Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 42) Osnabrück 1645 Dezember 28 / 1646 Januar 7

2

Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 42)


3
Osnabrück 1645 Dezember 28 / 1646 Januar 7

4
Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 334’–337’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Magdeburg A I
5
fol. 429–436 (nur 1. Umfrage), Magdeburg B fol. 195–198’, Pommern A fol. 43–44’
6
(nur 1. Umfrage), Sachsen-Gotha A II fol. 233’–235’, Sachsen-Weimar A I fol. 520–522,
7
Sachsen-Weimar B III fol. 128’–130, Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A
8
fol. 105–107’ (mit falscher Datierung), den Druck in Meiern II, 178ff. (nur 1. Umfrage).

9
Bericht über die Deputation zu den schwedischen Gesandten am selben Tag

25
Siehe Nr. 77.
: Modus der Veröf-
10
fentlichung
der schwedischen und der französischen Replik, Ordo der Repliken

26
Frz. Replik: s. [Nr. 46 Anm. 18] ; schwed. Replik: s. [Nr. 29 Anm. 4] .
. Beschluß einer
11
erneuten Deputation zu den schwedischen Gesandten zur Information über die Eröffnung der
12
schwedischen Replik. Anfrage Kurbrandenburgs zum Vollsaendigen Gutachten der Evangeli-
13
schen Staende zu Oßnabrueck, wie solches auf beyder Cronen Propositiones und die Kayser-
14
liche Responsiones ist ausgelieffert worden, Gravamina politica IV (Beschwerde über Ein-
15
griffe
des kurfürstlichen Kollegiums ).

16
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend: Magdeburg (Direktorium), Sach-
17
sen-Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach, Braun-
18
schweig-Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig-Lüneburg-Ka-
19
lenberg, Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Güstrow,
20
Pommern-Stettin

28
Der Ges. (Wesenbeck) nahm nur an der ersten Umfrage teil.
, Pommern-Wolgast

29
Der Ges. (Fromhold) nahm nur an der ersten Umfrage teil.
, Sachsen-Lauenburg, Wetterauische Grafen

30
Die Ges. kamen verspätet (s. S. 449 Z. 36–39).
.

21
Magdeburgisches Direktorium . Gestriges abends [ am 27. Dezember
22
1645 / 6. Januar 1646] ümb 9 uhr hetten die königlich Schwedischen herren
23
plenipotentiarii zu ihm

31
Krull.
geschickt und berichten laßen, daß sie entschloßen,
24
folgendes tages, [ den 28. Dezember 1645 / 7. Januar 1646] , ihre replic denen
25
Keyserlichen herren gesandten zu eröfnen

32
Die schwed. Ges. fuhren zur selben Zeit, in der die Sitzung stattfand, ins Quartier Trautt-
33
mansdorffs und trugen den ksl. Ges. ihre Replik vor (APW III C 4, 107 Z. 2–6).
. Dieweil sie aber zuvor mit der
26
fürsten und stände abgesandten communiciren wolten, so were ihr bitten, ob
27
man etzliche deputirten an sie abschicken wolle.

28
Wiewol nun die notturfft gewesen, daß man ingesamt darüber deliberirt,
29
so were doch die zeit zu kurtz gefallen, daß man so geschwinde nicht zu-
30
samenkommen können. Dieweil er nun mit Altenburg und Lüneburg hier-
31
aus communiciret, dieselben sich auch bemühen laßen und bei denen
32
Schwedischen herren plenipotentiariis gewesen, wolten sie sich gefallen
33
laßen, was das anbringen und verlauf gewesen, davon ümbständige relation
34
zu thuen.

35
21–25 Gestriges – eröfnen] In Magdeburg A I geht voraus: Es wollen dieselbe nicht ubel
36
nehmen, daß sie am sonntag beruffen worden etc.

34
Der 28. Dezember / 7. Januar war ein Sonntag.
In Wetterauische Grafen ( Nas-
37
sau
-Dillenburg) A ist am oberen Rand notiert, daß sie, die wetterauischen Gesandten,
38
etwas langsam [ kamen] , wegen daß der Frantzösische ambassadeur La Barde bey unß
39
wahr und visite gegeben

35
Die wetterauischen Ges. hatten den frz. Residenten La Barde um 15.00 h zu einer solennis-
36
sima visita empfangen ( DGeissel fol. 99). Wenn La Barde hier als ambassadeur bezeichnet
37
wurde, so war ihm damit der von ihm beanspruchte, als Resident aber nicht zustehende Titel
38
gegeben worden (s. [Nr. 3 Anm. 13] ).
.

[p. 450] [scan. 468]


1
Sachsen-Altenburg und Coburg . Referirte, was dabei vorgangen,
2
welche relation ad diarium bracht, ubi vide. Wir hielten numehr dafür, es sei
3
zu deliberiren,

4
[ 1.] was man ihnen wiederumb zu entbieten,

5
und 2. durch welche personen solches geschehen

45
5 solle] In Magdeburg A I folgt: Am besten morgen etc., so könte mann zugleich erfah-
46
ren, [ was sich bei der Eröffnung der schwedischen Replik zugetragen] . Was sonst derbey zu
47
consideriren etc., [ werde er] ein andermahl [ sagen] . Referirt darbey, das Maintz zu ihnen
48
undt dem Weinmarischen

23
Heher.
geschickt [ und vermeldet, er] hette verhofft, catholische wür-
49
den mit ihren gravaminibus einkommen sein etc.

24
Die Antwort und Gegen=Beschwehrden der alten Catholischen Religion zugethaner
25
Chur=Fuersten und Staende wurden erst am 8. Februar 1646 übergeben (s. [Nr. 67 Anm. 9] ).
Excusatio propter ferias etc. Wollte es
50
noch beförderen, cum oblatione cooperationis etc.
solle.

6
1 Referirte – vorgangen] Sachsen-Weimar A I: Sie [ i.e.: die Sachsen-Altenburgischen] hät-
7
ten für sich bey den herren Schwedischen audienz gesuchet gehabt, umb sie zu ver-
8
mögen, daß sie auf der intentione, die gravamina allein hier zu tractiren, vest beharren
9
theten. Da were ihnen die stunde anheut umb 10 uhr zu erscheinen angesagt worden. Es
10
hätte aber herr Oxenstirn ihnen andeuten laßen, es würden umb solche stunde etliche
11
stände zu dero kommen, also möchten sie die privata solang suspendiren.

12
Weilln ihnen nun das directorium diese commission aufgetragen

39
Siehe Nr. 77 (oben S. 448 Z. 5–9).
, weren sie neben dem
13
Braunschweigischen

40
Lampadius.
hingefahren, umb der herren Schwedischen postulata zu verneh-
14
men. Die hätten gefraget, ob nicht die stättischen darbeyweren. Weilln aber deren der
15
canzelist

1
Der schwed. Kanzlist Andreas Wallwyck (s. Nr. 77 bei Anm. 2).
bey den herren Magdeburgischen nicht gedacht, hätte man es für dießmahl
16
dahingestellt, und herr Oxenstirn sich der ankunfft bedancket, dem ganzen hochlöbli-
17
chen collegio auch einen ansehenlichen neuenjahrs- {und} friedenswunsch entbothen.
18
Soviel die replicas betreffe, wiste man, was deren zeitlichere außliefferung gehindert,
19
nemlich die verweigerte salvi conductus pro non statibus

2
Die geforderten Geleitsbriefe waren am 20. Dezember ausgestellt worden (s. Nr. 66
3
Anm. 17).
, exclusio quorundam sta-
20
tuum

4
Gemeint sind das Est. Magdeburg, Hessen-Kassel, Baden-Durlach, Nassau-Saarbrücken und
5
die Stadt Straßburg (s. [Nr. 1 Anm. 9] ; [Nr. 5 Anm. 16] ). Zuletzt, am 22. Dezember, war Mag-
6
deburg zugelassen worden (s. Nr. 62).
und herrn Trautmanßdorffs ankunfft

7
Trauttmansdorff war am 15. Dezember in Osnabrück eingetroffen (s. [Nr. 48 Anm. 42] ).
. Alle 3 obstacula weren nun aus dem
21
wege und er, herr Oxenstirn, unlängst na[ c]h Münster verreiset

8
Oxenstierna war am 26. Dezember nach Münster gereist (s. [Nr. 57 Anm. 5] ).
, umb mit den herren
22
Gallis de modo et ordine zu reden, welche per mediatores mündlich zu handlen ent-
23
schloßen. Sie weren neben unß auf schrifftliche handlung wenigstens für dießmahl ge-
24
gangen, doch im ende hierinn mit den Gallis eines worden derogestalt, daß mündlich
25
und schrifftlich tractirt werden sollte. Zwar würden zu Münster die mediatores die her-
26
ren Gallos anhören, puncta aufsezen und mit beeden conferiren

9
Zur Eröffnung der frz. Replik s. [Nr. 46 Anm. 18] .
. Hier [ i.e.: in Osna-
27
brück
] aber wollten sie immediate agiren, beederseits secretarios adhibiren, welche alles
28
in schrifften faßen sollten. Ratione ordinis weren beede cronen different und die mate-
29
rien hin und her verworffen, welches wir in unserm ufsaz selbst observirt

10
Im Ersten Entwurff und entsprechend im Vollstaendigen Gutachten der Evangelischen
11
Staende zu Oßnabrueck wurde die Ordnung der schwed. Proposition als Leitfaden genommen
12
und die Art. der frz. Proposition jeweils zusammen mit den entsprechenden Art.n der schwed.
13
behandelt. Lampadius hatte dieses Verfahren am 11. Oktober vorgeschlagen, s. Nr. 24 (S. 361
14
Z. 15–18).
. Damit nun
30
eine conformitet eingeführet werden möchte, wolle man’s [ Sachsen-Weimar B III:
31
man] zwar bey der materia bestendig bleiben, doch folgende ordnung halten:

32
1. Sollten gesezt werden causae Imperii et gravamina,

33
2. satisfactio coronarum,

34
3. assecuratio,

35
4. executio pacis.

36
Damit wollen sie heut im nahmen Gottes einen anfang machen und solchen nicht in
37
loco tertio, sondern sub specie einer visite, dergleichen ihnen herr Trautmanßdorff,
38
Lemberg [ Sachsen-Weimar B III: Lamberg] und Cran vorgestern erstattet

15
Anscheinend war nur Trauttmansdorff am 26. Dezember 1645 / 5. Januar 1646 bei Oxen-
16
stierna gewesen (APW II A 3, 114 Z. 19f.). Lamberg berichtet in seinem Diarium nichts über
17
einen derartigen Besuch (APW III C 4, 106 s. d. 1645 I 5).
, doch salvo
39
iure und nur vor dießmahl, biß ein anderer modus, so beförderlicher, möge ersonnen
40
werden. Der stände interesse solle omnibus viribus beobachtet bleiben. Trautmanßdorff
41
hätte lust gehabt, erstlich de satisfactione zu reden

18
Gemeint ist: Trauttmansdorff wollte als erstes über die schwed. Satisfaktion verhandeln. Der
19
ksl. Ges. hatte die Absicht, auf die schwed. Satisfaktionsforderungen einzugehen, um damit
20
Schweden in den Reichs- und Religionsfragen nachgiebiger zu stimmen ( Ruppert, 205).
, welches sie aber recusirt. Alles wol-
42
len sie den ständen fideliter communiciren und ohne sie nichts thuen, der hoffnung, die
43
stände würden der cronen interesse auch nicht vergeßen.

44
In Magdeburg A I folgt: De gravaminibus nur incidenter etc.

21
Siehe Nr. 77 bei Anm. 8.

[p. 451] [scan. 469]


1
Magdeburgisches Direktorium . Denen herren deputirten gebühre
2
danck vor die bemühung und gethane ausführliche relation. Man müße da-
3
hinstellen, daß die cronen über verhoffen mündlich repliciren wolten, iedoch
4
aber mit danck erkennen, daß sich die königlich Schwedischen herren ge-
5
sandten anerboten, alles dasjenige, was iedesmal vorgienge, den ständen zu
6
communiciren. Wolle hiertzu Altenburg, Lüneburg, Mechelnburg, die Wet-
7
terawische grafen beniemet haben, den reichsstädten anheimstellend, wen sie
8
ihres mittels deputiren wolten.

9
Sachsen-Altenburg und Coburg . Hielten dafür, daß es nützlich und
10
fast nöthig, wan morgendes tages alsbalt eine reporta geschehe. Das anbrigen
11
könte ohngefehrlich dieses sein, daß man mit gegencurialien ihren excellen-
12
zen vor den gruß und newenjahrstag danck sage und dergleichen apprecire,
13
darbei auch andeute, daß

34
13 hierunter] Magdeburg A I: bey diesen modo tractandi.
hierunter allerlei ümbstände einfielen, die zu consi-
14
deriren. Darüber

35
14 solte] In Sachsen-Weimar A I folgt: schleunig.
solte deliberirt werden und ihrer excellenz davon eröfnung
15
geschehen.

16
Wegen der deputirten personen stimmeten wir dem directorio bei und wolten
17
uns, im fall wir begehret würden, gerne gebrauchen laßen. Dieweil auch die
18
herren Schwedischen begehret, man möchte ihr anbringen auch den reichs-
19
städten vermelden, so were der fürstlich Lawenburgische

26
Gloxin, der im SR Lübeck vertrat.
zu ersuchen, sol-
20
ches auf sich zu nehmen, und ihnen anheimstellen, wen sie deputiren wolten,
21
und könte sodan noch diesen tag ümb audients angehalten werden.

22
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Sage denen deputirten danck.
23
Wiße keine andere ingredientien, so anzubringen, alß so Altenburg erwehnet.
24
Per quos,

36
24 wie vorsitzende] Magdeburg A I: wie directorium etc. Sey an einen von hauß Sachsen
37
gnug etc. In Sachsen-Weimar A I folgt außerdem: Die ehrbaren stätte aber werden in
38
alle wege mit beyzuzihen sein.
wie vorsitzende.

25
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
26
Altenburg habe alles, was vorgangen, essentialiter vorbracht. Dieweil aber die
27
hauptsache uf den ordinem et modum agendi et res ipsas beruhe und daß
28
man vernehme, was bei der replic heute vorgangen, halte er dafür, daß man es
29
ebenmäßig noch zur zeit auszustellen, iedoch aber eine deputation, wie
30
Altenburg erinnert, an die königlich Schwedischen abgehen zu laßen.

31
Hessen-Kassel . Bedancke sich gegen die deputirten.

39
31–32 Es – gewesen] Dem geht in Magdeburg A I voraus: Entschuldigung habe stat etc.
Es were aber beßer
32
gewesen,

40
32–33 wan – erwehnet] Magdeburg A I: wann mann erst hette zusammenkommen kön-
41
nen etc.
wan die deputation in mehrern personen bestanden, wie herr graf
33
Oxenstiern erwehnet. Wegen der morgenden deputation conformire er sich

[p. 452] [scan. 470]


1
vorsitzenden. Hielte aber nicht undienlich, daß man etwa erwehne, man hette
2
zwar verhofft, die replic würde schrifftlich geschehen,

28
2–3 man – gleich] Magdeburg A I: nicht ex diffidentia, sondern pro meliori statuum in-
29
formatione et certitudine etc. Hetten ihrestheils embsig druff gedrungen etc. Duc de
30
Longueville etc. hette selbst die inconvenientiam bekennen müßen etc. Mann möchte
31
bedencken, wie es hiebevor hergangen etc. Sie hetten zwar vermeinet, wollten remedium
32
etc. *** Vorzubehalten wegen des modi proponendi etc., was status derbey zu erinnern
33
etc.
man setzte kein miß-
3
trawen in die cronen, iedoch fielen die protocolla nich gleich. Alles were
4
glimpflich anzubringen.

5
Hessen-Darmstadt . Nach beschehener dancksagung repetire er das
6
Altenburgische votum und daß man zuvor erfahre, was diesen tag wegen der
7
replic vorgangen.

8
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Gratias agendo deputatis halte
9
er selbst dienlich, daß morgen per deputatos zu vernehmen, wie und welcher-
10
gestalt die königlich Schwedischen sich würden herauslaßen. Jedoch ver-
11

34
11–12 vorbeizugehen] In Magdeburg A I folgt: Weil Sueci sich erga deputatos erkläret,
35
schrifftlich zu thun etc.

27
Die schwed. Ges. hatten am 25. Dezember Deputierten der ev. Stände versichert, daß ihrer
28
Meinung nach die Repliken schriftlich ausgestellt werden sollten. Oxenstierna wolle deshalb
29
mit den Franzosen reden (s. Nr. 66 nach Anm. 18).

36
Hessen-Kassel. Herr Oxenstierna hette sich noch sub discessum

30
Gemeint ist: bei seiner Abreise nach Münster (s. oben Anm. 17).
erkläret etc., se adhuc
37
habere liberas manus etc.
meine er, daß Hessen Caßels erinnerung nicht undienlich noch sogar vorbei-
12
zugehen. Zwar sei nicht ohne, daß die königlichen sich wolten liberas manus
13
vorbehalten haben quoad ordinem tractandi, wie Altenburg referirt, man
14
wisse aber, daß es in consessu

31
Gemeint ist die Sitzung am 14. Dezember, s. dort das Votum Magdeburgs, dem sich die Nach-
32
stimmenden anschlossen (Nr. 48, oben S. 255 Z. 22–25). Mit entsprechendem Auftrag gingen
33
Deputierte am 15. Dezember zu den schwed. Ges. (s. Nr. 52).
tutius befunden worden, wan die replic
15
schrifftlich geschehe, aber iedoch mit glimpf evangelischentheils solches an-
16
suche. Wolle sich aber doch von maioribus nicht separiren, aber zur deputa-
17
tion gerne gebrauchen

38
17 laßen] In Magdeburg A I folgt: Was Sachsen Altenburg erinnert von herrn Dr. Kreb-
39
ßen[s] anbringen etc., höre es gerne. Werde noch mehr erfrewet werden, wann sie erst
40
damit herfürkommen etc.
laßen.

18
Pommern-Stettin .

41
18–19 Wegen – vorgangen] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A ist am
42
Rande notiert, daß Wesenbeck votierte.
Wegen churfürstlicher durchlaucht zu Brandenburg

34
Gemeint ist Friedrich Wilhelm I. Kf. von Brandenburg.

19
hetten sie sich einstellen wollen, [ um] zu vernehmen, was etwa vorgangen.
20
Wolten nicht verhalten, daß herr graf Oxenstiern am sonnabend, [ dem 27.
21
Dezember 1645 / 6. Januar 1646] , bei dem herrn grafen von Witgenstein ge-
22
wesen undt apertur des wercks gethan

35
Einen ausführlichen Bericht über diese Visite enthält DLöben II, fol. 49–50’s. d. 1645 XII 27
36
st.v.
. Darauf sich der herr graf mit seinen
23
collegis unterredet, wie es etwa anzustellen, daß die stände nicht ausgeschlo-
24
ßen würden, iedoch dafürgehalten, es geschehe am besten per deputatos, und
25
zwar daß seine churfürstliche durchlaucht ratione Pommern auch beliebet
26
würden. Sie hetten sich auch bei Magdeburg wollen angeben, dieweil sie aber
27
verstanden, das Altenburg und Lüneburg weren beliebet worden und propter

[p. 453] [scan. 471]


1
morae periculum keine zusamenkunfft geschehen können, hetten

30
1–2 sie – selbst] Magdeburg A I: […] per ipsum (Wesenbecium) […].
sie sich
2
selbst ietzo mittags bei herrn graf Oxenstirn angegeben und von ihm apertur
3
empfangen desjenigen, so Altenburg referirt. Sie befinden, daß die herren
4
Schwedischen beruheten auf mündlichen tractaten, welche iedoch dubitative
5
gesaget, sie wolten von denen herren Keyserlichen vernehmen, ob sie münd-
6
lich tractiren oder schrifftlicher replic erwarten wolten. Sie hielten dafür, es
7
sei diesen tag von und zwischen ihnen allein de modo et quomodo gehandelt
8
worden, stehe zu erwarten, wie es abgangen.

9
Sein einig mit Altenburg und Caßel,

31
9 daß] In Sachsen-Weimar A I folgt: morgen.
daß eine praeliminardeputation möge
10
abgefertiget und praemissis curialibus acceptirt werden, daß sie vertrawlich
11
mit denen evangelischen communiciren wolten. Wan nun fernere nachricht,
12
könne man sich ratione deputandorum ferner entschließen. Weil

32
12 es aber] Magdeburg A I: diß nur.
es aber eine
13
praeliminardeputation, hielten sie dafür, daß wiederumb Altenburg und Lü-
14
neburg allein zu gebrauchen, und zwar niemand sonst auszuschließen, son-
15
dern fernere beniemung zu versparen. Wolten es mit ihren herren collegen
16
communiciren und der meinung sein, daß niemand von der deputation aus-
17
zuschließen, wan mundlich solle tractirt werden, per regulam: quod omnes
18
tangit etc. Verhofften, die stände würden churfürstliche durchlaucht in con-
19
sideration ziehen und, weil sie aemulation mit Churmaintz, gleichwol aber
20
ihr interesse in acht zu nehmen, die königlich Schwedischen auch darmit zu-
21
frieden, dero gesandten admittiren.

22
Pommern-Wolgast .

33
22 Wie – Stetin] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A geht voraus: Con-
34
formirt sich mit herrn Wesenbeck.
Wie Pommern Stetin.

23
Sachsen-Lauenburg .

35
23 Gratias – deputatis] In Magdeburg A I geht voraus: Das es nun so weit kommen etc.,
36
habe mann sich zu erfrewen etc.
Gratias agebat deputatis. Es stehe alles noch in pen-
24
denti, dieweil verlaute, daß die königlich Schwedischen erst quoad modum
25
heute mit denen Kayserlichen vergleichen

37
25 wolten] In Magdeburg A I folgt: Wann mann dervon nachricht hette etc., postea depu-
38
tatio maturanda etc., si sciamus replicas esse editas etc.
wolten. Beliebe die deputation,
26
halte iedoch dafür, daß allein die heutigen reporta zu thuen und alßdan
27
künfftig zu deliberiren. Wie Altenburg begehret, wolle er den reichsstädten
28
part

39
28 geben] In Magdeburg A I folgt: ut et ipsi aliquem deputent etc. Stelle es ad maiora. Am
40
Rande ist notiert: Vielleicht [ sei es] morgen noch nicht nötig etc.
geben.

29
Wetterauische Grafen . Wie maiora.

41
29 Wie maiora] Magdeburg A I: Excusant tardiorum adventum wegen monsieur La Barde
42
etc.

38
Wie oben Anm. 10.
Darbey sonderlich de extraditione replicarum [ gesprochen] . Hetten ex votis noch
43
nicht vernehmen können, was a Suecis proponiret etc.

21
Status. De modo et ordine etc. Ordo in 3 oder 4 classes etc.

22
Wetterauische Grafen. La Barde hette auch von Philipßburg

39
Sötern hatte dem Ks. im April 1645 zugesagt, daß er sich bemühen wolle, Philippsburg von der
40
frz. Besatzung zu befreien und die Festung zum Nutzen von Ks. und Reich zu bewahren. Frk.
41
hingegen wollte Philippsburg auf Dauer behalten, und so gehörte sie zu den in der frz. Replik
42
genannten Satisfaktionsforderungen, s. Summa capita, Ad Art. XIII. ( Meiern II, 202 ; Ab -
43
meier, 50, 56).
gedacht etc. [ Die Schwedi-
23
schen
seien] zuförderst per deputationem zu vernehmen etc. Ratione personarum indiffe-
24
rent, ad maiora etc.

[p. 454] [scan. 472]


1
Magdeburgisches Direktorium . Die maiora giengen dahin, daß Alten-
2
burg, Lüneburg, Mechelburg, die Wetterawischen grafen morgendes tages zu
3
bemühen und alßdan zu bedencken, was ferner dabei zu thuen. Die städte
4
hetten auch iemand

25
4 zuzuordnen] In Magdeburg A I folgt: Braunschweig-Liineburg-Celle, Grubenhagen und
26
Kalenberg. Was zu proponiren etc. undt Sachsen Altenburg undt Hessen Caßel erinnert
27
etc. Was mann deliberiren wolle etc. Wann mann [ nur] erst vernommen, was apud Cae-
28
sareos vorgangen etc. Hette deßwegen seine gedancken nicht eröffnen wollen etc. Nicht
29
ohne consideration, warumb Sueci ihre declaration wegen schrifftlichen verfahrens zu-
30
rückgezogen etc. Ob’s aber morgen zu reden undt zu erinnern etc., werde quaestio de
31
praeteritis sein etc. Die frage, ob nicht zu begehren, daß sie, was fürgangen, in schrifften
32
communiciren, möchte etc. Quod monendum etc., consentit etc., saltem an iam [ darüber
33
beraten werden solle] .

34
Magdeburgisches Direktorium. Putat esse differendum.

35
Hessen-Kassel. Hette es nur erinnert etc., facile consentire etc.

36
(Interlocutoria.)

37
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg. Putat iam super hoc delibe-
38
randum.
zuzuordnen.

5
Pommern-Stettin . Sie stelleten die maiora dahin.

39
5–6 Wolten – reserviren] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A geht vor-
40
aus
: [ Sie] hetten mitt ihren collegis drauß zu reden.
Wolten seiner chur-
6
fürstlichen durchlaucht iura reserviren mit bitte, solches ad protocollum zu
7
bringen.

8

41
8–9 Nachdem – setzte] In Magdeburg A I ist notiert, daß der Protokollant Werner die pom-
42
merschen
Gesandten pro more hinausbegleitete und in der Annahme, das die andern baldt
43
folgen würden, nicht wieder zurückkehrte. Für die zweite Umfrage ist in Magdeburg A I
44
auf das Protokoll des Herrn Syndikus (Krull; = Magdeburg B) verwiesen.
Nachdem nun aufgestanden und die Pommerischen ihren abschied genom-
9
men, wurd gut befunden, daß man sich wiederumb setzte.

10
Magdeburgisches Direktorium . Es sei unentfallen, daß am 23. huius
11
[ /2. Januar 1646] finito consessu der Churbrandenburgische wegen Pommern
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abgesandte herr Fromhold von denen gesamten abgesandten des fürstenraths
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alhier zu wißen begehret, ob seine churfürstliche durchlaucht darunter auch
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gemeint, wan in dem bedencken gesetzt, daß dem fürstlichen collegio von
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dem churfürstlichen collegio starcke eingriffe geschehen

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Wie oben Anm. 3.
. Dieweil es nun
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domaln an der zeit gemangelt, stelle er uf gefallen, ob man ietzo sich ent-
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schließen wolle, was ihm hierauf zur antwort zu geben.

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Er wegen Magdeburg trage im gedächtnüs, daß der churfürstlich Branden-
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burgische abgesandter herr Wesenbeck ratione Pommern das votum geführet,
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alß von selbigem punct deliberirt worden

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Am 17. November, s. Nr. 34 (oben S. 114–119).
. Dieweil nun selbes mahl fast in

[p. 455] [scan. 473]


1
allen votis churfürstlicher durchlaucht consilia gelobet und, daß sie nicht ge-
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meinet, angezogen worden, hielte er demnach dafür, man habe ihn deßen zu
3

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3 erinnern] In Sachsen-Weimar A I folgt: und zwar per herrn Fromholden.
erinnern.

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Sachsen-Altenburg und Coburg . Wir erinnerten uns, was der Pomme-
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rische abgesandte

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Fromhold (s. oben S. 454 Z. 12).
jüngst vor eine quaestionem proponiret. Müsten be-
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kennen, daß uns die angemuthete erklärung befrembdet vorkommen, und
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wüsten fast nicht, was zu antworten. Gleichwol aber sei churfürstlicher
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durchlaucht gantz honorifice data occasione gedacht worden, welches herr
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Wesenbeck seinen collegis referiren sollen. Hielten dahero dafür, es sei also
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zu antworten, daß man

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1. sich nicht schuldig achte, darauf zu antworten, weil man nicht instruirt,
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servilia consilia zu führen und, was einem gefalle, zu votiren. Man deliberire
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de morbis Imperii et medelis. Churfürstlicher durchlaucht were in specie
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nicht gedacht, wüste also nicht, was die abgesandten vor uhrsach zu solcher
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frage.

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2. Könten wir fürstlichen so weit nicht antworten, dan wir denen consultatio-
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nibus im churfürstenrath nicht beigewohnet oder die protocolla gesehen,
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weniger iedes votum gehöret. Wir sagten, was wir in veritate befinden, und
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könne es das churfürstliche collegium nicht übel vermercken, daß man die
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notturfft suche.

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So were auch 3. zur antwort zu geben, man habe churfürstlicher durchlaucht
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allezeit honorifice gedacht, und meineten, die, so solche bescheidene vota und
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suffragia im churfürstlichen collegio geführet, würden es wol vermercken,
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weil sie sich darauf beziehen könten und vielmehr uhrsach hetten, darauf im
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collegio zu fußen. Dabei auch anzudeuten, es 〈be〉frembde fürsten und
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stände dergleichen, hofften vielmehr, seine churfürstliche durchlaucht wür-
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den hierin dem fürstlichen collegio assistiren. Es könne auch angeführet wer-
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den, wie die beiden reichscollegia von ihnen, den herren Churbrandenbur-
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gischen, wegen der excellents beschimpfet etc.

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Kurbrandenburg hatte viermal die Annahme der Gravamina Evangelicorum verweigert, da
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die Fürstlichen ihnen nicht den Titel „Exzellenz“ gaben (s. [Nr. 68 Anm. 38] ).
Wir weren zwar instruirt,
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iedem seinen respect zu erweisen, iedoch keinen schimpf zu admittiren. Ver-
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meinten, es sei auch zuvor mit dem städterath zu communiciren, weil man
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sich mit ihnen vergliechen.

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Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Halte ebenmäßig dafür, daß
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mit dem städtecollegio dieses zu communiciren und man nicht schuldig, ra-
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tionem seines voti zu geben. Keyserliche mayestät selbst müße die warheit
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dulden. Es sei bewust, daß herr Wesenbeck solches auch in effectu vorge-

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27–30 Es – admittiren] Sachsen-Weimar A I: Man achte der fürsten ja recht schlecht, und
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sey vonnöthen, so vielfältige verschimpfung einsten zu reprochiren, sonderlich aber dem
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secretario

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Chemnitz. Er hatte gesagt, die Fürstlichen sollten ihren Hochmut fallenlassen, s. Nr. 68 bei
50
Anm. 46.
seine unbescheidenheit zu unterstoßen.

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33–34 Halte – communiciren] Sachsen-Weimar A I: Die stättischen, deren deputatus die
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gravamina politica in specie begriffen

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Marcus Otto arbeitete die Gravamina politica aus (s. Nr. 27 bei Anm. 41).
, weren billich mit zur verantworttung zu zihen.

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1
bracht

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1–2 und – vorgangen] Magdeburg B: Aber ihme dazumahl gesaget, daß es uf ihre chur-
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fürstliche durchlaucht nicht gemeinet.
und erhalten, daß man dazu gesetzt, es were per maiora im churfürst-
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lichen collegio also vorgangen

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Siehe Nr. 34 bei Anm. 137. Siehe Vollstaendiges Gutachten, Gravamina politica IV ( Meiern
I, 824 ).
. Der graf von Witgenstein habe auch nach
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dem zu Anhalt

Milagius. Er war am 1. Januar bei Gf. Sayn-Wittgenstein gewesen, und dieser besuchte Mila-
gius am 2. Januar. Beide Visiten dienten den Verhandlungen über den Einschluß der Refor-
mierten in den Religionsfrieden (s. Relation des Milagius von 1645 XII 24 [/1646 I 3] in:
G. Krause V.2, 55f., hier 55), so daß offenbleiben muß, ob bei diesen Gelegenheiten auch über
die Sitzung am 17. November und das Verhalten Wesenbecks gesprochen wurde. – Milagius
war am 5. Januar nach Tecklenburg berufen worden und kehrte erst am 7. abends zurück
(s. Relation des Milagius von 1645 XII 31 [/1646 I 10] in: G. Krause V.2, 57ff., hier 57),
konnte also an dieser Sitzung nicht teilnehmen.
gesagt, alß er von ihm vernommen, daß churfürstliche
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durchlaucht in consessu entschuldiget und zu dem ende solche worte einver-
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leibet worden, herr Wesenbeck habe ihn davon nichts berichtet.

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5–7 Solches – Altenburg] Sachsen-Weimar A I: Ob man nun wohl von rechts wegen in
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specie gegen die herren Pommerischen sich mit antwortt herauszulaßen nicht schuldig
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were, nicht nur weilln ein jeder sein frey votum habe, sondern auch herr Wesenbeck
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dieselbe vorhin wohl wiße, könne es doch nicht schaden, priora zu repetiren, doch die
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befrembdung darbey bescheidenlich scheinen zu laßen.
Solches habe
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man nun auch bei der antwort anzuziehen. Conformire sich also mit Alten-
7
burg.

8
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
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Alß Christus die kauffer und verkauffer ausgetrieben, habe er gesagt zu den
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Phariseern, er wolle ihnen auch eine frage vorlegen

Lk 19,45 und 20,3 (Vollmachtsfrage).
.

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10–12 Also – approbirten] Sachsen-Weimar A I: Man hätte wohl ursach, die herren Pom-
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merischen zu fragen, aus was macht sie die quaestion proponiret und die herren chur-
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fürstlichen ursach zu denn beschwehrden gegeben.
Also könten wir sie
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auch fragen, ob churfürstliche durchlaucht solche facta improbirten oder ap-
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probirten. Priori casu meinten wir sie nicht.

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12–15 Wegen – geben] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A: Wesenbeck
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wehre ja darbeygewesen und [ habe es] vor ein gravamen erkennet. [ Der] virfache
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schimpff [ sei] zu anden, sonderlich von secretario Chemnitz, ehe mann hiruff ant-
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wortte.
Wegen des zugefügten schimpfs
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weren sie auch zu befragen, ob churfürstliche durchlaucht ihnen solches ge-
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heißen. Diese quaestiones solten sie erst beantworten. Sonst wie Altenburg,
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daß man nicht schuldig, ihnen rechnung zu geben, und daß es mit den
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städten zu communiciren.

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Hessen-Kassel . Er sei zwar nicht in loco gewesen, alß die quaestio gesche-
18
hen

Hessen-Kassel war am 2. Januar, als Pommern namens der kurbg. Prinzipalges. zur Stellung-
nahme bez. Gravamina politica IV aufforderte, nicht vertreten gewesen (s. Nr. 76).
, er vernehme aber ex relatione directorii, daß allein in genere gefragt
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worden. Es sein ihm auch die gedancken beigefallen wie Lüneburg, daß sie zu
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befragen, wie sie darauf kämen zu fragen. Die facta sein do: Wan churfürst-
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liche durchlaucht nicht implicirt, solte sie fürsten und ständen beistehen, da-
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mit solchen gravaminibus abgeholffen würde.

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22–23 Were – communiciren] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A geht
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voraus: Secretarii, scilicet Chemnitz, insolent wort und abweisungen zu anden.
Were einig, daß solches mit
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den reichsstädten zu communiciren. Im übrigen wie Altenburg.

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Hessen-Darmstadt . Conformire sich kürtzlich Altenburg, daß man nicht
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schuldig zu antworten, was materiam anbelange. Weil aber die quaestio fast
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einen verweiß bei sich trage, wie Altenburg.

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1
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Vermeine auch, daß die reichs-
2
städte zuförderst müsten gehöret werden. Die sache an sich selbst betreffend,
3
were wol zu distinguiren inter facta et personas. Quoad facta were kein Indi-
4
viduum benennet worden. Quoad personas hette herr Wesenbeck wolgethan,
5
wan er seinen collegis hinterbracht, wie honorifice churfürstlicher durch-
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laucht gedacht und, dieselbe zu salviren, die verba „per maiora“ hinzugeset-
7
zet worden

Wie oben Anm. 41.
. Vermeine, man solle es gegen herrn Wesenbecken ahnden, daß
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er solches seinen collegen nicht communicirt. Wie Altenburg und Darmstat,
9
daß man zwar nicht schuldig zu antworten, iedoch aber allesfalß dasjenige,
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was angezogen, anzuführen.

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Sachsen-Lauenburg . Vereinige sich Altenburg mit diesem anhang, daß ex
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reliquorum votis zu annectiren, ob man wol nicht schuldig etc., und praelimi-
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nariter, ob sie auch dazu befehligt. Facta sein da: Weil nun Wesenbeck dabei-
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gewesen, würde er relation gethan haben.

15
Wetterauische Grafen . Conformire sich mit Weymar und Mechelnburg,
16
darin gedacht, daß gleichwol churfürstliche durchlaucht darin entschuldiget
17
und die verba „per maiora“ deswegen hinzugesetzt worden.

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Magdeburgisches Direktorium .

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18–19 Der – communiciren] Dem geht in Sachsen-Weimar A I voraus: Man solle Wesen-
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becken und Fromholden unnsere empfindlichkeit mit wiederholung deß bekannten ver-
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lauffs zu erkennen geben.
Der fürstlich Lawenburgische wolle un-
19
beschwert sein, solches mit der reichsstädte abgesandten zu communiciren.

20
(Consentiebat ille.)

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Sachanmerkungen zu Nr. 78

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