Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei Trauttmansdorff Osnabrück 1646 Januar 22 / Februar 1
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Osnabrück 1646 Januar 22 / Februar 1
Sachsen-Altenburg A III fol. 17’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Relation Nr. 37 des Gesand-
ten Heher von 1646 I 28 [/II 7] an Herzog Wilhelm zu Sachsen-Weimar, in: Sachsen- Wei-
mar A II fol. 67–68’, hier fol. 67’; damit identisch Relation Nr. 37 des Gesandten Heher von
1646 I 28 [/II 7], in: Sachsen-Weimar B III fol. 118–120, hier fol. 118’; damit identisch
Relation Nr. 37 des Gesandten Heher von 1646 I 28 [/II 7] an Herzog Ernst von Sachsen-
Gotha, in: Sachsen-Gotha A II fol. 375–376’, hier fol. 375’.
Protokollführung im Fürstenrat Osnabrück. Problem der Geheimhaltung.
(Im Quartier Trauttmansdorffs zu Osnabrück.) Anwesend: Trauttmansdorff; als Deputierte:
Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg (Thumbshirn, Carpzov), Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha
/ Sachsen-Eisenach (Heher), Braunschweig-Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg- Gruben-
hagen / Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg (Lampadius).
15–22 [ Am ] – würde] Sachsen-Weimar A II: Betreffend die protocollisten, haben Allten-
burg , ich und Braunschweig […] herrn grafen von Trautmannßdorf […] derentwillen
besprochen und rationem persuadendi dahingestellet, daß außer Alltenburg und Wirten-
berg kein fürstliches hauß 2 gesande bey diesen tractaten habe
Die sachsen-altenburgischen Ges. waren Thumbshirn und Carpzov, die württembergischen
Varnbüler und Burckhardt. Ferner waren die Wetterauischen Gf.en im FR durch zwei Ges.
(Geißel und Heidfeld) vertreten. Außerdem hatte auch Hessen-Darmstadt zwei Ges. (Wolff
von Todtenwart und Sinold gen. Schütz) geschickt, die bislang aber beide zeitweise auf Reisen
gewesen waren, so daß z. T. sogar andere Ges. das darmstädtische Votum hatten führen müs-
sen (s. [ Nr. 12 Anm. 20 ] ). Hessen-Kassel war seit der Ankunft Müldeners (s. [ Nr. 91 Anm. 20 ] ) in
Osnabrück durch zwei Ges. vertreten.
zugleich inn die schreibtafel zu protocolliren und dem votiren nachzudencken […].
nomine der evangelischen fürsten und stände abgesandten bey herrn graff
Trautmansdorffen anbracht:
Deputierte. Dieweil die meisten evangelischen stände nur einen abgesand-
ten alhier, daß es sehr schwehrfallen wolte, im fürstenrath zu votiren, andere
vota zu ponderiren und zugleich auch zu protocolliren, so weren sie ent-
schloßen , ein oder 2 protocollisten zu gebrauchen. Hielten nicht dafür, daß
einig bedencken dabey seyn würde.
Trauttmansdorff. (Ille:) Müste bekennen, daß einer person zu viel seyn
wolte zu votiren, dasjenige, was offt inopinato vorbracht würde, zu resolviren
und zu protocolliren. Weil aber Churmayntz hierinn zu disponiren, wolte er
mitt selbig〈en〉 abgesandten wie auch dem Oesterreichischen directorio
hieraus reden. Es würden doch vereydete leutte seyn müßen, die silentium
praestirten, dann ja fast nichts verschwiegen bliebe. Und solte der Holländi-
sche resident zu Cöln
dorffs ) instruction
Gemeint ist die Geheiminstruktion für Trauttmansdorff von 1645 X 16. Sie wurde vom Ks.
eigenhändig geschrieben. Auch der Entwurf vom 9. Oktober 1645 stammt von der Hand des
Ks.s. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen wurden Details des Inhalts schon vor Trauttmans-
dorffs Eintreffen am Kongreß bekannt (Hans Wagner , Einleitung, 346f.; Bierther , Zur Edi-
tion , 8 Anm. 19; Druck der Ausf.: APW I 1 Nr. 29).
die instruction selbst concipiret und geschrieben, und hette solche ihre Key-
serliche majestät allein vollzogen und sonst kein mensch mehr gesehen. Die
instruction were auch gar kurtz.
Sachanmerkungen zu Nr. 92