Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen und städtischen Gesandten bei demkurmainzischen Gesandten Osnabrück 1645 Dezember 16/26
67
Osnabrück 1645 Dezember 16/26
Relation Nr. 30 des Gesandten Heher von 1645 XII 17 [/27] an Herzog Wilhelm zu Sachsen-
Weimar, in: Sachsen-Weimar A I fol. 501–501’, 503–503’, hier fol. 503–503’ (= Druckvor-
lage ); damit identisch Relation Nr. 30 des Gesandten Heher von 1645 XI 12 [/22] in: Sach-
sen -Weimar B III fol. 33–33’, 35–36, hier fol. 35’–36, damit identisch Relation Nr. 30 des
Gesandten Heher von 1645 XII 17 [/27] an Herzog Ernst von Sachsen-Gotha, in: Sachsen-
Gotha A II fol. 224–225’, hier fol. 225–225’.
Übergabe der Gravamina Evangelicorum
Wie [Nr. 59 Anm. 3] .
([Im Quartier der Kurmainzischen zu Osnabrück].) Anwesend: Kurmainz (Krebs); als Depu-
tierte: Sachsen-Weimar / Sachsen-Gotha / Sachsen-Eisenach (Heher), Mecklenburg-Schwerin /
Mecklenburg-Güstrow [Kayser], Stadt Lübeck [Gloxin].
Hiernechst und alß die jüngste mit den Münsterischen herrn deputierten ge-
pflogene conferentz soviel zu erkennen gegeben, daß sie die gravamina,
weilln mann ohnedeßen vor der krohnen replic exhibition nicht viell zu thun
haben werde, etwas zu ersehen und abzuhandeln begierig, alß haben wir [ i.e.:
die evangelischen fürstlichen Gesandten in Osnabrück] solches im nahmen der
Heyligen Dreyfalltigkeit dergestallt fortgesetzet, daß vorgestern [ den 15./25.
Dezember] ein exemplar herrn grafen von Trautmansdorff durch die herren
Altenburgischen und Braunschweig , das andere den herren Schwedischen
durch Magdeburg, Darmbstad und Brehmen , erst gestern [ den 16./26. De-
zember ] frühe aber das dritte herrn Dr. Krebßen alß Churmaintzischen
reichs- und catholischer chur-, fürsten und stände directoren durch mich ,
Mechlenburgk und Lübeck solenniter insinuirt worden, weilln mann von sei-
ten dem herren Maintzischen vorhehro in deliberation gezogen, ob man unß
in pleno, alß herr graff Kratz und Prömbßer
gehindert, hören wolle oder nicht.
Kurmainz . […] herr Dr. Krebß [ hat] unß [ i.e.: den Deputierten] dis bedeu-
tet: Sie erfrewten sich, daß wir unsere friedensbegierd nicht allein so viellfäll-
tig contestiret, sondern auch deßen durch exhibition der gravaminum, so bee-
derseits lange jahr hero das mißtrawen geheget und die kriegsflammen auf-
geblasen, ein klar anzeigen erstatteten. Ob nun schon auf die Schwedische
proposition und Keyserliche declaration, welche beede mit unßerm postulato
einstimmig
Wie [Nr. 63 Anm. 28] .
clusum gemachet, so fünden sie aber bey Cöllen, Ostereich, Burgund und
Würtzburgk hierzu treffliche inclination
Diese Stände hatten am 25. Dezember abends im kurmainzischen Quartier zu Osnabrück
konferiert und beschlossen, daß Kurmainz die ev. Deputierten, die sich zur Übergabe der Gra-
vamina Evangelicorum angemeldet hatten, empfangen müsse. Von ihnen hatte nur Würzburg
schon vor Beginn des WFK zu den sogenannten Laxisten oder Prinzipalisten gezählt, die als
nachgiebig gegenüber der Politik der Protestanten galten. Selbst diese waren noch Anfang De-
zember 1645 der Meinung gewesen, daß die Gravamina von den Verhandlungen ausgeschlos-
sen bleiben sollten. Allerdings meinte der Ks. zu diesem Zeitpunkt bereits, daß ihre Behandlung
nicht umgangen werden könne, und hatte am 16. Oktober 1645 Trauttmansdorff entspre-
chend instruiert. Nachdem die Gravamina von den Ksl.en und Schwedischen entgegengenom-
men worden waren (s. Nr. 65, 66), konnten die kath. Stände ihre Annahme nicht verweigern
(APW I 1, 441 Z. 15ff., 442 Z. 1–8; APW III A 4,1 Nr. 16; Wolff, Corpus Evangelicorum,
53; Wolff, Einleitung, XXVIIf.).
annehmen, die gravamina mit den übrigen zu Münster communiciren und
unß nechstens, wölle Gott, eine endliche und zuverläßige resolution ertheilen
wollten, welche geringe moram wir zumahln nicht ungleich nehmen wür-
den
Die Antwort und Gegen=Beschwehrden der alten Catholischen Religion zugethaner
Chur=Fuersten und Staende, auf die von den Augspurgischen Confessions-Verwandten
Fuersten und Staenden am 15. [ /25.] Dec. 1645 zu Oßnabrueck uebergebene Gravamina
(Druck: Meiern II, 539–565 ) wurden erst am 8. Februar 1646 in Münster den Ges. Würt-
tembergs und Brandenburg-Kulmbachs, Burckhardt und Müller, übergeben (s. APW III A 4,1,
100 Anm. 2). Müller und Burckhardt überschickten die Antwort und Gegen=Beschwehrden
mit Schreiben vom 30. Januar [ /9. Februar] 1646 (Kopie mit Präsentatsvermerk 31. Januar
[ /10. Februar] 1646: Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg A IV fol. 96–97; ebenda
fol. 98–136 eine Kopie der überschickten Antwort und Gegen=Beschwehrden).
billichmäßige vertragsmittel ihnen in keine wege zu entgegen sein sollten,
dergleichen sie sich zu unß, unßerm erbiethen gemäs, hinwieder versehen.
Die Deputierten . Deßen wir sie dann vergewißerten und das werck zu
beschleünigen gebethen, auch von ihnen darüber willfährige vertröstung
empfangen […].
Sachanmerkungen zu Nr. 67