Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei Oxenstierna Osnabrück 1646 Januar 17/27
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Osnabrück 1646 Januar 17/27
Sachsen-Altenburg A III fol. 16’–17 (= Druckvorlage).
Dank für die Übermittlung des schwedischen Protokolls der schwedischen Replik von 1646 I 7
Zur schwed. Replik s. [Nr. 29 Anm. 4] .
Admission der Reformierten zum Religionsfrieden.
(Im Quartier der Schwedischen zu Osnabrück .) Anwesend: Schweden (Oxenstierna); als Depu-
tierte: Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg.
Die sachsen-altenburgischen Gesandten wurden am 17./27. Januar 1646 beauf-
tragt, den Schweden für die Übermittlung des schwedischen Protokolls der schwe-
dischen Replik an die Kaiserlichen zu danken. Die Gesandten versicherten, daß
dies noch am selben Tag geschehen könne .
Sie erstatteten in der Sitzung am 19./29. Januar 1646 Bericht über ihre Deputa-
tion .
Nach Sachsen-Altenburg A III referierte Oxenstierna auch das Folgende, im
Bericht der Gesandten am 19./29. Januar nicht Erwähnte :
Schweden. (Herr graf Oxenstirn:) Der Caßelische
Caßel tractat
Bezug auf Johannes Crocius: Summarische Nachricht: […] Daß die Evangelischen re-
formirter Religion zugethane […] Niemahl in ordentlicher angestelter Reichs: oder an-
dern ziemlichen Versamblung […] verdampt […] worden […]. Vermehrte Auflage Hof-
geismar (Salomon Schadewitz) 1645. 4º, 147 Seiten. Zu Schadewitz (1605–1682) s. Kön-
necke , 21, 121, 212. Die Widmung (an Hg. Wilhelm von Sachsen-Weimar) ist auf den 4.
Dezember 1645 datiert. Die erste Auflage war 1636 bei dem damals noch in Grebenstein
ansässigen Salomon Schadewitz erschienen; ein Exemplar lag in der Landesbibliothek Kassel
(Sign.: 4º H. Eccl. Reform. 52) und verbrannte im 2. Weltkrieg ( Schmitt, 76; für Auskünfte
danke ich Herrn Ltd. StADir. Dr. Fritz Wolff, Marburg). Der reformierte Theologe Dr. theol.
Johann Crocius (1590–1659) wurde 1617 Prof. und Konsistorialrat in Marburg, 1633 Rektor
der Universität Kassel, 1633 Rektor der Universität Marburg. Er war mehr als vierzig Jahre
der Wortführer der hessen-kasselschen Landeskirche und suchte deren ev., aber nicht kalv.
Charakter durch eine Reihe von Schriften zu beweisen. 1631 nahm er auf dem Leipziger Kon-
vent am Unionsgespräch teil, das an der Abendmahlsfrage scheiterte ( Rommel IV, 107f.;
Mirbt/ Henke, 331f.; Hollweg, 417f.; Behr, 1883f.). – Milagius hatte schon etliche Mona-
the vor Jahresende 1645 die hessischen Ges. daran erinnert, daß die deduction des Crocius
den schwed. Ges. übergeben werden solle, doch war damals kein Exemplar zu erhalten gewe-
sen . Scheffer forderte am 11. November 1645 das tractetlein an; die wetterauischen Ges. Gei-
ßel und Heidfeld begehrten am 14. Dezember 1645, daß ihnen des Crocius’ tractätlein zuge-
schickt werde. Im Januar berichtete Milagius, daß nunmehr unterschiedene Exemplaria eines
erweiterten Neudrucks aus Kassel geholt würden, damit sie verteilt werden könnten. Scheffer
erwähnte den Druck auch gegenüber Krull: Er enthalte den Beweis, daß die reformirten zu
iederzeit der Augspurgischen confession gewesen (Geißel und Heidfeld an gfl. nassauischen
Kanzleidirektor Hoen zu Dillenburg, Osnabrück 1645 XII 4 [ /14] , in: Hessisches HStA
Wiesbaden Abt. 170 III September-Dezember 1645 fol. 342; magdeburgische Unterthänig-
ste Relation Nr. 2 s. d. 1646 I 16 [ /26] , in: Magdeburg F III fol. 87–90’, hier 90’; Milagius
an die Fürsten zu Anhalt, Osnabrück 1645 XII 31 [ /1646 I 10] , und Osnabrück 1646 I 20
[ /30] , in: G. Krause V.2, 57ff., hier 59; 65–70, hier 67f.; Bettenhäuser, 53, 142).
socii Augustanae confessionis und im religionfrieden begriffen. Der graff von
Witgenstein hette auch neulich
Es wurde nicht ermittelt, wann dies geschah. – Crocius war in reformierten Kreisen Branden-
burg-Preußens bekannt, da er 1615–1617 in kurbg. Diensten gestanden und als Hofprediger
Johann Sigismunds am 20. Oktober 1616 im Privatgemach des Kf.en im Königsberger Schloß
den ersten reformierten Gottesdienst gehalten hatte ( Mirbt / Henke, 332; Hubatsch, 123;
Behr, 1884).
disse: warumb die reformirten denn das ius reformandi uber die evangeli-
schen haben wolten? Dann wann sie der Augsburgischen confession ver-
wandt weren, so hetten sie nichts zu reformiren. Weren sie es aber nicht, so
kehm ihnen das ius reformandi auch nicht zu. Und köndte man es ihnen
nicht verstatten.
Sachanmerkungen zu Nr. 83