Derohalben zu begehren, die herren Schwedischen
möchten sich in „quomodo“ herauslaßen, insonderheit wegen abdanckung
und abführung der völcker. Solte die soldatesq in der enge gehalten wer-
den, so werde, wie von Pfalz Neuburg auch erinnert, denn es treffe, zulezt
vollend zugrunde gehen; dahero uf sondere mittel zu gedencken, damit
man sehe, wie die termine anzuordnen, zu erreichen und auszulangen.
Der anhang de pace immediate insecutura were nicht zu vergeßen und das
quantum also zu conditioniren, wan der fried nicht erfolge und was in
quaestione „quomodo“ gesetzet, so wolle man auch an das quantum nicht
gebunden seyn. Habe nicht vernommen, daß die herren vorsietzende uf
reassumtion der tractaten gezielet, allein wan das quantum richtig, so müße
auch die conferenz continuirt werden, darum die herren Schwedischen zu
ersuchen.
[3.] Die quaestio „cui“ sey richtig, darbey man es zu laßen und versiche-
rung zu begehren. Gleichwie die herren Schwedischen sich Churbeyern
hirin nicht annehmen, also auch Heßen Caßel hierin nicht assistiren solten.
Der Schwedischen milizi satisfaction wolte sonst uf ein unmügliches fal-
len, und weren seiner [!] fürstlichen gnaden zue Heßen Caßel zu dem ende
albereit 600 000 thaler verwilliget. Es sey imgleichen anzuführen, daß es
eine pur lautere courtoisie, was man verwillige
Vorburg hatte dieses Argument schon mehrfach angeführt, dabei aber von discretion
gesprochen, während andere Ges. in diesem Zusammenhang den Begriff courtoisie ge-
brauchten (s. [Nr. 162 Anm. 23] , Nr. 164 bei Anm. 22). Im FRO wurde verschiedentlich als
Grundsatz bezeichnet, daß Schweden oder generell keine kriegführende Partei ein Recht
auf Satisfaktion habe (s. Nr. 151 bei Anm. 40, Nr. 153 bei Anm. 24).
nicht obligirt, viel weniger seiner [!] fürstlichen gnaden zu Caßel, die mit-
ten im Reich sietze. So sey sich auch nicht zu befahren, was a parte Heßen
Caßel vorhin etwa angeführt
Bezug auf das hessen-kasselsche Memorial wegen der Satisfaktion seiner Miliz von 1648
V 25/VI 4, erster Absatz, beginnend Demnach des Heiligen Reichs ( Meiern V, 855f., hier
856 ): die Gefahr, so aus Nicht-Befriedigung der Soldatesca erwachsen werde, sei um so
größer, als die Mittel dafür nicht aus dem eigenen Territorium erbracht werden könnten
und die hessen-kasselschen Truppen durch ihre Zurücksetzung gegenüber den Schweden,
die Militärsatisfaktion erhielten, zu einem Aufstand veranlaßt werden könnten.
einfallen, plündern und rauben; dann wan die Schwedische armada ange-
wiesen, würden sie dieienigen wol defendiren, die ihnen die zahlung zu
leisten. Vermöge der reichsverfaßung weren die creyse auch noch starck
gnug, mit der Heßen Caßelischen soldatesq allein zurechtzukommen
Die Reichskreise hatten die Aufgabe, den Landfrieden aufrecht zu erhalten bzw. wieder-
herzustellen, so daß bei eventuellen Ausschreitungen durch marodierende hessen-kassel-
sche Truppen zuerst der betroffene Kreis, dann, im Falle größerer Unruhen, nach dem in
der Reichsexekutionsordnung beschriebenen, gestaffelten System mehrere (benachbarte)
Kreise eingreifen mußten, s. die Reichsexekutionsordnung von 1555 IX 25, speziell §§ 62–
67 ( Sammlung III, 26ff.), und dazu Peter Claus Hartmann, 32f.; Neuhaus, Reichskreise,
74.
welches alles denen herren Schwedischen zu remonstriren. Wann diesel-
ben sich in quaestione „quomodo“ würden herauslaßen, sey alsdann de
quanto zu reden.
Sachsen-Altenburg. Man möchte wünschen, daß die königlich Schwe-
dischen herren gesandten sich milder erclert, dan daß allerorten armuth
und unvermögen, sey leider am tage, und werde manchen armen man und
unterthanen dise satisfaction vollend umb’s leben bringen und nicht allein
umb’s vermögen, wan nicht gute moderation gebraucht werde. Aldieweil
aber das gantze friedenswerck an diesem scopulo ietzo anstoße und die
herren Schwedischen sich erclert, sie könten mit keiner anderen sache die
conferenz pflegen, biß diese satisfaction richtig
Meels Bericht zufolge hatten die rst. Deputierten am 7. Juni den Eindruck gewonnen,
daß Oxenstierna und Salvius ihre am 23. April 1648 unterbrochenen Konferenzen mit
den Ksl. nach Abschluß der Verhandlungen über die Höhe der Militärsatisfaktion wieder-
aufnehmen würden; zugesagt hatten sie die (von den Rst. n gewünschte) Fortsetzung der
Konferenzen nicht (s. S. 394 Z. 1–5).
und mehr schade geschicht, alß diese satisfactio stehe, so sey zu sehen, wie
vollend herauszugelangen. Man mache sich keine hofnung, etwas abzu-
handeln, sintemal der herren Schwedischen gesandten beteuerung so hoch
gewesen und sie gesagt, man möchte sich nur keine gedancken machen.
Wolte man gradatim gehen, verliehre man nur die zeit. Herr graff Oxen-
stirn werde seine reise fortstellen
Oxenstierna unternahm erst im August 1648 die geplante Reise zum Empfang seiner Braut
in Wismar; er reiste zwischen dem 10. und 18. August aus Osnabrück ab und kam nach
einem Zwischenaufenthalt in Hamburg vor dem 27. in Wismar an; am 19. September traf
er wieder in Osnabrück ein ( APW II C 4/2 Nr. 324, 334, 340 und S. 710 Z. 5).
erhöhet werden.
[1.] Diesem nach halte man dafür, wie schwer und unerträglich es auch
seiner fürstlichen gnaden, unsers fürsten und herrn landen werde ankom-
men, daß man sich lenger nicht ufzuhalten, sondern zusagen [solle], weil
sie, [die Schwedischen], beteuert, sie könten weiter nicht weichen, so wolle
man einwilligen, iedoch an die königliche majestät zu Schweden selbst
schreiben umb milderung und sich versehen. Sie, dero gesandten, würden
solches mit beweglichen schreiben secundiren, alß denen das armuth im
Römischen Reich und difficulteten bekand und wißend. Solten demnach
ihrer königlichen majestät solches remonstriren, damit ein merkliches her-
untergehe.
2. Wiße man, daß die continuation des Schwedischen krieges, nachdem
selber cron satisfaction richtigworden
Bezug auf das ksl-schwed. Satisfaktionsabkommen vom 18. Februar 1647 (Text: ST VI.1,
152–159); mit ihm waren die Schweden, was ihre eigenen Belange betraf, zufriedengestellt,
abgesehen von der Abfindung ihrer Armee, über die damals noch nicht verhandelt worden
war. Hingegen befriedigte die Franzosen der KEIPM4 1647 VI 12, praes. 1647 VI 12, wegen seiner
Schutzklauseln für die Reichsunmittelbaren im Elsaß und einschränkender Erläuterungen
der Zessionsbestimmungen für Metz, Toul und Verdun nicht, so daß sie am 11. Juli 1647
einen eigenen Textvorschlag für die Satisfaktionsart, des IPM vorlegten (zur Überlieferung
s. APW II B 6, 138 Z. 24ff.). Die Evangelischen hofften damals, daß der Friedensschluß
unmittelbar bevorstehe, und in der Annahme, Schweden und Franzosen zum Abschluß
bewegen zu können, baten sie am 15. Juli 1647 Trauttmansdorff um die Verschiebung
seiner Abreise. Trauttmansdorff antwortete aber, der Friede mit Frk. werde sich noch um
Wochen, ja Monate verzögern. Nachdem trotz intensiver Verhandlungen auch mit den
Schweden keine Einigung gelang und ein schneller Abschluß mit Frk. vollends unmöglich
schien, reiste Trauttmansdorff am 16. Juli 1647 ab ( APW II A 6 Nr. 180, 181, 182; III C
2/2, 867f. Z. 21–43, 1–29; Ruppert, 297f.; Tischer, Diplomatie, 288f.).
gefallen geschehen, sintemal bekant, daß man voriges iahrs zu Münster
herauskommen, wan nicht die königlich Französischen gethan, und daher
nicht unbillich, daß auch die cron Franckreich sich meridirt mache und
1 million uf sich nehme
Salvius hatte am 5. Juni 1648 zu Thumbshirn, Carpzov und Heher gesagt, Servien habe
früher einmal erwähnt, Frk. könne zur Bezahlung der schwed. Miliz etwas beitragen;
Oxenstierna werde ihn bei seinem Besuch in Münster darum bitten ( Meiern V, 867 ).
lich an herrn graff Servient gebracht werde, es dürfte ohne frucht nicht
abgehen.
3. Müste diese schwere sache und große verwilligung das „quomodo“
leichter machen sowol wegen abdanckung der völcker und zahlungster-
minen als auch ander conditionum halber. Man halte also dafür, daß die
verwilligung conditionata seyn müste, wan der friede immediate folge, wie
die herren Schwedischen gestern selbst conditionirt, und das „quomodo“
und punctus executionis zur richtigkeit kommen, dann sonst wolle man
weder an eine noch an 5 millionen gebunden seyn. Die termine weren
etwa uf 4 zu setzenn, bevorab herr graff Oxenstirn iüngst bey der deputa-
tion gesaget, man werde die termine also richten, daß wol darauszukom-
men.
[4.] In quaestione „cui“ laße man es bey dem schluß und setze mit Würz-
burg das fundamentum: Was man hirin einwillige, sey keine schuldigkeit,
also könne man sich auch zu nichts weitern gegen seine churfürstliche
durchlaucht zu Bayern und seine [!] fürstliche gnaden zu Heßen Caßel
verstehen, und were bey denen herren Schwedischen expresse zu conditio-
niren, daß sie seiner [!] fürstlichen gnaden nicht hierin assistiren möchten.
Die recommendation aber könne man ihnen nicht verwehren.
Speyer. Repetire seine vorige vota
Scherer bezog sich auf das schriftlich vorgelegte Votum vom 9. Mai, in dem die Gründe
dargelegt waren, warum Sötern sich hinsichtlich des Beitrags zur Militärsatisfaktion als
exemt betrachtete (s. das Votum Speyers in Nr. 147); Scherer hatte sich deshalb noch nie
über die Höhe der Militärsatisfaktion geäußert.
Sachsen-Coburg. Wie Sachßen Altenburg.
Basel. Man habe a parte Basel mehrers nichts zu erinnern, alß ietzo im
Altenburgischen, Würtzburgischen, auch andern votis gemeldet. Allein
weil weiters von seiten Altenburg vorbracht, daß die cron Franckreich
wol noch 1 million beytragen werde, könne er sich gemeltermaßen wol
conformiren, weil ohnediß durch den frieden die subsidiengelder fielen, so
die cron Franckreich der cron Schweden reiche
tem quanto erst naher Schweden zu schreiben, stehe er an, dann es werde
ein schlechtes sodann zu erhalten seyn; iedoch ad maiora.
Sachsen-Weimar, -Gotha und -Eisenach. Ob er zwar uf eine solche
hohe summ nicht instruirt, wolle er doch nicht zweifeln, seine fürstlichen
gnaden würden, was andern ständen gefallen, sich darzu ebenmeßig verste-
hen, jedoch daß die eintheilung nach der reichsmatricul geschehe. Wegen
der conditionum und vermehrung der termine wie vorsietzende. Daß auch
der königlich Französische plenipotentiarius herr graff Servient anzulan-
gen, daß die cron Franckreich mit etwas den stenden des Reichs möchte
zu hülffe kommen, laße er ihm gefallen, dann seine excellenz dergleichen
vertröstung getahn .
Fulda. Mit widerholung voriger reservatorum und des Bambergischen
voti repetire er auch, was von Neuburg, Würzburg und Altenburg wegen
der Heßen Caßelischen satisfaction erinnert, dann man in verwilligung
seiner [!] fürstlichen gnaden zu Heßen Caßel satisfaction bedinget, daß
die praetendirte satisfactio ihrer militiae solle fallen
Bei den Verhandlungen, die zu der Vereinbarung über die hessen-kasselsche Satisfak-
tion vom 8. April 1648 führten, waren die ksl. Ges. mit jenen Sachsen-Altenburgs und
-Coburgs sowie Braunschweig-Celles und -Calenbergs (Thumbshirn, Carpzov, Langen-
beck und Lampadius) am 3. April 1648 übereingekommen, daß Hessen-Kassels Forderung
nach Militärsatisfaktion nicht zu berücksichtigen sei. Die Vereinbarung vom 8. April,
die erst nach vilem gefecht der Sachsen-Altenburger und Braunschweiger Ges. mit den
Schweden und Hessen-Kasselschen zustandekam, enthält (entsprechend der Übereinkunft
vom 3. April) nichts über die Militärsatisfaktion, allerdings auch keinen Vorbehalt, daß
die Zustimmung nur geschehe, falls Hessen-Kassel auf Militärsatisfaktion verzichte ( ST
VI.1,1, 109ff.; Meiern V, 635 ; APW III C 2/2, 1035 Z. 31ff.).
churfürstlicher durchlaucht zu Bayern könne nicht angeführt werden,
welche die lande erlanget wegen vorgestreckter hoher summen geldes
Kf. Maximilian I. von Bayern hatte seine Kriegskosten, die ihm von Oktober 1619 bis
Dezember 1622 erwachsen waren, auf 13 Millionen fl. beziffert und dafür letztlich die
Oberpfalz (mit Cham) erhalten (zu den Einzelheiten s. APW [III A 3/3 Nr. 111 Anm. 76] ;
[Nr. 166 Anm. 28] ).
welches seine [!] fürstlichen gnaden zu Heßen Caßel nicht anführen könte.
Wann die verwilligung der Schwedischen satisfaction geschehen, so werde
hernach das schreiben an ihre königliche majestät zu Schweden wenig
fruchten, aber herrn graff Servients interposition könne man sich wol
gebrauchen und bedienen. Ob die königlich Schwedischen gesandten
gleich uf keine remission instruirt, so könne doch herr graff Servient die
verantwortung tragen und alsdan 1 million im nahmen der cron Frankreich
verwilligen.
Wegen der Heßen Caßelischen satisfaction repetire er sein voriges ratione
Bamberg geführtes votum und daß man sich wegen derselben entledigung
und verschonung in instrumento pacis zu verwahren.
Brandenburg-Kulmbach und -Ansbach. Zu gewinnung der zeit
habe er kürzlich anzudeuten, daß er uf diese hohe summam geldes nicht
instruirt, iedoch ihre fürstlichen gnaden sub conditione pacis sich von
ihren mitstenden nicht separiren würden, und daß es bleibe bey dem, was
in quaestione „quomodo“ et „cui“ gesezt.
In übrigen wie Sachßen Altenburg, daß an die königliche majestät zu
Schweden zu schreiben, auch herrn Servient zur sublevation zu ersuchen;
dann nunmehr ein gantz jahr wegen der cron Franckreich der krieg conti-
nuirt und der friede ufgehalten worden.
Braunschweig-Celle. Was von vorsietzenden unanimiter ins mittel
bracht, sey zu recapituliren unnötig, also daß der herren Schwedischen
erclerung in quaestione „quomodo“ zu begehren, der friede immediate fol-
gen müße, die quaestio „cui“ pro conclusa zu halten, seiner churfürstlichen
durchlaucht zu Bayern ein mehrers, als geschehen, nicht zu verwilligen
und zum Heßen Caßelischen begehren sich nicht zu verstehen, sondern
er conformire sich hirin allerdings und was a parte Würzburg vor ratio-
nes wieder Caßel angeführt. Er habe das Heßen Caßelische memorial
Gemeint ist das hessen-kasselsche Memorial wegen der Satisfaktion seiner Miliz von 1648
V 25/VI 4 (s. [Nr. 164 Anm. 59] ).
gelesen, befinde keine rationem einen heller werth. Die meisten der her-
ren vorsietzenden hetten sich uf 5 millionen reichsthaler herausgelaßen,
wan mehrers nicht abzuhandeln, iedoch daß an die königliche majestät
zu Schweden zu schreiben und die cron Franckreich 1 million beyzutra-
gen, dahin dan seines erachtens das Sachßen Altenburgische votum ziehle.
A parte Braunschweig Lüneburg weren sie uf 5 millionen reichsthaler nicht
instruirt, vernehme auch dergleichen nicht aus den fürstlich Sächßischen
votis, so allein soweit uf noch 1 million giengen, daß an die königin zu
schreiben und die cron Fanckreich 1 million über sich zu nehmen. A parte
Braunschweig Lüneburg vermeinten sie, daß nochmaln 5 millionen fl. zu
bieten, aber wan es nicht verschwiegen bliebe, alsdan uf 5 millionnen tha-
ler zu gehen. Von denen königlich Schwedischen sey soviel zu vernehmen,
man werde ledig stro dreschen, was aber gleichwol die 5. million betrifft,
halte er dafür, daß ihnen beweglich zuzusprechen, ob sie gleich soweit
nicht instruirt, sie es iedoch uf königliche ratification darauf [an]kommen
laßen möchten.
Ob herr graff Servient zu ersuchen, daß die cron Frankreich 1 million gebe,
stelle er an seinen orth. Wenn er aber causam debendi erwege, da die cron
Franckreich vor ihre miliz nichts begehrt und solle doch nichtsdestowe-
niger zur satisfaction der Schwedischen geben, halte er dafür, man müße
die causam persuadendi von denen königlich Schwedischen vernehmen,
welche die animam ihrer allianz wiesten. Weren derohalben die herren
Schwedischen zu ersuchen, daß sie es bey 4 millionen reichsthaler ließen,
und wan es nicht gehe, könte man herrn graff Servient anlangen, daß Romi-
sche Reich zu subleviren und es anfangs in terminis intercessionis laßen.
Wan man 5 millionen thaler verwilliget, sey er mit Würzburg und Fulda
einig, daß alsdann das schreiben wenig werde fruchten.
Wegen der ratification sehe er, es könten die herren Schwedischen keine
eventualnotul naher Schweden schücken, biß sie sich darüber mit denen
herren Kayserlichen verglichen; derohalben sie zu ersuchen, daß sie es mit
denen herren Kayserlichen zu werck richten. Wolte die eventualratification
nicht erfolgen, so were gleichwol die verglichene formul dem instrumento
pacis zu annectiren und also zugleich zu subscribiren.
Interloquirte Sachsen-Altenburg. Man müße voriges votum erleutern,
darin es die meynung gehabt, man möchte pitten, was man wolle, so
würden doch die königlich Schwedischen von 5 millionen thalern nicht
abgehen. Wolte man aber, wie im fürstlich Zellischen voto vorkommen,
anfangs wenigers biethen und denen deputirten gewalt laßen, sich entlich
nicht ufzuhalten, conformire man sich, iedoch mit vorigen conditionibus.
Wegen der ratification were man mit Braunschweig Zelle einig und daß
nothwendig die herren Kayserlichen zu ersuchen, sie möchten sich mit
denen herren Schwedischen darin vergleichen.
Braunschweig-Grubenhagen. Repetire anfangs, was hiebevor in
quaestione „quis“, „cui“ et „quomodo“ geschloßen
Zu den Fragen, wer zur Militärsatisfaktion beitragen und wem sie gewährt werden soll, s.
das conclusum von 1648 V 2/12 (Text in Nr. 149 am Ende des Protokolls); zur Frage, wie
die Satisfaktion für die schwed., ksl. und bay. Armee und der allgemeine Truppenabzug
vollzogen werden sollen, s. die rst. Vorschlaege, praes. 1648 V 20 ( [Nr. 154 Anm. 2] ).
Braunschweig wolle weder Heßen Caßel noch einigen andern etwas geben
oder übertragen. Repetire hierin die erinnerungen, so Pfalz Neuburg, Bam-
berg, Altenburg, Wurzburg und Zelle vorbracht. Wegen der ratification sey
iüngst geschloßen, man solle die herren Kayserlichen erinnern, daß sie eine
ratificationsnotul ufsezten, uf was maße ihre Kayserliche majestät und die
königin zu Schweden den friedenschluß solle ratificiren
S. das am 6. Juni 1648 abschließend beratene conclusum des FRO vom 5. Juni 1648, Punkt 1:
Die ksl. Ges. sollten veranlaßt werden, ein Formular für die Ratifikationsurkunde aufzu-
setzen, das dem Schreiben an die schwed. Kg.in beigelegt werden sollte, das nach dem
Gesamtbeschluß der drei Kurien vom 6. Juni zurückgestellt wurde (s. S. 380 Z. 15–19,
S. 387 Z. 21f.).
begehren, daß beede theil sich miteinander verglichen.
Was die summam anbetrifft, könne er bezeugen und beteuern, daß er weder
uf 4 noch uf 5 millionen thaler instruirt, seine fürstliche gnaden werden
sich aber doch von den maioribus nicht absondern. Anfangs weren 5 mil-
lionen fl. zu piethen und den deputirten ufzutragen, lezlich uf 4 millionen
thaler zu gehen. Soweit wolle er sub spe rati einwilligen, mehrers aber
nicht ohne instruction. In praxi werde schwerfallen, solch geld ufzubrin-
gen, und werde der, der es verwillige, fluch und seufzen uf sich laden.
Die herren churfürstlichen hetten iüngst dafürgehalten, man solle denen
koniglich Schwedischen andeuten, was man entlich und schlüslich thun
wolle . Die koniglich Schwedischen suchten dergestalt media impossibi-
lia pacis, quae nulla, und damit der gantzen welt solches offenbar werde,
so halte er dafür, daß die rationes beweglich ufzusetzen und ihnen, den
königlich Schwedischen, zu überreichen. Heute könne es nicht sein, und
werde die zeit zu kurtz fallen, gleichwol were ihnen noch die entliche
meynung mündtlich anzudeuten und nach der zeit die rationes schriftlich
zuzustellen. Das schreiben naher Schweden sey schedlich und gefehrlich,
und werde man zu Stockholm noch wol ein ganz iahr tractiren. Wolten sie
nicht frieden schlüßen, geben wir ihnen occasionem tergiversandi an die
hand.
Ob bey herrn graff Servient einzukommen, stelle er darhin. Es lauffe uf
eine betteley hinaus und contra dignitatem Imperii; gantz Teutschland
müste sich schemen.
Braunschweig-Wolfenbüttel. Wie Braunschweig Zelle und Gruben-
hagen, und daß anfangs uf 5 millionen fl., hernach uf 6 millionen fl. zu
gehen. Zur Heßen Caßelischen satisfaction wolle seine fürstliche gnaden
nicht einen thaler geben. Wegen des schreibens und der ratificationum wie
seine collegen.
Braunschweig-Calenberg. Wie vorhin Braunschweig Grubenhagen.
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow. Es sey bekant, aus was
ursachen er sein votum bißhero müßen suspendiren
Mecklenburg-Schwerin und -Güstrow forderten eine höhere Entschädigung für ihren Bei-
trag zur schwed. Territorialsatisfaktion, als ihnen bislang zugestanden wurde (s. Nr. 145
Anm. 91, [Nr. 148 Anm. 45] ); Kayser erinnerte in jeder Sitzung daran.
nötig, wegen der conditionum sich ufzuhalten. Wann sie aber erlediget,
wolle er das Würzburgische, Braunschweig Zellische und Braunschweig
Grubenhagenische votum wiederholet haben. Solange er bey diesem con-
vent, habe er wargenommen, daß jedweder seines principalen gerechtsame
beobachtet; derohalben werde er auch nicht zu verdencken seyn, daß er
dergleichen krafft habenden befehlichs thue, und müße wegen seiner fürst-
lichen gnaden so lange contradiciren, biß sie auch satisfaction erlanget, alß
die sich zu dem Romischen Reich nicht versehe, daß ihro das ihrige werde
abgenommen werden. Solte es geschehen, werde sie zu Gott seuffzen und
uf rettungsmittel denken, die sie könne ersinnen. Seiner fürstlichen gna-
den und dero jungen, unmündigen herrn vettern würden ihre lande und
stiffter, darin sie iura radicata, genommen und verweigert
Zum Anteil Hg. Adolf Friedrichs I. von Mecklenburg-Schwerin und seines Mündels, Hg.
Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow, an der schwed. Territorialsatisfaktion s. Nr. 145
Anm. 35, zu ihren Entschädigungsforderungen s. ebenda, Anm. 90, und zu den speziellen
Forderungen Hg. Gustav Adolfs s. [Nr. 156 Anm. 45] .
zu verdencken seyen, daß sie solchem wiedersprechen.
In übrigen und ob herr graff Servient zu ersuchen umb einen beytrag, wie
Braunschweig Grubenhagen.
Pommern-Stettin und -Wolgast. Zweyfele, ob denen koniglich
Schwedischen etwas abzuhandeln. Von seiner churfürstlichen durchlaucht
als auch herzogen zu Pommern were er uff 6 millionen thaler nicht
instruirt, sondern uf 4 millionen. Und weil Braunschweig Lüneburg uf
6 millionen fl. entlich geziehlet und die herren Schwedischen aber möchten
meinen, man wolle weiters nachgeben, so halte er dafür, man solle uf 4 mil-
lionen thaler gehen und, wann sie nicht wolten condescendiren, alsdan
auch herrn graff Servient negotiiren und sehen, ob die cron Franckreich
wolle concurriren und was beytragen. Nicht als wan die stende darum
anhielten und deßen benötiget, sondern daß man sonst lengst hette können
zum schluß kommen. Wann nichts zu erhalten, stelle er zu bedencken, ob
nicht ein beweglich schreiben denen herren Schwedischen legatis einzulie-
fern. Ob an die königliche majestät selbst zu schreiben, davon sey künftig
zu reden. Halte nicht dafür, wan solches geschehe, daß sie wegen einer
million werde den krieg continuiren. Von dem königlich Schwedischen
residenten Beerencloun
Gemeint ist Biörenklou, der eigentlich in Münster als Resident die Interessen Schwedens
vertreten sollte, damals aber in Osnabrück weilte und auch die Verhandlungen über die
schwed. Militärsatisfation in seine Berichterstattung an die Kg.in einbezog (s. APW II C
4/2 Nr. 249, 256, 264: Berichte von 1648 V 15/25, V 22/VI 1, V 29/VI 8).
schreiben viel werde operiren. Bey denen herren Schwedischen sey auch
zu erinnern, daß man uf die reichsmatricul gehe wegen der eintheilung und
kein stand vor dem andern hafften solle. Wan auch ein stand des Reichs
ohne termin und zeitverliehrung sein contingent abtrage, müste derselbe
weiters nicht gravirt noch ihm seine posten
posten bedeutet als militärischer Terminus technicus Truppenstandort ( Grimm XIII, 2023
s. v. posten Punkt 2). Hier ist gemeint: Wenn ein Rst. seinen Beitrag zur schwed. Militärsa-
tisfaktion noch vor dem Fälligkeitstermin bezahlt hat, sollen die schwed. besetzten Plätze
in seinem Territorium unverzüglich geräumt werden. Zu den schwed. besetzten festen
Plätzen, deren Territorialherr der Kf. von Brandenburg war, s. Oschmann, 507–513:
Tabelle 1, Abschnitt 1; [Nr. 153 Anm. 48] .
Wegen der ratificationum wie Altenburg.
Württemberg. Seine fürstliche gnaden hetten ihn ad maiora gewiesen,
und conformire er sich eventualiter mit Braunschweig Zelle. Post obla-
tionem et obligationem sey das schreiben an die königin vergeblich. So
werde auch die cron Franckreich in quanto schwerlich concurriren. In
übrigen wie Bamberg, Würzburg und Altenburg, insonderheit, daß die
obligatio von zeit der abdanckung an gehe und die quaestio „cui“, wie sie
in den reichscollegiis beschloßen und erörtert, in das instrumentum pacis
zu bringen.
Hessen-Darmstadt. Ratione quanti ad maiora. Gebe zu bedencken,
ob nicht die quaestio „cui“ vor allen dingen richtigzumachen. Soviel die
satisfaction der Heßen Caßelischen militi betreffe, müße er das votum
suspendiren
Wie [Nr. 166 Anm. 32] .
und wan er etwas verwillige, er es so besalzen und conditioniren [werde],
daß es den stenden schwer gnug ankommen werde. Conformire sich auch,
daß die repartition uf die reichsmatricul zu stellen und kein stand vor dem
andern in subsidium solle hafften.
Baden-Durlach. Wie Bamberg, Altenburg und Würzburg. Ratione
quanti wie Braunschweig Zelle; uf was maße herr graff Servient zu ersu-
chen, wie Pommern. So könne man auch wol seine excellenz ersuchen, daß
sie mit intercession bey denen koniglich Schwedischen einkomme. Sonst
laße er es bey dem, was in quaestione „cui“ zwischen den reichscollegiis
geschloßen und daß solches, wan es zu erhalten, in das instrumentum
pacis oder in einen nebenreceß zu bringen. Das schreiben an die königli-
che majestät zu Schweden bleibe noch zur zeit in suspenso, die quaestio
„quomodo“ aber conditio sine qua non.
Baden-Baden. Wie Braunschweig Zelle.
Sachsen-Lauenburg. (Durch Würtenberg:) Wie Würtenberg.
Anhalt. (Durch Weymar:) Wie Weymar. Und ob er zwar ratione quanti uf
eine so hohe summ nicht instruirt, stelle er es doch sub spe rati ad maiora.
Henneberg. Repetire das Altenburgische votum per omnia mit der vori-
gen erleuterung. Halte dafür, man habe sich zu ercleren, was dan zu thun,
wan man 6 millionen fl. biethe, die herren Schwedischen aber damit nicht
zufrieden sein wolten, und ob es nicht beßer, man resolvire sich bald, alß
daß man etzliche tage verliehre. Sey es disreputirlich, bey comte Servient
1 million loszubetteln, so sey es auch disreputirlich, an die königliche
majestät zu Schweden umb nachlaßung einer million zu schreiben.
Wetterauer Grafen. Cum maioribus.
Salzburgisches Direktorium. Weil es an dem, daß man gerne noch
heute wolle zur re- und correlation schreiten und, wo müglich, das con-
clusum an die koniglich Schwedischen bringen, so wolle er das conclusum
kürzlich andeuten und wohin die maiora gangen, welche dann 1. quoad
quantum dahin gefallen, daß von 5 bis 6 millionen fl. zu gehen, mit dem
anhang, so denen herren Schwedischen austrücklich anzudeuten, daß es
der stende ultimum.
Dabey sey 2. erinnert, aber nicht per maiora, daß casu quo, wan die herren
Schwedischen zu 6 millionen fl. nicht zu bewegen, bewegliche rationes zu
pappir zu bringen und denen herren Schwedischen zuzustellen, damit die
posteritet sehe, wie man procediret.
Interloquirte Braunschweig-Grubenhagen. Es habe die meynung
bey allen.
Salzburgisches Direktorium. Im fall, 3., es bey denen herren Schwe-
dischen durch 6 millionen fl. nicht zu richten, so solle herr graff Servient
ersucht werden, sich bey denen koniglich Schwedischen zu interponiren,
damit die 1 million thaler sincke.
4. Bey offerirung des quanti weren vorhin ins mittel gebrachte conditiones
zu sezen, als (1.), daß der friede immediate möchte folgen, (2.) die herren
Schwedischen sich in quaestione „quomodo“ und puncto executionis zu
ercleren, (3.), daß dasjenige, was in der stende uffsatz wegen abdanckung
der völcker und abtretung der plätze befindlich
S. Anm. 27 und Punkt 6 der Vorschlaege ( Meiern V, 821 ): Bestimmungen über die Resti-
tution der Plätze, die sofort nach Unterzeichnung der Friedensinstrumente vorgenommen
werden soll.
quaestiones „quis“ et „cui“ solten conditiones sine quibus non bleiben und
(4.) kein stand vor den andern haffte. (5.) Wegen der Heßen Caßelischen
satisfaction könne man sich zu nichts verstehen, sondern habe vielmehr zu
bedingen, daß die herren Schwedischen hierin seiner [!] fürstlichen gnaden
nicht möchten adsistiren. So solle auch (6.) die quaestio „quis“ et „cui“ in
das instrumentum pacis kommen und (7.) fleis angewendet werden, daß
man die zahlung uf mehr termine könne bringen. (8.) Die herren Kayserli-
chen und herren Schwedischen weren auch zu ersuchen, sie möchten sich
einer ratificationsformul vergleichen.
Bayern. Protestirte, daß die quaestio „cui“ solle in das instrumentum
pacis kommen, wie ingleichen Salzburg ratione quaestionis „quis“.
[III] Demnach sich hierauf das fürstliche collegium zu denen churfürstli-
chen verfügte.
Kurmainzer Reichsdirektorium. (Referirt herr Meel:) Es wehre
denen herren churfürstlichen bey der vorgestelten quaestion zu herzen
und gemüth gangen, daß gleichwol diese sache der armen ruinirten unter-
thanen im Römischen Reich schweiß betreffe und desto behutsamer also
zu gehen, darum man denen königlich Schwedischen herren plenipotentia-
riis allerhand bewegliche motiven remonstrirt und vorgestelt, aber wieder
beßer verhoffen verspüret, daß sie entlich weiter sich nicht wollen hierun-
ter vernehmen laßen alß uf 5 millionen thaler. Anderntheils were ihnen zu
gemüth gangen, daß man das vaterland vielmehr in acht zu nehmen und
lenger nicht in völliger combustion zu laßen; daher sie sich auch per maiora
dahin verglichen, daß man denen herren Schwedischen die summ von 5
bis in 6 millionen fl. offeriren und zugleich conditionem pacis annectiren
könte. Wann auch sie, die königlich Schwedischen, wie vorhin geschehen,
einwendeten, daß sie soweit nicht instruirt, were ihnen zu bedeuten, es sey
von den stenden amore pacis ein vor allemal geschloßen, und wolle man
sie ersucht haben, sub spe rati solches zu acceptiren.
Uff die frage wegen der praetendirten satisfaction der Heßen Caßelischen
kriegsvölcker zu kommen, so befinden die herren churfürstlichen, daß
seine [!] fürstliche gnaden an land, leuthen und geldt gnugsam erlanget und
es dabey zu laßen.
Was nun der herren fürstlichen meynung, wolten sie vernehmen.
Salzburgisches Direktorium. Praemissis titulis, man habe a parte des
hochlöblichen fürstlichen collegii angehört, wasgestalt das hochlöblichste
churfürstliche collegium ratione quanti uf 5 bis 6 millionen fl. sub condi-
tione pacis geschloßen, daß es auch das ultimum seyn solle. Nun könne
man nicht verhalten, daß ein fürstenrath darüber auch consultirt und [1.]
per maiora ratione quanti mit denen herren churfürstlichen einig, und
zwar dergestalt, daß man anfangs 4 millionen thaler zu piethen und, wan
die deputirten vermerckten, daß es nicht verfange, mit 6 millionen fl. her-
auszugehen, und solches semel pro semper, auch zwar sub spe rati, dann
sich der stende gesandten darauf nicht instruirt befunden.
Dieweil 2. die herren Schwedischen selbst bekenneten, daß mit solcher
summ bey ietzigen zustand des Römischen Reichs nicht ufzukommen, so
were zu sehen, ob die zahlung uf 4 termine könne gerichtet werden.
Solte man nun 3. mit denen koniglich Schwedischen also zum schluß
gelangen, habe es seine maße, wo nicht, sehen die maiora vor gut an,
daß die rationes, so bißhero denen königlich Schwedischen vorgestellet
und gutbefunden, hiernegst ufzusetzen und ihnen zu überliefern, damit
sowol die principalen als auch die posteritet sehe, wie die gesandschafften
negotiirt und daß es an beweglichen rationibus nicht ermangelt habe.
Wofern man auch mit ihnen also nicht zum stich gelange, so were 4. mit
dem königlich Französischen plenipotentiario comte Servient zu reden
und derselbe zu ersuchen, sich darhin zu interponiren, damit die 5. million
thaler möchte fallen, und verhoffe man, es würden sich alsdann etwa mittel
finden, daß die fünfte million dem Reich abgenommen werde.
Man erinnere sich, 5., was vor conditiones einbracht, alß (1.), daß der
friede immediate solle folgen, (2.), was ratione „quomodo“ et executionis
geschloßen
Gemeint sind die Vorschlaege, welche (…) in der Frage „quomodo“ zu beobachten (s.
[Nr. 154 Anm. 2] ), und der Textvorschlag für den Exekutionsart. (s. [Nr. 151 Anm. 26] ).
hielten diesem nach die herren fürstlichen per maiora dafür, daß [(4.)] nicht
allein die quaestio „quis“ et „cui“ in das instrumentum pacis zu bringen,
sondern auch [(5.)] die herren Schwedischen zu ersuchen, sich in „quo-
modo“ et executione zu ercleren, dan es conditiones sine quibus non.
6. Bey der Heßen Caßelischen praetendirten satisfaction were dem fürst-
lichen collegio zu gemüth gangen, daß man sich zu verwahren, damit
deswegen den stenden nichts ferner zugemuthet werde, und die herren
Schwedischen zu ersuchen, sie wolten hirnegst in die stende weiter nicht
tringen noch auch der fürstlichen wittib zu Caßel adsistiren.
7. Letzlich erinnere man sich, daß man vor diesem wegen vergleichung
und einschaffung der ratificationum geredet und erinnert, daß die her-
ren Kayserlichen und herren Schwedischen eine gewiße notul abzureden,
deswegen sie beederseits noch darhin zu ersuchen sein wolten.
Kurmainzer Reichsdirektorium. (Nachdem sich die herren chur-
fürstlichen beredet:) [1.] Sie vermerkten soviel, daß man wegen der summa
geldes einig, also daß von 5 bis 6 millionen fl. zu offeriren, darbey es sein
verbleiben. Dieweil aber im fürstlichen concluso bedeutet worden, daß
bey denen koniglich Schwedischen anzubringen, es were der mehrere theil
der gesandten uf 6 millionen fl. nicht instruirt, sondern sub spe rati so
weit gangen, da wiesten die herren churfürstlichen nicht, ob es rathsam,
sondern hielten dafür, daß zu sagen, man habe sich onere pacis so weit
überwunden.
In übrigen könten sie sich mit dem fürstlichen collegio conformiren, auch
in dem, [3.], daß den königlich Schwedischen schriftlich die rationes vor-
zustellen, wie mündlich geschehen, wie auch [4.], daß conte Servient zur
interposition zu ersuchen undt [5.(1.)] immediata pax zu conditioniren.
[5.(4.)] Daß die quaestio „quis“ et „cui“ dem instrumento pacis einzubrin-
gen, darin conformirten sie sich per maiora. Weren auch einig, [5.(5.)] daß
die herren Schwedischen anzulangen, damit sie sich schriftlich circa „quo-
modo“ et executionem erclerten, [6.] auch seiner [!] fürstlichen gnaden
zue Heßen Caßel nicht assistirten, (welches wort doch hart und wieder
ihre allianz
Hessen-Kassel hatte sich im Vertrag von Werben 1631 VIII 12/22 nahezu vorbehaltlos in
den Dienst der schwed. Kriegführung gestellt (Text: ST V.1, 476–490). Spätere Verhand-
lungen zu einem Geheimvertrag (1633 und 1634) oder generell zu einem neuen Bündnis-
vertrag (1635 sowie 1639 bis 1641) scheiterten teils daran, daß Hessen-Kassel beträchtliche
Gebietserweiterungen sowie bindende Zusagen Schwedens für den Fall eines allgemeinen
Friedensschlusses forderte, teils daran, daß Schweden im militärischen Bereich den unein-
geschränkten Oberbefehl für sich beanspruchte und einen Verzicht der Lgf.in auf jede
eigene Außenpolitik verlangte. Dennoch blieb Hessen-Kassel ein wichtiger Verbündeter
Schwedens, das sich erfolgreich für einen Teil der weitgespannten (reichsverfassungsrecht-
lichen und territorialen) Kriegsziele der Lgft. auf dem WFK einsetzte ( Rommel VIII, 550;
Dickmann, 152f.; Bettenhäuser, 8, 22; Dieter Albrecht, Reichsstände, 241–255; Gräf,
321–328; Croxton / Tischer, 125f.).
abmahneten und disponirten. So conformirten sie sich [7.] auch wegen
der formulae ratificationis und daß die herren Kayserlichen und herren
Schwedischen dahin zu ersuchen.
Salzburgisches Direktorium. Fürstlichentheils verglich man sich mit
denen herren churfürstlichen dahin, daß man denen herren Schwedischen
nicht zu sagen, man verwillige solches sub spe rati, zumal der herr graff von
Witgenstein als Churbrandenburgischer gesandter die nachricht gab, daß
herr graff Oxenstirn gesagt, er wolle nicht sub spe rati tractiren.
Man re- und correferirte stehend
Die Ges. standen, weil die Kurien sich am 6. Juni nicht auf eine Regelung hatten eini-
gen können, welche die Reichsstädtischen zufriedengestellt hätte: Sie forderten, bei Re-
und Correlationen ebenso wie die höheren Kurien sitzen zu dürfen, und waren mit der
Kompromißlösung, die nur für den WFK hatte gelten sollen, nicht einverstanden (s. S. 388
Z. 27–34).
dert wurden, welchen das Kurmainzer Reichsdirektorium der bee-
den höhern collegiorum conclusum eröfnete.
Städteratsdirektorium Straßburg. Vernehmen, daß die resolution
der beeden höhern räthe dahin gehe, wohin sie im reichsstädtischen col-
legio geziehlet;
Der Beschluß des SRO ist in der verlesenen Form (s. im Variantenapparat Z. 27f.) in Ein-
zelheiten abweichend und vollständiger, als hier im Protokoll wiedergegeben; Druck des
verlesenen Textes: APW III A 6, 722 Z. 13–42. Wahrscheinlich sind hier, im FR-Protokoll,
von vornherein die Änderungen berücksichtigt, die der SRO nach Kenntnisnahme der
Beschlüsse von KFR und FRO an seinem eigenen Beschluß vornahm.
summ instruirt und bedencklich noch weiters dem quanto zu addiren fal-
len wolte, dieweil iedoch solches beßer, als das vaterland in solcher ruin
und grundstürzung zu laßen, so wolten sie sich zu 90 romermonath (dann
soviel werde es austragen) verstehen, iedoch 1. sub spe rati, 2. das kei-
ner vor den andern haffte und 3. die 7 creyse beysammen blieben, wie
sie sich dan auch, 4., conformirten, daß die zahlung uf 4 termine zu set-
zenn. Verhofften, die herren Schwedischen würden diese summe sub spe
rati acceptiren, weil man nicht vernehme, daß sie in quanto gebundene
hand.
Soviel die Heßen Caßelische begehrte satisfaction anlanget, so sehen sie
nicht, wie seiner [!] fürstlichen gnaden zu gratificiren. Es finde sich ein
großer unterscheidt, und habe seine [!] fürstliche gnaden sich niemals pro
hoste Imperii gehalten.
Daß quaestio „quis“ et „cui“ dem instrumento pacis inserirt und ein-
verleibet werde wie auch daß die rationes, so die herren Schwedischen
zur moderation bewegen könten, schriftlich zu verfaßen, darin wolten
sie sich conformiren, und were dieses leztere albereit vorhin geschloßen.
Ingleichen ließen sie ihnen wolgefallen, was ratione formulae ratificationis
erinnert und daß die herren Kayserlichen und koniglich Schwedischen zu
erinnern, sie möchten sich darin vergleichen .