Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 38) Osnabrück 1645 Dezember 17/27

2

Sitzung fürstlicher Gesandter (sessio 38)


3
Osnabrück 1645 Dezember 17/27

4
Sachsen-Altenburg A I 1 fol. 317–320’ (= Druckvorlage); vgl. ferner Magdeburg A I fol.
5
380–393 (mit Bericht über 3 Deputationen), Magdeburg B fol. 176–181 (mit Bericht über 2
6
Deputationen), Sachsen-Gotha A II fol. 310–311, Sachsen-Weimar A I fol. 514–516,
7
Sachsen-Weimar B III fol. 64–65’, Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A fol.
8
119–123’, Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I fol. 111–114’ (mit Bericht
9
über 3 Deputationen), den Druck in Meiern II, 123ff. (= 3. Umfrage) und 138ff. (= 1. und 2.
10
Umfrage).

11
Bericht über die Deputationen zur Übergabe der Gravamina Evangelicorum

30
Siehe Nr. 65 (Übergabe an die Ksl.en), Nr. 66 (Übergabe an Schweden) und 67 (Übergabe an
31
Kurmainz).
. Verhandlungen
12
mit den katholischen Ständen über die Gravamina Evangelicorum: Wann, wo und durch wen
13
sollen sie angestellt werden? Soll den kaiserlichen und kurmainzischen Gesandten der über den
14
Modus tractandi gefaßte Beschluß notifiziert werden? Erneute Weigerung Kurbrandenburgs, die
15
Gravamina Evangelicorum anzunehmen.

16
(Im Quartier der Magdeburgischen zu Osnabrück.) Anwesend: Magdeburg (Direktorium), Sach-
17
sen-Altenburg / Sachsen-Coburg, Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach

32
Thumbshirn, Carpzov und Heher fehlten anfangs (s. S. 379 Z. 10f.).
, Braun-
18
schweig-Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig-Lüneburg-Ka-
19
lenberg, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Güstrow, Sachsen-Lauen-
20
burg, Wetterauische Grafen, Fränkische Grafen.

[p. 379] [scan. 397]


1

10
1 Magdeburgisches Direktorium] Einer Randbemerkung in Magdeburg A I ist zu entnehmen,
11
daß die Gesandten Sachsen-Altenburgs und Sachsen-Weimars zu Beginn fehlten. In Wet-
12
terauische
Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I ist anfangs vermerkt: Absentibus Alten-
13
burgicis et Coburgicis, so uber ein stundt erst kommen. Es folgen Berichte über die Depu-
14
tationen
, und zwar referierte zunächst

15
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg, daß Altenburg, er [ i.e.: Lam-
16
padius
] und der Straßburgische am 25. Dezember bei den Kaiserlichen gewesen seien und
17
die Gravamina Evangelicorum übergeben hätten. Weren gar humaniter acceptirt. Repetirt
18
ihren gethanen vortrag etc.

19
Illi [ i.e.: die kaiserlichen Gesandten] nach gethanem abtrit per herrn graven [ Trauttmans-
20
dorff
] : Placere extraditionem gravaminum et offerre sua officia.

21
Trautmansdorff habe selbst erinnert, man solte es nit zu hoch spannen. […] Excusirt in
22
der relation, weil sie [ i.e.: die Deputierten] von denen Altenburgischen verstanden, daß
23
wir, die Wetterawischen, nach Munster, weren wir nit mit deputirt worden . [ Dazu ist
24
angemerkt:] Nota bene! Mag sein, weil Dr. Schrag nach Munster gangen

34
Schrag war am Vormittag des 25. Dezember zusammen mit dem Ges. Kolmars (Schneider)
35
nach Münster gefahren ( DGeissel fol. 93 s. d. 1645 XII 15 [/25]).
. Dise excusa-
25
tion hat herr Lampadius und Dr. Krüll auch zuvor gegen uns gethan, eher wir uns ge-
26
setzet. Stehet dahin, ob es war seye [ Ende der Randbemerkung] .

27
Die zu den Schwedischen deputierten Gesandten

36
Siehe Nr. 66.
referirten ebenmeßig ihren vortrag und
28
die Suedische resolution, die dahin gangen, daß sie [ i.e.: die schwedischen Gesandten] sich
29
deß guten vertrawens bedanckt. Hetten gern davon communiciren wöllen, wo nit die
30
zeit zu kurtz, und dabey gerahten, den herrn Frantzosen auch ein exemplar latine zu
31
ubergeben, mit hohem erbieten, dabey das beste zu thuen, auch mit den Frantzosen dar-
32
auß zu reden. Hofften, man werdte in puncto satisfactionis sich auch wol erzeigen etc.,
33
wozu die herrn deputirte sich nach möglichkeit erbotten.

34
Mecklenburg (Kayser) und Lübeck (Gloxin) berichteten in Abwesenheit Sachsen-Weimars
35
(Hehers) von der am 26. Dezember geschehenen Übergabe der Gravamina Evangelicorum
36
an Kurmainz. Der secretarius

37
Es wurde nicht ermittelt, welcher der kurmainzischen Sekretäre (s. APW III A 1,1, 900)
38
gemeint ist.
hette sie erst und darnach im hoff Dr. Krebß humanissime
37
empfangen und in die audientzstuben geführt, darin aber graf Gratz und Brembser sich
38
nit befunden .

39
Dr. Krebß praemissis curialibus … [ !] wuste von keinem Munsterischen concluso, die
40
gravamina also anzunemen. Wolte doch uff den fall, [ daß] die catholici zu Münster nit
41
zufrieden sein würdten, liberas manus behalten, sie wider zurückzugeben

40
Steht nicht in Hehers Bericht über die Insinuation der Gravamina Evangelicorum
41
(s. Nr. 67).
, dan er deßen
42
zumal keinen befelch hette.

43
Die deputati geantwortet: Die catholischen und evangelischen zu Munster hetten sich ja
44
eines andern vernemen laßen, daß sie auch die grava{mina} uff den Christfeyertag anne-
45
men wolten.

46
Ille: Das seyen particularerbieten. – Hette sich doch nochmals zum {ei}f〈r〉ich〈s〉ten
47
erbotten zu allem guten.

48
Dr. Gloxinius erinnert, daß die Krebßische protestation eben so gar hart nit gewesen,
49
wie ihn [ i.e.: Kayser] deuchte. Muste es verhört haben.

50
Berichte über die Deputationen enthält auch Magdeburg A I, dort mit Darstellung des
51
Empfangs und der Verabschiedung der Deputierten.
Magdeburgisches Direktorium . Demnach numehr der Augspurgischen
2
confession verwanten fürsten und stände gravamina

42
Gravamina Evangelicorum, s. [Nr. 59 Anm. 3] .
aufgestellet, so habe
3
man numehr sich zu entschließen, und zwar

4
1. wan,

5
2. wo und

6
3. durch welche personen die tractaten mit den catholischen ständen anzu-
7
treten.

8
Er wegen Magdeburg halte dafür, daß ie ehe, ie beßer, und zwar, wie am
9
bequemsten, solches alhier geschehe. Was nun a parte evangelicorum die per-

[p. 380] [scan. 398]


1
sonen anbelange, so wolle er Altenburg, Weymar (wofern sich derselbe nit
2
naher Münster begeben solte), Culmbach (wan er anhero kommen wolte

43
Der bg.-kulmbachische Ges. Müller war in Münster.
),
3
Lüneburg, Heßen (derer beider linien abgesandten sich zu vergleichen), Me-
4
chelnburg und Wetterawische graffen sein votum gegeben haben, und stehe
5
bei den reichsstädten, wen sie ex gremio suo deputiren wolten.

6
Sachsen-Altenburg und Coburg .

32
6–8 Diese – legen] Magdeburg A I: Ad propositas quaestiones etc.: Seyen wichtig undt
33
auch hochnötig etc. Der grundt sey nun geleget etc. [ Es sei nun] dahin zu trachten, wie es
34
ins werck [ gesetzt werden könne] .
Diese quaestion sei ein wichtig
7
[ Ding] , und nachdem die gravamina gleichsam als das libell übergeben, [ habe
8
man] den grundt zu legen.

9
Die 1. frage betreffend, weren wir

44
Thumbshirn und Carpzov, die inzwischen eingetroffen waren (s. oben Anm. 2).
mit dem directorio einstimmig,

10
wie auch mit der andern quaestion, wen man nur die herren catholischen
11
dahin disponiren könte, und habe man sich vornemlich darauf [ zu] beziehen,
12
daß dieser punct

45
Gemeint ist die Beilegung der Gravamina (s. [Nr. 63 Anm. 28] ).
pars propositionis Suecicae

35
12 sei] In Magdeburg A I folgt: Sueci werden nicht gerne geschehen laßen, ut illic tracten-
36
tur etc., werden sagen, sie müsten mit darbey sein etc.
sei. Keyserliche majestät sich
13
auch darauf resolvirt und dahero vermöge des praeliminarschlußes alhier und
14
nicht zu Münster zu tractiren. Jüngst sei der Österreichische abgesandte herr
15
Richtersberger eben der meinung gewesen und [ habe] angezogen, weil zu
16
Münster der nuncius apostolicus, der nicht würde wollen derbei sein

46
Sachsen-Altenburg hatte dies schon am 24. Dezember referiert (s. Nr. 63 bei Anm. 29).
. Die-
17
sen morgen sei der Churcöllnische cantzlar zu Paderborn und abgesandter
18
herr Dr. Puschman bei uns gewesen

1
Wahrscheinlich war diese Visite Buschmanns der Grund für die Verspätung der Sachsen-Alten-
2
burgischen. Aufzeichnungen über das Gespräch enthält Sachsen-Altenburg A III fol. 12’
3
s. d. 1645 XII 17 [/27].
und sich erboten, die übrigen catholi-
19
schen stände zu disponiren, daß sie die tractaten möchten antreten. Sei iedoch
20
uf die gedancken kommen, ob es nicht per vices geschehen könte, daß eine
21
zeit zu Münster, die ander zeit alhier tractirt würde, dieweil gleichwol die
22
meisten catholischen stände zu

37
22 Münster] In Magdeburg A I folgt: [ Diese] würden nicht gerne mit hellen hauffen her-
38
über wollen etc.
Münster. Dem wir aber die inconvenientien
23

39
23 remonstrirt] In Magdeburg A I folgt: [ Buschmann] were endtlich indifferent gewesen
40
etc.
remonstrirt.

24
Ad 3. ließen wir uns auch des directorii vorschläge gefallen, dieweil der beste
25
modus tractandi per deputatos sei. Könten wir darbei was praestiren, wolten
26
wir das vermögen, so Gott darreicht, gerne

41
26 anwenden] In Magdeburg A I folgt: [ Sie] weren derzu befehlicht, nach vermögen zu
42
cooperiren etc.
anwenden. Wolten auch ebenme-
27
ßig Weymar, Culmbach, Lüneburg, Heßen, Meckelburg undt die Wetterawi-
28
schen grafen vorgeschlagen haben. Die reichsstädte hetten aus ihrem mittel zu
29
deputiren nach gutbefinden. Wie es aber an die catholischen zu bringen,

43
29–30 stehe – nachdencken] Magdeburg A I: werde einer conferentz bedürffen etc.
stehe
30
auf nachdencken, ob nemlich wir es uf die bahn zu bringen oder von den
31
catholischen zu erwarten,

44
31 wolten – vernehmen] Magdeburg A I: Ob’s nicht privatim zu incaminiren etc., könte es
45
vielleicht gegen herrn von Vorburg [ am] nachmittag gedencken etc.
wolten wir nachsitzender gedancken vernehmen.

[p. 381] [scan. 399]


1
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Er vernehme, daß 3 quaestio-
2
nes proponirt.

3
Zu erörterung des ersten würde nicht eher zu gelangen sein, biß sich die
4
catholischen erkläret.

5
Uber der andern habe man sich mit ihnen zu vergleichen.

6
Die 3. stelle er auf maiora, wolte sich gerne gebrauchen laßen.

7
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
8
Halte selbst dafür, daß mit den tractaten zu eilen, und beruhe freilich nicht
9
bei uns allein. Halt[ e] jedoch dienlich, daß man den catholischen vermelde,
10
daß wir quoad modum geschloßen und was für personen

35
10 beniemt] In Magdeburg A I folgt: damit sie sehen, daß es ernst were etc.
beniemt, mit ersu-
11
chen, sie wolten auch dergleichen thuen.

12
Bei der andern quaestion habe man auf die rationes, so Altenburg angeführet,
13
zu

36
13 bestehen] In Magdeburg A I folgt: sonderlich propter Suecorum propositionem etc.,
37
weil causae bellorum vornehmlich uff gravaminibus etc., ergo halten sie es pro causa
38
propria.
bestehen und dieses auch mit catholischen zu communiciren. Was aber
14
herr Dr. Puschman vorgeschlagen, könne nicht sein, insonderheit wegen des
15
protocolß, das müste ja von einem gehalten und continuirt werden, und wol-
16
ten auch die einmals beliebte deputirte bestendig zu behalten

39
16 sein] In Magdeburg A I folgt: Ratione loci uff dem hiesigen zu bestehen etc.
sein. Jeder habe
17
es data occasione bei den catholischen zu unterbawen, und sei sowol den her-
18
ren Keyserlichen alß Churmaintzischen zu notificiren.

19
Ad 3.: Der religionfriede sei per deputatos gehandelt und tractiret , dero-
20
halben dieser modus billich und bequem zu behalten. Daß haus Sachsen sei
21
billich zu gebrauchen, weil durch deßen dienst der religionfrieden erhoben
22
und also Altenburg und Weymar, item Cullmbach alß aus dem churhause
23
Brandenburg. Solte er auch hierunter etwas praestiren können, wolte er’s
24
gerne auf sich nehmen. Seine gnädigen fürsten weren auch von den häusern,
25
so die Augspurgische confession

40
25 übergeben helffen] Magdeburg A I: mit unterschrieben etc.
übergeben helffen

6
Den ARF unterzeichneten zwei Ges. in Vertretung für die Brüder Johann Friedrich II., Johann
7
Wilhelm und Johann Friedrich den Jüngeren von Sachsen (s. Sammlung III, 41). Zu Johann
8
Friedrich II. und Johann Wilhelm s. [Nr. 40 Anm. 17] , zu Johann Friedrich dem Jüngeren
9
(1538–1565) s. Stammtafeln I T. 44.
. Heßen sei auch zu con-
26
sideriren, weil sie viel bei der religion gethan und noch thuen, und habe sich
27
Caßel undt Darmstat zu vergleichen. Mechelnburg sei auch wol zu gebrau-
28
chen, daß also von den meisten fürstlichen häusern abgesandte derbei. Wegen
29
der Wetterawischen grafen sei er auch einig. Den reichsstadten würde billich
30
anheimgegeben, wen sie deputiren wolten. Wan die reichsstädte nun die ihri-
31
gen denominirt, sei alsbalt den Keyserlichen und Churmaintzischen solches
32
anzuzeigen, damit sie uns keine moram beizumeßen.

33
Hessen-Darmstadt . Conformire

41
33 sich] In Magdeburg A I folgt: mit den catholischen.
sich zuförderst, daß man sich ratione
34
temporis et loci zu

42
34 vergleichen] In Magdeburg A I folgt: förderlichst etc. am diesen ort [ sollten die Ver-
43
handlungen
stattfinden] .
vergleichen. Die deputatos laße er ihm auch wol gefallen.

[p. 382] [scan. 400]


1
Vermöge des hauptaccords, so zwischen beiden fürstlichen linien Heßen Ca-
2
ßel und Darmstadt aufgerichtet

10
§ 28 des Hauptakkords zwischen Lgf. Wilhelm von Hessen-Kassel und Lgf. Georg zu Hes-
11
sen-Darmstadt von 1627 IX 24/X 4 (Druck: Theatrum Europaeum I, 1135–1142, hier
12
1140; Lünig IX, 827–835, hier 834; DuMont V.2, 525–530, hier 529) legt fest, daß
13
dem an Lebensjahren älteren regierenden Lgf.en die Präzedenz zukommen solle. Diese Be-
14
stimmung wurde allerdings durch einen Nebenvertrag für die damalige und die folgende
15
Generation außer Kraft gesetzt: Durch ihn wurde die Präzedenz während der Regierung
16
Lgf. Wilhelms und der eventuellen Regierungszeit eines Sohnes der Kasseler Linie eingeräumt
17
( Keim, 185).
, habe Caßel bei den deputationen den vort-
3
zug, sonst wolle er sich nicht entbrochen haben.

4
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Sei mit vorsitzenden auch einig
5
und deuchte ihm, wie Lüneburg angeführet, daß ein oder ander auch in par-
6
ticulari vorzubawen habe, und sei hochnötig, das kein verzug

25
6 vorgehe] In Magdeburg A I folgt: Herr Dr. Krebß hette zwar angedeutet

18
Krebs hat dies sicherlich bei Übergabe der Gravamina Evangelicorum getan, an der Kayser als
19
Deputierter teilnahm (s. Nr. 67).
, [ es] were
26
kein periculum in mora etc., so ihme aber remonstriret etc.
vorgehe.

7
Locus tractatuum sei billich alhier ratione der königlich Schwedischen, des
8
nuncii apostolici und anderer commoditeten halber.

9
Die personen laße er ihm auch gefallen und halte dafür, daß von den catholi-
10
schen zu vernehmen, wieviel sie deputiren wolten,

27
10–11 und – vergleichen] Weitterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I: damit die
28
deputation nit zu weytläufftig falle.

29
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg. (Lunenburg ad Mecheln-
30
burg:) Die catholici wurdten auch einen starcken numerum benennen.
und habe man sich sodan
11
quoad modum zu vergleichen.

12
Sachsen-Lauenburg . Were mit demjenigen allerdings einig, so vor ihm
13
resolvirt.

14
Ad 2.: Sei wol angezogen worden, daß eine alternation vielleicht möchte vor-
15
bracht und, weil die Frantzösischen auch immer hand wolten einmischen,
16
dahin gezogen werden. Dieweil aber die Schwedischen solchen punct alhier
17
proponirt, auch andere considerationes

34
17 hierbei] In Magdeburg A I folgt: sonderlich wegen des protocolls etc. undt anderer
35
difficultäten.
hierbei und die personen nicht zu
18
endern, so habe man billich darauf zu bestehen.

36
18–19 Wegen – indifferent] Magdeburg A I: 3. Deputatio sey fast zu weitläufftig etc. (Ad
37
interlocutoria tandem consentit).
Wegen der anzahl sei er fast
19
der meinung wie Mechelnburg, iedoch indifferent.

20
Wetterauische Grafen . Sie wisten nichts zu erinnern und ließen ihnen
21
alle 3 resolvirte puncten

38
21 belieben] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I folgt: Offeriren ihre
39
officia.
belieben.

22
Fränkische Grafen . Vergleiche sich mit vorstimmenden, iedoch quoad
23
tertium wie Mechelnburg, daß man sich wegen der anzal nach den catholi-
24
schen zu

40
24 richten] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I folgt: Doch muste an-
41
statt Culmbach ein ander evangelischer nach Münster deputirt werden.
richten. Künfftig habe man de modo zu deliberiren, wie dan auch,

31
14 Ad 2.:] Dem geht in Magdeburg A I voraus: 1. le ehe, ie lieber [ sollten die Verhandlungen
32
mit den Katholischen aufgenommen werden] . Gute gelegenheit etc., obschon Krebß quae-
33
stio an difficultiret etc., müße mann vielmehr anderer declaration

20
Gemeint sind Kurköln, Österreich, Burgund und Würzburg (s. Nr. 67 bei Anm. 8).
[ berücksichtigen] .

[p. 383] [scan. 401]


1
was bei den tractaten super gravaminibus iedesmal vorgienge, denen evange-
2
lischen abgesandten, so zu Münster subsistirten, zu

26
2 communiciren] In Magdeburg A I folgt: [ Der] Wirt〈z〉burgische hette sich der Maint-
27
zischen declaration verwundert etc.

21
Gemeint ist: Vorburg habe sich über die von Krebs gegenüber den Deputierten getane Erklä-
22
rung bezüglich der Gravamina Evangelicorum gewundert (s. Nr. 67; ebenda Anm. 8 über
23
Würzburgs Haltung zur Behandlung der Gravamina).
Mann dürffe sich nicht daran kehren etc. Traut-
28
manßdorff laße sich vornehmlich den passum satisfactionis urgiren etc.

24
Trauttmansdorff war instruiert, sofort nach seiner Ankunft am WFK substantielle Verhand-
25
lungen über die Satisfaktion der Kronen zu beginnen ( Ruppert, 129). Zu seinen entsprechen-
26
den Aktivitäten in jenen Tagen s. seine Korrespondenz in APW II A 3: Nr. 43 (1645 XII 19,
27
20, 21): zur frz. und schwed. Satisfaktion, Nr. 44 (XII 20): zur schwed. Satisfaktion, Nr. 45
28
(XII 20): zur frz. Satisfaktion, Nr. 51 (XII 23): zur schwed. Satisfaktion, Nr. 53 (XII 24): zur
29
frz. Satisfaktion, Nr. 54 (XII 24): zur frz. Satisfaktion.
Hette vor-
29
geschlagen etc., ob nicht auch causae politicae et communes vorzunehmen etc. Ehe
30
Franckreich die handt abziehe etc.
communiciren.

3
Magdeburgisches Direktorium . Die maiora giengen dahin, daß die trac-
4
taten mit ehestem, und zwar alhier, durch die deputirte personen sollen ange-
5
treten

31
5 werden] In Magdeburg A I folgt: Wann ein oder der ander gelegenheit, in privato [ bei
32
den Katholischen] anwurff zu thun etc.
werden.

33
5 Stehe – benennen] Magdeburg A I: Sachsen Lawenburg undt Fränkische grafen

30
Gloxin und Oelhafen von Schöllenbach.

34
möchten relation den stätten thun etc.
Stehe nun bei den reichsstädten, wen sie wolten benennen.

6
Wan solches nun geschehen, hielte er dafür, es könne nicht schaden, wan
7
man sowol den Keyserlichen herren gesandten alß auch dem Churmaintzi-
8
schen directorio

35
8 solches] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I: den numerum.
solches notificire, iedoch wolle er nachsitzender gedancken
9
vernehmen.

10
Sachsen-Altenburg und Coburg . Wir hielten es nützlich und nothwen-
11
dig, daß, wan die reichsstädte sich resolvirt, denen Keyserlichen und Maintzi-
12
schen notificirt werde, weßen wir uns super modo tractandi vergliechen. Die
13
königlich Frantzösischen könten es nicht übel vermercken, daß man alhier
14
die tractaten antrete, weil sie diesen punct

31
Gemeint ist: Die Behandlung der Gravamina wurde in der frz. Proposition II nicht ge-
32
fordert.
in ihrer proposition nicht gesetzt.
15
Man könne sie iedoch per literas ersuchen, sie wolten helffen, zu billiger ver-
16
gleich cooperiren. Daß aber nötig, in gleicher anzal deputirte niederzusetzen,
17
könten wir nicht sehen, dieweil alhier

38
17–18 kein – gelten] Magdeburg A I: keine communis consultatio etc., sondern handlung
39
etc., dar die maiora nicht gelten etc.
kein iudicium besetzet noch die maiora
18
gelten, sondern die deputirten alles ad referendum annehmen

40
18 würden] In Magdeburg A I folgt: Zu verhüten, ne alternetur etc., würde confusion et
41
protraction verursachen etc.
würden.

19
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Wie Altenburg.

20
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
21
Er bleibe bei seiner meinung, daß die communication bei den Keyserlichen
22
und Churmaintzischen nicht zu unterlaßen. Man könt es auch wol monsieur
23
de La Bard communiciren, weil er alß ein Frantzösischer resident alhier und
24
jüngst gesagt

34
Es wurde nicht ermittelt, wann dies geschah. Zu La Boardes Wünschen bezüglich der Grava-
35
mina Evangelicorum s. [Nr. 63 Anm. 19] .
, suadendo et hortando wolten sie den protestirenden in diesem
25
punct nicht aus handen gehen.

36
15 literas] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I folgt: per evangelicos zu
37
Munster

33
Gemeint sind die Ges. Württembergs und Brandenburg-Kulmbachs.
.

[p. 384] [scan. 402]


1
Man habe zu laboriren, daß ordo der propositionen gehalten würde,

16
1–2 weil – gesagt] Aus Magdeburg A I geht hervor, daß der braunschweigische Gesandte
17
bey Dr. Puschmann gewesen war, der bei dieser Gelegenheit den im folgenden referierten
18
Vorschlag machte.
weil der
2
Churcöllnische gesagt, wir könten unter[ dessen] wol die gravamina tractiren,
3
wan de satisfactione der cronen gehandelt würde.

4
Hessen-Darmstadt.

26
4–7 Weil – wolle] Magdeburg A I: Herr Oxenstierna hette gedacht: [ Sie] müsten die
27
gravamina haben, damit sie sehen, was hier zu erörtern oder zu verschieben.

28
(Interlocutoria.)

29
Hielten darfür, daß es nötig, sowol cum Gallis als cum Suecis zu communiciren etc.
30
Galli hetten erst nicht dran gewolt etc., doch endtlich erbothen etc., interne zu cooperi-
31
ren etc. Würde für gut angesehen, ihre exzellenz noch zu ersuchen [ die französischen
32
Gesandten dahingehend zu beeinflussen, daß über die Gravamina in Osnabrück verhandelt
33
werde] .

34
Fränkische Grafen. (Dr. Ölhafen:) Referirt, daß herr Schröter

43
Gemeint ist Wilhelm Schröder (gest. 1679), der Sekretär Trauttmansdorffs. Schröder war seit
44
1636 Konzipist, seit 1640 Sekretär der RK , seit 1642 Sekretär des GR und wurde 1652 in den
45
Ritterstand erhoben. Auf dem WFK zählte Raigersperger (Kurmainz) zu seinen Vertrauten
46
( Gross, 391ff.).
de lectione gravaminum
35
erzehlet etc., ihre excellenz befünden, daß mann den bogen ziemlich hoch spanne.

36
Interlocutoria: Prius exspectandae replicae

47
Gemeint sind die schwed. und die frz. Replik von 1646 I 7.
, ante ferias werde mann nicht viel agiren
37
können.

38
Magdeburgisches Direktorium. [ Stellet zur] umbfrage, wie der herr Heßische [ vorgeschla-
39
gen
] , herrn Oxenstiern zu ersuchen etc., Gallos zu disponiren etc., daß die gravamina
40
hier tractiret würden.
Weil anietzo herr Oxenstiern zu Münster, hielte er
5
dienlich, man ersuche ietzo herrn Salvium ümb ein schreiben an ihn, damit er
6
es ratione loci bei den königlich Frantzösischen abgesandten unterbawen
7
wolle.

8
Placebat, daß durch Meckelburg herr Salvius anzulangen

48
Siehe Nr. 70.
, item daß bei
9
herrn grafen von Trautmansdorff durch Lüneburg

49
Siehe Nr. 69.
,

41
9–10 bei – Weymar] Laut Magdeburg A I schlug der Gesandte der Fränkischen Grafen vor:
42
Ob nicht Weinmar mit gedencken wolle etc., ut etiam in reliquis initium fiat consulta-
43
tionum publicarum etc.

44
Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg. Sache sey zu schwer etc., suf-
45
ficit hoc notificari etc. Replica werde es wol an die handt geben etc. Wann es bey Maintz
46
bestehe etc., würde es nicht gut sein.
bei Churmaintz durch
10
Weymar

50
Siehe Nr. 72.
und bei Österreich durch Altenburg

51
Am Schluß dieser Sitzung wurde eine weitere Deputation zu Richtersberger beschlossen
52
(s. S. 389 Z. 4f.), an der auch Sachsen-Altenburg beteiligt war. In dieser zweiten Deputation
53
ging es um den Exzellenztitel-Streit; sie wurde am 28. Dezember abgehalten (s. Nr. 71).
1
Soweit die entsprechenden Berichte erkennen lassen, wurde bei dieser Gelegenheit nicht über
2
den Ort der Gravamina-Verhandlungen gesprochen. Sachsen-Altenburg hat allerdings am 27.
3
Dezember im Anschluß an die Sitzung mit dem würzburgischen Ges. über den Verhandlungs-
4
ort geredet (s. Nr. 73 bei Anm. 13–14).
dieser schluß zu eröfnen.

11
Magdeburgisches Direktorium . Es sei wißend, daß am verwichenen
12
sontag [ dem 14./24. Dezember 1645] beliebt worden, daß dem Churbranden-
13
burgischen secretario die gravamina einzuhändigen

5
Siehe Nr. 63 bei Anm. 76.
. Solches habe

47
13–14 durch seinen secretarium] Magdeburg A I: per me.
durch sei-
14
nen secretarium

6
Christian Werner. Krull schickte ihn am 25. Dezember zu den Kurbrandenburgischen, damit
7
er deren Sekretär Chemnitz die Gravamina Evangelicorum zu fernerer gebührender insi-
8
nuation überreiche ( Magdeburg G II fol. 227 s. d. 1645 XII 15 [ /25] ).
geschehen sollen, welcher sich auch bei dem Churbranden-
15
burgischen angegeben, der aber dieselbe nicht alsbalt annehmen wollen, son-

19
3 würde] In Magdeburg A I folgt: Sachsen-Lauenburg. Trautmanßdorff [ habe gesagt] , dar-
20
auß were wol zu kommen etc., hetten wir nur erst den fried etc.

21
Fränkische Grafen. Coronae inclinirten etc., wann nur status es nicht hinderten etc. Co-
22
mes hette schon conditiones satisfactionis vorgeschlagen etc.

36
Zum Satisfaktionsangebot an Frk. vom 12. Dezember s. [Nr. 48 Anm. 77] . Erst am 10. Januar
37
kam es zu einem Geheimgespräch Trauttmansdorffs mit Salvius, in dem der ksl. Ges. Schwe-
38
den Vorpommern anbot ( Ruppert , 205).
, ergo hette Vorburg gera-
23
then, ut maturentur consultationes publicae etc.

24
Wetterauische Grafen. Referirt ingleichen, was er an Suecos wegen mündtlicher imme-
25
diathandlung gebracht etc., die es aber abgeschlagen etc.

39
Trauttmansdorff hatte am 20. Dezember zu Oxenstierna geschickt und gebeten, ihn a part
40
sprechen zu können, bevor dieser, wie er gehört habe, nach Lengerich fahre, um sich dort mit
41
den Franzosen zu unterreden. Oxenstierna ging darauf nicht ein. – Die Information stammte
42
von Mylonius ( Magdeburg G II fol. 224–224’ s. d. 1645 XII 10 [/20]).

[p. 385] [scan. 403]


1
dem gesagt, er müße erstlich mit herrn von Löben reden, sei auch alsbalt zu
2
ihm hineingangen und zur antwort reportiert, es wundere die churfürstlichen
3
herren abgesandten, daß der fürsten und stände abgesandten nicht belieben
4
wollen, mit ihren, der Churbrandenburgischen secundariis legatis zu commu-
5
niciren. Dieweil aber churfürstlicher durchlaucht

9
Gemeint ist Kf. Friedrich Wilhelm von Brandenburg.
reputation sei zu erhalten,
6
könten sie die extradition per secretarium nicht annehmen,

17
6–7 wolten – separiren] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I: mit noch-
18
maliger beschwehrung, daß man ihrer churfürstlichen durchlaucht den titul „excellenz“
19
noch nit geben wolle.
wolten sich
7
iedoch in dem hauptwerck nicht separiren.

20
7–8 Numehr – ahnden] Magdeburg A I: Were das 4. mal, daß der schimpff den collegio
21
geschehen etc.

10
Die Fürstlichen waren abgewiesen worden am 20. Dezember, s. Nr. 59 (oben S. 336 Z. 32–35),
11
am 21. Dezember (s. [Nr. 63 Anm. 38] ), am 22. Dezember (s. [Nr. 63 Anm. 40] ) und am
12
25. Dezember (s. oben Anm. 36).
Ob’s etwan künfftig inter gravamina [ politica] in specie mit einzurücken
22
etc. Umbfrage: […]
Numehr stehe uf nachdencken,
8
wie es zu ahnden.

9
Sachsen-Altenburg und Coburg .

23
9–11 Man – gegeben] Dem geht in Magdeburg A I voraus: Bedürffe keiner weitläuffigen
24
erzehlung etc. Sey bekant etc., auch was am sonntag [ dem 14./24. Dezember] vorgangen
25
etc.: Was Sachßen Lawenburg vorgeschlagen etc.

13
Gloxins Vorschlag beruhte auf einer Anregung Fromholds, s. Nr. 63 (oben S. 336 Z. 4–7).
, ut per me [ i.e.: durch Werner] fieret
26
insinuatio secretario etc., maiora hetten es fast nicht für rathsamb gehalten etc., doch
27
endtlich beliebet etc.
Man vernehme

28
9 ungern] Magdeburg A I: mit bestürtzung.
ungern, daß der vor-
10
schlag übel gerathen, weil der churfürstlich Brandenburgische abgesandte
11
herr Fromhold selbst dieß an die hand gegeben. Scheine fast, alß hetten sie
12
das fürstliche collegium despectiren wollen.

29
12–13 Es – abzuhelffen] In Magdeburg A I geht dem voraus: Quid faciendum etc. Causa in
30
thesi et hypothesi consideranda: 1. Praedicat excellentiae hette herr Dr. Puschmann

14
Zur Visite Buschmanns s. oben Anm. 14.

31
selbst improbiret etc. Hetten ihn gebethen, das werck beyzulegen etc., darzu er sich
32
erboten etc. Kerne vornehmlich vom Veneto her etc. Ihre Kaiserliche majestät were fons
33
dignitatis et titulorum. Wie die churfürstlichen titulirten, folgten stände billich nach.

34
Se respondisse ad 1., wüsten nicht, wer es gethan undt Venetis es [ nämlich den Titel
35
Exzellenz] gegeben etc. Sie hetten sich erkläret, daßelbe nicht zu thun.

36
Ad 2.: Wüste mann wol etc., doch würden ihre majestät auch dignitäten conferiren, die
37
im Reich herkommen etc. Ihrer majestät gebe es kein praejuditz etc., aber den fürstli-
38
chen wol etc., denn ie höher electores stiegen etc. Were newlich von Meckelburg refe-
39
rirt, daß ein sonderbar mysterium darhinter stecke etc.

40
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow. Wesenbecius hette es selbst gedacht etc.

16
Siehe oben [Nr. 63 Anm. 56] .

41
Sachsen-Altenburg und Coburg. Puschmann hette sich deßen verwundert etc. undt erbo-
42
ten etc. Hette ihme remonstriret, principes möchten andere resolution geben etc., das
43
mann alle communicationes, etiam per secundarios, einstellen etc. Darauff zu dencken,
44
wie diesem malo auß dem grunde abzuhelffen etc.
Es sei wol zu bedencken, wie
13
diesem malo abzuhelffen und ob nicht etwa mit den catholischen

45
13 ständen] In Magdeburg A I folgt: sonderlich Österreich.
ständen zu
14
communiciren und sie zu ersuchen, sie wolten mit hand anlegen und bei den
15
Keyserlichen herren gesandten cooperiren helffen, damit man dieses be-
16
schwerlichen streits wegen des praedicati excellentiae

46
16 abkomme] In Magdeburg A I folgt: Puschmann hette protestation oder revers vorge-
47
schlagen etc. Jenes würde nicht groß helffen etc., dieses ihnen selbst schimpff geben etc.
abkomme.

[p. 386] [scan. 404]


1
In specie von Churbrandenburg zu reden, were sich zu verwundern, daß sie
2
verwiechenen sontag [ den 14./24. Dezember 1645] in consessu nomine chur-
3
fürstlicher durchlaucht sich zu assistents anerboten

17
Siehe Nr. 63 vor Anm. 43.
und doch zu beschimp-
4
fung dieses an die hand gegeben und doch ausgeschlagen. Solches sei nicht zu
5
verschweigen, sondern durch Lawenburg gegen dem herrn Fromholt, [ der]
6
das mittel vorgeschlagen, wol zu ahnden und ihm die betrohung anzudeuten,
7
man wolle es an seine churfürstliche durchlaucht selbst bringen, die dero ge-
8
sandten nicht würden in befehl gegeben haben, das fürstliche collegium zu
9
beschimpfen, auch sich zu erklären, daß man nicht entschlossen, mit den
10
secundariis legatis zu

34
10 handeln] In Magdeburg A I folgt: Stellt’s ad maiora etc.
handeln.

11
Sachsen-Weimar, Gotha und Eisenach . Wie Altenburg, daß man es
12
wegen des praedicati excellentiae mit den catholischen ständen zu communi-
13
ciren.

35
13–15 Der – gegeben] Magdeburg A I: Dr. Richtersberger undt graff von Wolckenstein
36
weren eyfrig derwieder gewesen etc. Imperator hette es nicht ordiniret, sondern freyge-
37
stellet etc.

20
Ein ksl. Dekret dieses Inhalts und mit der zitierten Formel konnte nicht ermittelt werden.
21
Vermutlich ist Ks. Ferdinands Weisung an Nassau und Volmar von 1645 III 29 gemeint: Wir
22
lassen unß auch […] nit zuewider sein, daß ihr den kfl. Ges. daß praedicat „excellenz“ in
23
Gottes nahmen gebet (APW II A 2, 236 Z. 29ff.). Buschmann hatte am Morgen gegenüber
24
den Sachsen-Altenburgischen argumentiert: Der Kayßer laße solchen titul den churfürsten
25
geben ( Sachsen-Altenburg A III fol. 12’). Als Beleg konnte die ksl. Weisung vom 29.
26
März dienen.
[ Das] Österreichische directorium werde sich gerne mit conformiren etc. –
38
Sachsen-Weimar A I: Das Keyserliche decret mandire nichts und könne ihre majestät
39
den fürsten und ständen hierdurch kein praejudiz zuzihen, weilln es nur die formalia in
40
sich habe: „Ihre Majestät könne geschehen laßen“.
Der Osterreichische abgesandter graf von Wolckenstein habe auch ge-
14
sagt, es were dieses praedicatum von Keyserlicher majestät allein zur capel
15
gegeben

18
Herkunft und Bedeutung des Ausdrucks zur capel geben konnten nicht ermittelt werden. Der
19
Sinn dessen, was der Ges. gesagt hat, ergibt sich aus den Textvarianten (s. S. 386 Z. 35–40).
.

16
Wegen Brandenburg sei er auch einig, daß es durch Lawenburg zu ahnden,
17
dan ihm der Anhaltische abgesandter herr Milagius auch gesagt, es könte per
18
secretarium wol geschehen, wan es nur dem Brandenburgischen secretario
19
übergeben würde, wie die Churbrandenburgischen selbst gegen ihm gesagt.
20
Es könne auch wol seiner churfürstlichen durchlaucht berichtet werden, dar-
21
mit ein medium ergrieffen würde.

22
Braunschweig-Liineburg-Celle, Grubenhagen und Kalenberg .
23
Man habe es billich zu anthen. Steehe dahin, ob die stände den churfürstli-
24
chen solch praedicat geben wolten, derohalben Osterreich zu ersuchen, sol-
25
chen punct in deliberation kommen zu laßen oder auch die Keyserlichen an-
26
zulangen, sie wolten die churfürstlichen dehortiren. Was bei denen Chur-
27
brandenburgischen vorgangen, sei res indignissima und fast nicht absque
28

41
28–29 abgeschlagen] In Magdeburg A I folgt: Wüste nicht, was auß der insolenz werden
42
wolle etc.
dolo, dieweil sie solches selbst an die hand geben und zum 4. mal abgeschla-
29
gen. Hielten dafür, es sei ihnen durch Lawenburg vor augen zu stellen. Wir
30
wolten es nicht mehr leiden, und wan sie uns wolten despectiren, würden wir
31
wiederumb dazu gelegenheit suchen. Wir wolten es an ihre churfürstliche
32
durchlaucht gelangen laßen, daß sie uns despectirten und nicht einmal briefe
33
von uns annehmen wolten. Man müße distinguiren inter communicationem

[p. 387] [scan. 405]


1
et insinuationem, dießmal sei es nur ümb insinuation angesehen

28
1 gewesen] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I folgt: Eß sey keine
29
hoffart der fursten, alte reputation zu erhalten, sondern das seye ein hochmuht, newe
30
titul in praeiudicium der andern fursten zu ambiren.
gewesen. Sie
2
hetten sich erbothen zu assistiren und wolten doch nichts annehmen.

3
Hessen-Darmstadt . Daß man ihnen das praedicat nicht geben wolle, sei
4
vor diesem erörtert. Er auch andergestalt nicht instruirt. Das Keyserliche di-
5
ploma bringe solches auch nicht mit sich, sondern daß es ein arbitrarium.
6
Keyserliche majestät könne es geschehen lassen, daß ihnen dieser titul gege-
7
ben werde.

8
Was Churbrandenburg anbelange, sei dieses factum unverantwortlich.

31
8–11 Herr – solten] Deutlicher Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I:
32
Ochsenstirnium retulisse, die Brandenburgischen wolten ehendter die tractaten zer-
33
schlagen laßen, alß den titul quittiren.
Herr
9
Oxenstiern habe gesaget, sie wolten nicht wehren, wangleich das praedicat
10
den churfürstlichen nicht gegeben würde, wan auch gleich die tractaten sich
11
darumb zerschlagen solten. Halte demnach dafür, daß es an die catholischen
12
stände zu bringen, die Keyserlichen gesandten auch zu ersuchen.

34
12–13 Wegen – Altenburg] Magdeburg A I: Ob Sachsen Lawenburg die mühe uberneh-
35
men undt mit herrn Fromholden reden wolle etc.
Wegen der
13
betrawung

36
13 mit] In der Druckvorlage: durch.
mit Altenburg. Man wolle es durch schreiben an churfürstliche
14
durchlaucht gelangen laßen, wie Altenburg.

15
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow . Er sei instruirt, den churfürstli-
16
chen dies praedicat nicht zu geben, sei auch vor diesem albereit ingesamt ent-
17
schloßen

37
17 worden] In Magdeburg A I folgt: Was Puschmann angezogen, daß principes nach ihrer
38
mayestätt sich zu richten etc., hett’s hierunter seines churfürsten interesse geredet etc.
39
Weimar hette schon angeführet, decretum Caesaris esse arbitratrium etc. So daher abzu-
40
nehmen, quia Austriacus id recusat etc. Dahero ihrer Kaiserlichen mayestätt ungnaden
41
nicht zu befahren.
worden.

18
Was die herren Churbrandenburgischen diesem collegio erwiesen, vernehme
19
er ungern, sei auch dermit einig, daß ihrer churfürstlichen durchlaucht es zu
20
erkennen zu geben. Laße dahingestellet sein, daß herr Fromhold dem fürst-
21
lich Lawenburgischen solches an die hand gegeben, daß aber der Churbran-
22
denburgische secretarius

27
Chemnitz. Der magdeburgische Ges. erwähnte dies, soweit im Protokoll erkennbar, nicht
28
(s. oben S. 384 Z. 13ff. – S. 385 Z. 7).
gesaget, die fürstlichen abgesandten solten doch
23
ihren hochmuth fallenlaßen, sei billich zu ahnden. Vermeine, man solle durch
24
Lawenburg

42
24 des schreibens] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I: das vorhabendte
43
schreiben an ihre churfürstliche durchlaucht.
des schreibens nicht erwehnen, damit sie nicht durch ungleiche
25
bericht zuvorkehmen.

26
Sachsen-Lauenburg . Halte selbst dafür, daß es bei dem Österreichischen
27
directorio als causa communis anzubringen, dan der graf von Wolckenstein

[p. 388] [scan. 406]


1
und herr Dr. Richtersberger alß Österreichische abgesandten hetten ihm zu
2
Münster gesagt, sie wolten den churfürstlichen diesen titul nicht geben.

3

24
3–5 Was – empfinde] Magdeburg A I: Ad 2.: Sey es dolo gehandelt, were ein schlecht
25
stückchen. Wolle es Fromholden nicht zutrawen etc. Hette vorgeben, es würde gar wol
26
auffgenommen werden etc.

30
Fromhold war in der Tat unschuldig: Als Werner kam, um die Gravamina Evangelicorum
31
Chemnitz zu übergeben, hatte Fromhold noch keine Gelegenheit gehabt, Sayn-Wittgenstein
32
und Löben zu informieren, denn er und Wesenbeck hatten sich inzwischen an tisch und losa-
33
ment separiert und waren gerade (in ihrem Quartier) mit Postsachen beschäftigt ( Magde-
34
burg
G II fol. 227’ s. d. 1645 XII 15 [ /25] ).
Weil es an ihn kommen etc., wolle er gerne es ihme mit der
27
manier sagen, das er nicht mehr komme etc., doch nicht per modum deputationis.

28
(Placet potius nomine collegii erga ipsum velut autorem etc.)
29
Wolle es gerne thun etc. Petit a directorio zu colligiren, was anzubringen etc.

30
Magdeburgisches Direktorium. Fiat extractum protocolli.
Was Dr. Fromhold ihm gesagt, habe er anbracht

29
Siehe oben Anm. 39.
. Praesumire alles gutes,
4
wolle, weil er gleichsam causa secundaria gewesen, ihm dürre heraus sagen,
5
daß das fürstliche collegium solches alß einen schimpf empfinde.

6
Wetterauische Grafen . Es were hochlich zu beklagen, daß der excellenz-
7
streit so lang

31
7 gewehret] In Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I folgt: weil unsere pri-
32
vata dadurch mercklich gehindert wurdten.
gewehret. Sie hetten bei Maintz, Cölln und Trier in ihrer prin-
8
cipaln sache wichtige und schwere erinnerungen zu thuen und ihrer princi-
9
paln notturfft zu suchen, es aber bißhero müßen deswegen verschieben.

10
Im hauptwerck erhalten sie ihr vorhin geführtes votum, daß sie sich mit den
11
maioribus zu conformiren,

33
11–20 iedoch – wolten] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I: In thesi het-
34
ten wir keine andere instruction, alß mit den maioribus uns zu conformiren. Die Bran-
35
denburgischen proceduren seyen uns unbekandt, dörffte ein mißverstandt darunder
36
stecken, wie eußerlich von herrn Wesenbec uns vorkommen. Das schreiben ad electo-
37
rem werde nichst [ !] profitiren. Wer auch beßer, per catholicos die herrn Kayßerlichen
38
umb ein expediens zu ersuchen. Conformirten uns dabey cum maioribus. Ego

35
Geißel.
seye von
39
Hanau befelcht, in Hanauischen privatis den titul zu geben, damit nichts versaumbt
40
werde, doch cum protestatione de non praeiudicando. Bate nochmals, dißes ad protocol-
41
lum zu nemen.
iedoch hetten sie numehr von Naßaw und Hanaw
12
specialbefehl erlanget, was ihnen in particulari bei denen herren churfürstli-
13
chen anzubringen befohlen, solten sie nicht länger versparen, sich von chur-
14
fürstlichen nicht abgeben, sondern sie mit solchem praedicat ehren, iedoch
15
vorbehaltlich, daß es andern und dem fürstlichen collegio nicht solle nach-
16
theilig sein.

17
Conformiren sich sonst mit vorsitzenden, dieweil das glimpflichste mittel,
18
daß mit dem Österreichischen directorio communicirt würde. Es wolle auch
19
wol die notturfft sein, die herren Keyserlichen zu ersuchen, ob sie sich inter-
20
poniren wolten.

21
Fränkische Grafen . Wie vorstimmende. Erinnere sich, daß die Schwedi-
22
schen herren gesandten die Keyserliche resolution per secretarios angenom-
23
men , daher es wegen der churfürstlichen ümb so viel mehr zu ahnden.

42
21–23 Wie – ahnden] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) B I: Die Branden-
43
burgische abschlagung seye zu verwundtern, aber noch mehr, daß sie sich gegen herrn
44
Ochsenstirn vernemen laßen, ob weren die evangelischen nit in allen dingen genugsamb
45
fundirt

37
Gemeint sind die Gravamina Evangelicorum. Oxenstierna hatte am 24. Dezember Sayn-
38
Wittgenstein und Löben besucht, um sich vor seiner Reise nach Münster von ihnen zu verab-
39
schieden
. Nach Löbens Aufzeichnungen wurde allerdings nicht über die Gravamina Evangeli-
40
corum gesprochen ( DLöben fol. 41’–42 s. d. 1645 XII 15 [ /25] ).
. Im ubrigen wie Altenburg und Braunschweig.

6
Darauf folgt in Magdeburg A I: Braunschweig-Lüneburg-Celle, Grubenhagen und Kalen-
7
berg
. Fundamentum sey genommen auß Knesebecks auffsatz etc. Das sey die schöne
8
assistentz.

9
Magdeburgisches Direktorium. In vertrawen undt geheim etc.

10
Nach Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A stammte der erwähnte auffsatz
11
aus dem Jahr 1631 und wurde von Levin von Cnesebeck, Brandenburgischer legatus, und
12
andere[ n] vornehme[ n] legati[ s] verfaßt . Darin seien die fundamenta evangelicorum.

13
Darauß hetten sie die gravamina genommen […]. Schölten alßo Brandenburgische ihre
14
eigene sachen.

15
Mecklenburg-Schwerin und Güstrow. Wann die herrn reformirten wegen ihres einschlu-
16
ßes contentirt und der excellenztitul 〈hinw〉eg, wurden sich die Brandenburgischen
17
beßer gegen den furstenrath bezeigen und assistiern.

[p. 389] [scan. 407]


1
Magdeburgisches Direktorium . Würde demnach der fürstlich Lawen-
2
burgische ersucht, dasjenige, so anietzo in votis geführet, mit herrn Dr.
3
Fromholdt zu

18
3 reden] In Magdeburg A I folgt: Extract auß dem protocoll zu fertigen etc.
reden

42
Siehe Nr. 74.
.

4

19
4–5 Und – communiciren] Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg) A: Welche
20
zur deputation ad Österreich wegen titels „excellenz“ zu gebrauchen? Schlegt vor
21
Altenburg, Braunschweig und Wetterawische grafen, nisi hi, Wetterauische, bedenken
22
trügen.

23
Wetterauische Grafen. Sie trüg〈h〉en kein bedenken. Dr. Geißel hette vor sich allein den
24
befehl weg〈h〉en Hanaw, aber daß gantze corpus ginge diß nicht ahn, das separirte sich
25
nicht vom fürstencorpore.

26
Sachsen-Altenburg und Coburg. Placet, ut etiam reliqui〈s〉, deputatio et personae.
Und wurd geschloßen, daß durch Altenburg, Lüneburg und Wetterawische
5
grafen hieraus mit dem Österreichischen directorio zu communiciren

43
Siehe Nr. 71.
.

27
4 Lüneburg] Bezüglich Braunschweig-Lüneburgs ist in Magdeburg A I noch notiert: In-
28
dignitas rei verdrieße den Braunschweig Lüneburgischen

44
Lampadius.
.

29
Sachanmerkungen zu Nr. 68

[p. 390] [scan. 408]

[p. 391] [scan. 409]

Dokumente