Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der reformierten Gesandten bei den schwedischen Gesandten Osnabrück 1646 Januar 24 / Februar 3

2

Deputation der reformierten Gesandten bei den schwedischen Gesandten


3
Osnabrück 1646 Januar 24 / Februar 3

4
Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) A fol. 159 (= Druckvorlage).

5
Bitte, schwedische Proposition II, Artikel 4 (Einschluß der Reformierten in den Frieden), zu
6
erläutern.

7
(Im Quartier der Schwedischen zu Osnabrück.) Anwesend: Schweden (Oxenstierna, Salvius); als
8
Deputierte: Kurbrandenburg (Sayn-Wittgenstein, Loben, Wesenbeck), Hessen-Kassel (Scheffer),
9
Anhalt (Milagius), Wetterauische Grafen (Heidfeld)

24
Die Namen der schwed. Ges. und die der Deputierten sind in der Druckvorlage genannt. Zu
25
Loben ist vermerkt, daß er Lutheraner sei.
.

10
Deputierte. Weil Lutherani unß dahin remittirt

26
Die Lutheraner hatten die Reformierten zuletzt am 22. Januar / 1. Februar 1646 an Schweden
27
verwiesen, s. Nr. 90 (oben S. 567 Z. 31 – S. 568 Z. 2).
, erklerung der Schwedi-
11
schen proposition begehrt.

12
Schweden. (Illi:) Könten sich weiter nicht erckleren, alß ihre proposition
13
enthilte

28
Wie oben Anm. 1.
, biß di Kayserliche duplica

29
Die ksl. Duplik auf die schwed. Replik wurde am 1. Mai 1646 den schwed. Ges. vorgetragen
30
( APW III C 4, 123 s. d. 1646 V 1). Druck: Meiern III, 54–62 ; Appendix der Kayserlichen
31
Duplic gegen die Schweden, in specie den Satisfactions=Punct betreffend: ebenda 62–66.
32
Der die Reformierten betreffende Passus (zu schwed. Replik, Klasse 1,3) steht ebenda 59:
33
Schweden hatte Erläuterung der Worte si velint & quiete vivant (s. ksl. Responsion von 1645
34
IX 25, Ad IV. der schwed. Proposition II [ s. [ Nr. 24 Anm. 83 ] ] ) verlangt. Die Ksl.en gaben die
gewünschte Erläuterung nicht, sondern forderten ihrerseits Schweden auf, Art. IV ihrer Propo-
sition
zu erläutern und zu erklären, was ihnen an den Worten si velint & quiete vivant dunkel
vorkomme.
heraußkehme.

14
Kurbrandenburg. (Wittgenstein:) Weg〈h〉en Kayserlicher majestät hette
15
sich Trautmansdorff schon gestern erkleret

Auch Milagius sprach in seiner Relation an die Fürsten zu Anhalt von dieser Erklärung Trautt-
mansdorffs gegenüber Sayn-Wittgenstein, ohne sie allerdings zu datieren. Nach Milagius hatte
Trauttmansdorff gesagt, er wisse nicht, warum die Klausel si quiete vivant in die ksl. Respon-
sion eingerückt worden sei. Die Ges. Hessen-Darmstadts und Mecklenburgs hätten gebeten, sie
de inhibito jure reformandi zu interpretieren; vielleicht seien sie gar die veri autores istius
clausulae. Der Ks. habe die Kassation der Klausel bewilligt (Milagius an die Fürsten August,
Ludwig, Johann Kasimir und Friedrich zu Anhalt, Osnabrück 1646 I 28 [/II 7], in: G.
Krause V.2, 70–74, hier 72f.). Die ksl. Instruktion bezüglich der Reformierten erfolgte am 27.
Februar 1646 (s. [ Nr. 91 Anm. 36 ] ). Zur Stellungnahme in der ksl. Duplik vom 1. Mai 1646
s. oben Anm. 5.
, wolten die clausulam „si quiete
16
vivant“ in der Kayserlichen proposition außlassen.

17
Schweden. (Oxenstierna:) Wolte mitt den Lutheranern reden und ihr bestes
18
thun, damitt mann in frieden und einigkeit b〈eyeinan〉der bleiben

19
18 möchte] In der Druckvorlage folgt ein Hinweis, daß er, Heidfeld, das von ihm hierüber
20
gehaltene Protokoll Herrn Dr. Geißel ad acta communia zugestellt habe. Dieses ausgearbei-
21
tete Protokoll wurde nicht ermittelt.
möchte

Dies geschah am 25. Januar/4. Februar 1646 ( APW II C 2, 115 Z. 13–21).
.

22
Sachanmerkungen zu Nr. 94a

Documents